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Termin Landgericht wegen fehlerhaftem Motor Saab 9-5 3.0 V6 TID

Themenstarteram 19. März 2008 um 17:22

Liebe Saab-Gemeinde,

 

Ich bin einer der bislang unbekannten geschädigten Besitzer eines 9.5 Diesel Bj 01.

Zur Chronologie:

Erwerb Juni 2001 als Firmenwagen, Motorschaden bei 86.000 km im August 2005. Keine Garantieverlängerung mitgekauft, daher keine Garantie, aber "großzügige" Kulanz in Höhe von 30%. Kosten daher von ca 11000 €.

Ursache des Mororproblems dem Händler vorher angeblich nicht bekannt, daher umfangreiche knapp 1000 € teure Prüfung der Motorwerte.

Es lag an dem Saab natürlich und mittlerweile allgemein bekannten Laufbuchsenproblem. Mir wurde damals aber gesagt, der sporadisch auftretende Fehler sei erkannt und beseitigt.

Da ja jetzt wieder 2 Jahre Garantie mitgekauft waren, waren meine Bedenken auch nicht zu groß, den optisch ja schönen Wagen weiterzufahren.

Denselben Tipp gab mir auch der Verkäufer. Ich sei ja jetzt wieder auf der sicheren Seite...

Nach 18 Monaten und knapp 50.000 km leider dasselbe Problem: Motorschaden bei Tempo 200 auf der Autobahn.

Abschleppen nach Saab Dortmund. Der freundliche Mechaniker sieht sich bedauernd den Schaden an und will anfangen, mir das Problem mit den Laufbuchsen zu erklären, wird aber massiv von seinem Chef zur Ordnung gerufen. Das soll der Kunde nicht wissen. Der weiß es aber schon aus leidvoller Erfahrung.

Ich bleibe aber gelassen. Ein Problem kann ja nicht auftreten: Garantie vorhanden, Wartungsintervalle eingehalten, was soll passieren?

Da das einen Tag vor meinem Urlaub passierte, lasse ich den Wagen da und will ihn danach fertig abholen.

Zu meiner Verwunderung ist nach 2 Wochen nichts passiert. Saab Dortmund kann nichts sagen, Saab Essen (wo der Wagen und der zweite Motor gekauft wurden) will auch mit nichts zu tun haben.

Verärgerter Kontakt mit dem äußerst schwer zu erreichenden Saab Kundendienst Deutschland. Ergebnis: Kulanz nicht möglich.

Saab hatte mich tatsächlich schon wieder reingelegt: als ich den neuen Motor gekauft hatte, war von mir unbemerkt im Kleingedruckten die Garantie auf 12 Monate reduziert worden. Und die waren leider schon um! Folge: keine Kostenübernahme.

Logisch natürlich: auch hier das Laufbuchsenproblem.

Ich habe dann einen Rechtsanwalt eingeschaltet und auf böswillige Täuschung geklagt. Die liegt vor, wenn die betreffenden Mitarbeiter zum Zeitpunkt des Einbaus wussten, dass das Problem nach wie vor vorhanden war. Was es ja sein musste, weil der Motor der gleiche geblieben war. Ich weiß auch von mehreren aktiven und mittlerweile lieber woanders arbeitenden Mitarbeitern, dass man genau Bescheid wusste.

Tatsache ist: Saab wusste sehr genau, dass die Fehler bei diesem Motor in den meisten Fällen zu einem frühen, vom Kunden kaum zu verhindernden Motorausfall führen werden. Es gab aber keine Möglichkeit, den Motor so umzurüsten, dass das Problem beseitigt werden konnte. Und eine vollständige Kostenübernahme hätten angesichts der Kosten und der Verbreitung des Wagens wohl zum Konkurs von Saab geführt. Also hat man mit allen noch so unfairen Mitteln gekämpft, um den in der Saab - Verantwortung liegenden Schaden des Kunden nicht übernehmen zu müssen. Wie man dem Forum entnehmen kann, auch mit "großem Erfolg".

 

Mein Problem besteht in dem Nachweis, dass die Verkäufer und die Leitung von einem großen Saab-Center in Essen im November 2004, also bei Erwerb des zweiten Motors, mir die nach wie vor vorhandenen Probleme verschwiegenen haben, obwohl sie ihnen bekannt waren.

