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Tirendo - falsche Räder und Drohungen -

87 Antworten

Hallo Leute,
am Sonntag Abend wurden von mir 4 paar neue Winterräder bei Tirendo bestellt. Da man mich Autotechnisch als Leihe bezeichnen kann, habe ich die Räderauswahl über Eingabe des Fahrzeugmodells getroffen und mich für den Continental TS 850 195/65 R15 entschieden siehe Bild unten.

Da ich mir nicht sicher war ob ich für die genannten Räder andere Radschrauben benötigen bin ich am Montag Vormittag noch schnell zu Mercedes gefahren um mir die gegebenenfalls nötigen Schrauben zu besorgen. Dort wurde mir dann unerfreulicherweise mitgeteilt das die genannten Räder nicht für mein Fahrzeug zugelassen sind.

Auf nachfrage bei Tirendo was denn da schief gelaufen ist, wurden dann zahlreiche Ausreden gesucht und die Schuld dem Kunden in die Schuhe geschoben. Insgesamt waren mehrere Telefonate notwendig bis man überhaupt erstmal in gebrochenem Deutsch verstand wo denn das Problem liegt. Im vorletzten Telefonat von heute hat man mir dann mit einer sehr unfreundlichen Art mitgeteilt das 120€ Storno Gebühren anfallen sollen wenn sich herausstellt das der Fehler bei mir liegt, das müsse jedoch von der Technik überprüft werden. 10 minuten später habe ich eine Versandbenachrichtigung per Email erhalten obwohl der Fehler bereits Montag mitgeteilt wurde.

Entsetzt habe ich dort also nochmal angerufen und wieder wurde der Fehler beim Kunden gesucht und behauptet ich habe das falsche Modell angegeben, das ganze wäre nicht passiert wenn ich die Motorisierung mit angegeben hätte. Auch hier war wohl der Mitarbeiter nicht ganz in der Spur denn die Motorisierung ist angegeben und dennoch werden die falschen Reifengrößen gezeigt.

Nun will man sich der Sache annehmen, jedoch wurde ebenfalls mit den 120€ Storno Gebühren gedroht im falle eines Fehlers von meiner Seite aus, obwohl der Mitarbeiter es Schwarz auf Weiss an seinem Rechner gesehen hat das die falschen Reifen gezeigt werden.

Sollte die Sache aus dem Ruder laufen, bin ich durchaus gewillt meinen Anwalt zu kontaktieren, dies ist jedoch mit Zusatzkosten verbunden, daher würde mich im Vorfeld mal interessieren wie denn die Rechtslage bei so einem Fall aussieht?

Viele Grüße
Parkscheingeber

Beste Antwort im Thema

"All diese Angaben finde ich entweder im Fahrzeugschein, in der CoC oder ich erfrage sie bei meinem Händler wenn ich mich nicht auskenne..."

Oder ich gehe zum Reifenhändler meines Vertrauens um die Ecke und beauftrage ihn damit.
Dem kann ich nämlich zur Not einen "auf die Nase hauen", wenn die Räder eiern, nicht passen oder ähnliches.
Ich informiere mich auch gerne im I-Net und schaue mir Preise an.
Und dann gehe ich zum Händler hier im Dorf, erkläre ihm, was ich brauche und frage nach einem Preis.
Klar ist er teurer als die meisten Online - Anbieter, aber wir reden dann darüber wie erwachsene Menschen und sind uns eigentlich IMMER einig geworden.
Ich zahle etwas mehr als im Netz, er kommt mir ein Stückchen entgegen und beide Parteien sind zufrieden.
Und ER hilft mir auch am WE, wenn mal irgendwas ist, wuchtet mir "mal eben" meine Räder auf Verdacht nach oder oder oder.
Sowas kannst du bei den Online - Anbietern gepflegt knicken.
Ich unterstütze lieber die kleinen Händler vor Ort als die großen, anonymen I - Net Händler.
Hat bei mir auch etwas gedauert, bis ich so weit war, aber mittlerweile achte ich da sehr drauf.

Just my 2 Cents Arrgyle

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Die entsprechenden Paragraphen des BGB wurden wohl im Juli dieses Jahres geändert. Meins ist noch von 2013.
Die neue Formulierung (siehe mb 180) ist für den Verbraucher nicht gerade besser.
Trotz dessen greift dies nicht denn es liegt keine "individuelle Auswahl" vor. Ich habe mir die Seite von Tirendo angeschaut und man kann dort nicht zu einer Felge einen Reifen auswählen, sondern es werden einem schon fertige Kompletträder angeboten(zumindest bei Stahlfelgen). Hier findet vom Verbraucher keine "individuelle Auswahl", sondern er bestellt ein fertiges Produkt. Ob der Lieferant es noch montieren muss, ist meiner Meinung nach in diesem Fall völlig unerheblich.

