Tesla hat noch mehr Probleme...
Tesla hat noch mehr Probleme... (in Zukunft auch in DE bei Ermittelungen nach Unfällen)
Sicherheitsbedenken: Schweizer Staatsanwalt knöpft sich E-Auto Tesla vor...
Der 17-Zoll-Touchscreen in den Elektroautos von Tesla zieht zu viel Aufmerksamkeit auf sich, meint der Zürcher Staatsanwalt Jürg Boll. Er hat eine Untersuchung veranlasst, ob es für den Straßenverkehr zulässig ist.
Der Zürcher Staatsanwalt Jürg Boll hat Sicherheitsbedenken beim Elektroauto Tesla. Er hat beim Straßenverkehrsamt des Kantons Zürich eine Abklärung veranlasst, ob das berührungsempfindliche 17-Zoll-Display am Armaturenbrett für den Straßenverkehr zulässig ist, berichtet die Schweizer Handelszeitung. Boll sehe es als "sehr problematisch" an, dass wichtige Funktionen des Tesla wie das Öffnen des Daches oder das Einschalten der Nebellichter über den Touchscreen bedient werden.
Über den Touchscreen lassen sich vielerlei Funktionen einstellen wie zum Beispiel die Innenraumtemparatur, auch kann der Nutzer in einem Browser im Web surfen oder die Freisprechfunktion sowie das Musiksystem bedienen. Das Display lässt sich nicht ausschalten, dadurch ziehe es zu viel Aufmerksamkeit auf sich, wie Marco Cortesi, Chef des Mediendienstes der Stadtpolizei Zürich meint, der im Tesla mitfuhr. Die Fahrer könnten während der Fahrt durch Bild und Ton abgelenkt werden, so dass Unfälle markant zunehmen würden.
Artikel 31 des Schweizerischen Straßenverkehrsgesetzes wurde 2005 um einen Passus ergänzt, laut dem der Fahrzeugführer dafür zu sorgen hat, "dass seine Aufmerksamkeit insbesondere durch Tonwiedergabegeräte sowie Kommunikations- und Informationssysteme nicht beeinträchtigt wird".
Die deutsche Straßenverkehrsordnung geht auf diese Systeme nicht konkret ein. In Paragraf 23 heißt es hier: "Wer ein Fahrzeug führt, ist dafür verantwortlich, dass seine Sicht und das Gehör nicht durch die Besetzung, Tiere, die Ladung, Geräte oder den Zustand des Fahrzeugs beeinträchtigt werden." Zudem darf der Fahrer seit Anfang 2001 ein Mobil- oder Autotelefon nicht benutzen, wenn es dafür aufgenommen oder gehalten werden muss – außer wenn das Fahrzeug steht und der Motor ausgeschaltet ist. In Modellen von Mercedes Benz oder BMW schaltet sich der Fernseher auf dem Display automatisch aus, wenn der Motor gestartet wird.
(Quelle: Heise)
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von mawat
Tesla hat noch mehr Probleme... (in Zukunft auch in DE bei Ermittelungen nach Unfällen)
Dein Threadtitel und Einleitungstext ist reißerisch und lächerlich.
Tesla hat deswegen ungefähr genauso viel Probleme wie Mercedes, BMW und Opel wegen dem hier:
http://www.spiegel.de/.../...gegen-mercedes-bmw-und-opel-a-940196.html40 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von emobilezukunft
Aber da ich hier ja als Tesla-Boy/bezahlter Positivschreiber bezeichnet werde, interessiert meine Meinung bestimmt nicht mehr.
Warum denkst du dir solche Sachen aus?
Zitat:
Original geschrieben von mawat
Zitat Themenstarter:Zitat:
Original geschrieben von emobilezukunft
Welche Grund-u. Sicherheitsfunktionen muss man denn deiner Meinung nach während der Fahrt verstellt werden?
Licht hat auch die Automatik Funktion.
"...das Öffnen des Daches oder das Einschalten der Nebellichter..."Grundsätzlich kann ich abweichend zum Tesla alle Grund-u.Sicherheitsfunktionen bedienen, ohne den Blick von der Fahrbahn zu lösen.
Falsch.
Wer ich wirklich mit dem Tesla befasst hat weiß, das man z.B. das Schiebedach mit dem rechten Scrollrad öffnen kann!
Nebelscheinwerfer haben die Teslas nur als Extra, braucht man also nicht einschalten.
Zitat:
Original geschrieben von mawat
Warum denkst du dir solche Sachen aus?Zitat:
Original geschrieben von emobilezukunft
Aber da ich hier ja als Tesla-Boy/bezahlter Positivschreiber bezeichnet werde, interessiert meine Meinung bestimmt nicht mehr.
Ich denke mir das nicht aus, beides bin ich schon genannt worden.
Zitat:
Original geschrieben von emobilezukunft
Ich denke mir das nicht aus, beides bin ich schon genannt worden.Zitat:
Original geschrieben von mawat
Warum denkst du dir solche Sachen aus?
