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Tirendo - falsche Räder und Drohungen -

87 Antworten

Hallo Leute,
am Sonntag Abend wurden von mir 4 paar neue Winterräder bei Tirendo bestellt. Da man mich Autotechnisch als Leihe bezeichnen kann, habe ich die Räderauswahl über Eingabe des Fahrzeugmodells getroffen und mich für den Continental TS 850 195/65 R15 entschieden siehe Bild unten.

Da ich mir nicht sicher war ob ich für die genannten Räder andere Radschrauben benötigen bin ich am Montag Vormittag noch schnell zu Mercedes gefahren um mir die gegebenenfalls nötigen Schrauben zu besorgen. Dort wurde mir dann unerfreulicherweise mitgeteilt das die genannten Räder nicht für mein Fahrzeug zugelassen sind.

Auf nachfrage bei Tirendo was denn da schief gelaufen ist, wurden dann zahlreiche Ausreden gesucht und die Schuld dem Kunden in die Schuhe geschoben. Insgesamt waren mehrere Telefonate notwendig bis man überhaupt erstmal in gebrochenem Deutsch verstand wo denn das Problem liegt. Im vorletzten Telefonat von heute hat man mir dann mit einer sehr unfreundlichen Art mitgeteilt das 120€ Storno Gebühren anfallen sollen wenn sich herausstellt das der Fehler bei mir liegt, das müsse jedoch von der Technik überprüft werden. 10 minuten später habe ich eine Versandbenachrichtigung per Email erhalten obwohl der Fehler bereits Montag mitgeteilt wurde.

Entsetzt habe ich dort also nochmal angerufen und wieder wurde der Fehler beim Kunden gesucht und behauptet ich habe das falsche Modell angegeben, das ganze wäre nicht passiert wenn ich die Motorisierung mit angegeben hätte. Auch hier war wohl der Mitarbeiter nicht ganz in der Spur denn die Motorisierung ist angegeben und dennoch werden die falschen Reifengrößen gezeigt.

Nun will man sich der Sache annehmen, jedoch wurde ebenfalls mit den 120€ Storno Gebühren gedroht im falle eines Fehlers von meiner Seite aus, obwohl der Mitarbeiter es Schwarz auf Weiss an seinem Rechner gesehen hat das die falschen Reifen gezeigt werden.

Sollte die Sache aus dem Ruder laufen, bin ich durchaus gewillt meinen Anwalt zu kontaktieren, dies ist jedoch mit Zusatzkosten verbunden, daher würde mich im Vorfeld mal interessieren wie denn die Rechtslage bei so einem Fall aussieht?

Viele Grüße
Parkscheingeber

Beste Antwort im Thema

"All diese Angaben finde ich entweder im Fahrzeugschein, in der CoC oder ich erfrage sie bei meinem Händler wenn ich mich nicht auskenne..."

Oder ich gehe zum Reifenhändler meines Vertrauens um die Ecke und beauftrage ihn damit.
Dem kann ich nämlich zur Not einen "auf die Nase hauen", wenn die Räder eiern, nicht passen oder ähnliches.
Ich informiere mich auch gerne im I-Net und schaue mir Preise an.
Und dann gehe ich zum Händler hier im Dorf, erkläre ihm, was ich brauche und frage nach einem Preis.
Klar ist er teurer als die meisten Online - Anbieter, aber wir reden dann darüber wie erwachsene Menschen und sind uns eigentlich IMMER einig geworden.
Ich zahle etwas mehr als im Netz, er kommt mir ein Stückchen entgegen und beide Parteien sind zufrieden.
Und ER hilft mir auch am WE, wenn mal irgendwas ist, wuchtet mir "mal eben" meine Räder auf Verdacht nach oder oder oder.
Sowas kannst du bei den Online - Anbietern gepflegt knicken.
Ich unterstütze lieber die kleinen Händler vor Ort als die großen, anonymen I - Net Händler.
Hat bei mir auch etwas gedauert, bis ich so weit war, aber mittlerweile achte ich da sehr drauf.

