Telefonsteuergerät defekt garantie?!?
Hallo zusammen
Ich berichte euch einmal mein anliegen,
Vor 4. Wochen hab ich mir endlich einen
Gebrauchten a6 3.0 tfsi EZ 12/08 vom audi händler gegönnt 🙂
Soweit so gut!
Da auch ein Telefon mit an bord ist hab ich mir eine multi sim geholt jedoch
Klappt das mit dem telefonieren einfach nicht es kam immer die meldung "Bitte warten" im mmi! Heute war mein auto nun beim freundlichen, der meine das "steuergerätchen" 😉 Vom telefon sei kaputt..!
jetzt meine frage, gehört so ein "steuergerätchen" zur garantie oder nicht? Ich mein ich hab das fahrzeug gerade mal 4 wochen und vom verkäufer wurde mir ja versichert, auch schriftlich das alles okay ist..!
67 Antworten
Huhu also jetzt hab ich zahlen!
angeblich wir ein neues steuergerät benötigt das ca. 2400€ !!!!!!!
Kostet!!!
und mein verkäufer will 40% der materialkosten übernehmen da das fahrzeug mehr wie 100.000 km hat (knapp drüber)
ist das so rechtens?!?
Wie gesagt ich habe das auto erst ca. 4. Wochen und laut übergabeprotokoll
Ist bzw war das telefon bei übergabe i.o!
Meines Erachtens ein klarer Fall der gesetzlichen Gewährleistung.
Kann halt sein, dass Du die Karre zu ihm hinbringen musst. Er hat das Recht auf Nachbesserung.
Ich meine, er kann einen Aufpreis "Neu für Alt" verlangen, aber keine 60%.
Gib ihm eine Frist von einer Woche und dann gibst Du den Fall an einen Anwalt. So musst Du es ihm auch sagen: am besten per Fax an die GL des Autohauses.
Wenn die GW und Anwalt lesen, wissen die um die Zusatzkosten.
Zitat:
Original geschrieben von Chris8866
Huhu also jetzt hab ich zahlen!
angeblich wir ein neues steuergerät benötigt das ca. 2400€ !!!!!!!
Kostet!!!
und mein verkäufer will 40% der materialkosten übernehmen da das fahrzeug mehr wie 100.000 km hat (knapp drüber)
ist das so rechtens?!?
Wie gesagt ich habe das auto erst ca. 4. Wochen und laut übergabeprotokoll
Ist bzw war das telefon bei übergabe i.o!
Den Händler schriftlich auffordern den Schaden innerhalb von 14 Tagen kostenlos zu reparieren sonst androhen bei einem anderen Händler instandsetzen lassen und den Rechnungsbetrag einzuklagen.
Nix mit Eigenbeteiligung oder so.
Es ist eine Frechheit wie manche Händler Ihre Kunden verarschen.
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Zitat:
Original geschrieben von Chris8866
angeblich wir ein neues steuergerät benötigt das ca. 2400€ !!!!!!!
Kostet!!!
Ist das Steuergerät aus Gold???😰
Kann es sein das evtl.ein MMI Update gemacht wurde vom Vorbesitzer und er es geschrottet hat,gibt ja Steuergeräte da sollte man bei einer bestimmten SW-Version Abstad von halten.Oder hat es vorher noch "tadellos"funktioniert?
Zur Not bei Ebay eins schliessen,sollte nicht die Welt kosten,lass es Dir aber vom Händler dann bezahlen+Einbau natürlich.
Dachte ich auch...! ^^
er meinte das sei das steuergerät vom mmi wo navi, radio, usw. Dranhängt..! Aber das funktioniert ja auch eig. Alles! Nur das tel. Will nicht..! sollang es bezahl wird ist mir das eig. Egal wieviels kostet..! ^^
Also nochmal für die Besserwissenden....
In der Gebrauchtwagengarantie steht eindeutig drin was die Garantiebedingungen sind....
In meinen Vertrag war das Telefonsteuergerät (Namentlich genannt) ausgeschlossen. von Garantie und Gewährleistung.
