Termin Landgericht wegen fehlerhaftem Motor Saab 9-5 3.0 V6 TID
Liebe Saab-Gemeinde,
Ich bin einer der bislang unbekannten geschädigten Besitzer eines 9.5 Diesel Bj 01.
Zur Chronologie:
Erwerb Juni 2001 als Firmenwagen, Motorschaden bei 86.000 km im August 2005. Keine Garantieverlängerung mitgekauft, daher keine Garantie, aber "großzügige" Kulanz in Höhe von 30%. Kosten daher von ca 11000 €.
Ursache des Mororproblems dem Händler vorher angeblich nicht bekannt, daher umfangreiche knapp 1000 € teure Prüfung der Motorwerte.
Es lag an dem Saab natürlich und mittlerweile allgemein bekannten Laufbuchsenproblem. Mir wurde damals aber gesagt, der sporadisch auftretende Fehler sei erkannt und beseitigt.
Da ja jetzt wieder 2 Jahre Garantie mitgekauft waren, waren meine Bedenken auch nicht zu groß, den optisch ja schönen Wagen weiterzufahren.
Denselben Tipp gab mir auch der Verkäufer. Ich sei ja jetzt wieder auf der sicheren Seite...
Nach 18 Monaten und knapp 50.000 km leider dasselbe Problem: Motorschaden bei Tempo 200 auf der Autobahn.
Abschleppen nach Saab Dortmund. Der freundliche Mechaniker sieht sich bedauernd den Schaden an und will anfangen, mir das Problem mit den Laufbuchsen zu erklären, wird aber massiv von seinem Chef zur Ordnung gerufen. Das soll der Kunde nicht wissen. Der weiß es aber schon aus leidvoller Erfahrung.
Ich bleibe aber gelassen. Ein Problem kann ja nicht auftreten: Garantie vorhanden, Wartungsintervalle eingehalten, was soll passieren?
Da das einen Tag vor meinem Urlaub passierte, lasse ich den Wagen da und will ihn danach fertig abholen.
Zu meiner Verwunderung ist nach 2 Wochen nichts passiert. Saab Dortmund kann nichts sagen, Saab Essen (wo der Wagen und der zweite Motor gekauft wurden) will auch mit nichts zu tun haben.
Verärgerter Kontakt mit dem äußerst schwer zu erreichenden Saab Kundendienst Deutschland. Ergebnis: Kulanz nicht möglich.
Saab hatte mich tatsächlich schon wieder reingelegt: als ich den neuen Motor gekauft hatte, war von mir unbemerkt im Kleingedruckten die Garantie auf 12 Monate reduziert worden. Und die waren leider schon um! Folge: keine Kostenübernahme.
Logisch natürlich: auch hier das Laufbuchsenproblem.
Ich habe dann einen Rechtsanwalt eingeschaltet und auf böswillige Täuschung geklagt. Die liegt vor, wenn die betreffenden Mitarbeiter zum Zeitpunkt des Einbaus wussten, dass das Problem nach wie vor vorhanden war. Was es ja sein musste, weil der Motor der gleiche geblieben war. Ich weiß auch von mehreren aktiven und mittlerweile lieber woanders arbeitenden Mitarbeitern, dass man genau Bescheid wusste.
Tatsache ist: Saab wusste sehr genau, dass die Fehler bei diesem Motor in den meisten Fällen zu einem frühen, vom Kunden kaum zu verhindernden Motorausfall führen werden. Es gab aber keine Möglichkeit, den Motor so umzurüsten, dass das Problem beseitigt werden konnte. Und eine vollständige Kostenübernahme hätten angesichts der Kosten und der Verbreitung des Wagens wohl zum Konkurs von Saab geführt. Also hat man mit allen noch so unfairen Mitteln gekämpft, um den in der Saab - Verantwortung liegenden Schaden des Kunden nicht übernehmen zu müssen. Wie man dem Forum entnehmen kann, auch mit "großem Erfolg".
Mein Problem besteht in dem Nachweis, dass die Verkäufer und die Leitung von einem großen Saab-Center in Essen im November 2004, also bei Erwerb des zweiten Motors, mir die nach wie vor vorhandenen Probleme verschwiegenen haben, obwohl sie ihnen bekannt waren.
Interne Dokumente von Saab an die Händler, die es natürlich gegeben haben muss, wären hier natürlich sehr wertvoll.
Daher biete ich für solche Dokumente, mit denen ich zweifelsfrei vor Gericht beweisen kann, dass saab-intern die Qualitätsmängel des Motors bekannt waren, die Summe von 5000 €.
