Tieferlegungsszenario-wenn der Peterswagen kommt
Folgendes Szenario könnte doch schnell passieren,wie wäre die Rechtslage? :
Man steht mit seinem Tiefergelegten Golf im Berufsstau und auf einmal kommt der peterswagen "Tatütata" und alle fahren links oder rechts auf den bordstein um Platz zu machen...der tiefergelegte hat jetzt ein problem,weil er so tief ist,dass er garantiert den Karren beschädigen würde,würde er auch auf den Bordstein fahren.Also fährt er nur knapp an den Bordstein ran und der peterswagen fährt ihm den Seitenspiegel ab und braust mit Blaulicht weiter...
52 Antworten
Also ich bin selbst bei der Feuerwehr und meine gehört zu haben das man schon platzmachen muss wenn es geht.
Sollte man sich dabei irgendwas am Fahrzeug beschädigen dann einfach schnell die grünen anrufen und sagen das da gerade ein einsatz war wo ich ausweichen musste und was beschädigt worden ist. Dann sollte das auf jedenfall die Versicherung des Landes auf den das TATÜTATA Auto zugelassen ist übernehmen.
Also Blaulicht und Martinshorn zusammen heißt "Freie Bahn". Und das ist nicht nur ein Vorschlag oder eine Bitte, das ist ein Muss! Man muss freie Bahn schaffen. Diese Fahrzeuge befinden sich in höchster Eile und handeln nach sog. hoheitlichen Aufgaben. Heißt i Klartext: Fährst du nicht so weit wie möglich - wie die Fahrbahn + Bürgersteig oder sonstiges zulässt - nach außen, dann machst du dich strafbar.
In solchen Fällen können sie dir auch goldene Spiegel abfahren, wenn du keinen Platz machst. So einfach ist das. Ein gutes Beispiel ist der Einsatz von großen Feuerwehrfahrzeugen in Altstadtstraßen. Dort wird immer wie die sau geparkt. Wenn die Feuerwehrfahrzeuge nciht durchkommen, dann schieben die sich die Autos zurecht. Und das mit gesetzlichem Segen!
Wie jemand hier schon geschrieben hat: Wenn es dich oder deine Wohnung oder sonst was in deinem Umfeld betrifft, dann würdest du dich auch über jede Sekunde, die die Rettungskräfte schneller da sind, freuen!
MfG
Björn
Zitat:
Original geschrieben von Mr.Triplex
Also Blaulicht und Martinshorn zusammen heißt "Freie Bahn". Und das ist nicht nur ein Vorschlag oder eine Bitte, das ist ein Muss! Man muss freie Bahn schaffen. Diese Fahrzeuge befinden sich in höchster Eile und handeln nach sog. hoheitlichen Aufgaben. Heißt i Klartext: Fährst du nicht so weit wie möglich - wie die Fahrbahn + Bürgersteig oder sonstiges zulässt - nach außen, dann machst du dich strafbar.
In solchen Fällen können sie dir auch goldene Spiegel abfahren, wenn du keinen Platz machst. So einfach ist das. Ein gutes Beispiel ist der Einsatz von großen Feuerwehrfahrzeugen in Altstadtstraßen. Dort wird immer wie die sau geparkt. Wenn die Feuerwehrfahrzeuge nciht durchkommen, dann schieben die sich die Autos zurecht. Und das mit gesetzlichem Segen!
Wie jemand hier schon geschrieben hat: Wenn es dich oder deine Wohnung oder sonst was in deinem Umfeld betrifft, dann würdest du dich auch über jede Sekunde, die die Rettungskräfte schneller da sind, freuen!
MfG
Björn
Deswegen sollte man auch nie Feuerwehrzufahrten zu parken, sonst darf das rote große Auto über dein auto fahren und du bist noch schuld.
Auch für Fahrzeuge, die mit Sonder- und Wegerechten unterwegs sind, gilt §1 StVO und damit sind auch die Fahrer von Rettungs-, Feuerwehr- und Polizeifahrzeugen uneingeschränkt für Schäden haftbar zu machen, die sie verursachen. Sie haben sogar eine besondere Sorgfaltspflicht z.B. an roten Ampeln usw.
hallo,
dann möchte ich meinen senf auch noch kundtun.
wenn der tüv ein fahrwerk oder andere sachen einträgt ist das eine sache; die bestätigen nur daß die einbauten technisch ok sind, nicht mehr und nicht weniger weniger.
wenn aber durch die technisch einwandfreien einbauten eine "mit einer nutzungseinschränkeung einhergehende verkehrsbehinderung" verbunden ist kann die ordnungsbehörde ohne weiteres einschreiten und die fahrzeuge sogar stilllegen.
eintragungen durch den tüv sind leider keine freibriefe.
außerdem gilt immer, ausnahmslos immer, die gefährdungshaftung durch den betrieb eines fahrzeugs im öffentlichen straßenverkehr.
gruß
klaus
Ich muß ganz ehrlich gestehen:
für Krankenwagen und Feuerwehr habe ich Verständnis, da weiche ich sofort aus. Ich würde auch auf einen hohen Bordstein ausweichen, Sch++++ auf das Plastik.
Bei der Polizei bin ich hier nicht ohne Grund sehr mißtrauisch geworden. Da fahre ich erst rechts ran, wenn es möglich ist.