Interne Dokumente von Saab an die Händler, die es natürlich gegeben haben muss, wären hier natürlich sehr wertvoll.

Daher biete ich für solche Dokumente, mit denen ich zweifelsfrei vor Gericht beweisen kann, dass saab-intern die Qualitätsmängel des Motors bekannt waren, die Summe von 5000 €.

Daneben wäre es sehr interessant zu wissen, ob ein anderer Geschädigter einmal ein entsprechendes Gutachten hat anfertigen lassen. Für die Überlassung würde ich, falls das notorische Problem mit den Laufbuchsen deutlich genug erkannt und beschrieben wurde. ebenfalls zahlen.

Vielleicht hat jemand auch noch eine andere Idee zur Vorgehensweise. Ich bin für alles dankbar.

Kontakt: w.mattutat@macrosystem.de

Beste Antwort im Thema
Themenstarteram 19. März 2008 um 17:22

Liebe Saab-Gemeinde,

 

Ich bin einer der bislang unbekannten geschädigten Besitzer eines 9.5 Diesel Bj 01.

Zur Chronologie:

Erwerb Juni 2001 als Firmenwagen, Motorschaden bei 86.000 km im August 2005. Keine Garantieverlängerung mitgekauft, daher keine Garantie, aber "großzügige" Kulanz in Höhe von 30%. Kosten daher von ca 11000 €.

Ursache des Mororproblems dem Händler vorher angeblich nicht bekannt, daher umfangreiche knapp 1000 € teure Prüfung der Motorwerte.

Es lag an dem Saab natürlich und mittlerweile allgemein bekannten Laufbuchsenproblem. Mir wurde damals aber gesagt, der sporadisch auftretende Fehler sei erkannt und beseitigt.

Da ja jetzt wieder 2 Jahre Garantie mitgekauft waren, waren meine Bedenken auch nicht zu groß, den optisch ja schönen Wagen weiterzufahren.

Denselben Tipp gab mir auch der Verkäufer. Ich sei ja jetzt wieder auf der sicheren Seite...

Nach 18 Monaten und knapp 50.000 km leider dasselbe Problem: Motorschaden bei Tempo 200 auf der Autobahn.

Abschleppen nach Saab Dortmund. Der freundliche Mechaniker sieht sich bedauernd den Schaden an und will anfangen, mir das Problem mit den Laufbuchsen zu erklären, wird aber massiv von seinem Chef zur Ordnung gerufen. Das soll der Kunde nicht wissen. Der weiß es aber schon aus leidvoller Erfahrung.

Ich bleibe aber gelassen. Ein Problem kann ja nicht auftreten: Garantie vorhanden, Wartungsintervalle eingehalten, was soll passieren?

Da das einen Tag vor meinem Urlaub passierte, lasse ich den Wagen da und will ihn danach fertig abholen.

Zu meiner Verwunderung ist nach 2 Wochen nichts passiert. Saab Dortmund kann nichts sagen, Saab Essen (wo der Wagen und der zweite Motor gekauft wurden) will auch mit nichts zu tun haben.

Verärgerter Kontakt mit dem äußerst schwer zu erreichenden Saab Kundendienst Deutschland. Ergebnis: Kulanz nicht möglich.

Saab hatte mich tatsächlich schon wieder reingelegt: als ich den neuen Motor gekauft hatte, war von mir unbemerkt im Kleingedruckten die Garantie auf 12 Monate reduziert worden. Und die waren leider schon um! Folge: keine Kostenübernahme.

Logisch natürlich: auch hier das Laufbuchsenproblem.

Ich habe dann einen Rechtsanwalt eingeschaltet und auf böswillige Täuschung geklagt. Die liegt vor, wenn die betreffenden Mitarbeiter zum Zeitpunkt des Einbaus wussten, dass das Problem nach wie vor vorhanden war. Was es ja sein musste, weil der Motor der gleiche geblieben war. Ich weiß auch von mehreren aktiven und mittlerweile lieber woanders arbeitenden Mitarbeitern, dass man genau Bescheid wusste.