Just my 2 Cents Arrgyle

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Sollte es wirklich so sein, dass der Fehler bei Tirendo liegt (Bestellung nach falscher Auskunft), dann sehe ich es mehr als eine Reklamation und nicht als Widerruf.
Das dass Komplettrad jedoch auf der Internetseite falsch zugeordnet ist lässt sich nicht unbedingt als verschulden ableiten, da extra nochmals darauf hingewiesen wird die Angaben nochmals zu überprüfen.

Also ich kann nur folgende Hinweise bei der Bestellung entdecken. Dies gilt für Stahlkompletträder. Wenn man z.B nur Reifen bestellt, sehen die Hinweise anders aus.

Zitat:

Die Lieferung erfolgt als individuell konfiguriertes Komplettrad.
Bitte achten Sie bei der Suche darauf, dass Sie Ihr Auto exakt eingeben. Ungenaue Eingaben können zu falschen Ergebnissen führen. Die höchste Genauigkeit erhalten Sie über die Eingabe der Schlüsselnummern (HSN/TSN).
Die Verwendung von Stahlkompletträdern ist nur dann zulässig, wenn diese vom Fahrzeug-Hersteller serienmäßig freigegeben sind. Die gewählte Radgröße darf die serienmäßige Radgröße nicht überschreiten.

Ich gehe mal davon aus, dass der TE die korrekten Daten eingegeben hat. Da steht nicht, dass man die Auswahl nochmals selbst überprüfen muss.

Der Tirendo-Konfigurator ist - in diesem Fall- nicht professionell 🙁

Bei fachmännischer Programmierung und Zuordnung darf bei
der Eingabe des Fahrzeugtyp´s 203 mit 150 kW
gar keine 15" Rad-Reifen-Kombination angezeigt werden.
da diese nur bis 125 kW zulässig ist.

Vergleich´das Gutachten für die gelieferten Stahlfelgen:

http://www.aez-wheels.com/certificates/00046836/468365157.pdf

Zitat:

@xY2kx schrieb am 19. November 2014 um 13:43:10 Uhr:


Also ich kann nur folgende Hinweise bei der Bestellung entdecken. Dies gilt für Stahlkompletträder. Wenn man z.B nur Reifen bestellt, sehen die Hinweise anders aus.

Zitat:

@xY2kx schrieb am 19. November 2014 um 13:43:10 Uhr:



Zitat:

Die Lieferung erfolgt als individuell konfiguriertes Komplettrad.
Bitte achten Sie bei der Suche darauf, dass Sie Ihr Auto exakt eingeben. Ungenaue Eingaben können zu falschen Ergebnissen führen. Die höchste Genauigkeit erhalten Sie über die Eingabe der Schlüsselnummern (HSN/TSN).
Die Verwendung von Stahlkompletträdern ist nur dann zulässig, wenn diese vom Fahrzeug-Hersteller serienmäßig freigegeben sind. Die gewählte Radgröße darf die serienmäßige Radgröße nicht überschreiten.

Ich gehe mal davon aus, dass der TE die korrekten Daten eingegeben hat. Da steht nicht, dass man die Auswahl nochmals selbst überprüfen muss.

Also ich verstehe das so wie es da steht...

Ähnliche Themen

Das steht nur was von zulässiger Verwendung. Aber die Räder passen ja nichtmal auf´s Auto, unabhängig ob dies zugelassen wäre oder nicht.

Zitat:

@xY2kx schrieb am 19. November 2014 um 13:54:50 Uhr:


Das steht nur was von zulässiger Verwendung. Aber die Räder passen ja nichtmal auf´s Auto, unabhängig ob dies zugelassen wäre oder nicht.

Das ist es ja, es gibt das Fahrzeug des TE nicht mit serienmäßigen Stahlfelgen, also ist das Thema doch da schon erledigt. Es wird doch explizit darauf hingewiesen, dann sollte man dies auch prüfen !

