Tiguan verkaufen / Wertverlust

VW Tiguan 2 (AD)

Hallo in die Runde,

ich habe zur Zeit den Tiguan Sound mit OPF 4 Motion 150 PS und wollte diesen nun verkaufen. Erstzulassung war 09/2017. KmStand sind rund 52.000 km.
Der Tiguan ist top in Schuss und hat eine Anhängekupplung, Navi Discoverer Media, Active Info Display, LED Scheinwerfer - ansonsten Serienausstattung.

Der Händler bot mir für den Tiguan erst für 19.500€ an und hat nun noch einen 100er drauf gelegt: 19.600€ an.
Findet ihr das ist ein faires Angebot?

Danke!!!

Beste Antwort im Thema

Bei meinem letztem Steinschlag lief alles super geschmeidig mit der HUK24. Der Servicemitarbeiter der HUK24 war sofort telefonisch erreichbar und hat sofort nach Nennung der Schadensnummer den Nettoverrechnungsstundensatz genannt. Auch der Prozentsatz OEM-Teile wurde sofort genannt. Der Freundliche war sehr erfreut über die völlig stressfrei Schadensregulierung, der TK Windschutzscheibe. Auch eine andere Mitarbeiterin sah bei der HUK24 keine Probleme und nein ich arbeite nicht für die HUK24. Ihr habt hier aber auch Sprüche drauf und zerredet wirklich fast jeden Thread.

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Natürlich kann man bei unverschuldeten unfällen auch was verdienen aber nicht bei einem neuwertigen auto. Da ist der wertverlust den man erhält in keinem verhältnis zum "richtigen" schäden und auf gutachtenbasis abrechnen und in "eigenregie" günstig reparieren kannst komplett vergessen.

Kann man für sehr wenige Euro versichern. Bei Neuwagenkauf 36 Monate Neupreisentschädigung.

Meine Versicherungsbedingungen
Bei Pkw zahlen wir anstelle des Wiederbeschaffungswerts den Neupreis des Fahrzeugs, wenn innerhalb von 36 Monaten nach dessen Erstzulassung ein Totalschaden, eine Zerstörung oder ein Verlust eintritt. Wir erstatten den Neupreis auch, wenn bei einer Beschädigung innerhalb von 36 Monaten nach der Erstzulassung die erforderlichen Kosten der Reparatur mindestens 80 % des Neupreises betragen. …. Neupreis des Fahrzeugs ist der Kaufpreis eines neuen Fahrzeugs in der Ausstattung des versicherten Fahrzeugs.

Wir zahlen insgesamt 250 € im Jahr für die Versicherung des Tiguan (siehe auch Signatur). Selbstverständlich ist freie Werkstattwahl, VK 300SB, TK 0SB, Auslandskaskoschutz wie zuhause und Rabattschutz mit dabei.

PS
Diese gilt natürlich auch für Schäden, für die andere verantwortlich sind, sollte der Unfallverursacher nicht (entsprechend) versichert sein (EU-Ausland). Meine Versicherung zahlt die Differenz. Diese gilt ausdrücklich auch für unverschuldete Unfälle.

Stimmt, auch unsere Neuwagen bekommen diese Zusatzoption bei der Versicherung. Kostet über die Laufzeit natürlich etwas Geld, aber wir haben für den Fall der Fälle (innerhalb von 24 Monaten) wieder einen Neuwagen vor der Türe stehen. Nun werden zwar viele wegen der Kosten die Hände über dem Kopf zusammen schlagen aber wenn ich abgesichert sein möchte bekomme ich das eben nicht umsonst.

Die neupreis entschädigung gilt für kasko schäden aber nicht für haftpflichtschäden für die ein anderer schadensersatzpflichtig ist ;-)

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Die Neupreisentschädigung tritt im Fall eines Fremdverschuldens für den Aufwand/-preis ein, der zwischen den Reparaturkosten (den die andere Versicherung zu tragen hat) und dem Neupreis des Fahrzeuges liegt und ist nur als Bestandteil deiner eigenen VK buchbar.

Edit: Somit hält sich das Risiko für die eigene Versicherung in Grenzen da der Hauptteil der Kosten vom Gegner getragen wird

Ich habe eine Neupreisentschädigung in meiner Vollkasko.

ABER

Die zahlen nur bei einem technischen Totalschaden, wo also nicht mehr repariert werden kann oder wenn die reinen Reparaturkosten mindestens 80% von Wiederbeschaffungswert betragen.

Bei mir ging es nur um 17.000 Euro bei einem Wiederbeschaffungswert von 26.000 Euro. Die Grenze wäre also knapp 21.000 Euro gewesen die nicht erreicht wurden und damit greift die Neupreisentschädigung nicht.

Es war eben kein Totalschaden oder ein 80% Schaden.

