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Totalschaden | Restwert Gutachter vs. Versicherung

Hallo,

ein neutraler Gutachter (Sachverständigenbüro) stellt bei einem PKW einen wirtschaftlichen Totalschaden fest.

Ich verstehe die Vor- und Nachteile nicht, bei dem vom Gutachter ermittelten Restwert und dem von der Versicherung.

Der Gutachter ermittelt:

Wirtschaftlicher Totalschaden
Wiederbeschaffungswert steuerneutral 15.000 Euro
Restwert (Regional inkl. 19 %) 500 Euro

Variante 1:

Der Wagen wird vom Geschädigten - wie im Gutachten ermittelt - für 500 Euro an einen Händler verkauft - der Geschädigte erhält von der Versicherung die Differenz (15.000 Euro - 500 Euro) = 14.500 Euro

Variante 2:

Die Versicherung ermittelt einen Restwert von 3000 Euro. Der Geschädigte erhält vom Händler 3000 Euro und von der Versicherung den Differenzbetrag (15.000 - 3000,- Euro) = 12.000 Euro.

In beiden Fällen erhält der Geschädigte insgesamt 15.000 Euro.

Die Vorteile für die Versicherung in Variante 2 sind klar.
Diese zahlt 3000,- Euro weniger.

Aber welche Vor- bzw. Nachteile ergeben sich für den Versicherten?

Warum raten viele zum Verkauf, zu dem im Gutachten ermittelten Restwert, damit die Versicherung nicht einen höheren Restwert ermitteln kann? Am Ende bekommt der Geschädigte doch ohnehin die gleiche Summe oder?

Grüße

54 Antworten

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 7. März 2023 um 22:53:46 Uhr:


Die Restwertbörsen beschicken unseriöse Marktsegmente, die Unfaller als unfallfrei und mit schlechter Reparatur an arglose Menschen verkaufen. Mitunter werden nur die FIN und die Papiere gebraucht. Spricht nichts dafür sowas zu befördern. Die Reparaturkosten sind im Schadengutachten nicht vom Himmel gefallen. Wer mehr als den dortigen Reswert bietet muss an der Reparatur sparen oder hat was ganz anderes vor.

Deine Ausführungen sind im Groben schon richtig, allerdings ist der Umkehrschluss, dass wenn man das Unfallfahrzeug an den regionalen Aufkäufer im Gutachten verkauft, dieses in seriöse Marktsegmente geht, ist schlicht falsch. Das Fahrzeug geht in genau die gleiche Schiene rein. Das kann man als normaler Verbraucher nicht wirklich verhindern oder kontrollieren.

Die Gebote der Restwertbörse sind für den Bietenden übrigens verbindlich und der Betreiber der Restwertbörse (die Versicherungen) sieht es auch alles andere als gerne, wenn die bietenden Händler sich nicht daran halten.

P.S.: Ich habe damals meinen Unfallfahrzeug behalten, die Versicherung hatte ein Gebot aus der Restwertbörse welches rund doppelt so hoch lag wie die regionalen drei Gebote aus dem Gutachten. Sie hat dann bei der Auszahlung aber ohne jede Diskussion das höchste Gebot aus dem Gutachten zugrunde gelegt.

@Tom9973

Deine Ausführungen sind im Groben schon richtig, allerdings ist der Umkehrschluss, dass wenn man das Unfallfahrzeug an den regionalen Aufkäufer im Gutachten verkauft, dieses in seriöse Marktsegmente geht, ist schlicht falsch. Das Fahrzeug geht in genau die gleiche Schiene rein. Das kann man als normaler Verbraucher nicht wirklich verhindern oder kontrollieren.

Das kann schon vorkommen, aber du bist dann nicht mehr der "Verkäufer" und hast im nachgang keinen Ärger mehr. Das macht schon einen Unterschied......

Die Gebote der Restwertbörse sind für den Bietenden übrigens verbindlich und der Betreiber der Restwertbörse (die Versicherungen) sieht es auch alles andere als gerne, wenn die bietenden Händler sich nicht daran halten.

Aber auch nur theoretisch. Die unterrnehmen gar nichts, wenn es Ärger bei der Abwicklung gibt. Der Aufkäufer wird zwar kontaktiert, aber mehr passiert da nicht. Am Ende wird nämlich immer ein Grund gesucht und gefunden um den Sachverständigen als Schuldigen darzustellen ( falsch in die Börse eingestellt, Schaden nicht richtig dokumentiert oder Fotografiert und so weiter und so fort.....)

Woran liegt das?

Börsen gibt es viele und wenn man den RW Bieter nicht in Watte pakt, dann geht er halt wo anders hin.....

So ist das in der täglichen Praxis.