Wie bestelle ich denn Räder ? Als erstes brauche ich doch die zugelassenen Reifendimensionen und daraus resultierend die Felgengröße. Wenn ich dies habe muss ich doch als nächstes überprüfen, ob mein Auto überhaut Stahlräder fahren darf. Danach mache ich mir dann auch nochmal einen Gedanken, ob ich überhaupt passende Radmuttern habe um Stahlräder zu befestigen. All diese Angaben finde ich entweder im Fahrzeugschein, in der CoC oder ich erfrage sie bei meinem Händler wenn ich mich nicht auskenne...

Der Besteller ist letztendlich auf jeden Fall selbst dafür verantwortlich, ob das bestellte auch an seinen Wagen passt oder nicht. Für mich ist der Fall klar und Tirendo handelt völlig verständlich. Dass der Konfigurator falsch ist, stimmt zwar, tut aber nix zur Sache.
Kompletträder sind immer Sonderanfertigungen und nicht so ohne weiteres per Rückgaberecht zurückzugeben.

"All diese Angaben finde ich entweder im Fahrzeugschein, in der CoC oder ich erfrage sie bei meinem Händler wenn ich mich nicht auskenne..."

Oder ich gehe zum Reifenhändler meines Vertrauens um die Ecke und beauftrage ihn damit.
Dem kann ich nämlich zur Not einen "auf die Nase hauen", wenn die Räder eiern, nicht passen oder ähnliches.
Ich informiere mich auch gerne im I-Net und schaue mir Preise an.
Und dann gehe ich zum Händler hier im Dorf, erkläre ihm, was ich brauche und frage nach einem Preis.
Klar ist er teurer als die meisten Online - Anbieter, aber wir reden dann darüber wie erwachsene Menschen und sind uns eigentlich IMMER einig geworden.
Ich zahle etwas mehr als im Netz, er kommt mir ein Stückchen entgegen und beide Parteien sind zufrieden.
Und ER hilft mir auch am WE, wenn mal irgendwas ist, wuchtet mir "mal eben" meine Räder auf Verdacht nach oder oder oder.
Sowas kannst du bei den Online - Anbietern gepflegt knicken.
Ich unterstütze lieber die kleinen Händler vor Ort als die großen, anonymen I - Net Händler.
Hat bei mir auch etwas gedauert, bis ich so weit war, aber mittlerweile achte ich da sehr drauf.

Just my 2 Cents Arrgyle

Zitat:

@surfkiller20 schrieb am 19. November 2014 um 13:04:59 Uhr:



Zitat:

@Bernd_Clio_III schrieb am 19. November 2014 um 08:12:21 Uhr:


Wenn ein Onlineshop behauptet, das neue I-Phone würde mit ´nem Windows-Betriebssystem laufen - würde man das auch glauben?
Daher sind auch nicht wenige auf den Fake hereingefallen, das man das Iphone 6 in der Mikrowelle laden kann!

Siehe hier bei focus Online

Sorry für OT!

Ebenfalls (vorab) Sorry für OT 🙂

Fernseher gehen kaputt, wenn man sie aus 3 Metern Höhe auf Beton fallen lässt.

Aber der Kracher schlechthin ist ja immer noch, dass auf Papp-Kaffeebechern "vorsicht heiss" steht 🙂

Zitat:

@Nessumsa schrieb am 19. November 2014 um 14:07:28 Uhr:



Zitat:

@xY2kx schrieb am 19. November 2014 um 13:54:50 Uhr:


Das steht nur was von zulässiger Verwendung. Aber die Räder passen ja nichtmal auf´s Auto, unabhängig ob dies zugelassen wäre oder nicht.
Das ist es ja, es gibt das Fahrzeug des TE nicht mit serienmäßigen Stahlfelgen, also ist das Thema doch da schon erledigt. Es wird doch explizit darauf hingewiesen, dann sollte man dies auch prüfen !

Wie bestelle ich denn Räder ? Als erstes brauche ich doch die zugelassenen Reifendimensionen und daraus resultierend die Felgengröße. Wenn ich dies habe muss ich doch als nächstes überprüfen, ob mein Auto überhaut Stahlräder fahren darf. Danach mache ich mir dann auch nochmal einen Gedanken, ob ich überhaupt passende Radmuttern habe um Stahlräder zu befestigen. All diese Angaben finde ich entweder im Fahrzeugschein, in der CoC oder ich erfrage sie bei meinem Händler wenn ich mich nicht auskenne...