Tatsache ist: Saab wusste sehr genau, dass die Fehler bei diesem Motor in den meisten Fällen zu einem frühen, vom Kunden kaum zu verhindernden Motorausfall führen werden. Es gab aber keine Möglichkeit, den Motor so umzurüsten, dass das Problem beseitigt werden konnte. Und eine vollständige Kostenübernahme hätten angesichts der Kosten und der Verbreitung des Wagens wohl zum Konkurs von Saab geführt. Also hat man mit allen noch so unfairen Mitteln gekämpft, um den in der Saab - Verantwortung liegenden Schaden des Kunden nicht übernehmen zu müssen. Wie man dem Forum entnehmen kann, auch mit "großem Erfolg".

 

Mein Problem besteht in dem Nachweis, dass die Verkäufer und die Leitung von einem großen Saab-Center in Essen im November 2004, also bei Erwerb des zweiten Motors, mir die nach wie vor vorhandenen Probleme verschwiegenen haben, obwohl sie ihnen bekannt waren.

Interne Dokumente von Saab an die Händler, die es natürlich gegeben haben muss, wären hier natürlich sehr wertvoll.

Daher biete ich für solche Dokumente, mit denen ich zweifelsfrei vor Gericht beweisen kann, dass saab-intern die Qualitätsmängel des Motors bekannt waren, die Summe von 5000 €.

Daneben wäre es sehr interessant zu wissen, ob ein anderer Geschädigter einmal ein entsprechendes Gutachten hat anfertigen lassen. Für die Überlassung würde ich, falls das notorische Problem mit den Laufbuchsen deutlich genug erkannt und beschrieben wurde. ebenfalls zahlen.

Vielleicht hat jemand auch noch eine andere Idee zur Vorgehensweise. Ich bin für alles dankbar.

Kontakt: w.mattutat@macrosystem.de

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Bei allem Respekt und Bedauern vor Deinem Problem finde ich die Vorgehensweise Beweise zu kaufen sehr zweifelhaft und ich würde das wenn ich betroffen wäre mit Sicherheit nicht in einem Internet-Forum tun...

Viel Erfolg trotzdem bei der Verhandlung.

Gruss

Cyberax

Da kann ich Cyberax nur zustimmen, aber was SAAB sich bei Dir erlaubt hat ist echt Frech. :(

Viel Erfolg bei deiner Verhandlung, ich hoffe jedoch das Du dich mit Saab vielleicht Außergerichtlich einigen kannst.

z.B.: in form eines neuen 9-3 TTiD :D.

 

Gruß Babis

P.S.: zum Thema Beweise kaufen, der Staat machts doch vor. :D :D :D

Themenstarteram 19. März 2008 um 19:01

Ich finde es auch nicht so toll, Beweise zu "kaufen". Aber besser, als einen sehr teuren Prozess zu verlieren und auf meinem kaputten Motor sitzenzubleiben.

Und auf einem Auto, was seit zwei Jahren als "Beweismittel" völlig nutzlos rumsteht und im Grunde nahezu wertlos ist.

Klar habe ich versucht, mit Saab im Guten klarzukommen, aber vergebens.

Und das ist besonders frustrierend, wenn man weiß, dass alle Branchenkenner das Problem kennen und die Angestellten einem das Problem genau schildern können, aber aus Angst um ihren Arbeitsplatz nichts darüber sagen wollen.

Selbst freischaffende Meister sind kaum zu klaren Aussagen zu bewegen, weil sie Angst haben, von Saab ausgegrenzt zu werden.

Glaubt es oder nicht, es ist so.

Ich habe die verantwortlichen Mitarbeiter vorladen lassen. Wenn sie vor Gericht nicht die Wahrheit sagen, und nicht mehr als das erwarte ich, lasse ich sie vereidigen. Wäre es dann nicht schön, wenn man dann gutes Beweismaterial in der Hand hat?

Eine interessante Frage noch:

Wieso kann man in Deutschland bei Saab Händlern keinen gebrauchten Saab 9-5 3.0 V6 TID kaufen?

 

Antwort: Von Händlern verkaufte PKWs hätten automatisch eine Gebrauchtwagengarantie. Deshalb werden die betroffenen Saabs gleich ins Ausland verkauft, wo es eine solche Bestimmung nicht gibt.

Bei Zweifeln bitte einfach das entsprechende Angebot an Gebrauchtwagen bei den Saab-Händlern prüfen.

