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Tirendo - falsche Räder und Drohungen -

Themenstarteram 18. November 2014 um 18:01

Hallo Leute,

am Sonntag Abend wurden von mir 4 paar neue Winterräder bei Tirendo bestellt. Da man mich Autotechnisch als Leihe bezeichnen kann, habe ich die Räderauswahl über Eingabe des Fahrzeugmodells getroffen und mich für den Continental TS 850 195/65 R15 entschieden siehe Bild unten.

Da ich mir nicht sicher war ob ich für die genannten Räder andere Radschrauben benötigen bin ich am Montag Vormittag noch schnell zu Mercedes gefahren um mir die gegebenenfalls nötigen Schrauben zu besorgen. Dort wurde mir dann unerfreulicherweise mitgeteilt das die genannten Räder nicht für mein Fahrzeug zugelassen sind.

Auf nachfrage bei Tirendo was denn da schief gelaufen ist, wurden dann zahlreiche Ausreden gesucht und die Schuld dem Kunden in die Schuhe geschoben. Insgesamt waren mehrere Telefonate notwendig bis man überhaupt erstmal in gebrochenem Deutsch verstand wo denn das Problem liegt. Im vorletzten Telefonat von heute hat man mir dann mit einer sehr unfreundlichen Art mitgeteilt das 120€ Storno Gebühren anfallen sollen wenn sich herausstellt das der Fehler bei mir liegt, das müsse jedoch von der Technik überprüft werden. 10 minuten später habe ich eine Versandbenachrichtigung per Email erhalten obwohl der Fehler bereits Montag mitgeteilt wurde.

Entsetzt habe ich dort also nochmal angerufen und wieder wurde der Fehler beim Kunden gesucht und behauptet ich habe das falsche Modell angegeben, das ganze wäre nicht passiert wenn ich die Motorisierung mit angegeben hätte. Auch hier war wohl der Mitarbeiter nicht ganz in der Spur denn die Motorisierung ist angegeben und dennoch werden die falschen Reifengrößen gezeigt.

Nun will man sich der Sache annehmen, jedoch wurde ebenfalls mit den 120€ Storno Gebühren gedroht im falle eines Fehlers von meiner Seite aus, obwohl der Mitarbeiter es Schwarz auf Weiss an seinem Rechner gesehen hat das die falschen Reifen gezeigt werden.

Sollte die Sache aus dem Ruder laufen, bin ich durchaus gewillt meinen Anwalt zu kontaktieren, dies ist jedoch mit Zusatzkosten verbunden, daher würde mich im Vorfeld mal interessieren wie denn die Rechtslage bei so einem Fall aussieht?

Viele Grüße

Parkscheingeber

 

Beste Antwort im Thema

"All diese Angaben finde ich entweder im Fahrzeugschein, in der CoC oder ich erfrage sie bei meinem Händler wenn ich mich nicht auskenne..."

 

Oder ich gehe zum Reifenhändler meines Vertrauens um die Ecke und beauftrage ihn damit.

Dem kann ich nämlich zur Not einen "auf die Nase hauen", wenn die Räder eiern, nicht passen oder ähnliches.

Ich informiere mich auch gerne im I-Net und schaue mir Preise an.

Und dann gehe ich zum Händler hier im Dorf, erkläre ihm, was ich brauche und frage nach einem Preis.

Klar ist er teurer als die meisten Online - Anbieter, aber wir reden dann darüber wie erwachsene Menschen und sind uns eigentlich IMMER einig geworden.

Ich zahle etwas mehr als im Netz, er kommt mir ein Stückchen entgegen und beide Parteien sind zufrieden.

Und ER hilft mir auch am WE, wenn mal irgendwas ist, wuchtet mir "mal eben" meine Räder auf Verdacht nach oder oder oder.

Sowas kannst du bei den Online - Anbietern gepflegt knicken.

Ich unterstütze lieber die kleinen Händler vor Ort als die großen, anonymen I - Net Händler.

Hat bei mir auch etwas gedauert, bis ich so weit war, aber mittlerweile achte ich da sehr drauf.

 

Just my 2 Cents Arrgyle

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...und hier im Forum, tummeln sich natürlich die Juristen...:confused:

Wie wurden nur vor zwanzig Jahren derartige Dinge geklärt, als es noch keine sozialen Netzwerke gab?

Themenstarteram 18. November 2014 um 18:34

Vor zwanzig Jahren gab es noch keine Online Reifenhändler. Es müssen ja keine Juristen sein, aber vielleicht hat jemand ähnliches erlebt und kann etwas dazu beitragen.

Zitat:

@Gummihoeker schrieb am 18. November 2014 um 19:30:20 Uhr:

...und hier im Forum, tummeln sich natürlich die Juristen...:confused:

Wie wurden nur vor zwanzig Jahren derartige Dinge geklärt, als es noch keine sozialen Netzwerke gab?

vor 20 Jahren hast du deine Reifen auch beim Händler gekauft - Face-to-Face ;-)

Und wenn dann Probleme auftauchten.. tauchte auch die Mistgabel auf :D :D

Zitat:

@Parkscheingeber schrieb am 18. November 2014 um 19:01:23 Uhr:

Sollte die Sache aus dem Ruder laufen, bin ich durchaus gewillt meinen Anwalt zu kontaktieren, dies ist jedoch mit Zusatzkosten verbunden...

