Tesla Model S: Entschädigung für falsche Leistungsangaben

Tesla Model S 002

Oslo – Ende vergangenen Jahres wurde bekannt, dass Tesla in Europa etwas ändern muss. Es waren

die Leistungsangaben beim Model S P85D mit Allrad-Antrieb

. Statt mit bis dahin 772 PS wurde die Leistung In Deutschland plötzlich nur noch mit maximal 539 PS angegeben. Tesla musste EU-Richtlinien entsprechend die tatsächlich abrufbare Leistung angeben, statt die potenzielle Leistung der beiden E-Motoren an Vorder- und Hinterachse einfach zu addieren. Jetzt wird bekannt, dass norwegische Besitzer des Model S P85D davon profitieren könnten.

Die Norwegische Kommission für Verbraucherrechtsstreitigkeiten hat jetzt in einem Urteil einem Model-S-Besitzer eine von Tesla zu zahlende Entschädigung von 50.000 Norwegischen Kronen, umgerechnet rund 5.400 Euro, zugesprochen

. In Norwegen war das Model S P85D

laut der Urteilsschrift

zunächst mit einer deutliche Mehrleistung gegenüber dem günstigeren P85-Modell vermarktet worden – nämlich mit insgesamt 700 PS. Später wurde die Leistungsangabe aber auf die tatsächlichen 463 PS herabgesetzt – ein Problem für den Kunden und die Mitglieder der Verbraucher-Kommission.

Fahrzeugleistung oder Motorleistung?

Tesla argumentierte, dass der Mehrpreis des stärkeren Modells nicht auf eine bloße Leistungssteigerung zurückzuführen sei. Das Model S P85D fahre immer noch deutlich schneller, habe einen Allradantrieb und biete auch andere Vorzüge.

Außerdem habe man nie von der Fahrzeugleistung, sondern stets von der Motorleistung gesprochen

. Und die betrage potenziell 700 PS.

Die Kommission wollte sich auf diese Unterscheidung nicht einlassen. Für die meisten Verbraucher seien die Begriffe synonym.

Eine Werbung mit einem bestimmten Wert suggeriere, dass das Auto auch zumindest annähernd diesen Wert auf die Straße bringt

. Der Käufer habe ca. 300 zusätzliche PS erwartet, aber nur 47 bekommen – eine signifikante Abweichung.

Muss Tesla jetzt alle P85D-Kunden entschädigen?

Eine Mehrheit der Kommission sprach sich deswegen dafür aus, dass der Käufer mit besagten 50.000 Kronen von Tesla zu entschädigen ist. Entschieden ist bisher allerdings noch nichts -

Tesla kann gegen das Urteil in Berufung gehen

.

Trotzdem: 5.400 Euro, das klingt zunächst nicht viel, aber es könnte deutlich mehr werden.

Im Elektroauto-Land Norwegen verkaufte sich das Model S manchen Monat besser als der VW Golf

. Laut der Elektromobilitäts-Webseite „Electrek“ gibt es daher mehr als 150 ähnliche Klagen. Bei 600 norwegischen Eignern (laut Electrek) des entsprechenden Modells ergäbe sich eine Entschädigungssumme von insgesamt mehr als drei Millionen Euro. Und dabei hätte Tesla noch Glück. Ursprünglich hatte der Besitzer im entschiedenen Fall eine Entschädigung von 130.000 Kronen (ca.14.000 Euro), also den kompletten Mehrpreis des P85D, gefordert.

226 Antworten

Die Gesetzte bei uns gebens halt her, also hats Tesla so beworben.
Die neueren Modelle können über 670 ps real.

