Tirendo - falsche Räder und Drohungen -
Hallo Leute,
am Sonntag Abend wurden von mir 4 paar neue Winterräder bei Tirendo bestellt. Da man mich Autotechnisch als Leihe bezeichnen kann, habe ich die Räderauswahl über Eingabe des Fahrzeugmodells getroffen und mich für den Continental TS 850 195/65 R15 entschieden siehe Bild unten.
Da ich mir nicht sicher war ob ich für die genannten Räder andere Radschrauben benötigen bin ich am Montag Vormittag noch schnell zu Mercedes gefahren um mir die gegebenenfalls nötigen Schrauben zu besorgen. Dort wurde mir dann unerfreulicherweise mitgeteilt das die genannten Räder nicht für mein Fahrzeug zugelassen sind.
Auf nachfrage bei Tirendo was denn da schief gelaufen ist, wurden dann zahlreiche Ausreden gesucht und die Schuld dem Kunden in die Schuhe geschoben. Insgesamt waren mehrere Telefonate notwendig bis man überhaupt erstmal in gebrochenem Deutsch verstand wo denn das Problem liegt. Im vorletzten Telefonat von heute hat man mir dann mit einer sehr unfreundlichen Art mitgeteilt das 120€ Storno Gebühren anfallen sollen wenn sich herausstellt das der Fehler bei mir liegt, das müsse jedoch von der Technik überprüft werden. 10 minuten später habe ich eine Versandbenachrichtigung per Email erhalten obwohl der Fehler bereits Montag mitgeteilt wurde.
Entsetzt habe ich dort also nochmal angerufen und wieder wurde der Fehler beim Kunden gesucht und behauptet ich habe das falsche Modell angegeben, das ganze wäre nicht passiert wenn ich die Motorisierung mit angegeben hätte. Auch hier war wohl der Mitarbeiter nicht ganz in der Spur denn die Motorisierung ist angegeben und dennoch werden die falschen Reifengrößen gezeigt.
Nun will man sich der Sache annehmen, jedoch wurde ebenfalls mit den 120€ Storno Gebühren gedroht im falle eines Fehlers von meiner Seite aus, obwohl der Mitarbeiter es Schwarz auf Weiss an seinem Rechner gesehen hat das die falschen Reifen gezeigt werden.
Sollte die Sache aus dem Ruder laufen, bin ich durchaus gewillt meinen Anwalt zu kontaktieren, dies ist jedoch mit Zusatzkosten verbunden, daher würde mich im Vorfeld mal interessieren wie denn die Rechtslage bei so einem Fall aussieht?
Viele Grüße
Parkscheingeber
Beste Antwort im Thema
"All diese Angaben finde ich entweder im Fahrzeugschein, in der CoC oder ich erfrage sie bei meinem Händler wenn ich mich nicht auskenne..."
Oder ich gehe zum Reifenhändler meines Vertrauens um die Ecke und beauftrage ihn damit.
Dem kann ich nämlich zur Not einen "auf die Nase hauen", wenn die Räder eiern, nicht passen oder ähnliches.
Ich informiere mich auch gerne im I-Net und schaue mir Preise an.
Und dann gehe ich zum Händler hier im Dorf, erkläre ihm, was ich brauche und frage nach einem Preis.
Klar ist er teurer als die meisten Online - Anbieter, aber wir reden dann darüber wie erwachsene Menschen und sind uns eigentlich IMMER einig geworden.
Ich zahle etwas mehr als im Netz, er kommt mir ein Stückchen entgegen und beide Parteien sind zufrieden.
Und ER hilft mir auch am WE, wenn mal irgendwas ist, wuchtet mir "mal eben" meine Räder auf Verdacht nach oder oder oder.
Sowas kannst du bei den Online - Anbietern gepflegt knicken.
Ich unterstütze lieber die kleinen Händler vor Ort als die großen, anonymen I - Net Händler.
Hat bei mir auch etwas gedauert, bis ich so weit war, aber mittlerweile achte ich da sehr drauf.
