TÜV durchgefallen. Gilt der zuvor gültige TÜV weiterhin?

Mercedes C-Klasse C204 Coupé

Hallo, ich habe mir einen c350 Coupe vorgestern gekauft.

Der Wagen hat TÜV bis 07/22.

Wollte einfach nur neuen TÜV haben und gestern durchgefallen weil die Felgen voll verheizt sind.

Plakette nicht zugeteilt.

Möchte mir sowieso neue Felgen holen. Das wird aber nicht innerhalb der Frist zur Nachuntersuchung geschehen

Ist die Frage, gilt jetzt der TÜV von zuvor der bis Juli 22 gilt weiterhin, oder wird der TÜV der Zulassungsstelle mitteilen das der Wagen nicht durch den TÜV gekommen ist?

Vg

89 Antworten

Hab ich den ein Widerrufsrecht bei einem Gebrauchtwagen Kauf mit Gewährleistung? Auf der Rechnung steht 1 Jahr Gewährleistung

Was für ein Fehler vorliegt kann man in der Regel nur im Fehlerspeicher auslesen, das wird im Bordcomputer nicht zwingend angezeigt.

Da das Fahrzeug bereits direkt nach dem Kauf Probleme zeigt würde ich auf jeden Fall versuchen den Kauf zu widerrufen. Dies ist bei einem Online-Kauf Problemlos möglich. Dementsprechend würde ich zunächst auf den Händler zugehen, ein seriöser Händler sollte den Kauf dann ohne großes Theater rück abwickeln. Weigert sich der Händler würde ich ggf. im Notfall einen Anwalt hinzuziehen.

Hast du den Wagen Online verbindlich gekauft oder wurde der Kaufvertrag erst beim Händler gemacht.
Das erste wäre ein Onlinekauf mit 14 Tagen Widerruf und das zweite wäre---->Pech gehabt.

Online angeschaut und den Vertrag aber beim Händler gemacht

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Zitat:

@Silentsnoop schrieb am 27. März 2021 um 12:28:25 Uhr:


Oh vielen Dank für deine schnelle Rückmeldung. Der Wagen hat eine C63 Bremsanlage. Im Fahrzeugschein steht Serienräder nicht mehr zulässig. Weißt du zufällig ob man Felgen eintragen lassen muss, oder eine ABE reicht mitzuführen?

Vg

Das steht im Gutachten zu den Felgen. Meistens reicht es dieses mit zu führen. Wenn für die Räder eine Einzelabnahme notwendig ist müssen sie eingetragen werden,

Zitat:

@waltrogge schrieb am 27. März 2021 um 18:31:53 Uhr:



Zitat:

@Silentsnoop schrieb am 27. März 2021 um 12:28:25 Uhr:


Oh vielen Dank für deine schnelle Rückmeldung. Der Wagen hat eine C63 Bremsanlage. Im Fahrzeugschein steht Serienräder nicht mehr zulässig. Weißt du zufällig ob man Felgen eintragen lassen muss, oder eine ABE reicht mitzuführen?

Vg

Das steht im Gutachten zu den Felgen. Meistens reicht es dieses mit zu führen. Wenn für die Räder eine Einzelabnahme notwendig ist müssen sie eingetragen werden,

Danke, leider gibt es mittlerweile auch ein Motorproblem

Also der Fall ist folgendermaßen. Beim Gebrauchtwagenkauf gibt es die sogenannte Sachmangelhaftung. D.h., der Händler haftet für ein Jahr für Mängel, die schon bei der Übergabe vorhanden waren. Im ersten Halbjahr nach Kauf muss der Händler bei einer Mängelrüge des Kunden beweisen, dass der Mangel bei der Auslieferung nicht vorhanden war. Dies kann er aber nur wenn ein Gutachten über den Gebrauchtwagen vorliegt. Dies ersparen sich die Händler aus Kostengründen in der Regel. Also kann der Händler meistens nicht beweisen, dass der gerügte Mangel bei der Auslieferung des Fahrzeuges nicht vorhanden war. Nach dem ersten halben Jahr tritt die sogenannte "Beweislastumkehr" ein. Nun muss der Kunde beweisen, dass der Mangel schon bei Auslieferung bestand. Kann er nicht, also ist der Händler nach einem halben Jahr aus jeden Gewährleistungsansprüchen raus. Du hast das Fahrzeug erst einige Tage - also reklamieren. Zur Not schriftlich aber per Einschreiben mit Rückschein. Hast Du eine Rechtsschutzversicherung? Wenn ja die sofort einschalten denn ohne Anwalt wird Dich der Händler in den meisten Fällen abtropfen lassen. Da sind die hartleibig. Außerdem würde ich sofort eine Werkstatt aufsuchen und eine Fehlerauslese machen lassen mit Kostenvoranschlag für die Reparatur. Wie ich die Händler kenne, und ich kenne sie gut, wird sonst lediglich der Fehler gelöscht. Dann hast Du das Problem nach kurzer Zeit wieder. Du kannst mit dem Auto fahren auch wenn die Kontrolleuchte an ist, solange Du keine gravierenden Fehler bemerkst. Nochmal zu den Rädern. Was genau hat denn der TÜV genau festgestellt? Wenn die Räder nicht zulässig sind, der Händler Dir also ein Fahrzeug mit erloschenener Betriebserlaubnis verauft hat kannst Du das Fahrzeug unter Umständen zurückgeben. Also vom Kaufvertrag zurücktreten. Nimm Dir einen Anwalt, auch wenn Du nicht versichert bist. Lass Dich wenigstens über die Vorgehensweise beraten. Das kostet nicht gleich die Welt, erspart Dir aber möglicherweise hohe Folgekosten mit diesem "Wagen"

Zitat:

@Silentsnoop schrieb am 27. März 2021 um 18:31:14 Uhr:


Online angeschaut und den Vertrag aber beim Händler gemacht

Wer steht denn als Vertragspartner im Vertrag?