Zudem steht beim Komplettrad-Konfigurator nirgends, dass noch kontrolliert werden muss, ob die Räder wirklich passen (beim Reifen-Konfigurator steht dies schon).
Bedeutet, Tirendo verspricht, dass die Räder passen, tun sie das nicht, werden die versprochenen Eigenschaften nicht eingehalten und ein Sachmangel liegt vor.
Weiteres Vorgehen dann in §437 BGB.

Der TE hat Stahl-Kompletträder bestellt. Da weiss man nicht, welchen Hersteller man bekommt. Die Felgendimmensionen lauten aber: 6.5Jx15 5x112x66.5 ET37
Habe gerade nochmal selber mit den Fahrzeugdaten nachgeschaut

Mt

Zitat:

@xY2kx schrieb am 18. November 2014 um 22:07:38 Uhr:



Zitat:

@Nessumsa schrieb am 18. November 2014 um 21:52:30 Uhr:


Du hast juristisch nicht mal den Hauch einer Ahnung, oder ?

Warum? Weil er vollkommen recht hat?
Alles was er geschrieben hat stimmt. Ein Komplettrad ist KEINE Sonderanfertigung. Und somit greift ganz normal das Widerrufsrecht.

Natürlich landen genau diese Dinge vor Gericht, da es hier einer Klärung bedarf. Allein schon die Tatsache, dass hier ein Vertrag nach den Geschäftsbedingungen der Fa. Tirendo geschlossen wurde macht eine gerichtliche Entscheidung notwendig.

In Punkt 4.5 der AGB wird darauf hingewiesen dass Kompletträder als Sonderanfertigung gesehen werden, dies ist absolut verständlich, da ein montierter Reifen nicht mehr als neu verkauft werden darf.
Darüber hinaus wird Besteller auch nicht das Widerrufsrecht genommen, sondern Tirend berechnet eine Art Handlingspauschale, dies beinhaltet ebenfalls die Abholung beim Kunden. Eine Sache die bei fast allen Online Reifenhändlern in den AGB zu finden ist.

Es ist jedoch immer wieder erstaunlich das bei der Bestellung immer wieder die AGB akzeptiert werden, diese aber nie gelesen werden, da frage ich mich ob es überhaupt mündige Bürger gibt die im Internet bestellen...

Was die falsche Bestellung betrifft liegt die Schuld hier leider auch nicht bei Tirendo, denn unterhalb der Bestellung nicht zu klein geschrieben steht:

"•Die Lieferung erfolgt als individuell konfiguriertes Komplettrad.
•Bitte achten Sie bei der Suche darauf, dass Sie Ihr Auto exakt eingeben. Ungenaue Eingaben können zu falschen Ergebnissen führen. Die höchste Genauigkeit erhalten Sie über die Eingabe der Schlüsselnummern (HSN/TSN).
•Die Verwendung von Stahlkompletträdern ist nur dann zulässig, wenn diese vom Fahrzeug-Hersteller serienmäßig freigegeben sind. Die gewählte Radgröße darf die serienmäßige Radgröße nicht überschreiten."

Also wenn man sich nicht damit auskennt (nichts schlimmes) sollte man vorher mal mit seiner Werkstatt sprechen...

Ich habe vor 2 Wochen auch Winterkompletträder online bestellt. Dabei ist zu sagen, dass der Onlinehändler explizit die Bestellung auf die Tauglichkeit des Fahrzeuges prüft. Für den Fall dass ich die falschen Räder bestellt hätte, würden sie Kontakt mit mir aufnehmen und mich darauf hinweisen. Ausserdem wurde ich bei einem Komplettrad ebenfalls darauf hingewiesen, dass dieser Vorgeführt wurde. Sie empfahlen mir aufgrund dieser Tatsache eine andere Felge zu nehmen. Siehe da, ich habe die passende Felge mit passendem Rad erhalten, ansonsten wäre auch mir irgend ein Mist passiert.
Ich finde, dass dieser Service dazugehören muss. Räder sind ein Sicherheitsmerkmal am Fahrzeug die nicht zu Unterschätzen sind. Ich als Richter würde Tirendo hier zurückpfeifen und sie an ihrer Pflicht als "Fachmann" erinnern.
Kein Garagist würde ein Kunde mit defektem Licht fahren lassen ohne ihn wenigstens darauf hinzuweisen. Das gehört sich meiner Meinung nach einfach dazu.

