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Totalschaden | Restwert Gutachter vs. Versicherung

Themenstarteram 7. März 2023 um 16:09

Hallo,

ein neutraler Gutachter (Sachverständigenbüro) stellt bei einem PKW einen wirtschaftlichen Totalschaden fest.

Ich verstehe die Vor- und Nachteile nicht, bei dem vom Gutachter ermittelten Restwert und dem von der Versicherung.

Der Gutachter ermittelt:

Wirtschaftlicher Totalschaden

Wiederbeschaffungswert steuerneutral 15.000 Euro

Restwert (Regional inkl. 19 %) 500 Euro

Variante 1:

Der Wagen wird vom Geschädigten - wie im Gutachten ermittelt - für 500 Euro an einen Händler verkauft - der Geschädigte erhält von der Versicherung die Differenz (15.000 Euro - 500 Euro) = 14.500 Euro

Variante 2:

Die Versicherung ermittelt einen Restwert von 3000 Euro. Der Geschädigte erhält vom Händler 3000 Euro und von der Versicherung den Differenzbetrag (15.000 - 3000,- Euro) = 12.000 Euro.

In beiden Fällen erhält der Geschädigte insgesamt 15.000 Euro.

Die Vorteile für die Versicherung in Variante 2 sind klar.

Diese zahlt 3000,- Euro weniger.

Aber welche Vor- bzw. Nachteile ergeben sich für den Versicherten?

Warum raten viele zum Verkauf, zu dem im Gutachten ermittelten Restwert, damit die Versicherung nicht einen höheren Restwert ermitteln kann? Am Ende bekommt der Geschädigte doch ohnehin die gleiche Summe oder?

Grüße

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54 Antworten

Es geht darum daß im speziellen Fall das verunfallte Fahrzeug selbst behalten (und weiter genutzt) wird, somit kein Restwert durch Veräußerung erzielt werden kann.

Ich hatte auch so einen Fall 2017, da wurden mir 900 € Restwert abgezogen von der Versicherung.

Das Auto fahre ich heute noch.

Laut Berlin-Paul stünden mir die 900 € (nach 6 Monaten?) als Nachzahlung von der Versicherung noch zu.

Der Anspruch wäre aber sowieso verjährt mittlerweile, hatte damals keinen Anwalt eingeschaltet gehabt, der Gutachter hat mir aber auch nichts über diese rechtlichen Sachen und Möglichkeiten gesagt.

Na ja, Pech gehabt und abgehakt.

Sollte das wieder mal in der Form so vorkommen, versuche ich das durchzubringen, mit Anwalt.

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 9. März 2023 um 18:31:49 Uhr:

Ich glaub du verstehst leider nicht was hier gesagt wurde. Erklärt habe ich es nun wirklich oft genug. Sorry, your fault.

Doch habe ich verstanden, dass du nicht mal weißt, was der Wiederbeschaffungswert ist. Aber hier große Beratungen machen.

@Tom9973

Du hast doch heute um 9:31 erklärt, das Du hier raus bist???

Danach hast Du mindestens 3 Beiträge abgeliefert.

Hallo,

Ich habe einen ähnlichen Fall.

Zu Sachverhalt.

Mein Mofa Aprilia RS4 50 auf 25 gedrosselt.

Also ein sonder Model was es so nicht mehr gibt.

Wurde von einem parkenden Auto umgefahren.

Gutachter war da und meine Totalschaden.

Mofa zu Aprilia Werkstatt gebracht, die gleiche Aussage.

So jetzt zu meiner Problematik und keine Ahnung was mir zu steht…..

Laut gutachter ( restwertbörse )

Reparaturkosten 2330 Euro

Werkstattkosten 900 Euro

Teilkosten 1061 Euro

Wiederbeschafungswert 2300 Euro

Gutachten liegt mir noch nicht vor, die Infos habe ich von einem Händler.

Muss ich das Angebot von der Restwertbörse annehmen? Wird der Betrag trotzdem abgezogen ?

Ich würde es gerne behalten da ich mir die gleiche noch mal holen würde ( zwecks Ersatzteile, teile werden nicht mehr produziert ). Die gleiche nur 1 Jahr älter kostet mir 3000 Euro und sie ist immer noch nicht in dem Zustand wo ich sie brauchen würde. Auf 25 km/h Zusatz Kosten Drossel + Werkstatt 300 Euro.

 

Wie bekomme ich den jetzt das gleiche wieder ohne das ich draufzahlen muss?

Nutzungsausfall?

Schadensersatz ?

Wie komme ich jetzt wieder an das Sammler Stück ??

Bin sehr traurig das es überhaupt passiert ist.

Würde mich um qualifizierte Antworten freuen.

Lg Alina

Verstehe das Problem nicht.

Du bist doch innerhalb der 130%-Grenze, und es ist ein Haftpflichtschaden?

Der Schaden kann nicht behoben werden, bekomme den Rahmen nicht mehr. Und das ist nur die Einschätzung für die Restwertbörse. Wird mein Gutachten nicht höher ausfallen. Dies sind Preise für einen Händler oder zählen die auch für mich???

Fragen über Fragen

Zitat:

@hk_do schrieb am 10. August 2023 um 18:33:57 Uhr:

Verstehe das Problem nicht.

Du bist doch innerhalb der 130%-Grenze, und es ist ein Haftpflichtschaden?

Rahmen so nicht mehr erhältlich vielleicht gebraucht,

Ca 1000-1200 Euro

Ist nicht nur das das ich die Teile nicht mehr bekomme.

Alleine die Teile können nicht stimmen oder die Werkstattstunde.

Wir reden hier von Rahmen Ausbau und wieder Einbau,

Ca 18 bis 20 Stunden. Wenn ich die mit 100 Euro rechne sind das ca 1800 Euro. Jetzt kommt die komplette Verkleidung mit ca 800 Euro ohne Lackierung.

Dann noch klein teile, ca 400 Euro. Dann wären wir bei 3000 Euro und das ist sehr gering geschätzt und der Rahmen dazu.

Rahmenschaden vom Umfallen beim Parkrempler? War das der eigene Gutachter oder kam er von der gegnerischen Versicherung?

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 10. August 2023 um 18:45:36 Uhr:

Rahmenschaden vom Umfallen beim Parkrempler? War das der eigene Gutachter oder kam er von der gegnerischen Versicherung?

Erst mal der Gutachter von der Versicherung.

Wie gesagt erster Unfall und keine Ahnung ?????. Tut mir leid wenn dummer Fragen dabei sind.

Ja Rahmen schaden vom Unfall. Ich habe die Maschine erst wieder instand gesetzt ( gebraucht gekauft, 2 Monate in meinem Besitz ) war eine kurze Zeit aber viel Geld. Wurde soweit alles wieder hergestellt von einer Werkstatt und dann der Unfall.

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 10. August 2023 um 18:45:36 Uhr:

Rahmenschaden vom Umfallen beim Parkrempler?

Kann passieren wenn es blöd läuft. Wenn dabei zum Beispiel ein Lenkanschlag abbricht ist das je nach Konstruktion ein irreparabler Rahmenschaden.

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