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Reserverad für TÜv??

Themenstarteram 18. Oktober 2004 um 8:15

Hallo braucht man das Reserverad eigentlich für den Tüv?? Hab meins aus dem 80er verbannt ..

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21 Antworten

Eigentlich nicht aber wenn du eins drinnen hast sollte das auch noch funktionstüchtig sein. Bei mir hat der Tüv-Mensch noch nie nen Blick in den Kofferraum geworfen..... zum Glück ,-)

Ich glaube nicht, das man das Reserverad benötigt. Schließlich gibt es ja heute schon viele Fahrzeuge, die nur ein Pannenkit (Kompressor, Pannenspray, usw.) haben. Aber um sicher zu gehen, würde ich mal den TÜV anrufen. Fragen kostest nix.

mein tüv mensch hat da auch noch nie geschaut, aber ich kenne auch tüv leute die z.b. die sicherheitsgurte etc. ganz gründlich anschaun. wenn du das reseverad noch hast, dann leg es dir halt einfach in kofferraum wenn du tüv machst. ich glaube pflicht ist es nicht ein reserverad bei sich zu haben. auch gibt es viele die eins dabei haben und trotzdem kein rad wechseln können, von daher...

Reserverad kannst Du getrost zu Hause lassen.

Das ist kein sicherheitsrelevantes Teil (anders bei den Sicherheitsgurten).

Wie Du nach einem Platten oder Panne Dein Auto wieder flott machst, ist Dein Problem.

Ich war schon 3 mal ohne Reserverad beim TÜV und hab in 8 Jahren nur ein mal eines benötigt.

Auf langen Etappen (Autobahn) pack ich das Ding halt ein.

Soweit ich weiß, muss man ein Reserverad oder einen Reifenpilot drin haben. Bei meinem Vater wurde das das letze mal bemängelt. Seitdem fährt er mit Reifenilot rum und alles ist OK.

Außerdem glaube ich, dass man beim Liegenbleiben auf der Autobahn ohne Ersatzrad oder Reifenpilot sogar eine Strafe bezahlen muss. Alleine deswegen lohnen sich schon die nicht einmal 10,- für eine Dose Reifenpilot ;)

Ja besser ist das ein Reifenpilot zu haben, aber es ist kein muss für den TÜV genauso wenig wie ein Reserverad.

Aber wenn du es mit rein nimmst, dann muss es funktionstüchtig, wie richtiger Reifendrcuk genug Profil usw. Ja ja das ist logik!

Da du aber deins eh schon draußen hast ist das egal.

Ja gut. Aber dann frage ich mich, warum mein Vater noch einmal vorfahren musste? Das war im März oder so. Vielleicht liegt das ja im Ermessen des Prüfers? Oder in der Sorgfalt?

Kann das vielleicht jemand mit der Strafe beim Leigenbleiben auf der Autobahn bestätigen?

Hmm, also was ist denn mit einem Mann/einer Frau, die kräftemäßig gar nicht mehr in der Lage ist einen Reifen an Ort und Stelle zu wechseln? Da nützt ihr kein Reserverad etwas und nicht jeder andere Autofahrer ist bereit, auf der AB für jemanden anderes auf dem Seitenstreifen anzuhalten und am Besten noch den Reifen zur Fahrbahn hin zu tauschen.

Das dürfte eine Panne wie jede andere sein und schlimmstenfalls muss man sich einen Abschlepper kommen lassen. Ist zwar teurer als wenn man selber wechseln könnte oder wenigstens Ersatz dabei hat, aber ich glaube auch nicht, dass das zwingend Vorschrift ist - gerade auf der AB.

Wenn man wegen Spritmangels auf der AB liegenbleibt, dann ist das natürlich was anderes, denn tanken sollte man als Fahrzeugführer noch können oder wenigstens rechtzeitig vorher darauf achten. Alles andere ist einfach Pech/Panne und kann nicht gesondert bestraft werden, wenn keine Verletzung der Sorgfaltspflicht vorliegt.

am 18. Oktober 2004 um 19:29

Soweit ich weiß, ist das Reserverad nicht vorgeschrieben.

Ein Notrad (notfalls mit Kompressor oder Preßluftpatrone) oder Reifenspray sollte man besser dabei haben.

Zum Liegenbleiben:

Ist evtl. eine Frage für das Forum "Sicherheit".

Wenn Du ohne Sprit auf den Bahn liegenbleibst, kriegst Du mit Sicherheit Ärger.

Das Reserverad ist NICHT vorgeschrieben.

 

Bei Wohnwagen ist es sogar so, daß diese in der Grundausstattung mit Reifendichtmittel und Kompressor ausgeliefert werden und das Reserverad in der Aufpreisliste aufgeführt ist für Leute, denen die Methode mit Reifendichtmittel zu unsicher ist und denen das Mehrgewicht (was beim Wohnwagen eigentlich immer ein Thema ist) egal ist.

Als Ersatz muss wohl wenigstens so ein Reifen-Pilot-Not-Satz mitgeführt werden, aber ich sehe da nicht so die Notwendigkeit, insbesondere, wenn der entsprechende Fahrzeugführer gar keinen Wechsel machen kann und für solche Fälle jemanden anderes gegen Geld holt.

Tatsache ist ja auch, dass viele einen dem Auto entsprechendes Reserverad mit sich führen, also 7,10 oder 15 Jahre alt. Wenn sich dann jemand 18-Zöller unter den B4 klemmt, dann wird er kaum an einen weiteren 18-Zöller als Ersatzreifen kaufen und eine Kombi aus Standart-Bereifung und den 18-er ist sicherlich sehr angenehm ...

Bei meinem Glück war der "einzige Platte" gleich so, dass zwei Reifen hin waren, dies aber über Nacht geschehen ist und somit kein Platzer im eigentlichen Sinn war. Aber da hat mir der Ersatzreifen auch nichts gebracht.

Irgendwas muss man wohl dabei haben, aber im Gegensatz zur wirklichen Notwendigkeit wie Verbandskasten oder Warndreieck vermisse ich diese beim Ersatzreifen. Klar, ein Notfall-Verbandskasten oder Warndreieck sollte man nicht erst bei einem Unfall telefonisch anfordern. Und auch dort kritisieren ja z.B. ADAC und Co, dass im Grunde fsat jeder zweite Verbandskasten so gut wie wertlos ist, da er weder auffgefüllt noch in regelmäßgen Abständen mal getauscht wird.

Aber selbst wenn man ein Reserverad dabei hat, glaubt ihr wirklich, dass jeder weiss, wo sich in seinem Fahrzeug Wagenheber und Radmutternschlüssel befindet?

Zitat:

Original geschrieben von Radlager

Hmm, also was ist denn mit einem Mann/einer Frau, die kräftemäßig gar nicht mehr in der Lage ist einen Reifen an Ort und Stelle zu wechseln?

Eben.

Solange der Reifenwechsel nicht zur Führerscheinprüfung gehört, wäre eine Reserveradpflicht schlichtweg ein Stück Papier für die Ablage P....

Ich war vor drei tagen beim Tüv hab auch keines im Kofferraum dem war das egal.

@ Radlager:

Vom Prinzip her ist das doch egal ob man 18 Zöller fährt und den Standard Ersatzreifen!

Denn 18 Zoll: mehr Felge weniger Gummi!

Ersatzreifen: Wenig Felge, viel Gummi

ergo: gleicher Durchmesser!

Wenn es jetzt nur ein Notrad wäre hättest du recht,

aber da wäre ist mit normaler Bereifung genauso bescheiden (siehe oben)

Aber der Audi hat ja ein "richtiges" Ersatzrad :)

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