Gerade im Internet gibt es sehr viele Laien die keine Ahnung von Technik haben und etwas bestellen. Eine Kontrolle der Kompatibilität ist daher unabdingbar. Tirendo ist hier nicht ganz unschuldig und müsste deswegen kulanterweise die Räder zurückbehalten und die Bestellung stornieren.

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Meiner bescheidenen Einzel-Meinung nach ist es zwar "komisch", dass Tirendo offenbar nicht zulässige Rad-Reifen-Kombinationen für einzelne Modelle über den Reifenfinder anzeigt. Aber lassen wir das mal völlig außer Acht.

Wer sich (selbst als Laie) blind darauf verlässt, was einem ein Reifenfinder anzeigt, der trägt (ebenfalls wieder meiner bescheidenen Einzel-Meinung nach) ganz klar eine Mitschuld.

Einerseits besteht (wie schon von anderen gesagt wurde) die Möglichkeit, die aktuell montierte Reifengröße mit denen aus dem Reifenfinder-Vorschlag zu vergleichen. Schauen, aufschreiben, vergleichen.

Wenn man eine andere Größe fahren will (wie vom Themenstarter genannt) - dann schaut man (auch als Laie !!!) mal in die Fahrzeugpapiere, welche Reifengrößen etc. so für den eigenen Hobel zugelassen sind.

Verstehe nicht, wie man z. B. für jeden Furz und Feuerstein alles bis ins kleinste Detail plant ... aber bei sowas sich einfach blind auf irgendwelche Angaben im Netz verlässt.

Wenn ein Onlineshop behauptet, das neue I-Phone würde mit ´nem Windows-Betriebssystem laufen - würde man das auch glauben?

Man muss dazu aber auch noch wissen, dass der TE sein Fahrzeugmodell angibt, entweder mit Schlüsselnummer oder Fahrzeugsuche. Dabei kann aber nicht berücksichtigt werden, dass bei Mercedes Fahrzeuge dieser Schlüsselnummer mit unterschiedlichen Bremsen ausgestattet sind und daher kleinere Räder oftmals nicht passen. 15" auf einer C-Klasse gab es in der Baureihe, aber anscheinend nicht mehr beim Modell des TE.
Nicht umsonst weist Tirendo darauf hin, dass man das im Zweifen abklären sollte...

Zitat:

@Parkscheingeber schrieb am 18. November 2014 um 19:01:23 Uhr:



Entsetzt habe ich dort also nochmal angerufen und wieder wurde der Fehler beim Kunden gesucht und behauptet ich habe das falsche Modell angegeben, das ganze wäre nicht passiert wenn ich die Motorisierung mit angegeben hätte. Auch hier war wohl der Mitarbeiter nicht ganz in der Spur denn die Motorisierung ist angegeben und dennoch werden die falschen Reifengrößen gezeigt.

Er hat ja die Leistung seines SLK angegeben, dadurch müsste Tirendo wissen welche Bremsscheiben das Fahrzeug hat.

Zitat:

@BluDiesel schrieb am 19. November 2014 um 08:34:44 Uhr:



Zitat:

@Parkscheingeber schrieb am 18. November 2014 um 19:01:23 Uhr:



Entsetzt habe ich dort also nochmal angerufen und wieder wurde der Fehler beim Kunden gesucht und behauptet ich habe das falsche Modell angegeben, das ganze wäre nicht passiert wenn ich die Motorisierung mit angegeben hätte. Auch hier war wohl der Mitarbeiter nicht ganz in der Spur denn die Motorisierung ist angegeben und dennoch werden die falschen Reifengrößen gezeigt.
Er hat ja die Leistung seines SLK angegeben, dadurch müsste Tirendo wissen welche Bremsscheiben das Fahrzeug hat.

Leider fährt er einen C203 und damit ein C-Klasse Coupe, dazu ist es auch klar, dass es sich um einen 230er handelt.

Und diese ja erfolgte Angabe weißt den Wagen für 15 Zoll Felgen untauglich aus.Trotz alledem bietet sie Tirendo für den Wagen an...

Zitat:

@Karliseppel666 schrieb am 19. November 2014 um 09:17:27 Uhr:


Und diese ja erfolgte Angabe weißt den Wagen für 15 Zoll Felgen untauglich aus.Trotz alledem bietet sie Tirendo für den Wagen an...

Genau das kann ich nicht beurteilen, da mir die FIN fehlt...

Na ich habe das ja auch nur aus den Angaben des Threaderstellers C230 Sportcoupe 150kw und den zugelassenen Felgengrößen in den Listen von Mercedes erlesen...

http://www.google.de/url?...

