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Trick 17 beim Leasing

Themenstarteram 2. Januar 2018 um 10:15

Hallo zusammen,

Ich hätte mal eine Frage zum gewerblichen leasen von Fahrzeugen und der privaten Nutzung.

Bis Ende 2017 gab es ein super Angebot für den Audi A6 auf vehiculum. Da war der Audi für 366 Euro netto zu leasen mit 20.000 km pro Jahr und 320 PS - ohne Anzahlung. Neupreis knapp 70.000 Euro.

Jetzt zu der Frage: Das Fahrzeug war zu den Konditionen nur gewerblich zu leasen. Zufällig haben meine Eltern eine kleine GmbH und ein Freund hat bereits vor ein paar Monaten einen BMW geleast und ganz flapsig behauptet, dass die Kontrollen ein Witz sind. Man muss nur einmal den Gewerbeschein vorzeigen, danach könnte man das Auto im Prinzip auch über sein Privatkonto laufen lassen.

Daher mal so ins Blaue gefragt... ist das möglich? Muss man wirklich nur seinen Gewerbeschein vorzeigen und es gibt keine nachgelagerten Kontrollen?

Danke & ein frohes neues erstmal!

 

Beste Antwort im Thema
am 2. Januar 2018 um 11:07

§ 271

Mittelbare Falschbeurkundung

(1) Wer bewirkt, daß Erklärungen, Verhandlungen oder Tatsachen, welche für Rechte oder Rechtsverhältnisse von Erheblichkeit sind, in öffentlichen Urkunden, Büchern, Dateien oder Registern als abgegeben oder geschehen beurkundet oder gespeichert werden, während sie überhaupt nicht oder in anderer Weise oder von einer Person in einer ihr nicht zustehenden Eigenschaft oder von einer anderen Person abgegeben oder geschehen sind, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Ebenso wird bestraft, wer eine falsche Beurkundung oder Datenspeicherung der in Absatz 1 bezeichneten Art zur Täuschung im Rechtsverkehr gebraucht.

(3) Handelt der Täter gegen Entgelt oder in der Absicht, sich oder einen Dritten zu bereichern oder eine andere Person zu schädigen, so ist die Strafe Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren.

(4) Der Versuch ist strafbar.

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Brummel, das Geschäft würde zu den Privatkonditionen nicht zustande kommen. Der Abschluss zu gewerblichen Konditionen für sich allein stellt sicher keinen Schaden dar, weil auch zu besseren Konditionen Geld verdient wird.

Wie sollen alle Kosten angeschrieben werden, wenn das Auto nicht im Betriebsvermögen ist? Das ist ein Widerspruch. Darüber muss hier nicht weiter nachgedacht werden, weil das Auto ja ausdrücklich ausschließlich privat laufen soll.

Gerne kannst Du mir erläutern, wo hier eine Beurkundung erfolgt. Nur dann kommt man nämlich zum 271.

am 2. Januar 2018 um 14:14

Zitat:

@Holgernilsson schrieb am 2. Januar 2018 um 15:05:27 Uhr:

....

Gerne kannst Du mir erläutern, wo hier eine Beurkundung erfolgt. Nur dann kommt man nämlich zum 271.

Ich habe das bereits schon einmal heausgestellt, dass sich mein Zitat des 271 StGB auf folgende Aussage bezieht:

Zitat:

Die geforderten Dokumente kann man mit jedem PDF Editor in 3 Minuten anpassen.

Die Vorlage von "angepassten" oder auch gefälschten Unterlagen (Urkunden) bei einer Behörde erfüllt grundsätzlich erstmal den Tatbestand der mittelbaren Falschbeurkundung. Ein Kaufvertrag ist eine Urkunde. Der duch "angepasste" Unterlagen falsche Eintrag in der Zulassungsbescheinigung bei der Zulassungsstelle ist da ein Anfang, eine falsche Angabe der Nutzung durch den Fahrzeughalter (die in der Zulassungsbescheinigung eingetragene GmbH) beim Finanzamt wäre ggf. eine weitere Sache.

Nicht mehr, nicht weniger.

 

Und hier gehst Du von falschen Annahmen aus. Das Auto muss nämlich keineswegs auf die Firma zugelassen werden. Es kann nämlich auf die Privatperson zugelassen werden und schon sind die von Dir genannten Aspekte hinfällig.

am 2. Januar 2018 um 14:25

Zitat:

@Holgernilsson schrieb am 2. Januar 2018 um 15:05:27 Uhr:

Brummel, ...