Kann man sich vorstellen, dass Mercedes, BMW oder Audi so etwas täten?

am 19. März 2008 um 19:15

Zitat:

Original geschrieben von Saab-Geschaedigter

Wieso kann man in Deutschland bei Saab Händlern keinen gebrauchten Saab 9-5 3.0 V6 TID kaufen?

Hmm, ich kann im Gebrauchtwagenkonfiguratur diverse 3.0tid bei Saab finden!

am 19. März 2008 um 19:31

Hallo Saabgeschädigter,

verstehe ich das richtig?

Dein Auto ist Bj. 2001, 1. Motorschaden im August 2005. 2. Motorschaden im Frühjahr 2007 (=18 Monate)?

Warum dann das Datum November 2004?!

Deinen Frust kann ich wirklich verstehen, aber die Frage ist doch, ob der Prozeß für dich unter dem Strich etwas bringt. Du sagst ja selbst, dass der Beweis schwierig zu führen ist. Und die ganzen Gutachten...

Saab selbst wird seine Unterlagen nicht rausrücken, die Händler werden auch lieber schweigen und das schwächste Glied in der Kette (die Mitarbeiter/Mechaniker) wollen auch im nächsten Monat noch ihrer Arbeit nachgehen düfen. Illoyalität mag man in Unternehmerkreisen nicht besonders... Da wird vermutlich auch kein Geld helfen.

Auch hier im Forum gab es ja schonmal jemanden, der ehrlich war und die offensichtlichen Tatsachen kritisch angesprochen hat, da ist wohl auch "von oben" Druck gemacht worden, so darf gemutmaßt werden.

Kommt für dich nicht evtl. das Eintauschangebot in Frage? Wenn die Gerüchte richtig sind, soll es doch das Geld für die alte Kiste auf jeden Fall geben (egal ob kaputt oder nicht), so kommst du wenigstens mit einem "blauen Auge" davon.

Ich weiß, da muß man dann einfach "die Faust in der Tasche ballen", könnte finaziell gesehen jedoch die bessere Variante sein.

Man muss allerdings wieder mal konstatieren, dass die Serviceabteilung von Saab auch in deinem Fall nicht besonders geschickt agiert hat. Denn Postings wie deines sind berechtigt und sicherlich keine gute Werbung für die Marke Saab. Klagst du eigentlich gegen deinen Händler (van Eupen?) oder gegen Saab D?

Für die Verhandlung ansonsten: Alles Gute!!

Jan900

am 19. März 2008 um 19:40

Ist das eine neue Mode in Deutschland, dass man Beweismittel - gerne auch DVDs und dergleichen - mal eben so unter der Hand kauft?

Themenstarteram 19. März 2008 um 20:07

Hallo Jan900,

Du hast recht, der erste Motortausch war im November 2004: Tippfehler

Ob es sinnvoll ist, sich zu wehren, ist die Frage.

Ich tue es jetzt aber mit allen Konsequenzen. Dazu gehört besonders der Angriff als vielleicht beste Verteidigung!

Letztlich tue ich es auch deshalb, weil ich von vielen Insidern weiß, dass Saab sich seinen Kunden gegenüber in dieser Frage nicht korrekt verhält. Um es mal sehr!!!! vorsichtig auszudrücken.

Und die meisten Forumteilnehmer, darunter naturgemäß viele Saab-Mitarbeiter, wissen das auch. Warum also nicht die Dinge beim Namen nennen?

Viele der Geschädigten haben einfach resigniert und ihr Los hingenommen. Ich habe einige davon kennengelernt. Die haben sich nie im Forum gemeldet. Die "echten Betroffenen" im Forum sind nur die Spitze des Eisbergs.

Tatsächlich ist Saab Deutschland nicht der Prozessgegner, weil ich ja den Wagen beim Händler gekauft habe. Möglicherweise fürchtet dieser um seinen Regress von Saab, wenn er zu sehr nachgibt. Wer weiß das schon?

Davon ab, ich bin nicht Michael Kohlhaas. Bei einem vernünftigen Angebot bin ich stets gesprächsbereit. Aber das kam leider nicht, obwohl es mehr als angebracht gewesen wäre!

Hallo J.E. Fis

das Bezahlen für Beweismaterial ist vielleicht normaler, als Du denkst!