Ich kann die Leute nicht verstehen, die das noch verteidigen. Wenn der BMW M5 nur 370 PS anstatt der angegebenen 560 PS hätte würden doch die Leute Amok laufen. Dabei ist es doch vollkommen egal, ob man diese Leistung wirklich ausnutzt oder diese lediglich für sein Ego braucht.
Man kauft das was der Hersteller angibt und verspricht. Ist die versprochene Leistung nicht gegeben, darf natürlich geklagt (und vor allem beschwert) werden!
Bei -15 PS kräht normalerweise kein Hahn nach, das ist die natürliche Streuung. Aber bei einem Leistungsunterschied von 30 % ist das schon heftig. Und mir kann keiner erzählen, dass die Ingenieure sich dort ein wenig verrechnet haben.
,,Upps, Wir haben die Zahlen dummerweise addiert und nicht die Systemleistung berechnet."

Zitat:

@KJ121 schrieb am 30. Juni 2016 um 20:05:49 Uhr:


@PD03:
Ja ja ... alles technische Laien hier,
ich gebe gleich morgen meinen im letzten Jahrhundert erworbeben KFZ-Gesellenbrief wieder zurück.:D
Du diskutiertst am Thema vorbei, mein Bester!
Sofern du des Pudels Kern nicht erfasst, erdreiste dich bitte nicht, alle hier als technische Laien zu degradieren, das macht sich nicht so gut.

Es ging nicht um die Diskussion hier, sondern um die "Kommission für Verbraucherschutz" in Norwegen.

Wenn du übrigens Menschen nach ihrem Berufabschluss bewertest, ist das deine Sache. Für mich ist "technischer Laie" keine "Degradierung", sondern lediglich die Feststellung, dass die betreffende Person wenig Wissen über technische Zusammenhänge hat.

Die Käufer haben ein Fahrzeug mit zwei elektrischen Antriebsmaschinen mit zusammengerechnet 514 kW Leistung erworben. Ob Tesla jemals rechtsverbindlich behauptet hat, dass die

Nennleistung

des kombinierten Antriebs 514 kW beträgt, darf bezweifelt werden. Kataloge und Webseite haben bei allen Fahrzeugherstellern den Charakter von überzogen positiv dargestellter Prosa (werblicher Charakter) und stehen eigentlich immer unter dem Vorbehalt technischer Änderungen und Irrtümer.

Fakt ist aber, dass es auch in Norwegen zu jedem Fahrzeug Zulassungspapiere gibt, aus denen die

Nennleistung

eindeutig hervorgeht und anhand derer ein Kaufinteressent bereits vor dem Kauf die tatsächliche

Nennleistung

hätte feststellen können. Insofern gehe ich davon aus, dass der Vorwurf einer vorsätzlichen Täuschung oder gar Betrug vor Gericht keinen Bestand haben wird.

In meinen Augen sind diese PS bei einem Stromer rein fiktive Werte. Warum? Weil nicht die maximale Leistungsaufnahme der Motoren, sondern die maximale Leistungsabgabe der Akkus entscheidend sind. Das sind ohnehin höchst variable Werte. Ein Tesla ist nur mit 66kW Dauerleistung typisiert. Das würde mich viel mehr ärgern.
Die Leistungsagaben enes Stromers sollten im übrigen nur kW angegeben werden.
Aber egal, endlich wird einmla ein US Unternehmen mit eigenen Waffen geschlagen.

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Zitat:

@Alexdelarge-hro schrieb am 30. Juni 2016 um 21:44:12 Uhr:


Ich kann die Leute nicht verstehen, die das noch verteidigen. ...

Moin,

die Falschangabe wurde ja auch nicht von einem Automobilhersteller getätigt, sondern vom obersten Religionsführer der Religionsgemeinschaft "Tesla"

;):D

Das ist so ähnlich, wie bei Apple - da gibt es auch keine Schwächen / Fehler und alles ist endschuldbar.

So eine erhebliche Abweichung bei der Leistungsangabe ist selbstverständlich abzustrafen - reine Verbraucherverarschung.

