Teilschuld droht, was könnte ein Unfallanalytiker feststellen
Hallo zusammen,
ich habe nun eine Weile hier still mitgelesen und mich schließlich angemeldet, in der Hoffnung, dass mir hier jemand Auskunft geben oder seine Erfahrungen mit mir teilen kann und möchte...
Leider hatte ich vor einiger Zeit einen Unfall mit meinem Leasingauto, bei dem ich meiner Ansicht nach keine Schuld trage. Der Unfallgegner sieht das aber wohl anders.
Auf meinem Arbeitsweg gibt es am Ende der AB-Abfahrt u.a. zwei Spuren um rechts auf die (ebenfalls zweispurige) Hauptstraße abzubiegen. Ich stehe auf der rechten der beiden Spuren, links neben mir ein LKW. Unsere Ampel wird grün, ich folgedem vorgegebenen Bogen, um auf der rechten Spur der Hauptstraße auszukommen, und es kracht heftig.
Der LKW ist (so zumindest meine Überzeugung) zum Teil von seiner linken Spur abgekommen und hat mich im hinteren Fahrerbereich getroffen.
Die Kreuzung ist verkehrstechnisch nicht einmal besonders kompliziert, allerdings muss man dort immer höllisch aufpassen, weil es regelmäßig vorkommt, dass sich Leute von der linken Abbiegerspur nicht richtig auf der Hauptstraße einordnen und dann denen auf der rechten Spur beinnahe reinfahren.
Seine Aussage: ich bin Schuld, ich hätte die Spur (von rechts nach links) wechseln wollen.
Gut, was er mir gegenüber äußert, ist ja einerlei, aber als er das dann ggü. der Polizei wiederholte, ahnte ich, dass das Ärger geben könnte.
Polizei war also da, Fotos wurden gemacht. Zeugen gibt es keine. Also theoretisch bestimmt, denn es war beginnende Hauptverkehrszeit in einer Großstadt, aber ich habe eben keinen. Kaum war ich zuhause hab ich meine Versicherung und die Leasing informiert, wenig später auch meine RSV. Die Leasing sagte, das Auto muss begutachtet werden, also wenige Tage später ab in die Werkstatt.
Schaden am Auto: 14 TSD Euro, weitere Schäden nicht ausgeschlossen, hinzu kommen Wertminderung und Gutachterkosten.
Schäden am anderen Fahrzeug waren zumindest nicht zu sehen - Baustellenfahrzeuge sind anscheinend ziemlich robust...
Wenn der Fahrer der Versicherung ggü. bei seiner Aussage bleibt, rechne ich natürlich mit Widerstand und der Tatsache, das mir eine Teilschuld droht. Das Auto ist VK-versichert, ich habe eine RSV, die den Anwalt bezahlt. Ich würde also unmittelbar nur die 300 Euro der SB los sein, aber später dann natürlich die Hochstufung meiner Versicherung bezahlen müssen.
Gut, das nimmt mir nicht die Butter vom Brot, allerdings würde ich mir einfach ein Loch in den Bauch ärgern, wenn ich auf etwas (teil-) sitzenbleibe, was ich nicht zu verantworten habe, während der andere sich entspannt zurücklehnen kann, weil die Firmenversicherung ja zahlt.
Jetzt meine Frage an euch - wenn irgendwer einen Unfallanalytiker beauftragt, kann dieser dann anhand der Schäden feststellen, auf welcher Spur sich die Fahrzeuge befunden haben müssen?
Ich habe die Hoffnung, dass man anhand des Anprallwinkels feststellen könnte, dass ich nicht auf der linken Spur gewesen sein kann (denn dafür hätte ich natürlich einen anderen Bogen schlagen müssen als für die rechte Spur).
Oder kann es passieren, dass das nicht restlos geklärt werden kann und es auf eine Teilschuld meinerseits hinausläuft?
Danke und viele Grüße!
176 Antworten
Ist das die Situation vor Ort wie auf dem beigefügten Foto?
Das ist die Kreuzung. Die Führungsspuren sind immer noch vorhanden. Ehrlicherwiese nicht mehr so deutlich, aber existent.
Ich verstehe nicht, was es da zu diskutieren gibt, wenn ich von rechts auf die rechte Hauptstrassenspur fahre. Das ist auch keine Extravaganz von mir, sondern dort der normale Verkehrsfluss.
Ob auf der linken Spur Verkehr zu erwarten ist, kann denen, die bereits vorher links fahren, einerlei sein. Sie warten ja vorher bereits an einer Ampel, wenn der Verkehr von der AB auf die Kreuzung einfährt.