Mir ist das als SV eigentlich egal, wer das verbeulte Blech kauft, aber im täglichen Geschäft bekommt man schon so einiges mit, wie das in den "Börsen" so abläuft....

Zitat:

@Tom9973 schrieb am 8. März 2023 um 13:48:26 Uhr:



Zitat:

@berlin-paul schrieb am 7. März 2023 um 22:53:46 Uhr:


Die Restwertbörsen beschicken unseriöse Marktsegmente, die Unfaller als unfallfrei und mit schlechter Reparatur an arglose Menschen verkaufen. Mitunter werden nur die FIN und die Papiere gebraucht. Spricht nichts dafür sowas zu befördern. Die Reparaturkosten sind im Schadengutachten nicht vom Himmel gefallen. Wer mehr als den dortigen Reswert bietet muss an der Reparatur sparen oder hat was ganz anderes vor.

....

P.S.: Ich habe damals meinen Unfallfahrzeug behalten, die Versicherung hatte ein Gebot aus der Restwertbörse welches rund doppelt so hoch lag wie die regionalen drei Gebote aus dem Gutachten. Sie hat dann bei der Auszahlung aber ohne jede Diskussion das höchste Gebot aus dem Gutachten zugrunde gelegt.

Dann hast du dich leider über den Tisch ziehen lassen. Wenn das Fahrzeug behalten wird, ist der RW bei der TS-Abrechnung ggf. nachzuzahlen.

Zitat:

@Dellenzaehler schrieb am 8. März 2023 um 14:07:03 Uhr:


Das kann schon vorkommen, aber du bist dann nicht mehr der "Verkäufer" und hast im nachgang keinen Ärger mehr. Das macht schon einen Unterschied......

Verkäufer bin ich doch so oder so, egal ob ich den Haufen Schrott an den Regionalen oder den aus der Restwertbörse verkaufe. Und warum ich im Nachgang nun Ärger bekommen sollte, ist mir auch nicht klar. Wenn die Karre nur schlecht zusammengefrickelt wird und irgendwem untergeschoben wird, ist auf den ersten Blick klar, dass das nicht in meinen Verantwortungsbereich fällt.

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 8. März 2023 um 14:18:17 Uhr:


Dann hast du dich leider über den Tisch ziehen lassen. Wenn das Fahrzeug behalten wird, ist der RW bei der TS-Abrechnung ggf. nachzuzahlen.

Wo habe ich mich über den Tisch ziehen lassen?
Wenn das Fahrzeug behalten wird, ist der RW natürlich vom Wiederbeschaffungswert abzuziehen. Alles so passiert. Hier kam ja nur die Frage auf, was für einen RW die Versicherung ggf. zu Grunde legt, den aus dem Gutachten oder den aus der Restwertbörse (sofern es beide gibt).

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Bitte beachten bei der Region/ Umkreis der Restwertangebote. Es unterscheidet sich hierbei der Haftpflichtschaden vom Kaskoschaden.

Zitat:

@Tom9973 schrieb am 8. März 2023 um 14:52:52 Uhr:



Zitat:

@berlin-paul schrieb am 8. März 2023 um 14:18:17 Uhr:


Dann hast du dich leider über den Tisch ziehen lassen. Wenn das Fahrzeug behalten wird, ist der RW bei der TS-Abrechnung ggf. nachzuzahlen.

Wo habe ich mich über den Tisch ziehen lassen?
Wenn das Fahrzeug behalten wird, ist der RW natürlich vom Wiederbeschaffungswert abzuziehen. Alles so passiert. Hier kam ja nur die Frage auf, was für einen RW die Versicherung ggf. zu Grunde legt, den aus dem Gutachten oder den aus der Restwertbörse (sofern es beide gibt).

Wird das Fahrzeug weiter gehalten, so wird beim nicht stattfindenden Verkauf des TS-Unfallers kein RW erzielt. Also wird am Ende der WBW im TS-Fall ausgezahlt. Muss man sich halt geschickt verhalten. Machen die meisten nicht. So auch du. Darf jeder so halten wie er mag. Ixh mache das halt anders als du. Alles gut.

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 8. März 2023 um 16:53:12 Uhr:


Also wird am Ende der WBW im TS-Fall ausgezahlt.

Wie kommst du auf das dünne Eis, dass man sich einfach dadurch bereichern kann, indem man den WBW bekommt (also genau so ein Auto wie man vorher hatte) und dazu noch das Unfallfahrzeug, welches u.U. ja gar nicht mal einen so geringen Restwert besitzt?

@Tom9973

berlin-paul ist Fachmann für Verkehrsrecht.

Und ganz gewiss kein schlechter.

Er weiß schon was er hier schreibt 😉

Wen er auf`s Eis geht, bricht er bestimmt nicht so schnell ein, wie mancher vermutet 😁

Tägliche Praxis. Das hat was mit der Judikatur zum Schadensbegriff zu tun.

