Touran auch vom Abgasskandal betroffen?
Hallo,
ich stehe kurz vor dem Kauf eines gebrauchten VW Touran aus 2011 (2.0TDI mit 103KW).
Ich kann allerdings nicht sehen, ob es sich um einen betroffenen Motor Typ EA 189 handelt?
Wie bekommt man das raus?
Was ich bisher lesen konnte weist nicht auf den Touran hin?
Danke!
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@mcm57 schrieb am 25. September 2015 um 10:33:47 Uhr:
Kann hier auch jemand sagen wie man den EA189 identifizieren kann ?Zitat:
@amibios2000 schrieb am 24. September 2015 um 16:36:55 Uhr:
Ein VW-Autohändler aus Hamburg erklärt: „Wenn der Fahrzeugschein vorliegt, kann jedes Autohaus und jede verifizierte Werkstatt den Motortypen kostenlos herausfinden.“
Welcher Motortype / Kennbuchstaben entspricht das ?Konkret habe ich einen Diesel mit 77kW / 1,6l und Kennbuchstaben CAY.
Wahrscheinlich bin mit meinem Touran daher betroffen. Auch wenn das Genehmigungsdatum (nicht Erstzulassung) erst 27.9.2013 ist.
McM
Was heißt betroffen???
Gibt es eine Gefahr für Leib und Leben?
Bremsen gehen, es können keine Lenkradschlösser einrasten...
Ihr macht einen Aufriss deswegen, kämpft lieber so gegen das Freihandelsabkommen...
18Millarden als Strafe!!!...Ford musste mit 174 Toten wegen Ihrer Lenkradschlösser 900Millionen zahlen, wo ist da relation???
VW, die Deutschen Autobauer, der Deutsche Staat sollen geschädigt werden, um nix anderes geht es...
Amis und Umweltbewusstsein...Haha
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Zitat:
@Vicente schrieb am 1. November 2015 um 10:43:31 Uhr:
Klar, hab auch nicht groß auf die Emissionswerte geachtet, da klar war das ist State of the art - das erwarte ich bei einem neuen Auto. Was aber in jedem Fall zum Problem werden kann sind Wiederverkaufswert und bei verpflichtender Korrektur die Leistung/Ansprechverhalten etc. Somit ist das am Ende unter Umständen halt ein anderes Auto als ich damals gekauft habe. Das wär aus meiner Sicht der Grund zur Klage.
So sehe ich es im Moment auch. Gerade bei den 1.6 Motoren. Ich habe auch so einen. Bis jetzt steht die Frage, ob diese Motoren überhaupt umgebaut werden können.
Ok, ich hatte noch mal darüber nachgedacht. Da vermutlich noch kein genauer Schaden beziffert werden kann (Wertverlust? Wie hoch? Leistungseinbußen o.ä.? Z.Zt. keine), würde eine Schadensersatzklage im Moment eher wenig Sinn machen.
Bleibt im Moment noch die Klage wegen vorsätzlichen Betrugs o.ä. unabhängig von einem Schaden.
Diese Klage wird z. B. von irgendwelchen Organisationen in den USA geführt, evtl. auch in D oder anderen Staaten. Da würde ich nicht noch eine weitere Klage zum selben Thema initiieren. Die Organisationen können sich evtl. auch auf einen Schaden berufen, der durch höhere Schadstoffbelastungen entstanden sein könnte. Wenn man das als Einzelperson oder als Sammelklage von Einzelpersonen tun würde, wäre das schon skurril, denke ich.
Also ich würde mir die Mühe mit ziemlicher Sicherheit nicht machen. Und vor allem dann nicht, wenn ich keinen "relevanten" Schadensbetrag beziffern und belegen könnte.
Zitat:
@Triumph BGH 125 schrieb am 1. November 2015 um 03:13:53 Uhr:
Versucht das mal, und berichtet anschließend hier darüber!
Meines Wissens gibt es so was, in der Form (wie man es in Verfilmungen von John Grisham's Romanen im Kino sehen kann), bei uns erst gar nicht!!So Long...
Der Triumph BGH 125 mal wieder mit seinem fundierten Halbwissen...
Die "Class Actions" wie in den USA gibt es hier nicht (ich vermute, dass diese gemeint waren). Vielleicht ist das aber auch ganz gut, denn sie dienen weitgehend der Bereicherung der Anwälte. Allerdings können hierzulande Verbraucherschutzverbände die Forderungen bündeln (die Kläger müssen hierfür ihre Ansprüche abtreten) und dann stellvertretend Klage erheben.
Zudem wird in der EU darauf hingearbeitet, dass das Rechtesystem hier ebenfalls diesbezüglich liberalisiert wird und Sammelklagen einfacher möglich werden.
Der obige Link auf verbraucherrecht.at erwähnt denn auch keine Sammelklage, sondern lediglich eine Sammelaktion. Ziel ist explizit eine außergerichtliche Einigung.