Sorry, dann ist ja gut. Ich dachte, du willst genau wie Yellow68 dies meiner Person unterstellen.
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NEIN.
Wie gesagt, ich wurde in den diversen Beiträgen schon beides und mehr genannt!
Von wem weiß ich nicht.
Übrigens, läßt sich der Bildschirm komplett ausschalten, mit dem sogenannten Bildschirmreinigungsmodus.
Aber da der Bildschirm auch als Bildschirm für die Rückfahrkamera und fürs Navi dient, macht es keinen Sinn.
Zitat:
Original geschrieben von emobilezukunft
Falsch.Zitat:
Original geschrieben von mawat
Zitat Themenstarter:
"...das Öffnen des Daches oder das Einschalten der Nebellichter..."Grundsätzlich kann ich abweichend zum Tesla alle Grund-u.Sicherheitsfunktionen bedienen, ohne den Blick von der Fahrbahn zu lösen.
Wer ich wirklich mit dem Tesla befasst hat weiß, das man z.B. das Schiebedach mit dem rechten Scrollrad öffnen kann!
Nebelscheinwerfer haben die Teslas nur als Extra, braucht man also nicht einschalten.
Was ändert deine Aussage an dem Wahrheitsgehalt meines letzten Beitrages?
Zitat:
Original geschrieben von mawat
Zitat Themenstarter:
"...das Öffnen des Daches oder das Einschalten der Nebellichter..."Grundsätzlich kann ich abweichend zum Tesla alle Grund-u.Sicherheitsfunktionen bedienen, ohne den Blick von der Fahrbahn zu lösen.
Das Öffnen des Dachs oder das Einschalten der Nebelscheinwerfer ist weder eine Grund- noch eine Sicherheitsfunktion! Das sind optionale Komfortfunktionen, die nicht Pflicht und damit auch nicht in jedem Fahrzeug verbaut sind.
Ansonsten würde jedes Radio in einem Auto auch dazu zählen.
Über die Nebelschlussleuchte kann man allerdings diskutieren. Die ist bei uns Pflicht aber in den USA nicht und deswegen wurde vermutlich auch kein Hardwareschalter vorgesehen.
Alles andere liegt in der Verantwortung des Fahrers lt. StVO.
Zitat:
Original geschrieben von mawat
Was ändert deine Aussage an dem Wahrheitsgehalt meines letzten Beitrages?
Zitat:
Original geschrieben von mawat
Zitat Themenstarter:
"...das Öffnen des Daches oder das Einschalten der Nebellichter..."Grundsätzlich kann ich abweichend zum Tesla alle Grund-u.Sicherheitsfunktionen bedienen, ohne den Blick von der Fahrbahn zu lösen.
Das stimmt ja nicht und das habe ich nur richtig stellen wollen.
Sonst verbreitet sich das "falsche Gerücht" noch als Tatsache.
Zitat:
Original geschrieben von mawat
Artikel 31 des Schweizerischen Straßenverkehrsgesetzes wurde 2005 um einen Passus ergänzt, laut dem der Fahrzeugführer dafür zu sorgen hat, "dass seine Aufmerksamkeit insbesondere durch Tonwiedergabegeräte sowie Kommunikations- und Informationssysteme nicht beeinträchtigt wird".
Damit ist doch eigentlich alles klar: der "Fahrzeugführer" hat dafür zu Sorgen und nicht der "Fahrzeughersteller"!
Ich finde diesen Passus sehr eindeutig.
Zitat:
Original geschrieben von emobilezukunft
Das stimmt ja nicht und das habe ich nur richtig stellen wollen.
Sonst verbreitet sich das "falsche Gerücht" noch als Tatsache.
Ohne weitere Wertung unserer Diskussion möchte ich dich auf grundsätzliche Feldversuche der Automobilhersteller zum Bedienkonzept hinweisen. Dabei werden in einer Versuchsumgebung die Augenbewegungen überwacht, um die Ablenkungen des Fahrzeugführers in verschiedenen Situationen zu erfassen.
Meine Aussage halte ich nach wie vor:
Ich kann mein Fzg. blind bedienen!
Und diese Frage stelle ich den Raum:
Kann es der Teslafahrer auch?
Zitat:
Original geschrieben von Yellow68
Das Öffnen des Dachs oder das Einschalten der Nebelscheinwerfer ist weder eine Grund- noch eine Sicherheitsfunktion! Das sind optionale Komfortfunktionen, die nicht Pflicht und damit auch nicht in jedem Fahrzeug verbaut sind.
Achtung Ironie:
Ihr tut mir leid, habt soviel Geld für ein Auto ausgegeben...
Und dann gibt es keine Nebelscheinwerfer oder ihr könnt nicht soeben und ablenkungsfrei das optional verbaute Dach schließen und müsst auf der Autobahn mit Fliegerkappe fahren.
Mawat, ich glaube dir, dass du dein Fahrzeug blind bedienen kannst. Aber die Frage ist doch, was "bedienen" beinhaltet!
