TÜV Abnahme nach Motorumbau
Hallo zusammen,
weis jemand wieviel der TÜV für eine Eintragung einer M20B20 auf M20B25 umrüstung verlangt und ob da ein Gutachten erforderlich ist?
Gruß, Max
18 Antworten
Hallo,
welche von den M50-Motoren kann man eigentlich in ein e30 Cab einbaun, ohne dass man gleich Bremsanlage, Fahrwerk etc. mit umbaun muß? (soweit ich weiß, ist das Cab bremsen-und fahrwerksseitug auf jeden Fall für den M20 2.5l ausgelegt, egal welcher motor letzendlich drin ist?)
Der m50 2.0l müßte ja dann noch gehen, aber bekommt man den 2.5er oder 2.8er ohne Änderungen an Fahrwerk und Bremsanlage eingetragen?
Zitat:
Original geschrieben von rotenmeer
hast da noch was anderes eintragen lassen?
56 euro für reine motoreintragung
war ebenfalls vom m40 auf m20 umgebaut
hab zwar noch damals andere blinker in verbindung mit bösem blick und andere fuss-stützen eintragen lassen (obwohl die eigentlich nicht wirklich zulässig sind), aber auf meiner rechnung steht nur überprüfung von motor,bremsen,fahrwerk,auspuff.
sonst nix.
sauber arbeiten bei einem umbau is das A und O. mein umbau war wirklich sauber, und der tüver somit sehr freundlich zu mir. der fragte sogar "hast noch irgendwas einzutragen?"- nannte die oben genannten sachen, und betonte,"ich hab keinen und es gibt keinen wisch dafür. " er wieder, " brauch ma nich, ich trags dir auch so ein"
ha, geritzt!!!
nen "wisch" brauchen die für die meisten teile eh nicht
wird nummer notiert von den betreffenden teilen und wenn die KBA abfrage i.o. ist hast die eintragung dazu
für motoreintragungen wie m40 auf m20 haben sie nen standartsatz den sie erheben für die untersuchung
anders ist es mit rad/reifen kombinationen
noch teurer wirds wenn du ein sportfahrwerk hast und dazu nochn kleines lenkrad
wird alles zusammen abgenommen bzw nur zusammenhängend eingetragen
das kost dann wieder extra
weiss leider (noch) ned wonach sie das dann berechnen
aber morgen hab ich den tüver der eintragungen dieser art machen darf wieder hier bei mir und dann frag ich ihn ma
naja, denke mal das es für meine fuss-stüzen keine KBA gab, nicht zulässig im bereich der STVZO.
scheinwerferblenden ohne aussparung fürs standlich sind bei DE´s auch nicht zulässig.
hab´s trotzdem eingetragen bekommen. das war ihm alles auch bewusst. wir quatschten ja darüber.
das beste war noch, das mein e30 eigentlich 1cm zu tief war. laut vorschrift muss 8cm bodenfreiheit an festen karosserieteilen gewährleistet sein, und 7cm an losen teilen (auspuff). ich überschritt beides um ca. 1cm. kam nich mal über dem seine grube. an der kante is ja die höhe vorgegeben. vorwärts probiert, ging nich ohne das es spältert. dann haben wirs rückwärts versucht, ging dann mit ach und krach. n anderer prüfer lupfte von unten den auspuff das er nicht streift, und vorn haben wir den kurz an den radkästen angehoben.
"LOL" war echt klasse.
kannte die aber nicht oder so, war zum erstenmal bei denen.
zum anderen:
für eintragung meines,
lenkrad
felgen
fahrwerk
frontspoiler
hab ich damals 360DM bezahlt. is aber schon länger her, man siehts an der guten alten DM.