Tempolimit LKW Kraftfahrstraße
Darf man eigentlich mit einem lkw über 7,5 to auf kraftfahrstraßen 60 oder 80 kmh schnell fahren?
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@GoFredWe schrieb am 19. Juni 2016 um 10:51:57 Uhr:
Zitat:
@Mikne schrieb am 4. Februar 2005 um 10:44:51 Uhr:
Hallo Meik!Genau so ist es!
Gruß
Mikne
Hallo Mikne!
Du hast recht!
Wichtig ist, Du darfst mit einem LKW über 7,5 t auf einer Kraftfahrstraße (Zeichen 331.1)nur dann 80 km/h fahren,wenn Du 2 baulich getrennte Fahrbahnen hast.Alle ANDEREN Kraftfahrstraßen 60 km/h
Gruß
gofredwe
Bingo , wir haben alle hier 11 Jahre auf dich gewartet .
69 Antworten
Zitat:
@t.knetsch schrieb am 22. Januar 2017 um 06:47:58 Uhr:
Hallo,richtig. B49 von Löhnberg nach Limburg zwar 4 spurig und bauliche Trennung, aber keine Kraftfahrstraße. Daher 60 km/h.
Aber! Von Löhnberg nach Wetzlar 2 spurig, bauliche Trennung und Kraftfahrstraße. Daher 80 km/h.
Es reicht, wenn eine Richtungsfahrbahn (1 Fahrstreifen) gegeben ist, wenn bauliche Trennung und Kraftfahrstraße, um 80 km/h zu fahren.
Die meisten fahren, sobald es 1 spurig ist, 60 km/h. Und das ist einfach falsch.
LG Timo
Hallo, seit Jahren bin ich schon auf der suche danach, ob es irgendwo genau geregelt ist und bevor jetzt wieder 100000 Gesetzestexte gepostet werden. Mich interessiert genau die Strecke von Löhnberg nach Wetzlar: Kraftfahrstraße mit 1 Fahrstreifen pro Richtung mit Baulicher Trennung und LKW über 7,5to. Ich bin damals mal geblitzt worden und war der Meinung das es falsch war. Mein Anwalt hat auch gemeint 60km/h (dummer Anwalt). Gibt es da irgend ein Urteil wo es genauer geschrieben steht, dass 1 Fahrbahn,Bauliche Trennung und Kraftfahrstraße ausreicht um mit einem LKW 80km/h fahren zu dürfen? Die Definition vom Weilburger Gericht wird ja nicht immer anerkannt(bzw meistens nicht).
Mit freundlichen Grüssen
PiffPoff
Moin Moin !
Zitat:
b es irgendwo genau geregelt ist und bevor jetzt wieder 100000 Gesetzestexte gepostet werden. Mich interessiert genau die Strecke von Löhnberg nach Wetzlar:
Natürlich findest du kein Gesetz , in dem es um die Geschwindigkeit auf dieser Strecke geht !
Zitat:
Gibt es da irgend ein Urteil wo es genauer geschrieben steht, dass 1 Fahrbahn,Bauliche Trennung und Kraftfahrstraße ausreicht um mit einem LKW 80km/h fahren zu dürfen?
Da gibt es sich kein Urteil , denn was gesetzlich geregelt ist , wird vom Gericht nicht anders beurteilt werden können. Im übrigen beziehen sich Urteile auf einen Einzelfall und sind daher nicht auf dich übertragbar. Für dich gilt nur , was für alle gilt , und da ist gesetzlich geregelt in der StVO. Dein Fall genau hier: (5) 1.
http://www.stvo.de/.../102-18-autobahnen-und-kraftfahrstrassen
MfG Volker
Der Kasus knacktus liegt in der baulichen Trennung.
Das OLG Düsseldorf (Beschluss vom 17.02.2004 - 2 Ss (OWi) 176/03) hat entschieden:
Die Geschwindigkeitsregelung des § 3 Abs. 3 Nr. 2 c Satz 1 und 3 StVO gilt nicht für Fahrzeuge des Schwerlastverkehrs. § 18 Abs. 5 Satz 2 Nr. 1 StVO lässt eine höhere Geschwindigkeit als 60 km/h für Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 7,5 t außerorts nur auf solchen Kraftfahrstraßen zu, deren Richtungsfahrbahnen durch Mittelstreifen oder ähnliche bauliche Einrichtungen getrennt sind. Eine lediglich mit einer durchgezogenen Doppellinie (Zeichen 295) gekennzeichnete Trennung der Richtungsfahrbahnen reicht nicht aus.
