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Trick 17 beim Leasing

Themenstarteram 2. Januar 2018 um 10:15

Hallo zusammen,

Ich hätte mal eine Frage zum gewerblichen leasen von Fahrzeugen und der privaten Nutzung.

Bis Ende 2017 gab es ein super Angebot für den Audi A6 auf vehiculum. Da war der Audi für 366 Euro netto zu leasen mit 20.000 km pro Jahr und 320 PS - ohne Anzahlung. Neupreis knapp 70.000 Euro.

Jetzt zu der Frage: Das Fahrzeug war zu den Konditionen nur gewerblich zu leasen. Zufällig haben meine Eltern eine kleine GmbH und ein Freund hat bereits vor ein paar Monaten einen BMW geleast und ganz flapsig behauptet, dass die Kontrollen ein Witz sind. Man muss nur einmal den Gewerbeschein vorzeigen, danach könnte man das Auto im Prinzip auch über sein Privatkonto laufen lassen.

Daher mal so ins Blaue gefragt... ist das möglich? Muss man wirklich nur seinen Gewerbeschein vorzeigen und es gibt keine nachgelagerten Kontrollen?

Danke & ein frohes neues erstmal!

 

Beste Antwort im Thema
am 2. Januar 2018 um 11:07

§ 271

Mittelbare Falschbeurkundung

(1) Wer bewirkt, daß Erklärungen, Verhandlungen oder Tatsachen, welche für Rechte oder Rechtsverhältnisse von Erheblichkeit sind, in öffentlichen Urkunden, Büchern, Dateien oder Registern als abgegeben oder geschehen beurkundet oder gespeichert werden, während sie überhaupt nicht oder in anderer Weise oder von einer Person in einer ihr nicht zustehenden Eigenschaft oder von einer anderen Person abgegeben oder geschehen sind, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Ebenso wird bestraft, wer eine falsche Beurkundung oder Datenspeicherung der in Absatz 1 bezeichneten Art zur Täuschung im Rechtsverkehr gebraucht.

(3) Handelt der Täter gegen Entgelt oder in der Absicht, sich oder einen Dritten zu bereichern oder eine andere Person zu schädigen, so ist die Strafe Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren.

(4) Der Versuch ist strafbar.

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Die Frage wurde schon x-mal diskutiert, z.B. hier:

https://www.motor-talk.de/.../...le-kosten-selber-tragen-t6194113.html

Wie sollte bitte die Leasinggesellschaft kontrollieren, ob ich das Fahrzeug wirklich gewerblich nutze? Ich jedenfalls kenne keinen Fall, wo nachträglich kontrolliert worden wäre.

Also vom Privatleasing bei BMW muss ich gestehen, dass die Kontrollen sehr sehr lax sind. Die geforderten Dokumente kann man mit jedem PDF Editor in 3 Minuten anpassen. Gehaltsnachweise aus dem Ausland (wie in meinem Fall) koennen von der Bank nicht ueberprueft werden.

am 2. Januar 2018 um 11:07

§ 271

Mittelbare Falschbeurkundung

(1) Wer bewirkt, daß Erklärungen, Verhandlungen oder Tatsachen, welche für Rechte oder Rechtsverhältnisse von Erheblichkeit sind, in öffentlichen Urkunden, Büchern, Dateien oder Registern als abgegeben oder geschehen beurkundet oder gespeichert werden, während sie überhaupt nicht oder in anderer Weise oder von einer Person in einer ihr nicht zustehenden Eigenschaft oder von einer anderen Person abgegeben oder geschehen sind, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Ebenso wird bestraft, wer eine falsche Beurkundung oder Datenspeicherung der in Absatz 1 bezeichneten Art zur Täuschung im Rechtsverkehr gebraucht.

(3) Handelt der Täter gegen Entgelt oder in der Absicht, sich oder einen Dritten zu bereichern oder eine andere Person zu schädigen, so ist die Strafe Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren.

(4) Der Versuch ist strafbar.

Aha, und was hat das damit zu tun, dass die Eltern des TE mit ihrer GmbH ein Auto leasen sollen, welches der TE dann privat nutzen möchte?

Ist doch jetzt nicht so schwer zu verstehen, PeterBH

Schon, sonst hätte ich kaum nach dem Zusammenhang gefragt. Also mal her mit euren Erklärungen.

am 2. Januar 2018 um 11:44

Zitat:

@PeterBH schrieb am 2. Januar 2018 um 12:34:48 Uhr:

Schon, sonst hätte ich kaum nach dem Zusammenhang gefragt. Also mal her mit euren Erklärungen.

Mein Verweis auf die mittelbare Falschbeurkundung bezog sich mehr auf folgende Aussage:

Zitat:

Die geforderten Dokumente kann man mit jedem PDF Editor in 3 Minuten anpassen.

Wobei die mittelbare Falschbeurkundung nur gegenüber einer Behörde zum Tragen kommt. Also zum einen der Zulassungstelle, zum anderen später dem Finanzamt.

Die o.g. "Anpassung" der Dokumente ist zunächst erstmal nur eine Urkundenfälschung und Betrug im Rechtsgeschäft.

Auch dann wird in den seltensten Fällen § 271 StGB passen. da es an der nötigen Beurkundung fehlen wird. § 267 StGB wäre da schon einschlägiger oder halt § 263 StGB.

