Trick 17 beim Leasing
Hallo zusammen,
Ich hätte mal eine Frage zum gewerblichen leasen von Fahrzeugen und der privaten Nutzung.
Bis Ende 2017 gab es ein super Angebot für den Audi A6 auf vehiculum. Da war der Audi für 366 Euro netto zu leasen mit 20.000 km pro Jahr und 320 PS - ohne Anzahlung. Neupreis knapp 70.000 Euro.
Jetzt zu der Frage: Das Fahrzeug war zu den Konditionen nur gewerblich zu leasen. Zufällig haben meine Eltern eine kleine GmbH und ein Freund hat bereits vor ein paar Monaten einen BMW geleast und ganz flapsig behauptet, dass die Kontrollen ein Witz sind. Man muss nur einmal den Gewerbeschein vorzeigen, danach könnte man das Auto im Prinzip auch über sein Privatkonto laufen lassen.
Daher mal so ins Blaue gefragt... ist das möglich? Muss man wirklich nur seinen Gewerbeschein vorzeigen und es gibt keine nachgelagerten Kontrollen?
Danke & ein frohes neues erstmal!
Beste Antwort im Thema
§ 271
Mittelbare Falschbeurkundung
(1) Wer bewirkt, daß Erklärungen, Verhandlungen oder Tatsachen, welche für Rechte oder Rechtsverhältnisse von Erheblichkeit sind, in öffentlichen Urkunden, Büchern, Dateien oder Registern als abgegeben oder geschehen beurkundet oder gespeichert werden, während sie überhaupt nicht oder in anderer Weise oder von einer Person in einer ihr nicht zustehenden Eigenschaft oder von einer anderen Person abgegeben oder geschehen sind, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Ebenso wird bestraft, wer eine falsche Beurkundung oder Datenspeicherung der in Absatz 1 bezeichneten Art zur Täuschung im Rechtsverkehr gebraucht.
(3) Handelt der Täter gegen Entgelt oder in der Absicht, sich oder einen Dritten zu bereichern oder eine andere Person zu schädigen, so ist die Strafe Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren.
(4) Der Versuch ist strafbar.
50 Antworten
Zitat:
Der Händler macht zwei Angebote: Privat 450 Euro Leasingrate über 36 Monate, gewerblich 300,- Euro/36 Monate. Macht gute 5k Euro Unterschied bei Haben (Leasingnehmer) und nicht Haben (Händler).
der händler verliert nichts, da er beim gewerbe auch nicht mehr bekommen hätte. er wäre nur raffgieriger, aber verlust nein.
Zitat:
Hallo Holdijk,
mich würde es auch brennend interessieren ob es geklappt hat.
Ich möchte eine ähnliche Variante praktizieren.. und meine Steuertante meint, das das nicht so einfach geht ein Auto auf ein Unternehmen zu leasen und dann 100% privat zu nutzen..
Dann hat sie mit Verlaub keine Ahnung. Gerade den 2. BMW geholt. Da ist es sogar explizit erlaubt, dass man die Businesskonditionen auch privat nutzen kann.
da hat sie sehr wohl recht wenn es um die rein steuerliche betrachtung geht, sofern es in der firma abgesetzt werden soll.
die vertragliche gestaltung, wenn keine kfz ausgaben geltend gemacht werden, zwischen bmw und ihm interessiert das finanzamt aber null
Zitat:
@mk28 schrieb am 23. August 2019 um 21:03:38 Uhr:
Zitat:
Hallo Holdijk,
mich würde es auch brennend interessieren ob es geklappt hat.
Ich möchte eine ähnliche Variante praktizieren.. und meine Steuertante meint, das das nicht so einfach geht ein Auto auf ein Unternehmen zu leasen und dann 100% privat zu nutzen..Dann hat sie mit Verlaub keine Ahnung. Gerade den 2. BMW geholt. Da ist es sogar explizit erlaubt, dass man die Businesskonditionen auch privat nutzen kann.
Das gilt natürlich nur, wenn man die Kosten nicht als Betriebsausgabe geltend macht.
Als AN geht es theoretisch auch, aber da müssen dann die 1% + 0,03% versteuert werden.
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und wie sieht es mit den Leasing-Raten aus ? Zumindest die werden doch als Betriebsausgaben gebucht oder nicht ? Wer ist denn Rechnungsempfänger der Leasing-Raten wer bezahlt die Rechnung ?
nur mal dumm nachgefragt, um das zu kapieren ....