Hast du den Vertrag so unterschrieben dann kannst du nur auf kulante behandlung hoffen...ein RECHT auf Nachbesserung oder Tausch hast du nicht !!!
Hast es ja vorm Unterschreiben lesen können....
Ja so stehts bei mir auch..! Jedoch ist ja das steuergerät defekt!
Und diese werden laut meinem garantieheft abgedeckt!!!
"komfortelektronik: wischermotor vorn hinten, heizungsgebläse, zusatzlüfter-motor, hupe, SCHÄDEN AN STEUERGERÄTEN......
Zitat:
Original geschrieben von Chris8866
Bei mir steht nur das das telefon von der garantie ausgeschlossen ist, nicht das telefon steuergerät! Aber das steuergerät ist ja defekt!
Und diese werden laut meinem garantieheft abgedeckt!!!
"komfortelektronik: wischermotor vorn hinten, heizungsgebläse, zusatzlüfter-motor, hupe, SCHÄDEN AN STEUERGERÄTEN......
Zitat:
Original geschrieben von Chris8866
Ja so stehts bei mir auch..! Jedoch ist ja das steuergerät defekt!
Und diese werden laut meinem garantieheft abgedeckt!!!
"komfortelektronik: wischermotor vorn hinten, heizungsgebläse, zusatzlüfter-motor, hupe, SCHÄDEN AN STEUERGERÄTEN......
Dann hält mal freundlich auf nen Anwalt hinweisen!
Hoffe Du hast ein Rechtsschutz Versicherung? Adac Verkehrsrecht übernimmt das auch!
Nochmal, die Gewährleistung ist vom Gesetzgeber festgelegt, da kann der Händler noch so viel ausschließen wie er will, er muss trotzdem zahlen.
Unser Audi hat in den ersten Monaten auch ein neues Steuergerät für die Sprachsteuerung bekommen und es musste kein Cent gezahlt werden. Auch eine neue Kupplung und Lenkung gab's gratis, obwohl laut Garantiebedingungen ein Eigenanteil zu entrichten war. Dieser hat der Händler übernommen, übrigens ohne Diskussion. Kommentar war: "Da haben wir halt mal die Torte im Gesicht."
Gruß
Simon
Hi,
Garantie ist eine freiwillige Leistung des Verkäufer, die über die gesetzliche Gewährleistung hinausgeht.
Da kann der Verkäufer frei mit dem Kunden vereinbaren was er will. Er kann für die Garantie auch Rahmenbedingungen wie Wartung beim Audibetrieb u.ä. festlegen.
Die Garantie ist wie eine Versicherung, ersetzt aber die Gewährleistung nicht sondern ist on Top!
Die Gewährleistung (zumindest in .at) verpflichtet den Händler zur Instandsetzung des verkauften Teils wenn anzunehmen ist, dass der Defekt bei Übergabe schon bestanden hat.
Davon wird in den ersten 6 Monaten ausgegangen, danach muss der Käufer das nachweisen.
Was ich hier nur anmerken möchte: Bei einem Gerbauchtwagen kauft man nicht neu, auch nicht vom Händler.
Der Händler haftet dafür, dass das Fahrzeug in einem dem Alter entsprechenden Zustand ist, aber nicht neu.
Beim Neuwagen ist das Thema Gewährleistung daher glasklar und ich weiss, dass ich hier eine unbeliebte Meinung einwerfe, aber beim Gebrauchten würde ich mir definitiv anwaltlichen Rat holen inwieweit ein Defekt NICHT dem Alter entsprechend ist und vom Händler kostenlos korrigiert werden muss.
Das wird beim Telefonsteuergerät schon so sein; also man darf erwarten, dass es funktioniert, aber bitte nicht mit der Gießkanne drübergehen und denken, daß ALLE Defekte an einem Gebrauchten automatisch unter Gewährleistung repariert werden müssen.
lg
W.
@wolfgear:
habe ich was anderes geschrieben ?