Just my 2 Cents Arrgyle
87 Antworten
Andere Frage: In D hat man ja das Rückgaberecht bei einem Internet-Kauf oder? Weshalb lässt du sie dir nicht liefern und schickst die dann wieder zurück indem du von diesem Recht gebrauch machst? Da fallen dann auch keine Stornogebühren an
Doch, da in den AGB darauf hingewiesen wird, dass bei spezifisch angefertigten Produkten kein Widerrufsrecht besteht. Dies muss der Kunde akzeptieren. Die Produkte werden jedoch gegen Gebühr zurück genommen.
Ihr schreibt alle Humbug... Alles Quatsch.
Er hat bei einem Onlineversand bestellt. Damit hat er ein EU-weites Rückgaberecht ohne Angabe von Gründen. Es gilt die Frist von 2 Wochen. Wenn Tirendo 30 Tage hat, umso besser. Scheißegal wer einen Fehler gemacht hat wenn die Dinger jetzt nicht passen. Tirendo ist so groß, die Juckt das gar nicht, wenn eine Lieferung mal nicht passt.
Tirendo darf die gesetzliche Regelung aber nicht eingrenzen mit irgendwelchen AGBs. Es gilt die gesetzliche Regelung.
Speziell angefertigt ist hier gar nichts. Es wurden lediglich Reifen aufgezogen. Das ist nicht spezielles! Das ist normal.
Speziell wäre, wenn genau nach seinen Vorstellungen und Zeichnungen neue Felgen gefräst wurden und angefertigt, die nie wieder verkaufbar sind, weil eben sehr speziell. Hierbei handelt es sich aber um ganz normale Artikel, die genau so wieder an andere Kunden abgegeben werden können. Oder es wurde ein spezielles Profil eingeschnitten, die einem Firmenlogo entsprechen für eine Messe oder so. Also Spezialanfertigung. Kein Reifen aufziehen. Darum greift der Passus Spezialanfertigung nicht.
Du musst überhaupt keine Sondergebühr tragen. Zurück und gut.
Hast Du überwiesen oder mit Paypal bezahlt? Immer mit Paypal. Einfach Geld zurückfordern, Fall öffnen. Fertig. Der Käuferschutz.
Du hast doch die Widerrufsbelehrung bekommen. Da steht ja alles drin, was man wohin schicken muss.
Wenn Du nicht weiter kommst, Rechtsbeistand nehmen. Du hast aber nur 14 Tage Zeit! Alles klar? Der Anwalt wird dir das gleiche sagen.
(Ich hab mal einen Onlineshop betrieben, darum weiß ich da genau bescheid! Hatte für unsere AGBS selbst einen Anwalt für Internetrecht beauftragt. Hat 3000 Piepen gekostet. Ich weiß also wirklich bescheid.)
Dann kannst Du den TE ja als Jurist vor Gericht vertreten... Tirendo wird sich ja keinen Anwalt geleistet haben, der die AGB erarbeitet hat und eine Rechtsabteilung werden die auch nicht haben.
Ähnliche Themen
Das wird gar nicht als Gerichtsverhandlung zugelassen, weil die Rechtslage eindeutig ist.
Zitat:
@romanusko schrieb am 18. November 2014 um 21:47:53 Uhr:
Das wird gar nicht als Gerichtsverhandlung zugelassen, weil die Rechtslage eindeutig ist.
Du hast juristisch nicht mal den Hauch einer Ahnung, oder ?
Zitat:
@Nessumsa schrieb am 18. November 2014 um 21:52:30 Uhr:
Du hast juristisch nicht mal den Hauch einer Ahnung, oder ?Zitat:
@romanusko schrieb am 18. November 2014 um 21:47:53 Uhr:
Das wird gar nicht als Gerichtsverhandlung zugelassen, weil die Rechtslage eindeutig ist.
Warum? Weil er vollkommen recht hat?
Alles was er geschrieben hat stimmt. Ein Komplettrad ist KEINE Sonderanfertigung. Und somit greift ganz normal das Widerrufsrecht.
