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Keine Reparaturrechnung von der Leasinggesellschaft: Versicherung zahlt nicht

Themenstarteram 8. Oktober 2021 um 17:34

Hallo,

vor Kurzem habe ich meinen Leasingwagen zurückgegeben, beim Rückgabegutachten wurde festgestellt, dass "Mikro-Steinschläge im Sichtbereich" einen Austausch der Frontscheibe erfordern. Der Gutachter meinte noch: nicht so schlimm, zahlt die Teilkasko. Ich habe den Wagen einige Stunden später zurückgegeben.

Ich habe Sixt dann gebeten, mir eine Rechnung für diesen Schaden für die Versicherung auszustellen. Machen sie nicht, der Wagen ist schon in der Weitervermarktung, Rechnung kriege ich nicht.

Also habe ich versuch, bei allianzdirect.de den Schaden per Gutachten geltend zu machen. Die duzen ja jeden und schreiben:

"Du teiltst uns mit, dass an Deinem Fahrezug ein Glasschaden entstanden ist.

Nach A.2 Ziffer 2. der Deinem Vertrag zu Grunde liegenden Allgemeinen Bedingungen für die Kraftfahrtversicherung (AKB) werden Bruchschäden an der Verglasung nur dann im Rahmen der Leistungsgrenzen ersetzt, wenn der Schaden repariert worden ist und hierfür eine Rechnung vorgelegt wird. Wir können daher für den gemeldeten Glasschaden nur nach Vorlage einer Reparaturrechnung eine Leistung erbringen."

Meine Frage: habe ich da jetzt einfach Pech (1330€) gehabt (bzw. mich schön doof auf den Gutachter verlassen statt den Schaden vor Abgabe zu beheben) oder ist das ein Fall für den Anwalt?

Vielen Dank für jede Einschätzung!

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19 Antworten

Wurden dir die 1.330 € von der Leasinggesellschaft in Rechnung gestellt?

Zitat:

Machen sie nicht, der Wagen ist schon in der Weitervermarktung,

Wahrscheinlich mit alter Scheibe.

Zitat:

Rechnung kriege ich nicht.

Siehe oben.

Themenstarteram 8. Oktober 2021 um 18:03

Zitat:

@Oetteken schrieb am 8. Oktober 2021 um 19:53:39 Uhr:

Wurden dir die 1.330 € von der Leasinggesellschaft in Rechnung gestellt?

Ich habe eine Gesamtrechnung über "Rückgabeschäden Kunde" von Sixt über 2700€ erhalten. Dazu das Gutachten, aus dem hervorgeht, dass 1330€ davon auf die Scheibe entfallen.

Allianzdirect zieht sich ja darauf zurück, dass sie keine fiktive Verrechnung bei Glasschäden akzeptieren. Sie wollen nur eine Reparaturrechnung akzeptieren. Ich wusste nicht, dass die fiktive Verrechnung für bestimmte Schäden ausgeschlossen werden kann.

Hast du die 2700€ schon bezahlt?

Keine vernünftige Rechnung mit Bezeichnung der Leistung, keine Bezahlung. So wird das bei uns gehandhabt.

Das Problem könnte sein, dass das kein TK-Schaden ist.

Was der Gutachter da geäußert hat war nicht korrekt.

Versichert in der TK ist Glasbruch, aber keine Abnutzung der Scheibe.

Ob die Scheibe wirklich Anlass für Beanstandungen gab, kann ich nicht beurteilen.

Zitat:

@Oetteken schrieb am 8. Oktober 2021 um 21:04:38 Uhr:

Das Problem könnte sein, dass das kein TK-Schaden ist.

Was der Gutachter da geäußert hat war nicht korrekt.

Versichert in der TK ist Glasbruch, aber keine Abnutzung der Scheibe.

Ob die Scheibe wirklich Anlass für Beanstandungen gab, kann ich nicht beurteilen.

Das war mein erster Gedanke.

Das alte Lied. Ob Leasing preiswert ist merkt man erst nach der Rückgabe.

Zitat:

@Gerry0309 schrieb am 8. Oktober 2021 um 21:21:52 Uhr:

Das alte Lied. Ob Leasing preiswert ist merkt man erst nach der Rückgabe.

Besonders dann, wenn kein Anschlussleasing erfolgt.

Ja so kenne ich das auch. Wer aussteigt wird gemolken.

Themenstarteram 8. Oktober 2021 um 20:57

Dann steht mir ja noch einiges bevor, denn ich habe einen Anschlusswagen geleast. Allerdings habe ich den Anschlussvertrag ca. sechs Monate vor dem Vertragsende gemacht. Ein Druckmittel kann der neue Vertrag so also kaum sein.

Ich sehe hier das Problem beim TE selber.

Man sollte wissen, dass Glasbruch bei einer Versicherung immer nur Naturalersatz bedeutet.

Wenn man meint, seine Versicherungen selber händeln zu können, sich aber doch nicht wirklich auskennt, der muss eben Lehrgeld bezahlen.

Zitat:

@GolfFahrer751 schrieb am 8. Oktober 2021 um 23:40:01 Uhr:

Ich sehe hier das Problem beim TE selber.

Man sollte wissen, dass Glasbruch bei einer Versicherung immer nur Naturalersatz bedeutet.

Wenn man meint, seine Versicherungen selber händeln zu können, sich aber doch nicht wirklich auskennt, der muss eben Lehrgeld bezahlen.

Jup! In dem Fall: Scheibe tauschen lassen, mit Allianz abrechnen und Auto mit neuer Scheibe zurück geben.

 

Wäre ein schönes Wellnesswochenende zu zweit gewesen!

Privatleasing ist IMO der letzte Mist, zumindest für den Leasingnehmer.

In diesem Fall hatte der Gutachter wohl den Auftrag unbedingt etwas zu finden, auch um seine Rechtfertigung nachzuweisen, und das war eben die Scheibe.

Hätten auch Steinschläge an anderen Gläsern oder im Lack gewesen sein können.

Zitat:

@Oetteken schrieb am 9. Oktober 2021 um 05:45:26 Uhr:

Privatleasing ist IMO der letzte Mist, zumindest für den Leasingnehmer.

Nee, für Leute die mit ihrem Einkommen am Monatsende (und am Leasingende) nicht so genau wissen wohin und sich mit ihren Angelegenheiten hinischtlich des Autos nicht selbst befassen wollen oder können ist Privatleasing genau das richtige Modell. Das ist nicht abwertend oder böse gemeint, sondern ganz sachlich.

Man muss das einfach als Dienstleistung betrachten und entsprechend bezahlen wollen.

 

Die "Mikro-Steinschläge" wären wohl nach gängiger Auslegung vertragsgemäß und nicht zu beanstanden gewesen.

Und selbst wenn nicht ist das niemals ein Fall für die Teilkasko.

Das wären Dinge gewesen die man ohne größeren Aufwand herausfinden hätte können. So spart man sich das und zahlt halt dafür: Alles gut.

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