Türrempler durch Nachbarn

VW Golf 6 (1KA/B/C)

Weis jemand, wie ich da jetzt vorgehe? Er streitet den Schaden ab. Ein Familienmitglied hat den Kontakt zum Auto aber gehört + gesehen und nachträglich nach dem Waschen ist der Schaden auch deutlich zu erkennen. Er ist 2-3 cm (1 cm bis auf den Lack). Ich weis, das klingt nach einer Lappalie, und wenn er es zugegeben hätte, dann würde ich sagen: "die 2 cm wegpolieren lassen, auf seine Kosten, und gut ist". Aber so? Da wollte ich mal hören, wie der Rechtsweg ausschaut?
Gruß Klaus

P.s: Die Polizei kümmert sich ja nicht darum!? Obwohl der nicht gemeldete Schaden ja eigentlich einer Fahrerflucht gleich kommt. Ich hätte das ohne meine Familie ja nie erfahren und der Nachbar meinte, auf meine Schadensanzeige (1 Std. später), ich könne ja einen Gutachter einschalten, er sehe da bei mir nichts.

Beste Antwort im Thema

Hallo.

Unser Fall ist zwar anders abgelaufen, aber vom Grundsatz dürfte das in die gleiche Richtung gehen. Vielleicht hilft dir das ja bei deiner Entscheidung, wie du vorgehen willst, weiter.

Beim Einparken hat eine Dame unseren Passat leicht hinten berührt. Sie ist ausgestiegen, hat kurz geguckt, stieg dann wieder ein und suchte sich einen anderen Parkplatz. Ein Nachbar hatte das beobachtet und informierte uns. Kurzerhand Polizei gerufen, die dann die Anzeige aufnahm. Die flüchtige wurde gefunden und bekam Post. Natürlich hat sie alles abgestritten. Aber durch den Abgleich der Polizei (Kratzer an unserem Stossfänger und Nummernschildhöhe des anderen PKWs ect.) hatte das wohl wenig Wert. Die Anzeige gegen sie wurde zwar eingestellt, die Versicherung hingegen musste zahlen.

Ich würde also in deinem Fall ebenfalls die Polizei bemühen. Sie muß jeder Anzeige nachgehen.

Grüße

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Je nachdem wie sich das ganze zugetragen hat, entweder Anzeige wegen Sachbeschädigung oder VU - Flucht stellen. Aus dem Sachverhalt geht es ja nicht wirklich hervor was genau passiert ist.
Ein Fehler war es sicher, dass Auto zu waschen. Wenn du Glück hast, lassen sich noch evtl. Lackspuren etc. sichern.

Melde es der Polizei und erstatte Anzeige wegen Sachbeschädigung.
Die Anzeige müssen die Aufnehmen und dann nimmt alles weitere seinen Lauf.
Vielleicht lässt Du Dich auch noch von einem Rechtsanwalt beraten.

lg Laurin

@abc88

Der Nachbar putzte seine Innen-Türen (auf dem öffentlichen Parkplatz) zwischen 2 Neuwagen, wo er die Türen ca zwei drittel öffnen konnte. Und dabei hat er wohl nicht aufgepasst. Und einmal gegen meinen Wagen gebummst (ca 10 cm unter dem Heckfenster ist eine Schramme).

besser wäre es gewesen den wagen nicht zu waschen...

daraus könnte seine versicherung...(wenn du ihn anzeigst) dir nen strick drehen!!!

also hopp hopp...ab zu den lustigen grünen und anzeigen!

Ja, das Waschen war nicht Clever aber ich wusste ja nichts von einem Schaden. Da er noch putzte als ich einstieg, da dachte ich mir meinen auch zu säubern, auch um dann schauen zu können, ob da auch nix passiert ist. Wie der Teufel es will, hat es natürlich bumm gemacht. Und Zuhause hörte ich denn das da was vorgefallen war.

kann natürlich sein....aussage gegen aussage...!!!

du bringst einen zeugen und er hat "zufällig" auch nich einen!!!verstehst was ich meine???

dann bringt die ganze aktion auch wieder nix!!!

gibt auch noch eine andere möglichkeit aber das ist nix fürs forum!!!...wenn dann PN!!!

hat bei mir auch geklappt!