Hättest du das Fahrzeug beim Freundlichen reparieren lassen, wäre die Planung realisierbar und der Verlust vermeidbar. Es war deine Entscheidung, dem Gutachten nicht zu folgen und den Wagen zu einem Totalschaden zu erklären.

Absolut richtig.

Zitat:

@chevie schrieb am 6. März 2020 um 19:21:31 Uhr:


Die Neupreisentschädigung tritt im Fall eines Fremdverschuldens für den Aufwand/-preis ein, der zwischen den Reparaturkosten (den die andere Versicherung zu tragen hat) und dem Neupreis des Fahrzeuges liegt und ist nur als Bestandteil deiner eigenen VK buchbar.

In dem Fall steigst Du aber in der Einstufung der Versicherung. Ist zumindest bei meiner Versicherung so.

Zitat:

@Charly208 schrieb am 9. März 2020 um 12:19:29 Uhr:



Zitat:

@ chevie schrieb am 6. März 2020 um 19:21:31 Uhr:


Die Neupreisentschädigung tritt im Fall eines Fremdverschuldens für den Aufwand/-preis ein, der zwischen den Reparaturkosten (den die andere Versicherung zu tragen hat) und dem Neupreis des Fahrzeuges liegt und ist nur als Bestandteil deiner eigenen VK buchbar.

In dem Fall steigst Du aber in der Einstufung der Versicherung. Ist zumindest bei meiner Versicherung so.

Dafür gibt es dann noch den von mir weiter oben genannten Rabattschutz (bei meiner HUK24). Kasko Plus und Schadenfreiheitsrabatt kosten bei mir zusammen keine 50 Euro im Jahr. Solange ich die Versicherung nicht wechsele, werde ich - bei einem gemeldeten VK-Schaden - auch nicht hochgestuft.

Leistung kostet Geld

Du kannst eben auch sparen beim versichern. So oder so, jeder wie er will.

HUK, der Schrecken der Werkstätten.

Bei meinem letztem Steinschlag lief alles super geschmeidig mit der HUK24. Der Servicemitarbeiter der HUK24 war sofort telefonisch erreichbar und hat sofort nach Nennung der Schadensnummer den Nettoverrechnungsstundensatz genannt. Auch der Prozentsatz OEM-Teile wurde sofort genannt. Der Freundliche war sehr erfreut über die völlig stressfrei Schadensregulierung, der TK Windschutzscheibe. Auch eine andere Mitarbeiterin sah bei der HUK24 keine Probleme und nein ich arbeite nicht für die HUK24. Ihr habt hier aber auch Sprüche drauf und zerredet wirklich fast jeden Thread.

Wir schweifen vom Thema ab...

Zitat:

@30Jahreunfallfrei schrieb am 09. März 2020 um 16:12:39 Uhr:


Ihr habt hier aber auch Sprüche drauf und zerredet wirklich fast jeden Thread.

Huiwaeller..... meint etwas anderes. Ein Scheibentausch ist keine große Sache das wird immer easy übernommen da du ja auch Kunde bist. Warte mal ab, wenn dir einer reinfährt mit der sogenannten Versicherung und du der Geschädigte bist. Dann wirst schon sehen was die alles versuchen um den Preis zu drücken. Aber das kann man nur wissen wenn man damit beruflich zu tun hat. Ist halt so, günstig sind Sie aber ein Schrecken für jeden Gegner. Nur um das einmal geklärt zu haben.

Ich bin auch bei der HUK Coburg versichert. Meine eigenen Schäden an den Fahrzeugen beschränkten sich lediglich auf den Tausch mehrerer Windschutzscheiben im Rahmen der Teilkasko. Hier wurden immer alle Kosten bis auf den SB anstandslos übernommen. Meine Scheiben liess ich immer in den Vertragswerkstätten von BMW und VW wechseln.
Ein Hagelschaden wurde auch anstandslos reguliert (keine Reparatur nur Auszahlung auf genehmigten KV und anschließendem Verkauf des Fahrzeugs).

Vor fast 3 Jahren hatte ich einen blöderweise selbst verursachten Unfall. Den Schaden an meinem Wagen liess ich zunächst über die VK der HUK regulieren und zahlte dann später den Schaden zurück, um die SF-Klasse zu retten. Der Schaden am gegnerischen Fahrzeug ist bis heute nur teilweise reguliert worden. Ob es an der HUK liegt oder am Unfallgegner, der seinen Wagen vielleicht nicht hat reparieren lassen (die Kiste 1,5 Jahr alter MB GLC hatte schon mehrere erhebliche Dellen und Kratzer von anderen Kampfspuren abbekommen), kann ich nicht beurteilen. Fakt ist, dass mir die HUK bis heute keine abschließende Schadensregulierung mitteilen kann. Ich hatte schon öfters danach gefragt, um ggfs. auch diesen Schaden aus eigener Tasche zu tragen, um die SF-Klasse zu retten. Im Übrigen wurmt mich dieser Unfall aus 2017 noch bis heute = anderes Thema.

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