Das

heißt also (Zahlen rein fiktiv) - es ist möglich dass ich 195/65-15 auf 7Jx15 Alu fahren darf, auf 7Jx15 Stahl aber nicht?

Rad-Reifen-Kombis stehen in der COC (z. B.).

Oder anders gefragt: Warum sollte man denselben Reifen auf einer Alufelge fahren dürfen, auf einer Stahlfelge mit identischer Bezeichnung aber nicht?

Erstmal vielen Dank für die großartige Beteiligung. Ich musste leider bis grade eben arbeiten und war gestern Abend anderweitig verhindert.

Bis jetzt hat sich Tirendo dazu noch nicht geäußert, obwohl sich Theoretisch Montag schon jemand zurück melden wollte.

Als absoluter Leihe bin ich davon ausgegangen das man solchen Konfiguratoren bei einem renomierten Reifenhändler trauen kann. Naja, mal abwarten was passiert. Ich hoffe in dem Fall natürlich auf Kulanz oder was auch immer. Zur Aufklärung, es ist ein C230 V6

Zitat:

@Bernd_Clio_III schrieb am 19. November 2014 um 16:56:53 Uhr:



Zitat:

@Nessumsa schrieb am 19. November 2014 um 14:07:28 Uhr:


Das ist es ja, es gibt das Fahrzeug des TE nicht mit serienmäßigen Stahlfelgen, also ist das Thema doch da schon erledigt. Es wird doch explizit darauf hingewiesen, dann sollte man dies auch prüfen !

Wie bestelle ich denn Räder ? Als erstes brauche ich doch die zugelassenen Reifendimensionen und daraus resultierend die Felgengröße. Wenn ich dies habe muss ich doch als nächstes überprüfen, ob mein Auto überhaut Stahlräder fahren darf. Danach mache ich mir dann auch nochmal einen Gedanken, ob ich überhaupt passende Radmuttern habe um Stahlräder zu befestigen. All diese Angaben finde ich entweder im Fahrzeugschein, in der CoC oder ich erfrage sie bei meinem Händler wenn ich mich nicht auskenne...

Das heißt also (Zahlen rein fiktiv) - es ist möglich dass ich 195/65-15 auf 7Jx15 Alu fahren darf, auf 7Jx15 Stahl aber nicht?

Rad-Reifen-Kombis stehen in der COC (z. B.).

Oder anders gefragt: Warum sollte man denselben Reifen auf einer Alufelge fahren dürfen, auf einer Stahlfelge mit identischer Bezeichnung aber nicht?

Ich habe nie behauptet dass man die gleiche Größe auch als Alufelge fahren kann, die findet man bei Tirendo auch nicht. Aber wenn ich drauf hingewiesen werde, dass es bei Stahlfelgen Einschränkungen geben kann, dann vergewissere ich mich doch ob das bei mir der Fall ist, oder nicht ?

Ich meine, ich darf doch auch mal selber meinen Kopf benutzten und nicht stumpfsinnig etwas in die Maschine (Computer) hauen und dann meinen das wird schon passen.

Wie hier schon geäußert wurde, wenn ich unsicher bin dann gehe ich zum Reifenhändler. Der muss gar nicht teurer sein...

Nachtrag: Nachdem hier so oft Tirendo erwähnt wurde muss ich auch mal den Namen Reifen.com fallen lassen. Da hätte man den Reifen gar nicht falsch bestellen können, da die den nicht haben und man hätte einen eigenen Montageservice in der Nähe. Im übrigen wäre der Reifen dort sogar noch 1€ pro Stück günstiger gewesen und die Rücksendung wäre auch kein Problem...

Zitat:

@FloOdw schrieb am 19. November 2014 um 15:44:33 Uhr:


Dass der Konfigurator falsch ist, stimmt zwar, tut aber nix zur Sache.