Wie sollen alle Kosten angeschrieben werden, wenn das Auto nicht im Betriebsvermögen ist? Das ist ein Widerspruch. Darüber muss hier nicht weiter nachgedacht werden, weil das Auto ja ausdrücklich ausschließlich privat laufen soll.

...

Zu den steuerlichen Aspekten;

Ich bin da als Nichthändler bei der Abwicklung kein Experte und vermute nur.

Aber ist es nicht so, dass der Leasinggeber das Angebot an Gwerbetreibende ohne Mehrwersteuer abrechnet?

Wenn danach das Fahrzeug privat genutzt wird und nicht als Betriebsvermögen der kaufenden Firma bei FA angegeben wird, hätte ich doch eine Steuerhinterziehung.

Oder ist es so, dass die Leasingrate immer (sowohl bei Gewerbe als auch privat) die Mehrwertsteuer beinhaltet?

Brummel, ich beschäftige mich beruflich mit dem Steuerrecht....

Die Umsatzsteuer entsteht sowohl beim Geschäft mit einem Unternehmen als auch mit einer Privatperson. Der einzige Unterschied ist, dass die Privatperson keinen Vorsteuerabzug hat.

am 2. Januar 2018 um 14:36

Zitat:

@Holgernilsson schrieb am 2. Januar 2018 um 15:33:46 Uhr:

Brummel, ich beschäftige mich beruflich mit dem Steuerrecht....

Ich auch ;)

Und wir stellen regelmässig Anzeigen wegen mittelbarer Falschbeurkundung.

Nur ist das in anders gelagerten Situationen der Fall und hat mit der hier besprochenen Frage nichts zu tun.

Zitat:

Die Umsatzsteuer entsteht sowohl beim Geschäft mit einem Unternehmen als auch mit einer Privatperson. Der einzige Unterschied ist, dass die Privatperson keinen Vorsteuerabzug hat.

Ok, das wusste ich so nicht.

Ich dachte, der Leasinggeber könnte die MWsT vorab rausrechnen.

Themenstarteram 2. Januar 2018 um 14:50

Zitat:

@Holgernilsson schrieb am 2. Januar 2018 um 14:57:45 Uhr:

Zitat:

@Holdijk schrieb am 2. Januar 2018 um 14:51:52 Uhr:

 

Das sehe ich genauso. Letztlich bin ich derjenige, der davon profitiert und die jeweilige Herstellerbank leidet unter den entgangenen Erträgen aus den unterschiedlichen Konditionen, die im privaten und gewerblichen Leasing angeboten werden. Steuerlich kann ich auch nicht erkennen, wo eine Benachteiligung entsteht.

Naja, Du lieferst gerade Argumente, wonach die Tatbestandsvoraussetzungen des Betrugs gegeben sein könnten, weil es einen Geschädigten (Bank) und einen Bevorteilten (Dich) gibt.

Ich möchte ja niemanden betrügen, darum ging es mir ja von vorne herein. Ich möchte ja wissen, ob ich legal ein gewerblich geleastes Fahrzeug rein privat verwenden kann, ohne dafür im Nachhinein Konsequenzen befürchten zu müssen (steuerlich, vertraglich etc.). Wenn ich die Kriterien der Hersteller erfülle und einen Handelsregisterauszug vorzeigen kann, kann man mir ja im Nachhinein nicht sagen, das war aber nicht rechtsens, was sie da gemacht haben. Da muss ja der Hersteller an seinen eigenen Maßstäben gemessen werden - zumindest meine Meinung. Wenn der Vertrag anders ausgestaltet wäre und schärfere Vorgaben hätte, würde ich das definitiv nicht machen.

Zitat:

@Holdijk schrieb am 2. Januar 2018 um 15:50:15 Uhr:

Zitat:

@Holgernilsson schrieb am 2. Januar 2018 um 14:57:45 Uhr:

 

Naja, Du lieferst gerade Argumente, wonach die Tatbestandsvoraussetzungen des Betrugs gegeben sein könnten, weil es einen Geschädigten (Bank) und einen Bevorteilten (Dich) gibt.

