Tschüss B6, willkommen B7...

VW Passat B6/3C

Eigentlich wollte ich meinen B6 noch eine Weile fahren...aber 1.: meistens kommt es anders und 2.: als man denkt...

Freitag der 06.04. auf der A4 Richtung Dresden:
Eigentlich wollten meine bessere Hälfte und ich schon am Donnerstag von Kölle nach Thüringen fahren, aber leider musste sie noch länger arbeiten und wir verschoben díe Fahrt auf den Karfreitag. Nicht zuletzt auch wegen der anzunehmenden "staufreieren" Fahrt dorthin, weil sich wieder ALLES auf Deutschlands Autobahnen gleich am Anfang der Osterfeiertage durch den Verkehr wühlt. Kurz vor dem Ziel nahe Eisenach dann bei ca. 120 km/h und dichtem Verkehr das bitter böse Erwachen mit garantiertem Adrenalinstoß: eine unachtsame ältere Dame fuhr einfach von einer Raststätte auf die A4 auf, ohne sich zu vergewissern, dass die 1. Spur frei war. Den dort fahrenden (poln. Kennzeichen) PKW streifte sie ganz leicht, während der schon abrupt nach links versuchte auszuweichen. Doch die 2. Spur war ebenfalls besetzt mit einem 2. PKW (auch poln. Kennzeichen), den er seitlich rammte und der wiederrum erschrocken auswich um mich auf der 3. Spur plötzlich ohne Vorwarnung gegen die Leitplanke zu drücken. Ich bemerkte eine plötzliche Querbeschleunigung gefolgt von der sofortigen Zündung unserer Airbags. Es gingen 5 Airbags auf (die beiden vorderen und 3 auf der Fahrerseite oben/seitlich), der Wagen erfüllte sich sofort mit Rauch, der andere Wagen presste uns gegen die Leitplanke, der Passat hob sich etwas heraus (ich dachte, der schiebt uns über die Planke in den Gegenverkehr) und krachte wieder runter. Dann versuchte ich zwischen den Airbags hindurch zu sehen und den Wagen abzubremsen und das Lenkrad krampfhaft festzuhalten. (in dem Moment gab ich laut meiner besseren Hälfte einige sehr böse Schimpfwörter wieder, die dem Verursacher galten) und wir schlidderten eine gefühlte Ewigkeit von der 3. Spur unlenkbar / unbremsbar quer wieder über die AB zum Standstreifen und krachten gegen die dortige Leitplanke und kamen zum Stillstand. Wir stiegen sofort aus, sahen uns an, checkten unsere Unversehrtheit und ich hatte sofort ein großes Bedürfnis jemanden zu erwürgen mit 200 Puls und genug Adrenalin im Körper um das nun geschrottete Auto nach ihm zu werfen...Fazit: Totalschaden. Ein Vorderrad abgerissen, das andere stand auf halb acht. (erklärt auch die Unbremsbarkeit/ Unlenkbarkeit) und beide Seiten des Wagens sahen echt schice aus...mir fehlte ausserdem der rechte Vorderwagen bis zur Hälfte rechter Kotflügel. Nach Erklärung des freundlicherweise angehaltenen Zeugen was passiert und wer an der Sache schuld war, kam die alte Frau auch schon seelenruhig mit ihrem Begleiter angelaufen. Kommentare der älteren Dame wie "mein Auto hat nichts groß abbekommen, ich kann ja gar nicht schuld sein", beantwortete ich innerlich mit meinem nun schrottigen Passat, bildlich auf ihren Drecks-Mazda geworfen. Ihr Mann war da nicht besser: "wie ist das denn wenn die Airbags aufgehen ?" Ich habe ihm nicht gesagt, dass ich ihm das gerne zeigen würde, indem er mal einen Airbag in den Mund nimmt und ich lasse ihn auslösen. In so einem Moment wünscht man solchen Leuten alles...nur nichts Gutes. Aber ich habe mich beherrschen können, schließlich war auch ein Stück weit Schock dabei...und ich dachte mir nur, mein Anwalt wird Euch die Hosen ausziehen.