Zum Sachverhalt: Das Amtsgericht hat den Betroffenen wegen fahrlässiger Geschwindigkeitsüberschreitung außerhalb geschlossener Ortschaften zu einer Geldbuße von 75 € verurteilt. Nach den Feststellungen des Amtsgerichts befuhr der Betroffene am 2. August 2002 mit einem LKW, der ein zulässiges Gesamtgewicht von 40 t aufwies, gegen 15.30 Uhr die B 473 von Bocholt in Richtung Hamminkeln mit einer Geschwindigkeit von 84 km/h. Die Straße ist über einige Kilometer zur Kraftfahrstraße ausgebaut mit drei Fahrspuren, wobei abwechselnd zwei bzw. eine Fahrspur für die jeweilige Fahrtrichtung/Gegenfahrtrichtung freigegeben sind. Die jeweils zwei Fahrstreifen sind in einer Richtung von der Gegenfahrspruch durch eine durchgehende Doppellinie (Verkehrszeichen 295) abgegrenzt. Eine bauliche Trennung ist zwischen den Richtungsfahrbahnen nicht vorhanden.
Jj
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Hallo
Mein Anwalt hat auch gemeint 60km/h (dummer Anwalt). Der Anwalt hat recht.
Gibt es da irgend ein Urteil wo es genauer geschrieben steht, dass 1 Fahrbahn,Bauliche Trennung und Kraftfahrstraße ausreicht um mit einem LKW 80km/h fahren zu dürfen? Nein denn im Gesetz steht "Fahrbahnen" in eine Richtung bedeutet Mehrzahl eine reicht da nicht.
Mit freundlichen Grüssen
joppi
Zitat:
@joppi69 schrieb am 5. Januar 2018 um 14:50:53 Uhr:
HalloMein Anwalt hat auch gemeint 60km/h (dummer Anwalt). Der Anwalt hat recht.
Gibt es da irgend ein Urteil wo es genauer geschrieben steht, dass 1 Fahrbahn,Bauliche Trennung und Kraftfahrstraße ausreicht um mit einem LKW 80km/h fahren zu dürfen? Nein denn im Gesetz steht "Fahrbahnen" in eine Richtung bedeutet Mehrzahl eine reicht da nicht.
Mit freundlichen Grüssen
joppi
Siehe §18.5 StVO.
Da steht nichts mehr von 2 Spuren pro Richtung. Das einzige Kriterium sind "Fahrbahnen für eine Richtung, die durch Mittelstreifen oder sonstige bauliche Einrichtungen getrennt sind". Ist diese Trennung vorhanden, gelten Autobahnlimits und somit für Lkw Tempo 80. Ist sie nicht vorhanden, gilt für Lkw >7,5t Tempo 60.
Das gilt allerdings nur für Kraftfahrstraßen! Auf allen Straßen, die keine Autobahnen oder Kraftfahrstraßen sind, gilt für Lkw > 7,5t immer Tempolimit 60. Auch dann wenn für Fahrzeuge unter 3,5t gar kein aTL mehr gilt, also bei zwei Spuren und/oder baulicher Trennung.
Eine Kraftfahrstraße zeichnet sich unter anderem dadurch aus, dass sie mindestens zwei Fahrspuren pro Richtung besitzt. Insofern ist dein Argument null und nichtig. Kannst du nachlesen wo du willst.
Zitat:
@Go}][{esZorN schrieb am 5. Januar 2018 um 17:57:53 Uhr:
Eine Kraftfahrstraße zeichnet sich unter anderem dadurch aus, dass sie mindestens zwei Fahrspuren pro Richtung besitzt. Insofern ist dein Argument null und nichtig. Kannst du nachlesen wo du willst.
Falsch.
Eine Kraftfahrstraße zeichnet sich dadurch aus, dass da nur Kraftfahrzeuge fahren dürfen und das Halten und Wenden verboten ist. Es gibt durchaus auch Kraftfahrstraßen mit nur einer Spur pro Richtung und ohne Fahrbahntrennung. Und das gar nich mal so selten.
Gibt man bei Google "wo-sind-die-unterschiede-zwischen-autobahnen-und-kraftfahrstraßen" ein, findet man die Seite von frag-den-fahrlehrer.de.
Und dieser Mensch schreibt zum Thema Kraftfahrstraße folgendes:
"Auf der Autobahn wirst du kaum eine Hauptfahrbahn mit weniger als 2 Fahrstreifen für eine Richtung finden. Oft sind es schon 3 Fahrstreifen pro Richtung. Fast immer ist man von der Gegenfahrbahn auch durch bauliche Trennungen wie z.B. Leitplanken getrennt!
Kraftfahrstraßen sind oft von den normalen anderen Straßen baulich gar nicht zu unterscheiden. Sehr oft hat man dort nur einen Fahrstreifen pro Richtung auf einer gemeinsamen Fahrbahn mit dem Gegenverkehr!
Ups, Irrtum meinerseits.