Daneben wäre es sehr interessant zu wissen, ob ein anderer Geschädigter einmal ein entsprechendes Gutachten hat anfertigen lassen. Für die Überlassung würde ich, falls das notorische Problem mit den Laufbuchsen deutlich genug erkannt und beschrieben wurde. ebenfalls zahlen.
Vielleicht hat jemand auch noch eine andere Idee zur Vorgehensweise. Ich bin für alles dankbar.
Kontakt: w.mattutat@macrosystem.de
Beste Antwort im Thema
Liebe Saab-Gemeinde,
Ich bin einer der bislang unbekannten geschädigten Besitzer eines 9.5 Diesel Bj 01.
Zur Chronologie:
Erwerb Juni 2001 als Firmenwagen, Motorschaden bei 86.000 km im August 2005. Keine Garantieverlängerung mitgekauft, daher keine Garantie, aber "großzügige" Kulanz in Höhe von 30%. Kosten daher von ca 11000 €.
Ursache des Mororproblems dem Händler vorher angeblich nicht bekannt, daher umfangreiche knapp 1000 € teure Prüfung der Motorwerte.
Es lag an dem Saab natürlich und mittlerweile allgemein bekannten Laufbuchsenproblem. Mir wurde damals aber gesagt, der sporadisch auftretende Fehler sei erkannt und beseitigt.
Da ja jetzt wieder 2 Jahre Garantie mitgekauft waren, waren meine Bedenken auch nicht zu groß, den optisch ja schönen Wagen weiterzufahren.
Denselben Tipp gab mir auch der Verkäufer. Ich sei ja jetzt wieder auf der sicheren Seite...
Nach 18 Monaten und knapp 50.000 km leider dasselbe Problem: Motorschaden bei Tempo 200 auf der Autobahn.
Abschleppen nach Saab Dortmund. Der freundliche Mechaniker sieht sich bedauernd den Schaden an und will anfangen, mir das Problem mit den Laufbuchsen zu erklären, wird aber massiv von seinem Chef zur Ordnung gerufen. Das soll der Kunde nicht wissen. Der weiß es aber schon aus leidvoller Erfahrung.
Ich bleibe aber gelassen. Ein Problem kann ja nicht auftreten: Garantie vorhanden, Wartungsintervalle eingehalten, was soll passieren?
Da das einen Tag vor meinem Urlaub passierte, lasse ich den Wagen da und will ihn danach fertig abholen.
Zu meiner Verwunderung ist nach 2 Wochen nichts passiert. Saab Dortmund kann nichts sagen, Saab Essen (wo der Wagen und der zweite Motor gekauft wurden) will auch mit nichts zu tun haben.
Verärgerter Kontakt mit dem äußerst schwer zu erreichenden Saab Kundendienst Deutschland. Ergebnis: Kulanz nicht möglich.
Saab hatte mich tatsächlich schon wieder reingelegt: als ich den neuen Motor gekauft hatte, war von mir unbemerkt im Kleingedruckten die Garantie auf 12 Monate reduziert worden. Und die waren leider schon um! Folge: keine Kostenübernahme.
Logisch natürlich: auch hier das Laufbuchsenproblem.
Ich habe dann einen Rechtsanwalt eingeschaltet und auf böswillige Täuschung geklagt. Die liegt vor, wenn die betreffenden Mitarbeiter zum Zeitpunkt des Einbaus wussten, dass das Problem nach wie vor vorhanden war. Was es ja sein musste, weil der Motor der gleiche geblieben war. Ich weiß auch von mehreren aktiven und mittlerweile lieber woanders arbeitenden Mitarbeitern, dass man genau Bescheid wusste.
Tatsache ist: Saab wusste sehr genau, dass die Fehler bei diesem Motor in den meisten Fällen zu einem frühen, vom Kunden kaum zu verhindernden Motorausfall führen werden. Es gab aber keine Möglichkeit, den Motor so umzurüsten, dass das Problem beseitigt werden konnte. Und eine vollständige Kostenübernahme hätten angesichts der Kosten und der Verbreitung des Wagens wohl zum Konkurs von Saab geführt. Also hat man mit allen noch so unfairen Mitteln gekämpft, um den in der Saab - Verantwortung liegenden Schaden des Kunden nicht übernehmen zu müssen. Wie man dem Forum entnehmen kann, auch mit "großem Erfolg".