Da der Konfigurator jedoch öffentlich zugänglich ist und die Grundlage eines Großteils der Online-Bestellungen darstellt, bietet sich hier aber ein guter Ansatzpunkt für den TE, juristisch gegen den Laden vorzugehen. Details der Strategie sollte er aber mit seinem Anwalt besprechen.

...man sollte auch im COC-papier nachsehen was für reifen/rad größen überhaupt möglich sind.wer das nicht schaft,sollte von internetbestellungen abstand halten...

Zitat:

@Nessumsa schrieb am 19. November 2014 um 07:03:07 Uhr:



Zitat:

@xY2kx schrieb am 18. November 2014 um 22:07:38 Uhr:


Warum? Weil er vollkommen recht hat?
Alles was er geschrieben hat stimmt. Ein Komplettrad ist KEINE Sonderanfertigung. Und somit greift ganz normal das Widerrufsrecht.

Natürlich landen genau diese Dinge vor Gericht, da es hier einer Klärung bedarf. Allein schon die Tatsache, dass hier ein Vertrag nach den Geschäftsbedingungen der Fa. Tirendo geschlossen wurde macht eine gerichtliche Entscheidung notwendig.

In Punkt 4.5 der AGB wird darauf hingewiesen dass Kompletträder als Sonderanfertigung gesehen werden, dies ist absolut verständlich, da ein montierter Reifen nicht mehr als neu verkauft werden darf.
Darüber hinaus wird Besteller auch nicht das Widerrufsrecht genommen, sondern Tirend berechnet eine Art Handlingspauschale, dies beinhaltet ebenfalls die Abholung beim Kunden. Eine Sache die bei fast allen Online Reifenhändlern in den AGB zu finden ist.

Es ist jedoch immer wieder erstaunlich das bei der Bestellung immer wieder die AGB akzeptiert werden, diese aber nie gelesen werden, da frage ich mich ob es überhaupt mündige Bürger gibt die im Internet bestellen...

Wenn man Deine Statements so liest, denkt man fast, Du arbeitest in dem Laden Tirendo.

Es ist doch unerheblich, welche Formulierung der Tirendo Anwalt da niedergeschrieben hat. Die gesetzliche Grundlage sagt, sie müssen die Dinger innerhalb der Widerspruchsfrist zurücknehmen. Fertig. Die können die Reifen sogar drauf lassen und einem neuen Kunden aufschwatzen, der wieder das gleiche Fahrzeug eingibt. Dann geht alles von vorn los.
Man kann natürlich auch ein Mangel anzeigen. Warum aber? Damit gibt man dem Anwalt von Tirendo Gelegenheit, den Mangel zurückzuweisen. Welchen Erfolg hat dann der TE? Er will doch nur die Teile zurückgeben, weil sie an seinem Auto nicht passen.
Rückgabe ohne Agabe von Gründen, heißt, der TE muss gar nichts erzählen, warum wieso weshalb. Er kann auch die Räder zurückgeben, weil sie nicht glänzen wie auf dem Werbefoto.

Das Formular: http://cms.tirstatic.net/services/DE/Widerrufsformular.pdf

Hätte er ein Bild hochgeladen von seinem Lieblingshaustier, um dieses Bild auf die Felgen per Wassertransferdruck prägen zu lassen, wäre es eine Einzelanfertigung. Nur die Reifen auf die Felgen aufziehen aber nicht.

Solche Rückgaben sind von Tirendo einkalkuliert. Es ist Aufgabe des Shopbetreibers sein Warenangebot so zu gestalten, dass auch Leute wie der TE dort einkaufen können. Je besser er das macht, desto weniger Rückläufer hat er. Passen die Dinger trotzdem nicht, zurück.

@TE. Lass Dich nicht auf die Spiele ein, die Tirendo jetzt mit Dir veranstaltet. Klar rufen die nicht zurück. Die werden jetzt so lange Zeit gewinnen wollen um Dich hin zu halten, dass Du das angehängte Widerrufsfomular nicht ausfüllst, bis die Frist verstichen ist.

Wer nicht auf seine Rechte pocht, wird gnadenlos zur Schlachtung geführt. Es geht immer ums Geld.

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