Ich möchte ja niemanden betrügen, darum ging es mir ja von vorne herein. Ich möchte ja wissen, ob ich legal ein gewerblich geleastes Fahrzeug rein privat verwenden kann, ohne dafür im Nachhinein Konsequenzen befürchten zu müssen (steuerlich, vertraglich etc.). Wenn ich die Kriterien der Hersteller erfülle und einen Handelsregisterauszug vorzeigen kann, kann man mir ja im Nachhinein nicht sagen, das war aber nicht rechtsens, was sie da gemacht haben. Da muss ja der Hersteller an seinen eigenen Maßstäben gemessen werden - zumindest meine Meinung. Wenn der Vertrag anders ausgestaltet wäre und schärfere Vorgaben hätte, würde ich das definitiv nicht machen.

Ich hab mein Auto in Deutschland geleast und zugelassen. Das heisst ich bezahl hier Steuern, obwohl ich eigentlich damit nur in Holland unterwegs bin. Das heisst ich bescheiss die Hollaender um meine KFZ Steuer. Die Hollaender muessten mir genau nachweisen, dass ich das Auto ueber einen laengeren Zeitraum in Holland nutze. Wie soll das in der Realitaet funktionieren mit einem Aufwand dass es sich am Ende noch lohnt?

Wer kontrolliert in deinem Fall wie du das Auto nutzt?

Zitat:

@Holdijk schrieb am 2. Januar 2018 um 15:50:15 Uhr:

Zitat:

@Holgernilsson schrieb am 2. Januar 2018 um 14:57:45 Uhr:

 

Naja, Du lieferst gerade Argumente, wonach die Tatbestandsvoraussetzungen des Betrugs gegeben sein könnten, weil es einen Geschädigten (Bank) und einen Bevorteilten (Dich) gibt.

Ich möchte ja niemanden betrügen, darum ging es mir ja von vorne herein. Ich möchte ja wissen, ob ich legal ein gewerblich geleastes Fahrzeug rein privat verwenden kann, ohne dafür im Nachhinein Konsequenzen befürchten zu müssen (steuerlich, vertraglich etc.). Wenn ich die Kriterien der Hersteller erfülle und einen Handelsregisterauszug vorzeigen kann, kann man mir ja im Nachhinein nicht sagen, das war aber nicht rechtsens, was sie da gemacht haben. Da muss ja der Hersteller an seinen eigenen Maßstäben gemessen werden - zumindest meine Meinung. Wenn der Vertrag anders ausgestaltet wäre und schärfere Vorgaben hätte, würde ich das definitiv nicht machen.

Genau das meinte ich, als ich feststellte, dass ich keine Bedenken habe, wenn Du die gewerblichen Konditionen in Anspruch nimmst, obwohl das Auto nur privat genutzt wird. Für mich liegt der Knackpunkt darin, dass niemand geschädigt ist. Also auch nicht Bank oder Händler.

Zitat:

@Brummel schrieb am 2. Januar 2018 um 15:36:32 Uhr:

Zitat:

@Holgernilsson schrieb am 2. Januar 2018 um 15:33:46 Uhr:

Brummel, ich beschäftige mich beruflich mit dem Steuerrecht....

Ich auch ;)

Und wir stellen regelmässig Anzeigen wegen mittelbarer Falschbeurkundung.

Nur ist das in anders gelagerten Situationen der Fall und hat mit der hier besprochenen Frage nichts zu tun.

Zitat:

@Brummel schrieb am 2. Januar 2018 um 15:36:32 Uhr:

Zitat:

Die Umsatzsteuer entsteht sowohl beim Geschäft mit einem Unternehmen als auch mit einer Privatperson. Der einzige Unterschied ist, dass die Privatperson keinen Vorsteuerabzug hat.

Ok, das wusste ich so nicht.

Ich dachte, der Leasinggeber könnte die MWsT vorab rausrechnen.

Hmm, mit Verlaub: So tiefgründig können Deine steuerrechtlichen Kenntnisse nicht sein. Die Mehrwertsteuer ist schon vor Jahrzehnten von der Umsatzsteuer abgelöst worden.

Außerdem sollte man bei einer rechtlichen Beurteilung niemals den Fehler machen, einen ähnlich gelagerten Fall vorschnell für die Lösung eines anderen Falls heranzuziehen.

am 2. Januar 2018 um 15:38

Zitat:

@Holgernilsson schrieb am 2. Januar 2018 um 16:28:30 Uhr:

 

...