Nach meinem Verständnis ist eine "gebürenfreie" Rückgabe nicht möglich, weil auch eine Dienstleistung für die Montage und das Auswuchten erbracht wurde. Auch die Demontage der Reifen und das Entfernen von Ventilen und Gewichten, gibt es ja nicht gratis.
Ich würde diese Dienstleistung unter Geschäftsrisiko einstufen welches man zu tragen hat bei Onlinegeschäften mit diesen Gesetzesregelungen.. Wie das juristisch aussieht kann ich jedoch nicht sagen.
@Parkscheingeber Mal ne ganz andere Frage... Was für einen Wagen GENAU hast du denn? Und welcher Größe sind denn die bestellten Felgen genau? Ich frag mich grad wie die Möglichkeit ist das besagte bestellte Räder am End doch passen. Nur weil das Mercedesautohaus sagt die passen net würd ich mich da auch net 100% drauf verlassen.
Die irren sich auch mal. Mit den genauen Daten sagt man dir hier sicher obs passt oder net!
In diesem Fall gilt §312g Abs 2 des BGB
"(2) Das Widerrufsrecht besteht, soweit die Parteien nichts anderes vereinbart haben, nicht bei folgenden Verträgen:
-Verträge zur Lieferung von Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind"
Zitat:
@Nessumsa schrieb am 18. November 2014 um 21:42:48 Uhr:
Dann kannst Du den TE ja als Jurist vor Gericht vertreten... Tirendo wird sich ja keinen Anwalt geleistet haben, der die AGB erarbeitet hat und eine Rechtsabteilung werden die auch nicht haben.
sicher haben die einen Anwalt... vermutlich deshalb damit solche Einfaltspinsel wie du darauf reinfallen... wenn das ne spezielle Anfertigung ist, dann wäre ja jeder Computer in den ne Festplatte geschraubt wird ne spezielle Anfertigung...der onlinehandel würde sich sicher freuen 😁 Hier wurden einfach 2 Standardkomponenten zu einem Produkt gefertigt.. da kann man das Rückgaberecht nicht ausschließen ...
bei meiner letzten Kompetträderbestellung war das Fahrzeug mit aufgeführt.. in so einem Fall wäre es ein eindeutiger Mangel, wenn die Räder für dieses Fahrzeug nicht zugelassen sind..
es wäre nicht unwichtig zu wissen, wie bezahlt wurde ...
Zitat:
@Karliseppel666 schrieb am 18. November 2014 um 23:17:55 Uhr:
Ich frag mich grad wie die Möglichkeit ist das besagte bestellte Räder am End doch passen. Nur weil das Mercedesautohaus sagt die passen net würd ich mich da auch net 100% drauf verlassen.
Richtig, denn bei Felgen aus dem Zubehör-Markt ist das beiligende Gutachten massgebend.
Und dort können auch Reifen-/Felgengrössen aufgeführt sein, die es als orinale MB Räder nicht gibt.
Zitat:
@Parkscheingeber schrieb am 18. November 2014 um 19:01:23 Uhr:
Da ich mir nicht sicher war ob ich für die genannten Räder andere Radschrauben benötigen ...
Und auch das steht im Rädergutachten.
Es wäre gut, wenn Du hier mal schreiben würdest, welche Felgen genau Du bestellt hast.
Dann könnte man sich mal das Gutachten ansehen, ob Dein C 230/203CL drinnen steht.
Denn so ist das alles nur Glaskugel schauen.
Wobei ich ja.. wenn ich das richtig erkenne... ein 230 Kompressor wie ich fürchte bei seiner Bremse keine 15 Zöller drüber bekommt... Wenn auch die Suchmaske bei Tirendo für besagtes Modell den 195/65 15 als mögliche Größe bei nem Komplettrad ausspuckt... Da sollte doch klar der Fehler bei Tirendo liegen...
Denn die Liste der Reifenkombis von Mercedes gibt den den 195/65 15 zwar als mögliche Reifengröße bei der C-Klasse an aber nicht mehr beim 230 Kompressor. Da ist die kleinste Größe 205/55 16. Also Fehler bei Tirendo.