1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. BMW
  5. 1er
  6. 1er E81, E82, E87 & E88
  7. Türgriffbeleuchtung außen blau

Türgriffbeleuchtung außen blau

BMW 1er E87 (Fünftürer)

Schönen guten Abend
Wollte fragen ob jemand weiß wo ich diese blauen Lampen her bekomm ich poste mal ein Bild
Wäre super wenn mir jemand weiter helfen kann
Danke schon mal

Beste Antwort im Thema

Tut er leider doch! Sollte dir echt was blödes passieren, wie das du einem Porsche reinfährst und der Porschefahrer gerade vorher deine blauen Funzeln gesehen hat und sich davon irritiert fühlte zahlst du die Zeche selbst. Mal abgesehen davon das blaues Licht einfach rotz isz.

15 weitere Antworten
Ähnliche Themen
15 Antworten

Ich stelle mal die These auf, dass dies nicht mit der StVO zu vereinbaren ist. Ich denke hier an E-Prüfzeichen etc.

Ok ich wollte zwar wissen wo es sie gibt aber lass uns darüber reden 🙂
Warum sollte es jemanden interessieren die Lampen leuchten 10 sek auf wenn ich das Auto öffne oder die Türe wenn sollte das belasten ?
Belehre mich etwas besserem
Aber ich glaube nicht das wegen so ein paar Lampen die während der Fahrt nicht leuchten mein Versicherungsschutz verfällt

Tut er leider doch! Sollte dir echt was blödes passieren, wie das du einem Porsche reinfährst und der Porschefahrer gerade vorher deine blauen Funzeln gesehen hat und sich davon irritiert fühlte zahlst du die Zeche selbst. Mal abgesehen davon das blaues Licht einfach rotz isz.

Also da wir ja darüber reden sollten, muss ich auch noch anbringen, dass auch verschiedenfarbige Standlichter strikt verboten sind. Falls du auch zu den "Tunern" gehörst, welche so etwas trotz Rechtswidrigkeit im Bezug auf die StVO verbauen, muss ich anmerken, dass du besser mal keinen Unfall mit mir haben solltest. Tut mir Leid, aber die arme Person welche dann mit dir einen Unfall baut, bekommt dann von deiner Versicherung nichts bezahlt, weil du solch rechtswidrigen Sachen verbaut hast. Sowas ist richtig ärgerlich. Trösten kann ich dich nur damit, dass du im Innenraum sämtliche Leuchter verändern/zusätzlich anbringen kannst.

Sorry, aber bevor Du so ein Blödsinn schreibst, solltest Du dich richtig informieren.
Die Versicherung muss bei verschuldeten Unfall im bezahlen, auch wenn das Fzg. nicht
STVO-Komform ist. Sie kann den Versicherten in teilweise in Regress nehmen (bis ca.Betrag bis 5000,-€.)
Dem Geschädigten entstehen in keinem Fall Nachteile.

Zitat:

@habu01 schrieb am 22. November 2015 um 10:59:12 Uhr:


Sorry, aber bevor Du so ein Blödsinn schreibst, solltest Du dich richtig informieren.
Die Versicherung muss bei verschuldeten Unfall im bezahlen, auch wenn das Fzg. nicht
STVO-Komform ist. Sie kann den Versicherten in teilweise in Regress nehmen (bis ca.Betrag bis 5000,-€.)
Dem Geschädigten entstehen in keinem Fall Nachteile.

Herzliche Grüße zurück,

Aus gegebenen Anlass bitte ich um Kenntnisnahme folgenden Geschehens.

Fahrzeug mit einigen nicht eingetragenen Umbauten, es kommt zu einem Unfall mit erheblichen Personenschaden (Radfahrer angefahren).

Erste Instanz spricht den Fahrer Schuldig - Fahren ohne Betriebserlaubsnis, Versicherung kann 5.000€ des Schadens zurückfordern.