Und wenn man mit diesen Fahrzeugangaben bei Tirendo nach Winterkompletträdern sucht bekommt man eben diese nicht passende Kombi angezeigt.

@Parkscheingeber Ich würde auf Biegen und Brechen versuchen die Reifen erst garnicht anzunehmen.

Solltest du die Reifen letztendlich doch nur mit 120 Euro Stornogebühren zurückgeben können verkauf sie als Neuräder lieber in der Bucht. Die wirste jetzt zu der Zeit mit weniger Abschlag vom Kaufpreis los will ich meinen.

Zitat:

@romanusko schrieb am 18. November 2014 um 21:36:04 Uhr:


Ihr schreibt alle Humbug... Alles Quatsch.

Ersteinmal etwas Grundsätzliches, deine Ausdrucksweise ist in einem Forum nicht angebracht. Jeder darf seine Meinung vertreten, wenn es dir nicht passt darfst du auch gern deine Meinung aufzeigen.

Zum Thema:
Die Sachlage scheint auf den ersten Blick klasklar zu sein, der Verkäufer sollte die Felgen und Reifen ohne größere Verluste wieder verkaufen können.
Demnach muß der Händler die Räder kostenfrei wieder zurücknehmen.
Das dies in der Vergangenheit schon mehrfach zum Streit entzündet ist, belegen mehrere Gerichtsurteile zu diesem Thema (Landgericht Hannover Urteil v. 20.03.2009, Az: 13 S 36/08).
Allerdings zeigen die Urteile auch, daß die Sachlage doch nicht so einfach ist wie hier geschildert.

Aber schaut euch mal die Seite an. Man wählt ein fertiges Rad aus und wählt nicht mehrere Komponenten, die zusammengebaut werden sollen.
Wenn man erst eine Felge und dann einen Reifen wählen müsste, wäre ich auch der Meinung, dass es nach den neuen Formulierungen wohl schlecht ausssehen würde.
Das ist so, als würde mir ein Staubsauger in mehreren Farben angeboten werden. Da kann der Händler auch nicht einfach in seine AGB schreiben, dass dies eine Sonderanfertigung ist, weil er ja erst das Gehäuse mit dem Rest verschrauben muss.
Man bestellt ein fertiges Produkt. Da kann die AGB sagen, was sie will.

Ich würde mit einer Firma die so agiert niemals Geschäfte machen, also ist Tirendo bei mir unten durch.
Selbst wenn sie im Recht wären, ist das kein Umgang mit dem Kunden.
Ich bestelle auch sehr oft Autoteile. Da werden einem nach Eingabe der HSN/TSN ja auch die passenden Teile angezeigt. Bei manchen Teilen gibt es noch Bemerkungen wie z.B "bis Fahrgestellnummer xxxxxxxx".
Wenn ich das beachte und die Teile passen nicht, dann wird kein seriöser Händler die Rücknahme bzw. den Austausch verweigern.

Zitat:

@xY2kx schrieb am 19. November 2014 um 12:37:20 Uhr:


Aber schaut euch mal die Seite an. Man wählt ein fertiges Rad aus und wählt nicht mehrere Komponenten, die zusammengebaut werden sollen.
Wenn man erst eine Felge und dann einen Reifen wählen müsste, wäre ich auch der Meinung, dass es nach den neuen Formulierungen wohl schlecht ausssehen würde.

Interessant sind auch die Hinweise zu dem angebotenen Komplettrad

Zitat:

Tirendo
Die Lieferung erfolgt als individuell konfiguriertes Komplettrad.
Bitte achten Sie bei der Suche darauf, dass Sie Ihr Auto exakt eingeben. Ungenaue Eingaben können zu falschen Ergebnissen führen. Die höchste Genauigkeit erhalten Sie über die Eingabe der Schlüsselnummern (HSN/TSN).
Die Verwendung von Stahlkompletträdern ist nur dann zulässig, wenn diese vom Fahrzeug-Hersteller serienmäßig freigegeben sind. Die gewählte Radgröße darf die serienmäßige Radgröße nicht überschreiten.

Zitat:

@Bernd_Clio_III schrieb am 19. November 2014 um 08:12:21 Uhr:


Wenn ein Onlineshop behauptet, das neue I-Phone würde mit ´nem Windows-Betriebssystem laufen - würde man das auch glauben?

Daher sind auch nicht wenige auf den Fake hereingefallen, das man das Iphone 6 in der Mikrowelle laden kann!

Siehe hier bei focus Online

Sorry für OT!

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