Ich denke mal Im Kundenauftrag verkauft.Steht bestimmt der Vorbesitzer drin. Und der Ärger beginnt.

Habe ich auch gedacht aber warten wir mal ab was der TE schreibt.

Erstmal herzlichen dank für eure Mithilfe. Ihr seit der Hammer.

Vertragspartner ist der Händler. Kein Kunden Auftrag.

Ich bin nicht Rechtschutz versichert.

Der Sachverhalt ist folgender. Bei Kaufabschluss habe ich 400€ draufgezahlt für frischen TÜV. Das war Mittwoch. Donnerstag habe ich das Auto zugelassen. Freitag hat mir der Händler mitgeteilt daß er nicht durch den TÜV kommt.
Mängel
5.2.2c Räder/Reifen, Rad 1. Achse rechts beschädigt (EM)
5.2.2d Räder 1. Und 2. Achse Zulässigkeit nicht nachgewiesen (EM)
Prüfplakette wurde nicht zugeteilt.

Der Folgetermin beim TÜV wäre erst nach Ostern zustande gekommen.

Das Auto habe ich aber auf eigenen Wunsch am Freitag trotzdem abgeholt. Ich habe nur gegengezeichnet das ich die beiden oberen Mängel selbst behebe weil die Felgen sowieso gewechselt werden. Daraufhin hat mir der Händler den Wagen ausgehändigt.
Querlenker und Bremsen hat der Händler laut eigener Aussage in Schuss gebracht. Im TÜV Bericht sind diese allerdings nicht bemängelt.
Dafür daß er sich nicht mehr um den TÜV kümmern muss hat er mir den Wagen vollgetankt.

So weit so gut. Dafür bin ich jetzt verantwortlich.

Das aber nun der Motor ruckelt, das ist echt hart. Das ist heute 2 Mal geschehen. Beide Male während der Fahrt unter 20 kmh einmal beim anfahren an der Ampel und ein anders Mal beim Bremsen vor der Ampel. Ich meine das passiert bei extrem niedriger Drehzahl. Ca 1000umin. Der Wagen Fahrt dann an und Hakt bei 1200umin runter auf 800umin und wieder bis 1200umin.
Das sieht von aussen so aus wie ein andauerndes abmurksen der Kiste. (Automatik) ausschalten und wieder einschalten hat in erster Linie geholfen.
Um dies zu vermeiden habe ich auf manuell gestellt und eben runtergeschalten bevor die Drehzahl unter 1200 geht.

Bis jetzt möchte ich dem Händler nicht unbedingt anhängen das er mich abgezockt hat.
Ich bin mir nicht sicher aber glaube das geschieht nur im Eco Mode.

Jetzt ist die Frage, ich habe seit gestern Urlaub. Wollte zur Familie fahren und nach Ostern zurück ( einfache Fahrt ca 500km) soll ich einfach trotzdem fahren und Montag direkt zu MB Vorort den Fehler prüfen lassen? Der Motor läuft im Stand unruhig. Ich meine ich hatte ein ähnliches verhalten vor 15 Jahren beim 320 e36. Kann es der Luftmassenmesser sein bzw die Luftzufuhr?

Ganz viele Grüße

Der e36 war damals n Schalter der hat immer von 500 auf 1500 gedreht im Stand. Wenn man da 2, 3 Mal Vollgas im Stand gegeben hat war es weg. Damals war der Luftmassenmesser defekt und er hat Benzin vernascht ohne Ende.

Nur weiß ich nicht wo der am c350 ist. Hab nichtmal Ölstab gefunden

Da ist schwer zu raten aus der Ferne. Es gibt da so viele Möglichkeiten ( Ventile und Temperaturfühler die auch defekt sein können). Wenn es nur im ECO ist würde ich den abschalten und fahren. Aber was m,achst Du wenn der MB Vorort dann feststellt, dass Du so nicht mehr fahren sollst, weil sonst evtl. noch mehr kaputt geht. Dann musst Du auf Deine Kosten reparieren lassen und weißt nicht, ob Du das Geld je wieder siehst. Ich würde Montag zu einer Werkstatt fahren und erst danach, wenn nach Werkstattrat möglich die 500 km in Angriff nehmen. Für Folgeschäden welche aus dem jetzigen Defekt entstehen wird der Verkäufer bestimmt jede Verantwortung ablehnen. Das kann richtig teuer werden. Genauso ist es möglich, dass die Rep. auch nur wenig Geld kostet. Hast Du einen Schutzbrief in Deiner Versicherung? Dann kannst Du ja auch morgen etwas unternehmen.

Also ich hab Teilkasko und da steht Schutzbrief mit drin. Habe mich aber noch nie damit befasst was das ist. Ich Google mal. Was meinst du mit unternehmen?

Das ist mein Versicherungsschutz

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