Ich würde das ganze einem Rechtsanwalt übergeben. Da es ür den Sachverhalt ja auch Augenzeugen vorhanden sind, denke Ich hast du gute Chancen. Allerdings schließe ich Unfallflucht bzw Sachbeschädigung komplett aus, da Ich keinen Vorsatz bzw Fahrlässigkeit feststellen kann. Dein Nachbar unterliegt aber einer Schadensersatzpflicht. Viel Glück bei der Sache.....

Hallo.

Unser Fall ist zwar anders abgelaufen, aber vom Grundsatz dürfte das in die gleiche Richtung gehen. Vielleicht hilft dir das ja bei deiner Entscheidung, wie du vorgehen willst, weiter.

Beim Einparken hat eine Dame unseren Passat leicht hinten berührt. Sie ist ausgestiegen, hat kurz geguckt, stieg dann wieder ein und suchte sich einen anderen Parkplatz. Ein Nachbar hatte das beobachtet und informierte uns. Kurzerhand Polizei gerufen, die dann die Anzeige aufnahm. Die flüchtige wurde gefunden und bekam Post. Natürlich hat sie alles abgestritten. Aber durch den Abgleich der Polizei (Kratzer an unserem Stossfänger und Nummernschildhöhe des anderen PKWs ect.) hatte das wohl wenig Wert. Die Anzeige gegen sie wurde zwar eingestellt, die Versicherung hingegen musste zahlen.

Ich würde also in deinem Fall ebenfalls die Polizei bemühen. Sie muß jeder Anzeige nachgehen.

Grüße

Zitat:

Original geschrieben von laurin1


Melde es der Polizei und erstatte Anzeige wegen Sachbeschädigung.
Die Anzeige müssen die Aufnehmen und dann nimmt alles weitere seinen Lauf.
Vielleicht lässt Du Dich auch noch von einem Rechtsanwalt beraten.

lg Laurin

Fahrlässige Sachbeschädigung (

http://de.wikipedia.org/wiki/Sachbesch%C3%A4digung

) ist nicht strafbar. Vorsatz wirst Du dem Nachbarn kaum unterstellen können. Von daher wird die Polizei nur bei unerlaubten Entfernen vom Unfallort tätig werden.

Versuch's normal mit ihm zu klären.
Wenn er nicht drauf eingeht, erkläre ihm, dass du zur Polizei gehen wirst.
Wenn ihn das nicht interessiert, dann mach ne Anzeige wegen Verkehrsunfallflucht.

Es ist KEINE Sachbeschädigung! (hierfür fehlt der Vorsatz)

Aber es ist ein Verkehrsunfall. Da der Unfallbeteiligte sich nicht zur Unfallbeteiligung geäußert hat bzw. diese aufklären lassen hat und den Vorfall viel mehr abstreitet, du aber einen Zeugen hast, ist die Sache klar.
Der Rest geht dann über den zivilrechtlichen Weg.

Ich würd mir aber überlegen, ob der Streit mit dem Nachbar diese Delle wert ist.
Wenn du da nicht mehr lange wohnen willst, kannste es so durchziehen.

Das Beste wär aber einfach ihm in's Gewissen zu reden.

Jeder macht mal Fehler. Ist ja nicht so schlimm.