Polizei / ADAC gerufen, die wiederrum den Notarzt und ab zur Notaufnahme. Zeugen haben glücklicherweise sofort angehalten und sich bereiterklärt als Zeugen einzuspringen falls etwas unklar sein sollte...wir sind nochmal dem Tod von der Schippe gesprungen...der Passat ist zwar Schrott, hat uns aber das Leben gerettet, weswegen es auch wieder einer werden soll. Kommenden Dienstag geht erstmal der Papierkrieg los und ich hoffe auf eine reibungslose Regulierung und schnellen Geldfluss für ein neues Auto !!!

Auto steht durch den ADAC geborgen auf einem Werkstatthof, der Gutachter war schon da und die Zahlen bekomme ich kommende Woche.

Habe da schon einen B7 mit DSG, Bi-Xenon, 170 PS und Highline mit BMT im Auge...mal sehen. Alles in Allem, eine weitere Erfahrung auf die ich nicht scharf bin !!!

Man findet mich also demnächst im B7 Forum... in diesem Sinne: allseits knitterfreie Fahrt !!!

Beste Antwort im Thema

So, liebe Leser...es ist soweit. Bisher kamen keine weiteren Umladungen mehr und nächste Woche ist DER "große" Tag. Mein Anwalt hat den Fall für die 1. Verhandlung an einen ortsansässigen (Nähe zum Gericht) ADAC-Anwalt abgegeben, da die Fahrtkosten von der Rechtsschutzversicherung nicht getragen werden. Der ist / war sogar selber Richter und Spezi im Verkehrsrecht...gut so. Ich hoffe, der ist nächste Woche auch fit und hat sich eingehend mit dem Fall befasst.

Drückt mir die Daumen !

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...keiner hofft das mehr als ich / wir. Aber solange auch unser Anwalt sehr zuversichtlich ist und uns immer wieder sagt, wir sollen uns durch das "begründete" Einspruchsschreiben des gegn. Anwalts nicht verrückt machen lassen (liegt in der Natur der Sache erstmal alles abstreiten und fadenscheinig widerlegen zu wollen), tröstet es ein wenig hinweg, das Geld wenigstens für einen ordentlichen Zinssatz "angelegt" zu haben. Er rechnet sich nach momentanen Stand der Dinge verschwindend geringe Chancen für die Gegenseite aus. Aber ein Restrisiko ist immer dabei, dass es noch länger dauert, weil die anderen Fahrzeuge vllt. eine geringe Teilschuld aufgebrummt bekommen...DANN geht das richtig los in diesem möglichen 2. Horrorszenario und ich darf mein Geld von 3 Parteien, darunter eben auch 2 polnische, einklagen (lassen).

Recht zu haben, heißt leider noch lange nicht, dass auch Recht gesprochen wird.

also zumindest in Österreich ist es durchaus ein Segen wenn einem ein VW zu Schrott gefahren wird - habe bis jetzt jedesmal mehr rausbekommen als ich dafür bezahlt habe 🙂 lästig sein muss man halt.

Hier mal ein paar % Zwischenfinanzierungskosten, dort mal ein paar € für den allequoten Vignettenanteil etc. pp. 🙂, aber auch Fahrtspesen für die Wiederbeschaffung, Porto und anteilige Telefonkosten kann man geltend machen.

Ganz wichtig: akzeptiere niemals das erste Schmerzensgeldangebot ... das liegt erfahrungsgemäß bei 40-60 % der möglichen Summe 🙂

Du hast aber schon gelesen, dass wir über diesen Punkt schon um Welten voraus sind ? Hier geht's nicht mehr um Forderung und Angebot, hier muss schon ein Gericht entscheiden.

Update:

das Gericht hat sich bei unserem Anwalt gemeldet und wünscht eine Stellungnahme / Einreichung der von der Gegenseite angezweifelten Sachverhalte mit Fristsetzung.

1. Beweis, dass der Passat mir gehört hat: Kaufvertrag / Rechnung + Fahrzeugbrief (Aktivlegitimation) -> letzterer ist natürlich mit dem Schrotthaufen zusammen verkauft / abgegeben worden, geht's noch ? Kaufvertrag / Rechnung etc. ist aber kein Problem...
2. Nachweis der Arbeitsunfähigkeit, kein Problem
3. gefahrene Geschwindigkeit zum Unfallzeitpunkt, was auch immer die damit zu tun hat, siehe weiter oben. Hat sicher damit zu tun, dass man mir nicht nur unterstellt, dass der Passat nicht mein Eigentum war (und ich somit gar keine Schadenforderung hätte einklagen können), sondern auch noch wenn ich langsamer gefahren wäre, hätte ich den Unfall vermeiden können. Zur Erinnerung: ich war auf der 3. Spur als die olle Trulla den "Stein" auf der Auffahrt mit ihrer Vorfahrtsmissachtung ins Rollen brachte...was hat meine Geschwindigkeit auf der 3. Spur dann damit zu tun. Sicherheitsabstand seitlich einhalten oder was, wenn unvorhergesehen rechts einer (selbst abgedrängt) uns in die Seite kracht und uns gegen die Betonplanke drückt ??? Ok, diesen physikalischen Sachverhalt müsste mir dann doch mal einer erklären und mich erleuchten. Ok, wenn es verlangt wird, gebe ich gerne meiner damaligen Aussagen im Polizeiprotokoll nochmal durch.