Grüße

Ex-Polofahrer

Also bei 700 angebotenen PS nur 463 bekommen sieht in Österreich so aus.
Motorbezogene Versicherungssteuer pro Jahr ist
bei 700 PS ca. 4300 Eur.
bei 463 PS ca. 2730 Eur.
Ich glaub obwohl ich es mir nicht leisten kann (so ein Fahrzeug um über 100.000 Euro)
würde es mich im Falle schon sehr stören wenn ich alleine pro Jahr um ca. 1630 Euro
mehr bezahle für eine Leistung die nicht vorhanden ist.
da sind die gut 5000 Eur. Entschädigung die der Mensch erhalten hat ja gerade mal
für gute 3 Jahre ausreichend....
wenn ich ein Fahrzeug mit 300 Ps habe und er hat dann wümöglich nur 280 oder 270
ist das vielleicht noch im
Toleranzbereich aber bei 237 PS mehr zahlen als haben.... ich weiß nicht aber wem das egal
ist muss schon wirklich soviel Geld haben dass er selber nicht mehr weiß wieviel er hat.
es kommt in den letzten Jahren halt schon raus dass überall wo nur möglich belogen und betrogen wird...

Zitat:

@mz430 schrieb am 30. Juni 2016 um 22:23:41 Uhr:


Also bei 700 angebotenen PS nur 463 bekommen sieht in Österreich so aus.
Motorbezogene Versicherungssteuer pro Jahr ist
bei 700 PS ca. 4300 Eur.
bei 463 PS ca. 2730 Eur.

Falsch! Da der Tesla ein Elektrofahrzeug und somit von der motorbezogenen Versicherungssteuer zu 100% befreit ist.

Tesla schreibt doch seit geraumer Zeit eh dazu
Batteriebegrenzte Motorwellenhöchstleistung

Tesla hält sich da ganz an das Gesetz:
Description of tests for measuring the net power and the maximum 30
minutes power of electric drive trains:
The electric drive train shall be equipped as specified in Annex 6 to this
Regulation. The electric drive train shall be supplied from a DC voltage
source with a maximum voltage drop of 5 per cent
depending on time and
current (periods of less than 10 seconds excluded). The supply voltage of the
test shall be given by the vehicle manufacturer.
EU-Richtlinie ECE R 85
Das heißt die Leistungsmessung erfolgt laut Gesetz ohne Batterie.

Zitat:

@welbach schrieb am 30. Juni 2016 um 23:23:32 Uhr:


Tesla hält sich da ganz an das Gesetz:
...
EU-Richtlinie ECE R 85

Dumm nur, dass Norwegen nicht in der EU ist

:D:D

Konventionelle Hersteller schreiben ja auch nicht "unser Motor kann bis zu 800Ps erreichen" Nein, sie schreiben "dieser Motor hat 500Ps" wenn dieses Kfz dann auf einen Prüfstand gestellt wird hat es diese Leistung zu erreichen, die meissten Motoren haben sogar noch einige Ps mehr wie angegeben. Weicht die Leistung zu weit nach unten ab dann hat der Hersteller ein Problem, heisst entweder nachbessern oder entschädigen oder wandeln.
Ein Model S kann man doch auch auf einen Leistungsprüfstand stellen, dann hat man schwarz auf weiss was für eine Leistung frei gesetzt wird. Wenn dann 200Kw fehlen muss sich der Hersteller erklären!

Zitat:

@welbach schrieb am 30. Juni 2016 um 23:23:32 Uhr:


Tesla hält sich da ganz an das Gesetz:
Description of tests for measuring the net power and the maximum 30
minutes power of electric drive trains:
The electric drive train shall be equipped as specified in Annex 6 to this
Regulation. The electric drive train shall be supplied from a DC voltage
source with a maximum voltage drop of 5 per cent
depending on time and
current (periods of less than 10 seconds excluded). The supply voltage of the
test shall be given by the vehicle manufacturer.
EU-Richtlinie ECE R 85
Das heißt die Leistungsmessung erfolgt laut Gesetz ohne Batterie.

Versteh ich nicht. Ist das nicht nur die übliche Vorgehensweise dieser EU-Richtlinie? Also das komplette Standard-Prozedere?

Wurde das in dem Urteil nicht berücksichtigt?

Fakt ist: Tesla wurde dafür von der "Norwegische Kommission für Verbraucherrechtsstreitigkeiten" belangt. Daher sollte da doch was dran sein?!

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