Hmm, mit Verlaub: So tiefgründig können Deine steuerrechtlichen Kenntnisse nicht sein. Die Mehrwertsteuer ist schon vor Jahrzehnten von der Umsatzsteuer abgelöst worden.

Außerdem sollte man bei einer rechtlichen Beurteilung niemals den Fehler machen, einen ähnlich gelagerten Fall vorschnell für die Lösung eines anderen Falls heranzuziehen.

Ich arbeite als Vollzugsbeamter beim Zoll. Dort habe ich bei Kontrollen bedingt mit Kfz-Steuer und (Einfuhr-)Umsatzsteuer zu tun, weniger mit Vorsteuerabzug oder auch mit der Berechnung von Einkommenssteuererklärungen.

Aber danke auch für deine Belehrungen und Einschätzung meiner fachlichen Kompetenz, welche ich mir anderen Leuten gegenüber in einem Forum nicht rausnehmen würde.

Eine rechtliche Beurteilung eines Sachverhalts würde ich in einerm Forum eh nicht abgeben, allenfalls ein paar Tipps und Hinweise.

Aber jeder so, wie er mag.

Brummel, Du hast doch hier einen Straftatbestand ins Spiel gebracht und damit eine rechtliche Beurteilung vorgenommen. Selbstverständlich kann ich Deine Gesamtqualifikation nicht beurteilen. Ich habe mich nur auf Deine hier getätigten Äußerungen bezogen, die weitgehend daneben lagen. Das ist doch gar kein Problem, weil niemand alles wissen kann. Was natürlich auch für mich gilt.

Der Leasinggeber ist gewerblich tätig, erhält das Fahrzeug vom Hersteller, bezahlt es dort mit ausgewiesener MwSt (oder Umsatzsteuer - Umsatzsteuer ist der korrekte Begriff fürs Finanzamt, die breite Masse der Bevölkerung sagt dazu aber weiterhin Mehrwertsteuer und als solche ist sie auch auf Rechnungen ausgewiesen) und holt sich die Umsatzsteuer per Umsatzsteuererklärung vom Finanzamt zurück.

Dann verleast sie das Fahrzeug, egal ob an einen Privatmann oder einen Unternehmer und berechnet ihm die Netto-Leasingraten zzgl. 19 % Mehrwertsteuer. Diese Umsatzsteuer/Mehrwertsteuer/Vorsteuer wiederum "darf" sie wiederum per Umsatzsteuererklärung ans Finanzamt abführen.

Ich hoffe mal, dass ich das Umsatzsteuerrechtlich grob korrekt erklärt habe.

Beim Zoll werden vermutlich Urkunden vorgelegt, die durchaus per mittelbarer Falschbeurkundung (271 StGB) gefertigt wurden.

Ich wüsste aber nicht, wie eine mittelbare Falschbeurkundung im Verhältnis zum Leasinggeber realisisert werden sollte.

Bei BMW besteht zB. die Möglichkeit ein KFZ über die GmbH zu leasen (damit man die gewerblichen Konditionen erhält) und das Fahrzeug auf den Geschäftsführer privat anzumelden. Alle Kosten kann man vom privaten Konto abbuchen lassen.

Bei Mercedes und Audi/VW funktioniert das in der Form nicht. Dort MUß der Leasingwagen definitiv auf die Firma zugelassen werden, um die Gewerbekonditionen zu erhalten. Aber auch in dem Fall kann man zB. alle kosten privat bezahlen, die Umsatzsteuer nicht geltend machen und alles ist gut :)

Zitat:

@C 37 RS schrieb am 4. Januar 2018 um 11:10:44 Uhr:

Bei BMW besteht zB. die Möglichkeit ein KFZ über die GmbH zu leasen (damit man die gewerblichen Konditionen erhält) und das Fahrzeug auf den Geschäftsführer privat anzumelden. Alle Kosten kann man vom privaten Konto abbuchen lassen.

Bei Mercedes und Audi/VW funktioniert das in der Form nicht. Dort MUß der Leasingwagen definitiv auf die Firma zugelassen werden, um die Gewerbekonditionen zu erhalten. Aber auch in dem Fall kann man zB. alle kosten privat bezahlen, die Umsatzsteuer nicht geltend machen und alles ist gut :)

Das stimmt zumindest in Bezug auf Mercedes nicht. Den Wagen meiner Frau habe ich über meine Firma geleast, aber privat auf mich zugelassen und die Kosten laufen selbstverständlich über mein Privatkonto.

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