Man bekommt beim WTS eben nicht den Betrag der erforderlich ist, die beschädigte Sache in den vorherigen Zustand zurück zu versetzen (was § 249 BGB eigentlich vorgibt), denn man bekommt weniger als die notwendigen Reparaturkosten. Die Begründung ist die wirtschaftliche Unrentabilität der Reparatur. Es wird dadurch nicht die Sache wiederhergestellt, sondern ein nur annähernd vergleichbarer Vermögensstand bezahlt, was gegen das Integritätsinteresse des Eigentümers den Schädiger ohne Stütze im Gesetz deutlich besser stellt und dem Geschädigten eine Verletzung seines Integritätsinteresses zumutet, welches eigentlich die Reparaturkosten oder die Wiederherstellung in natura umfassst wenn man den Gesetzestext anschaut. Der WTS selbst ist eigentlich eine zusätzliche Schädigung, die über den Sachschaden selbst hinausgeht. Behält man die beschädigte Sache hat manauch mit dem kompletten WBW keinerlei Vorteil zum Zustand vor dem Sachschaden, sondern ein beschädigtes Auto und etwas Geld das aber nicht zur Reparatur in der Markenwerkstatt reichen wird.

@berlin-paul
darf ich das so in die FAQ setzen? bist du damit einverstanden?

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 8. März 2023 um 17:28:36 Uhr:


Behält man die beschädigte Sache hat manauch mit dem kompletten WBW keinerlei Vorteil zum Zustand vor dem Sachschaden, sondern ein beschädigtes Auto und etwas Geld das aber nicht zur Reparatur in der Markenwerkstatt reichen wird.

Aber selbstverständlich hätte man den ggf..

In meinem Beispiel bin ich das Fahrzeug 3 Jahre und 80tkm gefahren, bis sich der Totalschaden ereignet hat. WBW + RW lagen über dem Betrag, den ich 3 Jahre zuvor für das Auto auf den Tisch gelegt habe. Und auch die folgende Wiederbeschaffung war mit dem Wiederbeschaffungswert problemlos möglich. Hier wäre eine dicke Bereicherung der Fall gewesen.

Ansonsten ist es nun mal der Charakter eines Totalschadens, dass eine Wiederbeschaffung eben günstiger ist als eine Reparatur.

Der WBW ist der Betrag, der aufgewendet werden muss, um ein vergleichbares Fahrzeug zum Schadenzeitpunkt zu erweben.

Was man dafür vor Jahren aufgewendet hat spielt überhaupt keine Rolle.

Was wäre denn wenn, wenn dir jemand das Auto aus Freundschaft für 100€ verkauft hätte? Wäre dann der WBW jetzt auch 100€ oder weniger, weil du dich ja sonst bereichert hättest?

Im übrigen sind die Preise am Gebrauchtfahrzeugmarkt im letzen Jahr durch die Decke gegangen, dass dürfte eigentlich bekannt sein.

Zitat:

@Tom9973 schrieb am 8. März 2023 um 17:45:29 Uhr:



Zitat:

@berlin-paul schrieb am 8. März 2023 um 17:28:36 Uhr:


Behält man die beschädigte Sache hat manauch mit dem kompletten WBW keinerlei Vorteil zum Zustand vor dem Sachschaden, sondern ein beschädigtes Auto und etwas Geld das aber nicht zur Reparatur in der Markenwerkstatt reichen wird.

Aber selbstverständlich hätte man den ggf..

In meinem Beispiel bin ich das Fahrzeug 3 Jahre und 80tkm gefahren, bis sich der Totalschaden ereignet hat. WBW + RW lagen über dem Betrag, den ich 3 Jahre zuvor für das Auto auf den Tisch gelegt habe. Und auch die folgende Wiederbeschaffung war mit dem Wiederbeschaffungswert problemlos möglich. Hier wäre eine dicke Bereicherung der Fall gewesen.

Ansonsten ist es nun mal der Charakter eines Totalschadens, dass eine Wiederbeschaffung eben günstiger ist als eine Reparatur.

Du hast da einen Denkfehler. Du hast insgesamt den WBW bekommen und du meinst, dass das einen gleichwertigen Ersatz hergab. Du hast aber den Unfaller unrepariert verkauft und dir einen gebrauchten zugelegt oder ein anderes Modell mit etwas Zuzahlung neu gekauft. Das ist alles nicht der Zustand vor dem Schaden und auch nicht das Behalten des Unfallers in welchem Zustand auch immer.

Zitat:

@Dellenzaehler schrieb am 8. März 2023 um 17:40:08 Uhr:


@berlin-paul
darf ich das so in die FAQ setzen? bist du damit einverstanden?

Gerne doch, Delle. 🙂

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