Zitat:
Original geschrieben von ac-cobra
Die Polizei darf auch mit eingeschaltetem Blaulicht andere Fahrzeuge nicht beschädigen. Wäre sonst auch tatsächlich ein Fall von Unfallflucht. Im absolut schlimmsten Fall bekommt man eine Anzeige wegen Behinderung und Mißachtung von Sondersignalen.
moin,
diese Aussage ist nur bedingt wahr...
hatte selber in unserm letzten Semster das beispiel Feuerwehr. Bei einem Einsatz in Altona waren die Straßen so zugeparkt (keine 3m durchfahrtsweg torz parkstreifen lins/rechts...einige parkten 30cm vom bordstein weg, transporter usw...), das man zum bernnenden Haus nicht vordringen konnte! man versuchte die Halter ausfindig zu machen, keine chance (altona halt 😁)...daraufhin wurde die Auto bei Seite geschoben wobei es zu beschädigungen an den Autos kam. Die Fahrzeuginhaber erstatten daraufhin natürlich anziege...
Die Staatsanwaltschaft hingegen erließ anzeige wegen "Behinderung von Einsatztfahrzeugen..." ende der Storry ist, jeder dessen auto beschädigt wurde, durft den schaden selber zahlen, und nur durch "Verhandlungen" mit der Versicherung konnte man sich auf keine Mitschuld bei dem "ergebnis" des brandes einigen...
also fährt dir ein einsatzfahrzeug wirklich mal nen spiegel ab wirst du es wirklich sehr sehr schwer haben denen eine schuld nachzuweisen...denn diese haben ABSOLUTE VORFAHR...grade wenn du nur keinen Platz machen kannst, weil dein auto zu tief ist...das ist EIGENVERSCHULDEN das FAHRZEUGHALTERS...
das zur rechtlichen lage
mfg
wollte mit meinem Threat keinem persönlich ans Bein pissen, aber die Hersteller wissen schon, warum sie bei einem Auto eine gewisse Bodenfreiheit lassen.
Sollte jemand sein Serienfahrzeug bei einem Krankenwageneinsatz beschädigen, wird sicher die Haftung dafür übernommen.
Bei nachträglichen Änderungen am Fahrzeug (z.B. Tieferlegung), die zu einer Behinderung im Einsatzfalle führen, wirst du keine Chance auf Schadensersatz haben. Ich wäre dann sogar froh, wenn´s nur um die Beschädigung an meinem Auto ginge und ich nicht noch eine Anzeige wegen Behinderung oder im schlimmsten Fall eine Mitschuld an den Unfallfolgen der Verletzen durch verspätetes Eintreffen der Einsatzkräfte bekäm.
Daher solltet ihr immer Bedenken, dass Optik nicht alles ist. Das beste Tuning ist ein Kompromiss aus Optik und Alltagstauglichkeít - oder ihr müßt die Karre auf den Hänger stellen und damit um den Ring fahren.
So long
Andy
ich habe auch schon in der zeitung gelesen,dass die Polizei bei einer einsatzfahrt einen wagen auf der kreuzung so gerammt hat,dass der fahrer sofort tot war und dort haben die Polizisten schuld bekommen.
muss man nun seinen wagen bewusst beschädigen oder nicht?
was wäre wenn im grunde genug platz ist,aber der fahrer des Streifenwagens einfach nicht richtig gelenkt hat?
Generell gelten die sogenannten Sonder- und Wegerechte bei Fahrten von Einsatzfahrzeugen mit Blaulicht und Signalhorn. Das heißt aber nicht, dass die Fahrer dann Narrenfreiheit haben. Eine rote Ampel heißt auch erst mal Stopp für die Einsatzfahrzeuge. Gerade an Kreuzungen müssen die Einsatzfahrzeuge trotz Sondersignale langsam heranfahren. Sie dürfen keine Vorfahrt erzwingen, bei denen ein Personenschaden entstehen kann. Die Fahrer haben eine spezielle Schulung, gerade auch in Hinblick auf Sorgsamkeit, Rechtslage und Verhalten. Selbst Feuerwehrleute der Freiwilligen Feuerwehren müssen einen sogenannten Lehrgang "Maschinist für Löschfahrzeuge", "Maschinist für Drehleitern", usw. absolvieren, bevor sie Einsatzfahrzeuge bewegen dürfen. Es muss immer versucht werden, möglichst nichts und niemanden auf der Einsatzfahrt zu beschädigen. Meistens sind die Autofahrer und -halter aber selbst Schuld. Siehe Bsp. Altona.
Denkt daran: Sie handeln in sog. "hoheitlichem Auftrag". Im Zweifel - außer in ganz krassen Situationen - wirst du sie nie belangen können.
Solche Probleme möchte ich auch mal haben....meistens stellen sich doch die Fahrer einfach zu dumm an, da ist es egal ob tief oder nicht.
Yo,
hier auch nochmal ein LInk von mir zum Thema LINK
i würd auch sagen, wenn alles eingetragen ist, brauchste dir nix kaputt machen, einfach versuchen woanders hinzufahren.
Sozusagen ist das Auto dann ja zugelassen wie jedes andere Serien Auto auch. Und von denen erwartet man auch nicht, dass sie gegen die wand fahren wenn sie platz machen müssen und so ihr auto zerstören würden.
Etwas weit hergeholter vergleich aber naja^^