Im Model S lassen sich auch alle Grund- und Sicherheitsfunktionen blind bedienen ... solange kein Nebel auftritt ;-)
Aber das was der Herr Staatsanwalt da bemängelt ist doch nun wirklich lächerlich, oder?
Zum Einen macht er das "Problem" an der Größe des Bildschirms fest: was soll das? Ist es sicherer einen kleineren Bildschirm zu verwenden?
Zum Anderen bemängelt er, dass der Fahrzeugführer durch "Bild und Ton" abgelenkt werden könnte: jedes Navi hat. Bild und Ton! Oder sollen damit Albumcovers und Musik gemeint sein?
USW.
Es liegt doch immer in der Verantwortung des Fahrers, ob er eine Komfortfunktion nutzt und sich dadurch ablenken lässt. Wo soll der Unterschied sein, zwischen einem Model S Fahrer, der sein Schiebedach öffnen will und Dir, der du während der Fahrt den Radiosender NDR 1 hören willst und danach suchst? Und jetzt behaupte bitte nicht Du findest "blind" jeden Radiosender :-)
Zitat:
Damit ist doch eigentlich alles klar: der "Fahrzeugführer" hat dafür zu Sorgen und nicht der "Fahrzeughersteller"!
Ich finde diesen Passus sehr eindeutig.
Ich denke die Regelung ist auch in ähnlicher Form in Dtl. so gültig. Da gebe ich dir recht.
Allerdings bin ich nicht bei dir das ein Touchscreen die ablenkungsfreiere Bedienung im Auto ist. Dein Beispiel mit dem Licht zeigt das deutlich. Bei allen Autos die ich kenne ist der Lichtschalter entweder Links vom Lenkrad am lenkstockschalter oder beleuchtet im Armaturenbrett das ist blind mit Blick auf die Straße bedienbar. So wie du deinenTesla beschreibst muß auch erst mal ein Fremder drauf kommen das kein Hardwareschalter verbaut ist, dann muß er drauf kommen das es per Software geschalten wird dann drückt man ein bisschen rum und muß drücken und drauf achten das nun das richtige Menu aufging um dann das Licht einzu schalten. Auch möchte ich dich als Kenner des Systems sehen das du den tft-Touch ohne hinsehen bedienst. Diese benötigen immer optische Rückmeldung. D.h. Du mußt hinsehen bzw. Verifizieren ob die Eingabe stimmt.
Touchbedienung ist was tolles für iPad und Co wenn man nicht anderes macht als das. In einem Auto sind Hardwaretasten für die grundfunktionen einfach weniger Aufmerksamkeitfordernd.
Aber der Tesla hat ja auch ne lichtautomatik. Es gilt aber auch für komfortfunktionen wie Klima Bedienung etc. Aber geht es nicht sogar einzelne Funktionen aufs Lenkrad zu legen?
Es geht bei einzelnen bediensystemen sich blind zum Sender zu wechseln. Drehdrück schalter! Ndr1 in Bayern wird aber schwierig 😁
Das der Anwalt daneben liegt sind wir uns einig.
@emobilezukunft
Warum werden wohl immer mehr touchbedienungen eingesetzt?
Weil es einfach billiger ist. Ein funktionierender Kapazitiver Touchscreen bekommst du genau so billig wie tasten. Aber die Software und das testing bzw. Qualität der Verkabelung ist weit aus teurer im Entwicklungsprozess. Und ein Touch ist natürlich stylischer und wird moderner wahrgenommen. Aber ist es auch für Fahrer das bessere System? Für den medialen genuß wenn das Auto steht ist das toll beim Fahren nicht. Da gibt's besseres!
Zitat:
Original geschrieben von mawat
Meine Aussage halte ich nach wie vor:
Ich kann mein Fzg. blind bedienen!Und diese Frage stelle ich den Raum:
Kann es der Teslafahrer auch?
Ja, kann er auch. Nach einer Eingewöhnungszeit, wie in jedem neuen Auto.
Zitat:
Original geschrieben von mawat
Achtung Ironie:Zitat:
Original geschrieben von Yellow68
Das Öffnen des Dachs oder das Einschalten der Nebelscheinwerfer ist weder eine Grund- noch eine Sicherheitsfunktion! Das sind optionale Komfortfunktionen, die nicht Pflicht und damit auch nicht in jedem Fahrzeug verbaut sind.
Ihr tut mir leid, habt soviel Geld für ein Auto ausgegeben...
Und dann gibt es keine Nebelscheinwerfer oder ihr könnt nicht soeben und ablenkungsfrei das optional verbaute Dach schließen und müsst auf der Autobahn mit Fliegerkappe fahren.
Jetzt muss ich aber sagen, dass du meine Beiträge wohl nicht liest.
DAS SCHIEBEDACH KANN BLIND MIT DEM RECHTEN SCROLLRAD GEÖFFNET UND GESCHLOSSEN WERDEN!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!