Da habe ich schon die ganze Zeit drauf gewartet.
http://www.t-online.de/.../...leiben-vielleicht-auf-kosten-sitzen.html
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Zitat:
@mack3457 schrieb am 2. November 2015 um 10:10:37 Uhr:
Bleibt im Moment noch die Klage wegen vorsätzlichen Betrugs o.ä. unabhängig von einem Schaden.
Dazu sollte noch gesagt sein das euer Händler euer Vertragspartner beim Kauf war und nicht VW. Euer Händler könnt Ihr nur belangen wenn er Kenntnis von den Machenschaften hatte, was ziemlich schwer nachweisbar sein dürfte und fern der Realität...
Ebenso der Quatsch Schadensersatz wegen geringeren Wiederverkauf: das ist weder bezifferbar noch rechtskonform. Da müsste jeder Hersteller der ein Nachfolgemodell/Facelift auf den Markt bringt sich auf Klagen aufgrund "Beeinflussung von Gebrauchtwagenpreisen" einstellen.
Ich versteh den ganzen Hype mittlerweile nicht mehr. Irgendwann wird hoffentlich ein Manager diesbezüglich zur Rechenschaft gezogen. Da frag ich mich persönlich warum die Managergehälter so hoch sind. Angeblich wegen der Verantwortung. Aber rechtliche Konsequenzen müssen sie komischerweise nicht fürchten (von wegen Verantwortung).
Aber ist wegen dem Skandal jetzt das Auto schlechter wie vorher? Wohl kaum.
Gruß
Markus
Zitat:
@ma-kus schrieb am 3. November 2015 um 12:31:48 Uhr:
Aber ist wegen dem Skandal jetzt das Auto schlechter wie vorher? Wohl kaum.
Bisher nicht, aufgrund der Bräsigkeit des KBA. Wenn aber den betroffenen Fahrzeugen erstmal die Euro5-Einstufung entzogen wird und es dann keine grüne Plakette mehr gibt, dürfte das Auto für einige einen deutlich niedrigeren Nutzwert haben als vorher.
Zitat:
@ma-kus schrieb am 3. November 2015 um 12:31:48 Uhr:
Dazu sollte noch gesagt sein das euer Händler euer Vertragspartner beim Kauf war und nicht VW. Euer Händler könnt Ihr nur belangen wenn er Kenntnis von den Machenschaften hatte, was ziemlich schwer nachweisbar sein dürfte und fern der Realität...
Das ist so schon richtig. Aber im Rahmen der Gewährleistung IST der Händler zur Nachbesserung verpflichtet. Es steht ja wohl außer Zweifel, dass der Mangel schon bei Übergabe bestand. Und die Gewährleistung greift unabhängig davon ob der Händler etwas gewußt hat oder nicht.
Aber natürlich muß der Händler nur Nachbessern, also den bedungenen Zustand herstellen. GgF. kann auch eine Preisminderung zum Zug kommen, wenn der Mangel nicht behebbar ist (was hier schwer vorstellbar ist - entweder ist der AMngel behebbar od. der Wagen eigentlich gar nicht zulassungsfähig).
Wertminderung wegen geringerem Wiederverkaufswert findet darin aber wirklich schwer Deckung.
Und Ärger wegen Mehrverbrauch od. weniger Leistung ist wahrscheinlich nur bei nennenwerter Abweichung ein Beanstandungspunkt (keiner wird eine Reparatur der Waschmaschine einklagen weil sie nicht mit 1500 Umdreheungen schleduert sondern nur mit 1475. Allerdings wären wohl 900 Umdreheung zu wenig um es als geringe Abweichung einzustufen).
Problematisch ist es vor allem für jene die den Wagen ab Ende 2013 gekauft haben. Denn hier läuft die 2 jährige Gewährleistung bald ab. Und hier müßte man entweder klagen oder einen Verjährungsverzicht des Verkäufers erreichen. Ob schon irgendein Händler in einen solchen eingewilligt hat wäre interessant. Betroffenen würde ich aber zumindest bei Vorliegen einer Rechtschutzversicherung raten einen Anwaltr zu kontaktieren. Wer den Wagen schon länger als 2 Jahre hat, kann (meiner Ansicht nach) auch gleich warten, was denn nun VW zu tun gedenkt.
McM
Zitat:
@onit97 schrieb am 3. November 2015 um 13:48:02 Uhr:
Bisher nicht, aufgrund der Bräsigkeit des KBA. Wenn aber den betroffenen Fahrzeugen erstmal die Euro5-Einstufung entzogen wird und es dann keine grüne Plakette mehr gibt, dürfte das Auto für einige einen deutlich niedrigeren Nutzwert haben als vorher.Zitat:
@ma-kus schrieb am 3. November 2015 um 12:31:48 Uhr:
Aber ist wegen dem Skandal jetzt das Auto schlechter wie vorher? Wohl kaum.
Unsinn - grüne Plakette gibt es ab Euro 4, die sollten auch die Schummelmotoren schaffen.
Wobei ich es mir recht interessant vorstelle, wenn ein Fahrzeug beim KBA homologiert wurde, das Fahrzeug also als gesetzeskonform abgenommen wurde, und das KBA hinterher (zu Lasten der Kunden) sagt: "Sorry, wir haben da was verpennt...!!", und Ihr, diese Kunden, müsst jetzt mehr KFZ-Steuer bezahlen...
