Tipps bei Unfall C350 CDI

Mercedes C-Klasse W204

Hallo zusammen,

nun habe ich mein Auto ganze vier Wochen und es hatte den ersten Unfall...
Obwohl in mir ganz andere Gedanken aufkommen, versuche ich mal nicht beleidigend zu werden...sowas kann ja jedem mal passieren 🙂

Heute ist mir ein netter Postbeamter ins geparkte Auto geballert.

Der Schaden (alles auf der Fahrerseite): Vordertür hat eine gewaltige Beule direkt am Türgriff (Fenster ist nicht mehr bedienbar), der Seitenspiegel ist auch hin, die Hintertür hat Kratzer, Der Kotflügel hat Kratzer.

Der nette Beamte hat also ganze Arbeit geleistet.

Ich habe gleich die Nummer, die auf der hinterlegten Karte stand angerufen. Es wird von dort nun alles weitere in die Wege geleitet.

Mit MB habe ich auch telefoniert. Da fahre ich morgen zum Gutachten hin.

Mich würde jetzt interessieren, ob jemand hier ähnliches passiert ist und ob es nützliche Tipps gibt?

-Wie läuft sowas ab? Muss ich um alles kämpfen oder ist die Post dort kundenorientiert?
-Ich habe doch ein Recht drauf, dass alles so ist wie vorher oder? Also muss doch die Karosserieverkleidung neu, oder reicht es wenn sie einfach rum lackieren?
-Wenn die Verkleidung neu kommt, darf man doch keinen Unterschied zum "Alt-Lack" sehen oder?
-Wie sieht es aus mit dem Wertverfall durch den Unfall? Die Differenz muss doch auch erstattet werden oder?

Könnte heulen...letztes Wochenende habe ich ihn poliert 🙂

Gruß
Morten

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Hallo ins Forum,

warum wird hier denn immer nach dem Rechtsanwalt gerufen 😕? Ich habe ja leider so meine Erfahrungen (3 unverschuldete Unfälle in nicht einmal einem Jahr; Gesamtschaden knapp 30.000). Bei normalen Versicherungen geht's im Normalfall glatt durch. Mit dem bloßen Beauftragen treibt man nur die Kosten hoch, was dann dazu führt, dass die Prämien steigen und steigen.

Zur Vereinfachung kann man die Ansprüche gegen die VS beschränkt an den Gutachter und Werkstatt abtreten. Dann rechnen die direkt ab und Du hast keinen Stress damit.

Einen Gutachter würde ich immer nehmen, wenn der Schaden größer 700 EUR ist (drunter könnte es Ärger geben, da die VS da i.d.R. einen KVA der Werkstatt akzeptieren). Der Gutachter schickt seine Ausarbeitung an die VS. Parallel schreibst Du die an, forderst die Auszahlung der Wertminderung (steht im Gutachten), den Nutzungsausfall (oder Mietwagen, wenn Du den nimmst) dem Grunde nach (weil Du die Länge nicht kennst) und die Schadenspauschale (meist werden 20 EUR akzeptiert) an Dich sowie die Auszahlung der abgetretenen Forderungen direkt an die Werkstatt und den Gutachter. Außerdem solltest Du die unverzügliche Reparaturfreigabe einfordern.

Nach Abschluss der Reparatur dann noch den Nutzungsausfall geltend machen. Anzahl der Werkstatttage x Tagessatz (steht im Gutachten) = Ausgleichsbetrag. Achtung beim Mietwagen: Hier musst Du i.d.R. eine Nutzungswertklasse niedriger nehmen und darfst keinen besonders teuren Unfallersatztarif abschließen. Hier bietet sich eine Rücksprache mit der VS an, da die häufig besondere Vereinbarungen mit den großen Autoversicherungen haben. Dies erleichtert die Anmietung, da i.d.R. die Auslieferung und Abholung des Mietwagens zur Werkstatt oder einem von Dir gewünschten Ort enthalten ist. Auch musst Du Dir keine Gedanken über die Angemessenheit des Mietwagens machen (in einem Fall hätte mir die Gegner-VS sogar eine S-Klasse im Ersatz gegeben, wenn die Werkstatt doch nicht fertig geworden wäre).

Mit diesem Vorgehen hatte ich bei 2 der 3 Unfälle keine Probleme und die Entschädigung schnell auf dem Konto und das Auto repariert zurück.