Da muss ich mich leider fragen, ob eigentlich jemand die Polizeiakte oder die Klage eingehend gelesen hat. Aber wenigstens tut sich wieder was...

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Na hoffentlich ist das erstmal der letzte beschränkte Akt der gegnerischen Versicherung 🙄

passend dazu kam heute eine interessante Reportage über die Machenschaften von Versicherungen auf Phoenix, darunter auch ein Verkehrsunfallopfer 🙄

Versichert und verschaukelt

Video auf Youtube

Unser Anwalt sagte ja auch deswegen: nicht verrückt machen lassen, völlig normal, dass man erstmal gegen alles und jeden Einspruch mit den unterschiedlichsten Begründungen versucht Schadensbegrenzung zu betreiben. Was man sich allerdings dadurch noch erhofft bei der Aktenlage, ist mir allerdings nicht so ganz klar.

Aber wenn die Wahrheit so dermaßen mit wilden Phantastereien verdreht wird, gerade weil soviel auf dem Spiel steht, kann mir als Zeuge und Unfallopfer zumindest schonmal der Kragen platzen.

Zitat:

Original geschrieben von Alfamat156


Unser Anwalt sagte ja auch deswegen: nicht verrückt machen lassen, völlig normal, dass man erstmal gegen alles und jeden Einspruch mit den unterschiedlichsten Begründungen versucht Schadensbegrenzung zu betreiben...

Sowas sollte auch endlich unter Strafe gestellt werden. Nicht nur, das es die Nerven der "Opfer" belastet, es belastet auch und bindet auch unnötig die Zeit der Gerichte.

Beide Parteien haben am Anfang alles auf den Tisch zu legen und dann hat das Gericht, eventuell noch mit eine oder anderen vom Gericht auszugehenden Rückfrage, zu entscheiden. Fertig.

Aber so wie das, wie auch in diesem Fall, abläuft geht doch auf keine Kuhhaut.

Ich drück auf jeden Fall die Daumen, das das bald zum Abschluss kommt.

"Weihnachtsgeld" kann ich wohl eh erstmal wieder streichen wenn die alle wieder in den Weihnachtsurlaub rennen und erst Ende Januar / Anfang Februar sich wieder der Sache annehmen. Aber ich hoffe doch sehr, dass es wenigstens vor Weihnachten noch zu einer Vorabentscheidung nach Entkräftigung des fadenscheinigen Einspruchs durch das Gericht kommt bzw. bald mal ein Termin zur Verhandlung kommt.

Zitat:

Original geschrieben von Alfamat156


Update:

das Gericht hat sich bei unserem Anwalt gemeldet und wünscht eine Stellungnahme / Einreichung der von der Gegenseite angezweifelten Sachverhalte mit Fristsetzung.

3. gefahrene Geschwindigkeit zum Unfallzeitpunkt, was auch immer die damit zu tun hat, siehe weiter oben. Hat sicher damit zu tun, dass man mir nicht nur unterstellt, dass der Passat nicht mein Eigentum war (und ich somit gar keine Schadenforderung hätte einklagen können), sondern auch noch wenn ich langsamer gefahren wäre, hätte ich den Unfall vermeiden können. Zur Erinnerung: ich war auf der 3. Spur als die olle Trulla den "Stein" auf der Auffahrt mit ihrer Vorfahrtsmissachtung ins Rollen brachte...was hat meine Geschwindigkeit auf der 3. Spur dann damit zu tun. Sicherheitsabstand seitlich einhalten oder was, wenn unvorhergesehen rechts einer (selbst abgedrängt) uns in die Seite kracht und uns gegen die Betonplanke drückt ??? Ok, diesen physikalischen Sachverhalt müsste mir dann doch mal einer erklären und mich erleuchten. Ok, wenn es verlangt wird, gebe ich gerne meiner damaligen Aussagen im Polizeiprotokoll nochmal durch.