Insofern könnte man ja keinem der Gütesiegel, die auf diversen Bauteilen am KFZ aufgebracht sind, mehr vertrauen (auch wenn die gar nicht gefälscht sind, wie es heute leider oft der Fall ist)!!
So Long...
Zitat:
Unsinn - grüne Plakette gibt es ab Euro 4, die sollten auch die Schummelmotoren schaffen.
Auf welchem Wissen basiert Deine Aussage, um meine Aussage als Unsinn abstempeln zu können? Euro 4 erhöht den Grenzwert für NOx verglichen mit Euro 5 lediglich von 180 mg/km auf 250 mg/km. Zudem steht auch in der Euro 4-Abgasnorm, dass die Verwendung von Abschalteinrichtungen unzulässig ist [1]. Daher ist mir schleierhaft, wieso die Euro 4-Konformität der Schummelmotoren für Dich so selbstverständlich ist.
Oje wenn jetzt noch die Benziner und Bluemotion auch noch manipuliert sind wird es echt heftig für VW.
Dann muss man aber wohl auch ganz klar davon ausgehen, dass in den oberen Etagen die das doch alles mindestens gewusst , wenn nicht sogar angeordnet haben. Das kann doch nicht sein, dass dies nur ein paar erfolglose Motorkonstrukteure waren !
Ich kann mir momentan noch überhaupt nicht vorstellen wie VW das jemals alles stemmen kann, dass bspw betrogene Käufer bei denen CO2 und die anderen Schadstoffe manipuliert waren, dies durch Austausch von Hard + Software hinzubekommen plus dies auch noch ohne Leistungsverlust zu schaffen plus den Kunden nicht im Regen stehen zu lassen betr. höherer Steuernachzahlung etc. !? Ist mir ein Rätsel . Und wenn sie dann noch Wandlung anbieten, bin ich auch mal gespannt wie dies in der Praxis aussehen soll wenn der Kunde nicht bereit oder fähig ist einen Aufpreis für ein neues Auto zu zahlen. Das riecht alles nach verdammt viel Ärger in der Kundenbeziehung, und auch für die VW Händler !! Plus juristische Streitereien und dazugehörige Kosten.....unvorstellbar. Unvorstellbar was da bei VW für Betrüger jahrelang zu Gange waren. Peinlich !
Wenn jetzt noch bewiesen ist dass auch die grossen 3 LDiesel manipuliert waren kann dieser Müller gleich wieder seinen Posten räumen und dann wirds noch düsterer.
Mein Bruder überlegt einen Touran zu kaufen. Habe ihm zu einem 1.6 TDI Diesel geraten, weil er pro Woche mindestens 500km fährt und mit einem TSI jede Woche mindestens einmal tanken müsste.
Im Touran 1 sind doch prinzipiell die E189 Diesel verbaut, die nächstes Jahr eine neue Software bekommen werden.
Somit kann man noch keine Aussage über das "subjektive" Leistungsverhalten des Motors und des Verbrauchs machen. Habe ihm deshalb vom Kauf abgeraten, weil der Rückruf sicherlich verpflichtend wird.
Gebrauchtwagenkäufer werden dann wohl kaum Ansprüche an VW stellen, wenn die Problematik bekannt ist?!
Habe ihm deshalb geraten, lieber ein paar Euro mehr zu investieren in einen Touran 2 mit Euro 6 Diesel. Seht ihr das ähnlich? Gruß Superdino
Zitat:
@Superdino schrieb am 5. November 2015 um 13:25:03 Uhr:
Mein Bruder überlegt einen Touran zu kaufen. Habe ihm zu einem 1.6 TDI Diesel geraten, weil er pro Woche mindestens 500km fährt und mit einem TSI jede Woche mindestens einmal tanken müsste.
Im Touran 1 sind doch prinzipiell die E189 Diesel verbaut, die nächstes Jahr eine neue Software bekommen werden.
Somit kann man noch keine Aussage über das "subjektive" Leistungsverhalten des Motors und des Verbrauchs machen. Habe ihm deshalb vom Kauf abgeraten, weil der Rückruf sicherlich verpflichtend wird.
Gebrauchtwagenkäufer werden dann wohl kaum Ansprüche an VW stellen, wenn die Problematik bekannt ist?!
Habe ihm deshalb geraten, lieber ein paar Euro mehr zu investieren in einen Touran 2 mit Euro 6 Diesel. Seht ihr das ähnlich? Gruß Superdino
1,6er sollen nicht nur neue SW bekommen sondern auch Änderungen am Motor. Details sind (zumindest mir) dazu nicht bekannt.
Aber Touran 1 od. Touran 2 ist doch eher eine Frage Neuwagen oder Gebrauchtwagen und damit des Preises...
McM
Touran 2 werden auch bald die ersten Gebrauchtwagen kommen oder ggf. EU-Neufahrzeug.
Ich meine generell ob man sich jetzt einen "betroffenen" Motor kaufen sollte...