Bei einem Unfall hatte ich es aber mit einem Direktversicherer zu tun, der glaubte mich übers Ohr hauen zu müssen. Dies ging dann, nachdem nicht einmal der Gutachter bezahlt wurde, zum Rechtsanwalt und wird jetzt vor Gericht landen, da die Gegner-VS die Wertminderung partout nicht bezahlen will.

Ich drück' mal die Daumen, dass Du Deinen 204er gut repariert zurückbekommst und auch die Abwicklung gut klappt.

Viele Grüße

Peter

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Da drücke ich Dir auf alle Fälle die Daumen, denn das Fahrzeug zu exportieren ohne dass die Versicherung die Möglichkeit bekommen hat einen eigenen Gutachter zu schicken ist nicht besonders klug. Der Verkauf sollte Grundsätzlich erst nach der Klärung erfolgen, gilt auch für Reparaturen.

Ich würde immer der Versicherung anbieten einen Gutachter zu stellen, dieser ist ebenfalls verpflichtet ein neutrales Gutachten zu erstellen und tut die auch. Bisher wurde bei mir ein Schaden immer höher vom (Versicherungs-)Gutachter bewertet als es der KVA der Werkstatt.

Kann jemand einen guten Anwalt in Hamburg oder norderstedt empfehlen? Ich drücke zurück 😉

Zitat:

Original geschrieben von mabra66


MB hat ein Gutachten machen lassen, Totalschaden.Jetzt bezweifelt die gegnerische Versicherung den gutachterlich geschätzten Restwert und zahlt erst mal gar nichts.
Will ein Gegengutachten, das Wrack ist aber schon exportiert.

Hmm...

Ist es denn nicht so, dass bei einem Totalschaden das, was vom Fahrzeug noch übrig ist, der Versicherung gehört? (Vorausgesetzt natürlich, dass sie zahlen.) In dem Fall hättest Du den Schrott gar nicht verkaufen dürfen.

Kann sein, dass ich mich irre, aber ich meine, mal so etwas gehört zu haben.

Gruß,
Bernd

Der Schrott gehört der Versicherung wenn sie den Schaden begleicht. Es kommt selten vor, dass die Versicherung den Schrott auch wirklich ankauft, sondern ehr weiterverkauft. So wird in der Regel die Schadensumme abzüglich der Schrottsumme gezahlt und dem Geschädigten ein Händler genannt, der den Schrott verbindlich zu dem angegebenen Presi abnimmt.

Der vorzeitige Verkauf ist in jedem Fall nicht zu empfehlen, da es Schwierigkeiten bei der Klärung gibt, wenn es denn zu Unstimmigkeiten kommt. Man darf nicht vergessen, dass die Versicherung das Recht hat das Fahrzeug zu begutachten.

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Tja, nach dem Schaden ist man immer schlauer.
War halt mein erster Unfall.

Die NL meinte, dass der Schaden zu hoch ist für nur einen Kostenvoranschlag. Hat sich dann deshalb um einen Gutachter gekümmert und mir alle Papiere zur Unterschrift vorgelegt.

Inc. Abtretungserklärungen, dass die ganze Schadensabwicklung über MB und die Versicherung geht, auch die Bezahlung des Gutachters.
Der hat dann das Wrack ins Internet gestellt, da gibt es so eine spezielle Auktion, wie ebay, nur für Händler. Die verpflichten sich dann, die Kiste zum Gebot zu übernehmen.
Im Gutachten war dieser Wert dann auch getrennt ausgewiesen, die Versicherung sollte nur den Rest erstatten.
Lt. meiner Werkstatt völlig normaler Vorgang, die hatten damit noch nie Probleme.
In meinem Fall hat sogar die eigene Werkstatt das Wrack gekauft und dann an den Exporteur weiterverkauft.

Je länger ich drüber nachdenke meine ich auch, den Schrott zu früh verkauft zu haben.
Häte ich gleich am Anfang den Anwalt eingeschalten, wäre meine Position heute wohl besser.

Also nochmal für FelixD. und alle anderen:
Rat vom Spezialisten einholen und nicht auf das Gute im Menschen vertrauen.

Gruß, Maik

Kurzer Zwischenbericht: die Post hat nun das Regulierungsschreiben geschickt. Nächsten Montag geht er in die Werkstatt.

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