Zitat:

@Holdijk schrieb am 2. Januar 2018 um 11:15:56 Uhr:

Daher mal so ins Blaue gefragt... ist das möglich? Muss man wirklich nur seinen Gewerbeschein vorzeigen und es gibt keine nachgelagerten Kontrollen?

Dann mal so ins Grüne geantwortet: es kommt immer darauf an....

Die Vertragspartner können den Vertrag weitestgehend gestalten, wie sie wollen. Wenn also dein Leasinggeber für das Angebot X zur Voraussetzung macht, dass du nachweislich im Hauptberuf selbständig bist, wirst du entsprechende Nachweise bringen müssen. Verlangt er nur einen Gewerbeschein, musst du auch nicht mehr als einen Gewerbeschein vorlegen. Aus eigener Erfahrung kann ich berichten, dass man bei Ford für die Gewerbekonditionen lediglich den Gewerbeschein sehen wollte und es auch kein Problem war, die Leasingrate vom Konto eines Dritten abzubuchen. Hilft dir aber Nullkommanix, wenn man das bei Audi oder Hyundai anders sieht.

Noch konkreter: wenn ich mir mein nächstes Auto hole, werde ich bei den für mich interessanten Herstellern genau dazu erkundigen und sicher nicht auf Forenweisheiten vertrauen.

Ich hätte da auch mal eine Frage: Wo bitte liegt die Bereicherung auf der einen Seite und wo der Schaden auf der anderen Seite?

Händler und auch Hersteller sind im Zweifel interessiert, möglichst viele Autos zu verkaufen und sind daher sehr kooperativ, wenn es um die Gestaltung geht. Einen Schaden beim Finanzamt kann ich auch nicht erkennen, weil das Auto ja eben nicht geltend gemacht werden soll.

Der Hinweis auf Paragraph 271 StGB ist geradezu absurd.

Themenstarteram 2. Januar 2018 um 13:51

Zitat:

@Holgernilsson schrieb am 2. Januar 2018 um 14:28:48 Uhr:

Ich hätte da auch mal eine Frage: Wo bitte liegt die Bereicherung auf der einen Seite und wo der Schaden auf der anderen Seite?

Händler und auch Hersteller sind im Zweifel interessiert, möglichst viele Autos zu verkaufen und sind daher sehr kooperativ, wenn es um die Gestaltung geht. Einen Schaden beim Finanzamt kann ich auch nicht erkennen, weil das Auto ja eben nicht geltend gemacht werden soll.

Der Hinweis auf Paragraph 271 StGB ist geradezu absurd.

Das sehe ich genauso. Letztlich bin ich derjenige, der davon profitiert und die jeweilige Herstellerbank leidet unter den entgangenen Erträgen aus den unterschiedlichen Konditionen, die im privaten und gewerblichen Leasing angeboten werden. Steuerlich kann ich auch nicht erkennen, wo eine Benachteiligung entsteht.

am 2. Januar 2018 um 13:56

Zitat:

@Holgernilsson schrieb am 2. Januar 2018 um 14:28:48 Uhr:

Ich hätte da auch mal eine Frage: Wo bitte liegt die Bereicherung auf der einen Seite und wo der Schaden auf der anderen Seite?

Der Händler macht zwei Angebote: Privat 450 Euro Leasingrate über 36 Monate, gewerblich 300,- Euro/36 Monate. Macht gute 5k Euro Unterschied bei Haben (Leasingnehmer) und nicht Haben (Händler).

Zitat:

...Einen Schaden beim Finanzamt kann ich auch nicht erkennen, weil das Auto ja eben nicht geltend gemacht werden soll.

Solang das Fahrzeug nicht ins Betriebsvermögen aufgenommen und mit allen laufenden Kosten abgeschrieben wird, stimmt das wohl.

 

Zitat:

Der Hinweis auf Paragraph 271 StGB ist geradezu absurd.

Ja, ohne weiter darüber nachzudenken, ist das wohl so.

Zitat:

@Holdijk schrieb am 2. Januar 2018 um 14:51:52 Uhr:

Zitat:

@Holgernilsson schrieb am 2. Januar 2018 um 14:28:48 Uhr:

Ich hätte da auch mal eine Frage: Wo bitte liegt die Bereicherung auf der einen Seite und wo der Schaden auf der anderen Seite?

Händler und auch Hersteller sind im Zweifel interessiert, möglichst viele Autos zu verkaufen und sind daher sehr kooperativ, wenn es um die Gestaltung geht. Einen Schaden beim Finanzamt kann ich auch nicht erkennen, weil das Auto ja eben nicht geltend gemacht werden soll.

Der Hinweis auf Paragraph 271 StGB ist geradezu absurd.

Das sehe ich genauso. Letztlich bin ich derjenige, der davon profitiert und die jeweilige Herstellerbank leidet unter den entgangenen Erträgen aus den unterschiedlichen Konditionen, die im privaten und gewerblichen Leasing angeboten werden. Steuerlich kann ich auch nicht erkennen, wo eine Benachteiligung entsteht.

Naja, Du lieferst gerade Argumente, wonach die Tatbestandsvoraussetzungen des Betrugs gegeben sein könnten, weil es einen Geschädigten (Bank) und einen Bevorteilten (Dich) gibt.

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