Da muss ich mich leider fragen, ob eigentlich jemand die Polizeiakte oder die Klage eingehend gelesen hat. Aber wenigstens tut sich wieder was...

Die gefahrene Geschwindigkeit könnte für den Richter interessant sein, wenn sie deutlich über der Richtgeschwindigkeit gelegen hätte. Dann würde eine Mithaftung auch bei einem groben Verschulden des Unfallgegners eintreten (OLG Nürnberg, Urteil vom 09.09.2010 - 13 U 712/10). Bei einer gefahrenen Geschwindigkeit von 120 km/h sollte dies aber nicht der Fall sein.

Danke für den Hinweis, das hatten wir uns auch erst gedacht, dass die evtl. auf so etwas hindeuten könnten und egal was kommt, daraus versuchen einen Strick zu drehen. Alle Fahrzg. sind im mitschwimmenden Verkehr auf allen Spuren ähnlich schnell unterwegs gewesen. Dasselbe hätte auch innerorts auf einer mehrspurigen Straße passieren können, mit natürlich weniger heftigen Auswirkungen...wir sind hier aber auf der AB wo höhere Geschwindigkeiten nunmal normal sind.
Jedoch halte ich unsere damalige Geschwindigkeit von ca. 100-110 km/h auf einem unbegrenzten Teilstück, gerade im mitschwimmenden Verkehr der 3. Spur, mit mehr als genug Abstand zum Vordermann (großartig seitlich einhalten geht ja schlecht, ist bauartbedingt zur Autobahn) diesbezüglich für genau denselben entscheidenden Faktor, wie das Umfallen des berühmten Sack Reis im Land des Lächelns. Genauso gut hätten die auch schreiben können: wäre der Kläger zu Hause geblieben, wäre der Unfall nicht passiert, aber erstmal auf die Geschwindigkeit pochen, ließt sich besser auch wenn es völliger Blödsinn ist. Stand ja bereits in der Polizeiakte...das hätten die sich sparen können.

Aber das Gericht hat für die Zusendung einen zeitnahen Termin zur Fristwahrung genannt. Ich habe alles wie gewünscht unserem Anwalt übergeben, der es sofort weiterleitet. Nun ist das Gericht am Zug...

Alle Unterlagen waren ja beim Anwalt eingereicht, der hat wiederrum nun die Klage auf den eigentlichen Fahrzeughalter (Mann der Verursacherin) erweitert und sämtliche Einspruchsgründe der Gegenseite förmlich in der Luft zerrissen...die dort angewandte Wortwahl hat uns zumindest sehr gefallen. Die Klageschrift ist somit noch einmal erneuert worden (mit obiger Erweiterung samt Begründung und einzelner Auflistung der Zeugen / Beweise). Vllt. kommt ja die kommende Woche schon eine positive Reaktion seitens des Gerichtes, wo doch schon diese künstliche Hinauszögerung der Gegenseite in der Klageschrift moniert wird. Eine mündliche Verhandlung ist gar nicht angestrebt oder nötig, es wird sogar einer Vernehmung der Gegenseite ausdrücklich widersprochen. An der Masse an Beweisen / Zeugenaussagen, wie ich die Klageschrift interpretiere, erwarten wir eine Entscheidung des Gerichts nach Aktenlage. Und das wäre im Falle der Klageschrift zu 100% zu unseren Gunsten. Das wäre zumindest ein sehr schönes Weihnachtsgeschenk. Abwarten...

Danke für die Nachricht.

Frage: Wieso wurde das auf den Gatten erweitert?

Weil die alte Trulla zwar gefahren ist, aber der Mann von ihr der eigentliche Versicherungsnehmer und somit ebenfalls (über die Versicherung des Fahrzeugs) haftbar ist.

Wie du schon geschrieben hast, abwarten...
Wer weiss was der Anwalt der Trulla noch aus dem Ärmel zieht.

Eben. Eigentlich kann in diesem besagtem Ärmel gar nichts drin sein (war es ja auch noch nie), außer das Schuldeingeständnis und die dringliche Bitte um gerechte Bestrafung. Aber mehr als abwarten kann man momentan eh nicht tun...

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