Also ich hatte kürzlich einen ähnlichen Fall:
Am S-Bahnhof streifte ein Autofahrer mein KFZ und wollte weiter - ob er es gemerkt hat weiß ich nicht, ich war nicht dabei. Gottseidank hat ein aufmerksamer Mitbürger dies gesehen und denjenigen veranlasst, mir zumindest einen Zettel ans Auto zu hängen. Habe den dann angerufen, der hat seine Vers. informiert. So weit, so gut. Ich daraufhin zum ;-)), der mir einen (gratis!) Kostenvoranschlag gemacht hat. Den hat der Verursacher bei seiner Vers. eingereicht, in einer Woche war das Geld da! Ich bin dann zum Wiederaufbereiter gegangen, der mir für 70€ das ganze Auto innen und aussen aufbereitet hat, vom Streifschuss und einigen anderen kleinen Kratzern keine Spur, das hat der gut gemacht!
Ich würds an Deiner Stelle genau so machen - zunächst ohne Polizei und mit dem Nachbarn freundlich aber bestimmmt reden. Wenn er sich aber weigert, naja, dann wirds eh nicht leicht, auch mit Zeugen - siehe die Kommentare oben. Du bräuchtest dann auch ein offizielles Gutachten, da bist Du mit einigen hundert Euronen in der Vorleistung. Und wenn Du sagst, man kanns ´rauspolieren, dann gönn Dir einfach im Herbst eine Wiederaufbereitung...kostet max. 100 € und gut ist.
Glaub´ mir, wenn Du den Fall eskalierst, hast Du Rennereien, Telefonate und Schrift-/Mailverkehr ohne Ende und bleibst dann womöglich auf den Kosten sitzen. Da kommen schnell ´mal 1000€ und mehr zusammen. Ich sprech aus 35 Jahren Erfahrung. Wenn Du Verkehrsrechtschutz hast, würd ich trotzdem auch ´mal einen Anwalt konsultieren.
So ärgerlich es auch ist, ein Auto ist kein Puppenwagen, da bleiben Gebrauchsspuren einfach nicht aus, und es bleibt ganz sicher nicht bei diesem einen Fremdschaden.
In diesem Sinne viel Glück!
Grüße

Zitat:

Original geschrieben von Crazen


...
Es ist KEINE Sachbeschädigung! (hierfür fehlt der Vorsatz)
...

Sachbeschädigung ist es schon, schließlich hat die Sache Auto einen Schaden erlitten, aber halt fahrlässig und nicht vorsätzlich.

Dadurch ist es zwar nicht strafbar, dennoch ist der Schadensverursacher für den Schaden haftbar.

Ansonsten würde ich es genauso machen, wie Du es vorschlägst, Crazen, und zwar in aller Ruhe und völlig unaufgeregt.

Grüße!

Was das jetzt strafrechtlich war, Sachbeschädigung fahrlässig/ vorsätzlich ist doch total egal. Entscheidend ist der zivilrechtliche Schadensersatz. Wenn derjenige eine Privathaftpflicht hat, sollte das kein Problem sein bzw. zahlt dies aus eigener Tasche, so teuer wird die Reparatur grob geschätzt 100 EUR beim Aufbereiter nicht sein.

Wenn der Nachbar nicht mit sich reden lässt und du Rechtschutzversicherung hast, §§ Brief vom Anwalt bewirkt oft Wunder, weil erst dann die meisten "cleveren" Rechthaber begreifen, dass es richtig ernst und teuer wird.

Besser aber sich nicht sinnlos reinsteigern und gelassen über Anwalt reagieren, du ärgerst dich immer weiter und das schadet zum Schluß dir selbst erst richtig.

Ein Auto ist ein (teurer) Gebrauchsgegenstand und wird früher oder später sowieso bloß verschrottet. Luxusautos mit Oldtimerpotenzial sind sehr selten und ein Golf gehört definitiv nicht dazu.

Hmmm, in letzter Zeit drohen alle immer gleich mit Anwälten... Ist ja wie in den USA ;-)

@TE:
Bedenke aber auch, wenn du zum Anwalt rennst oder mit schlimmerem drohst, dass der Nachbar ja das Auto kennt und du vielleicht zufällig dann morgens mal mit zerstochenen Reifen oder viel schlimmeren Kratzern dastehst. Und da gibt's dann sicher keine Zeugen...

Ich hab auch schon die ersten 2 kleinen Dellen in der Tür, weil unaufmerksame Mitmenschen beim Einsteigen in das nebenstehende Fahrzeug die Tür zu weit aufgerissen haben. Das passiert leider, wenn man sein heiß geliebtes Gefährt auf öffentlichen Stellflächen/Parkplätzen abstellen muss.

Beim einkaufen stelle ich mich auch immer etwas weiter abseits, parke teilweise sogar mit Absicht 'unsauber' auf 2 Stellplätzen (wenn genügen Platz ist) und minimiere dadurch (hoffentlich) das Risiko von 'Tür-Anschlägen'.

Und wenn's doch mal passiert: Smart-Repair...

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