Zitat:
Original geschrieben von wolfgear
Nicht ganz: man muss dem Verkäufer Gelegenheit geben, den Schaden zu beheben. Das ist nicht das gleiche, wie den Schaden zu bezahlen.
Zitat:
Original geschrieben von wolfgear
Zitat:
Original geschrieben von Atomickeins
Der Verkäufer hat das zu bezahlen und fertig - schlimmtensfalls kann er verlangen das er den Schaden selbst repariert und Du musst da hinfahren. Auf eine Diskussion wieviel der bezahlt würde ich mich gar nicht einlassen da die Gesetzgebung das ganz klar gergelt hat (siehe Anhang).....
@Chris8866:
Nachdem jetzt schon mehrfach geschrieben wurde das es ein Fall für die Gewährleistung/Sachmängelhaftung ist bringe ich noch die Beweislastumkehr ins Spiel:
Beweislastumkehr des § 476 BGB
Für den Verbrauchsgüterkauf sieht § 476 BGB zudem eine Sonderregelung vor. Die
Vorschrift enthält zu Gunsten des Käufers eine Beweislastumkehr. Danach wird in
zeitlicher Hinsicht vermutet, dass der innerhalb von 6 Monaten aufgetretene Mangel
bereits im Zeitpunkt des Gefahrübergangs vorhanden war, es sei denn, diese Vermutung
ist mit der Art der Sache oder des Mangels unvereinbar. Da es sich bei dieser Regelung
aber um eine widerlegbare Vermutung handelt, steht dem Verkäufer das Recht zu, diese
Vermutungsregelung durch entsprechende Beweise zu entkräften bzw. zu widerlegen.
Ich würde gar nicht mehr lange mit dem Verkäufer diskutieren sondern (wie auch bereits geschrieben wurde) freundlich aber bestimmt mit den Anwalt drohen und wenn das nicht hilft auch einen Anwalt einschalten.
Allerdings am Belegenheitsort der Sache, d.h. auf Bürgerdeutsch: Du musst dem Händler, bei dem du das Auto gekauft hast, einen Nachbesserungsversuch einräumen. Dieser muss allerdings, sofern er die Nachbesserung selbst vornehmen will, bei dir das Auto abholen, reparieren und den Dicken wieder zu dir bringen. 😉
Zitat:
Original geschrieben von wolfgear
Nicht ganz: man muss dem Verkäufer Gelegenheit geben, den Schaden zu beheben. Das ist nicht das gleiche, wie den Schaden zu bezahlen.
Zitat:
Original geschrieben von wolfgear
Zitat:
Original geschrieben von Atomickeins
Der Verkäufer hat das zu bezahlen und fertig - schlimmtensfalls kann er verlangen das er den Schaden selbst repariert und Du musst da hinfahren. Auf eine Diskussion wieviel der bezahlt würde ich mich gar nicht einlassen da die Gesetzgebung das ganz klar gergelt hat (siehe Anhang).....
Zitat:
Original geschrieben von Chris8866
Huhu also jetzt hab ich zahlen!
angeblich wir ein neues steuergerät benötigt das ca. 2400€ !!!!!!!
Kostet!!!
und mein verkäufer will 40% der materialkosten übernehmen da das fahrzeug mehr wie 100.000 km hat (knapp drüber)
ist das so rechtens?!?
Wie gesagt ich habe das auto erst ca. 4. Wochen und laut übergabeprotokoll
Ist bzw war das telefon bei übergabe i.o!
Für vergleichbare Fälle der Orientierungssatz des Landgerichts Münster, Urteil vom 13.05.2009, Az.: 01 S 29/09:
"Bei einem Gebrauchtwagenkaufvertrag hat die Nacherfüllung in Form der Mängelbeseitigung für den Käufer kostenfrei zu erfolgen. Eine Vorteilsausgleichung durch Abzug "neu für alt" bei einem Getriebeaustausch kommt nicht in Betracht."Also musst du nichts dazubezahlen!