Mein Problem besteht in dem Nachweis, dass die Verkäufer und die Leitung von einem großen Saab-Center in Essen im November 2004, also bei Erwerb des zweiten Motors, mir die nach wie vor vorhandenen Probleme verschwiegenen haben, obwohl sie ihnen bekannt waren.
Interne Dokumente von Saab an die Händler, die es natürlich gegeben haben muss, wären hier natürlich sehr wertvoll.
Daher biete ich für solche Dokumente, mit denen ich zweifelsfrei vor Gericht beweisen kann, dass saab-intern die Qualitätsmängel des Motors bekannt waren, die Summe von 5000 €.
Daneben wäre es sehr interessant zu wissen, ob ein anderer Geschädigter einmal ein entsprechendes Gutachten hat anfertigen lassen. Für die Überlassung würde ich, falls das notorische Problem mit den Laufbuchsen deutlich genug erkannt und beschrieben wurde. ebenfalls zahlen.
Vielleicht hat jemand auch noch eine andere Idee zur Vorgehensweise. Ich bin für alles dankbar.
Kontakt: w.mattutat@macrosystem.de
521 Antworten
Hallo Windhundxx,
die Aktion ist wohl neu und ich habe erst durch das aktuelle Forum davon erfahren.
Mein Auto steht darüber hinaus seit fast 2 Jahren an einer Stelle und der Motor dreht keinen Millimeter.
Keine Ahnung, ob die den in dem Zustand in Zahlung nehmen würden.
Wobei das an dem ursprünglichen Problem wenig ändern würde, denn da sind ja mittlerweile auch Kosten entstanden.
Hinzu kommt, dass meine damaligen Saab- Ansprechpartner Zeugen im Verfahren sind.
Das verhärtet die Fronten etwas...
Zitat:
Original geschrieben von Saab-Geschaedigter
Daher biete ich für solche Dokumente, mit denen ich zweifelsfrei vor Gericht beweisen kann, dass saab-intern die Qualitätsmängel des Motors bekannt waren, die Summe von 5000 €.
hilft dir
diesesgutachten evtl. weiter? fragen musst du selbst...
zu lesen ab
hierbtw: meine kontonummer kommt per PN 😁
Wenn es aber Werte (Toleranz) vom Hersteller gibt, dann kann man nicht mehr von einem Einzelfall ausgehen. Zudem ist somit erwiesen, dass die Buchsen sich senken.
Zitat:
Keine Ahnung, ob die den in dem Zustand in Zahlung nehmen würden.
Wobei das an dem ursprünglichen Problem wenig ändern würde, denn da sind ja mittlerweile auch Kosten entstanden.
Hinzu kommt, dass meine damaligen Saab- Ansprechpartner Zeugen im Verfahren sind.
Das verhärtet die Fronten etwas...
Die ganze Rückkaufgeschichte ist natürlich etwas semioffizielles und lief wohl letzten Herbst/Winter. Wie aktuell das momentan noch ist, weiß ich nicht. Vielleicht einfach mal ein paar andere Saab-Händler anrufen?!
Nach allem was man hier im Forum und anderswo hörte, soll es feste Pauschalen für die Fahrzeuge gegeben haben (abhängig vom Baujahr und
unabhängigvom technischen/optischen Zustand), wenn ich mich recht erinnere 15tsd. Euro (bei 2001 MJ).
Einzige Bedingung: Du kaufst einen neuen Saab und bekommst auf den keinen Nachlaß.
Die ganze Geschichte wurde wohl zwischen Saab D und den Händlern ausgekungelt, man verzichtet gegenseitig auf den Gewinn, denn die angekauften TiDs sind ja so gut wie wertlos.
Wie sagt der Volksmund: "Recht haben ist die eine Seite, Recht bekommen eine andere." (Das sagt sogar immer ein Freund von uns und der ist sogar Anwalt...😁)
Ohne Prophet zu sein (oder Jurist) glaube ich, dass der Richter ohnehin aufgrund der komplexen technischen Materie und der zu erwartenden immensen Gutachterkosten auf einen Vergleich drängen wird. Vielleicht könnte ja ein Vergleich in Richtung "Rückkaufangebot" gehen, bei Teilung der entstandenen Kosten...
Mir ist klar, dass dich das nach dem vielen Ärger schmerzt, aber ein Prozess, der sich ellenlang hinzieht und dann womöglich auch nur mit einem "faulen Kompromiß" endet, bringt dir letzlich (damit meine ich nicht nur das Geld!) auch nichts.
Und ein fahrbereites Auto müsstest du dir dann auch noch kaufen.