Besuche einmal: www.steuerverrat.de

 

 

Wenn schon klagen, dann aber nur mit seriösen Gutachten:

http://www.mpa-ifw.tu-darmstadt.de/php/index.php?...

http://www.fev.com/content/public/

http://www.vka.rwth-aachen.de/indx1024.html

Da sind schon ganz andere Dinge behandelt worden (Darmstadt). Bei den beiden letzten Links ist Know-How vorhanden, aber ob die so etwas machen?

Noch eine Möglichkeit:

http://www.empa.ch/

Dein Problem sind eine Vermischung aus den Fachbereichen Werkstofftechnik und Verbrennungsmaschinen. Das muss unter einen Hut gebracht werden. Auslöser und Auswirkung.

Im Zweifelsfall musst du dich an gültige Normen halten und Prüfstandsläufe durchführen lassen (z.B. FH/TH mit Fachrichtung KFZ/Verbrennungsmaschinen). Da du scheinbar in der Pflicht bist den Mangel nachzuweisen, kannst du ja keine Prüfberichte/ Quaiifikationstests einfordern, die man nachstellen lassen kann.

Das Problem ist und bleibt die Nachweisbarkeit eines Konstruktionsmangels (ob vorhanden oder nicht).

Themenstarteram 19. März 2008 um 20:30

Hallo 93tid,

vielen Dank für Deine links.

Interessant ist für mich besonders, ob es vielleicht schon so ein Gutachten gibt. Das gilt im Normalfall ja nur für ein Verfahren und verschwindet dann in der Versenkung.

Im Zweifelsfall habe ich aber noch den Motor mitsamt Auto, falls das Gericht ein Gutachten in Auftrag gibt.

An wen (Gutachter) gibt das Gericht den Auftrag? Welcher Gegengutachter wird bestellt bei negativen Ausgang für wen auch immer?

Ein solches Gutachten kostet viel Geld - wenn es ordentlich gemacht wird. Es wird wohl nicht zerstörungfrei sein. Wenn einer schon dran war, kann dann ein anderer (noch) etwas beurteilen? Gib dich nur mit Vollprofis ab, trifft auch auf den RA zu. Ist dein RA spezialisiert auf solche Fälle?

Ist der Weg der statistischen Erhebung (Schadenshäufigkeit) zulässig? Da würde die einfache Schadensfeststellung reichen (gesenkte Laufbuchsen). Das kann jeder 0815 Gutachter bescheinigen.

Themenstarteram 19. März 2008 um 21:20

Du hast natürlich recht mit Deinen Einwänden.

Deshalb suche ich ein Gutachten, welches bescheinigt, dass aufgrund der Konstruktion des Motors bestimmte Schäden ( Laufbuchsenabsenkung ) wahrscheinlich sind.

Wenn ich so etwas habe, ist die tatsächliche Feststellung einer Laufbuchsenabsenkung vermutlich ausreichend für einen Richterspruch.

Das kann dann wirklich ein 08/15 Gutachter feststellen, ohne die Kausalzusammenhänge physikalisch korrekt zu erläutern.

Daher mein Problem: wie findet man solch ein eventuell bereits existierendes Gutachten?

Keine Ahnung.

Mal ganz dumm gefragt und ich habe da keine Ahnung von: Gibt es eine Beschreibung/ Herstelleranweisung ab welcher Absenkung der Laufbuchsen der Motorblock getauscht werden muss ("defekte Zylinderkopfdichtung")? Käme das deinem Problem nicht näher (Es gibt (angeblich) ein Problem mit Laufbuchsensenkung)?

am 19. März 2008 um 21:55

Mal nur so am Rande, gab es von SAAB nicht vor Kurzen eine Rückkaufaktion, wo man seinen V6 TiD für gutes Geld an SAAB zurückgeben konnte.

Wir hatte in der Firma Selber so einen V6. ER ist halt nicht vollgasfest, und er darf nur 0'er Öl gefahren werden.

Warum haben Sie Ihren V6 Denn nicht einfach an SAAB zurückgegeben?

ICH mein ja nur so bevor man Klagt und Stimmen Kauft.

Themenstarteram 19. März 2008 um 22:02

Keine Ahnung, ob es sowas gibt.

Aber das würde auch nicht helfen, weil man immer noch nachweisen müsste, dass die eigene Absenkung bauartbedingt wäre und kein tragisches Einzelschicksal.

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