Versicherung geht in Berufung, zweite Instanz stellt Vorsatz fest - wenn ein Fahrzeug nach eintragungspflichtigen Umbauten ohne Abnahme bewegt wird, ist es Vorsatz. Versicherung kann volle Schadenssumme vom VN zurückfordern.

Diesbezüglich bitte ich meine natürlich sehr pauschal dahingestellten Formulierungen durch dieses Beispiel veranschaulicht zu haben. PS: "Blödsinn" ist eine nicht sehr nette Formulierung.
Einen wunderschönen Sonntag.

Sorry, Du hattest geschrieben "Tut mir Leid, aber die arme Person welche dann mit dir einen Unfall baut,
bekommt dann von deiner Versicherung nichts bezahlt, weil du solch rechtswidrigen Sachen verbaut hast.
Und das ist schlichtweg Blödsinn und entspricht nicht der Tatsache. Der Geschädigte (arme Person)
bekommt in jedem Fallseinen Schaden ersetzt.
Das hat auch nichts mit sehr pauschal dahingestellten Formulierungen zu tun, sondern ist schlichtweg falsch.

Das Urteil zeig mir bitte mal. Nochmal bei der Kfz-Haftpflichtversicherung ist eine Regressforderung
auf maximal 5.000 Euro begrenzt.
Hier kannst Du es nochmal nachlesen.
Besonders der Absatz "Regress, Haftungsteilung und Begrenzung der Regressforderung" ist wichtig.
Falls Du es immer noch nicht glauben solltest, google hilft.
Auch Deine Versicherung gibt Dir gerne Auskunft.

Ja... Da hier vom TE die Frage nach dem Motto "darf er das" gestellt ist, wollte ich nur darauf aufmerksam machen, dass die Unfallkosten an ihm hängen bleiben. Die Versicherung bezahlt den Unfallgegner (da hast du recht).
Bin mir jeder nicht sicher wie es aussieht, wenn die Versicherung genau weiß, dass der "Tuner" zahlungsunfähig ist. Das wäre für die Versicherung ein zu großes Risiko trotz dieses Wissens in Vorlage zu treten. (Eine Statistik wieviele "Tuner" knapp bei Kasse sind, bzw. nichts zu holen ist muss man glaube ich nicht anbringen.)

Fazit: (auch um die Frage des TE zu beantworten, welche sich zumindest auf den rechtlichen Aspekt bezieht): Besser nicht machen, die Kosten bleiben dir am A.... kleben.

PS: zu dem unteren Bild (falls es dich interessiert): Heckleuchten folieren darf man laut StVO übrigens auch nicht.... Dann lieber die Blackline Scheinwerfer kaufen, auch wenn diese leider bedeutend teurer sind.

Da gebe ich Dir 100% Recht 🙂.

Drumm had mol oina sei Feddere unna`d Hebebühn gmacht unn midem Schwoaißbrenna glüend gmacht, musch hald gugge dass ze ned durch`d Wergschdad hupfe. Hinner her warese kürza.

Alles original, ohne ABE und Eintragung.

Beim TÜV hadda dann gsagt, die henn sich hald gsedzt, unn gud war.

Hallo,
Wollte hier nicht so eine Diskussion auslösen 🙂
Also an alle die das jetzt total verantwortungslos finden das ich das gefragt hab ICH LASS ES 🙂
Im Innenraum ist es wirklich erlaubt ? Bist du dir sicher
Und nochwas warum gehen alle davon aus das ich TUNER bin weil ich leichten ändern will ?
Ich glaub da gehört mehr dazu
Und Geld hab ich auch
Und es gibt auch TUNER MIT GELD 🙂)))))))
Schönen Abend

Ok... Hab nochmal nachgelesen. Es ist erlaubt, wenn das Fahrzeug bereits mit einer Beleuchtung an der betroffenen/ausgewählten Stelle versehen ist (z.b. Fußraumbeleuchtung. Für weitere Infos: https://www.sgaf.de/.../...ften-beleuchtung-licht-innenleuchten-253215

Somit nur bestimmt Farben und nicht an jede Stelle.

Deine Antwort
Ähnliche Themen