Und "9-3tid" hat m.E. recht: Ohne guten Anwalt und ohne gute Gutachten bringt die Sache gar nichts, aber das treibt die Kosten, die du erstmal vorschießen musst, auch deutlich nach oben!
Informier dich doch einfach nochmal über das Rückkaufangbot. Ablehnen kann man doch sowieso immer.
Jan900
Ähnliche Themen
Mal an alle Moralapostel hier im Forum:
Rechtlich ist es nicht zu beanstanden, wenn ein in Beweisnot geratener Geschädigter Beweismittel "kauft". Moralisch gibt es daran auch nichts auszusetzen. Unmoralisch verhält sich der, der über Mängel des Motors Bescheid weiß und diese bestreitet.
Eine andere Frage ist narürlich, ob Du mit Deinem Aufruf eventuell Saab-Mitarbeiter zu irgendwelchen strafbaren Handlungen anstiften könntest. Das hast Du aber sicherlich vorher mit Deinem RA geklärt.
Hallo Advokat,
ja, ich habe natürlich mit meinem Anwalt gesprochen.
Er ist der Meinung, ungewöhnliche Situationen erfordern ungewöhnliche Maßnahmen.
Und ich gebe lieber 5000 € ab, als alles zu verlieren.
Davon abgesehen ist das Geld ja nicht weg.....
es hat nur ein anderer!
Eine Idee weiter zu kommen: Auch andere Hersteller, wie z.B. Opel und Renault verbauten diesen Motor. Vielleicht gibt es dort weitere Hinweise....
Schöne Ostern :-)
Ich dachte die Beweislast bei der Produzentenhaftung nach § 823 I BGB läge beim Hersteller und nicht beim Geschädigten. Grund: Kein Geschädigter hat Einblick in die Produktionsabläufe der Firma, deren Produkt ihn geschädigt hat. Details finden sich im Palandt, § 823. Kostet 100 Euro im Buchhandel 🙂
Viel Erfolg bei der Klage!
Für alle, die Sorge haben, hier würden "Beweise" gekauft. Ein Sachverständiger ist nix anderes als ein Beweis, den man bezahlt.
... und ein Rechtsanwalt ist einer, der dafür bezahlt wird, dass Recht haben und Recht bekommen nicht automatisch das gleiche ist 😉!
Zitat:
Original geschrieben von AeroDoc
... und ein Rechtsanwalt ist einer, der dafür bezahlt wird, dass Recht haben und Recht bekommen nicht automatisch das gleiche ist 😉!
....und ein guter Anwalt, der Dir diese Weisheit schon vor dem Prozeß vermittelt! 😉
Gruß, Hagen
Hier geht es aber nicht um Produkthaftungsansprüche. Deswegen kostet die Juristenausbildung auch mehr als € 100 und darf auch nicht jeder Schlaumeier mit dem Palandt unter dem Arm als Rechtsanwalt auf die Menschheit los.
...mal angenommen, der Rückkauf würde funktionieren: welcher vernünftige Mensch möchte nach der Erfahrung noch ein Auto dieser Marke fahren? (frage ich bewusst provokativ mal in die Runde)
Alle die, die sich damit auskennen (z.B. weil sie schon ne Weile hier im Forum unterwegs sind) und wissen, dass die Pleite mit dem 3.0 TID ein Einzelfall der Marke ist.
5000 EUR sind für ein Gutachten in der Kategorie wohl nichts. Ich kann die Summe verstehen 😉
Es gibt Momente, da ist es besser die Faust in der Tasche zu ballen und eine faire Einigung zu erzielen.
Sollte doch noch ein Fahrzeugtausch in Betracht gezogen werden: Ein 93 1.9 TiD oder TTiD ist sicherlich ein gutes Auto. Nur ob es einem 95 Fahrer von der Grösse reicht? Im 95 wird momentan kein, für das Auto, adäquater Motor angeboten. Den 1.9 TiD habe ich in dem Wagen noch nicht gefahren, aber er scheint im 95 (im 93 nicht) sehr laut zu sein - zumindest wurde das hier mehrfach geschrieben.
... oder doch einen Benziner nehmen, der bietet auch im 95 adäquate Leistung und ist auch dort nicht laut. Zumal der Preisunterschied zwischen Diesel und Benzin prozentual gesehen ja immer kleiner wird und man schon ziemlich viele km im Jahr schrubben muss, um die höheren Steuern und Anschaffungskosten zu amortisieren. Einziger Nachteil des Benziners (solange es noch keine 100-Liter-Tanks gibt): Man verbringt mehr Zeit an der Tanke als einem lieb ist....