Wieso Zusatzkosten? :confused:

Hast du keine Rechtschutzversicherung, die auch Vertrags-Rechtschutz gewährt?

Zitat:

@BluDiesel schrieb am 18. November 2014 um 19:47:43 Uhr:

Zitat:

@Gummihoeker schrieb am 18. November 2014 um 19:30:20 Uhr:

...und hier im Forum, tummeln sich natürlich die Juristen...:confused:

Wie wurden nur vor zwanzig Jahren derartige Dinge geklärt, als es noch keine sozialen Netzwerke gab?

vor 20 Jahren hast du deine Reifen auch beim Händler gekauft - Face-to-Face ;-)

Und wenn dann Probleme auftauchten.. tauchte auch die Mistgabel auf :D :D

Vor zwanzig Jahren habe ich meine Reifen ganz sicher nicht beim Händler gekauft. ;-)

eigentlich kann es ja nicht so schwer sein mal einen Blick auf die Reifen zu werfen welche am Fahrzeug drauf sind. Da steht die passende Größe drauf (insofern nicht da schon falsche drauf sind). Man kann sich dann auch einen Stift nehmen und dies notieren. Spätesten bei der Reifensuche sollte man dann mal ein wenug stutzig sein, wenn da ein andere Größe angezeigt wird. Wenn man sich dann nicht sicher ist ob die gehen, kann man durchaus vorher mal um Rat fragen bevor das Kind in den Brunnen fällt.

Für mich sieht das so aus:

Das passen auf das Fahrzeugmodell ist eine zugesicherte Eigenschaft. Wenn die Räder nicht passen, ist es ein Mangel.

Da darf der Händler zwei Mal nachbessern. Danach darf man den Vertrag wandeln.

Was in dem Falle wohl einfacher ist:

Reifen einfach zugeschickt bekommen und vom Widerrufsrecht gebrauch machen.

Laut Tirendo werden die Rücksendekosten von denen übernommen.

Für dich also keine Kosten.

am 18. November 2014 um 18:55

Hier wird dir bestimmt geholfen: http://www.juraforum.de/forum/

Passendes Unterforum aussuchen und einen fiktiven Fall draus machen. Kannst ja in diesem Thread auf den ins Juraforum inserieren. Die Antwort würde mich auch mal interessieren ;)

Man sollte schon die AGB lesen. Das steht unter Paragraph 4,5 folgendes:

4.5 Ausgenommen von diesem freiwilligen 30-tägigen Rückgaberecht als auch vom gesetzlichen Widerrufsrecht sind Lieferungen nach Spezifikation des Kunden. Hierunter fallen insbesondere Lieferungen von Kompletträdern, die wir individuell für jeden Kunden einzeln ausführen. Die Rücknahme erfolgt ohne rechtliche Verpflichtung und ausschließlich gegen Zahlung der hiermit vertraglich vereinbarten Pauschale in Höhe von 30,00 Euro je Komplettrad.

Im Fall des TE, geht es (glaube ich) um Komplett-Räder.

Zitat:

@Nessumsa schrieb am 18. November 2014 um 19:56:25 Uhr:

Man sollte schon die AGB lesen. Das steht unter Paragraph 4,5 folgendes:

Die Rücknahme erfolgt ohne rechtliche Verpflichtung und ausschließlich gegen Zahlung der hiermit vertraglich vereinbarten Pauschale in Höhe von 30,00 Euro je Komplettrad.

Daraus resultieren wohl die ominösen 120,00 Euro Summe, welche die Firma vom TE einfordert.

auch bei Kompletträdern ist es durchaus möglich die Größe zu wählen welche auf dem Fahrzeug schon drauf sind. Und wenn dann andere angezeigt werden gilt ebenfalls stutzig werden ob die möglich sind und sich vorher zu erkundigen.

Themenstarteram 18. November 2014 um 19:00

@ Drahke

Nur mit Selbstbeteiligung von 150€, daher wollte ich im Vorfeld schon mal ein paar Meinungen einholen.

@ Daciageha

Die derzeitig montierten Räder sind Alufelgen. Für den Winter darf es ruhig aus Stahl sein und nicht ganz so breit.

Wenn ich den Fachhändler frage welche Reifen zulässig sind, erwarte ich das auch die richtigen Reifen angeboten werden. Wozu soll die Fahrzeugspezifische suche sonst dienen.

du hast ja nicht den Fachhändler gefragt, du hast die Suchfunktion eines Internetreifenshops genutzt, ob da immer die richtige Größe angezeigt wird welche möglich sind, ist halt mit vorsicht zu genießen. Das kann alles möglich sein was da steht, muss aber nicht.

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