TT warscheinlich Totalschaden
Hi, wollte mich nur erstmal von euch verabschieden und mich für die schnelle Hilfe bedanken die ich immer bekommen habe.
Mein TT ist höchstwarscheinlich ein Totalschaden, durch Steinewerfer bin ich jemand Draufgefahren. Die Kinder die die Steine geworfen haben sind unter 14 Jahre alt also kann ich nur die Eltern belangen wovon mir aber schon 2 Anwälte abgeraten haben.
Habe mir aber Gestern schon einen Golf R32 angesehen. Ich werde aber noch abundzu mal hier vorbei schauen.
Beste Antwort im Thema
Beileid auch von mir.
Die Rechtsprechung ist heutzutage (leider) so, dass nur bei "Verletzung der Aufsichtspflicht" die Eltern belangt werden können. Steinewerfen auf Autos entspricht m. E. aber durchaus diesem Sachverhalt. Der Schaden wurde ja vorsätzlich herbeigeführt und beruht nicht auf einem "kindlichen Versehen".
Wenn die Eltern über eine Haftpflicht verfügen, dürfte die Abwicklung darüber sowieso kein Problem sein.
In jedem Fall juristisch vorgehen!
Gruß
Klaus
22 Antworten
Hallo TE,
das "Steinewerfen von einer Brücke" stellt kein Kavaliersdelikt dar. Es gilt zu prüfen, inwieweit die Kinder deliktfähig sind und ob die Eltern ihre Aufsichtspflicht verletzt haben, insbesondere in der Nähe einer Autobahn oder Straße. Auf die Kinder zu schimpfen bringt hier wenig, da sind die Eltern die Ansprechpartner. Deine Handlungsweise erscheint mir erheblich zu passiv - wenn der Fall sich wirklich so zugetragen hat, wie er geschildert wurde, muss du Fachanwälte beauftragen, die entsprechend progressiv und versiert an die Angelegenheit herangehen.
MfG
_Vor gericht wird der Richter definitiv sagen das man so vorausschauend fahren muss das man für alle eventualitäten gewabnet ist ,sprich immer mit der dummheit anderer rechnen musst , du hast definitiv schuld weil du aufgefahren bist ,das vorraus fahrende fahrzeug hätte als der die kinder bemerkt hatt schon vom gas gehen müssen ,die kinder müssen ja ziehmlich nah an der strasse gestanden haben wenn die steine geworfen haben ,sind ja keine profi baseballer ! ich habe auch direkt an die autobahn und an ne brücke gedacht ,und da frag ich mich wenn ich dein TT sehe mit welcher geschwindigkeit du aufgefahren bist , das muss ja innerörtlich gewesen sein (kinder strassenrand) wenn ein so stabiles auto wie der TT so aussieht, muss du sicher auch ein wenig zu zu schnell gewesen sein ?! da muss ich mein beitrag von gestern revidieren ,und sage sei froh das du die kinder nicht erwischt hast ,ich bin auch kein langsamer fahrer ich weiss wovon ich spreche
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Ich hasse Kinder die nichts sinnvolles machen!
Sollen sich lieber mit der Schule beschäftigen als anderen Schaden und Leid zuzufügen.
Bin auch für die Öl Rache !
Lass' Dich nicht beirren.
Steinewerfen ist Vorsatz und damit Verletzung der Aufsichtpflicht.
Auf jeden Fall Schadenersatz einklagen!
Mindestens ein Vergleich ist da immer drin.