Ich weiß zudem immer nicht, ob mir vorgeworfen wird, überhaupt auf die mittlere Spur gefahren zu sein, oder ob gesagt wird, ich hätte ganz links rüber ziehen wollen.
Ich weiß auch nicht, was der LKW-Fahrer gesagt hat, auf welche Spur er eigentlich fahren wollte. Keiner von uns hat ein Bußgeld erhalten, also gehe ich davon aus, dass die Polizei vor Ort keinen groben Verstoß von ihm oder mir auf Grund unserer Schilderungen festgestellt hat. Meine Meinung ist, und da kann man mir noch so viel andichten oder unterstellen oder was weiß ich was wollen, er hat schlicht seine linke Spur nicht gehalten (und mir ist es erstmal einerlei, ob er da hätte überhaupt fahren dürfen oder nicht, das soll der Anwalt dann ausarbeiten).
Allein schon weil behauptet wurde, dass man auf der rechten Spur auch geradeausfahren könnte...
Im Übrigen weise zumindest ich niemandem eine Schuld zu und stelle auch keine abenteuerlichen Behauptungen auf. Ich lese lediglich, mache mir ein Bild von den Gegebenheiten und frage nach.
Zitat:
@Taunusrenner schrieb am 14. Februar 2025 um 13:14:56 Uhr:
Allein schon weil behauptet wurde, dass man auf der rechten Spur auch geradeausfahren könnte...
Sagen wir mal so, sehr unglückliche Gestaltung der Kreuzung. Ob die rechte Spur auch geradeaus führt oder nicht kannst du nicht sehen wenn du dich einordnest. Und zumindest mein Instinkt bzw. Erfahrungswerte sagen mir halt wenn ich auf der 2. Spur von rechts vor der Kreuzung bin komme ich auch auf der 2. von rechts nach der Kreuzung raus. Ohne entsprechend gut sichtbare Fahrbahnmarkierungen die was anderes sagen kann ich die Fahrstreifenwahl des LKW-Fahrers durchaus nachvollziehen - auch wenn sie hier nicht korrekt ist. Nur muss man das halt auch rechtzeitig erkennen können ...
Bin mal gespannt was am Ende rauskommt, ich möchte hier auf nichts wetten. 😮
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Es wurde ja schon erwähnt, dass die Zuständige Behörde sicherlich eine Mitschuld für diesen Unfallschwerpunkt trägt, weil sie die nicht mehr vorhandene Verkehrsführung nicht wieder aufgebessert hat. Man kann sie in den Street View Aufnahmen noch erkennen.
Schwaches Argument.
In solchen Fällen haben Kraftfahrzeuglenker erhöhte Aufmerksamkeit und Rücksichtnahme walten zu lassen.
Ob diese Stelle tatsächlich ein Unfallschwerpunkt ist, muss erst einmal nachgewiesen bzw. bestätigt werden.
Wir drehen uns im Kreis und darauf habe ich absolut keine Lust.
Wie kommt ihr darauf, daß der TE nur 40% oder weniger Teilschuld bekommt? Wenn der Unfallhergang nicht zu klären ist, sollte es doch auf eine Schuldteilung 50:50 rauslaufen.
Ich hatte vor kurzem einen ähnlichen Unfall. Ich war auf der Autobahn auf rechten Spur, vor mir ein LKW, auf der linken/mittleren Spur hat sich langsam ein Sattelzug nach vorne geschoben. Als er mit dem Fahrerhaus auf meiner Höhe war, hat er plötzlich nach rechts gewechselt und mich seitlich gerammt, Einschlagstelle ziemlich ähnlich zum TE. Er hat seinem Chef/der Versicherung gegenüber behauptet, ich hätte den Spurwechsel gemacht. Daraufhin wollte die gegnerische Versicherung 50:50 Schadensteilung, weil der Unfallhergang nicht zu klären sei.
In meinem Fall waren übrigens ganz deutliche Reifenspuren zu sehen, schön kreisrunde Schleifspuren mit Gummiabrieb. Daß das beim TE nicht der Fall ist, wundert mich.
Zitat:
@Nelia82 schrieb am 14. Februar 2025 um 13:04:27 Uhr:
Ich weiß zudem immer nicht, ob mir vorgeworfen wird, überhaupt auf die mittlere Spur gefahren zu sein, oder ob gesagt wird, ich hätte ganz links rüber ziehen wollen.
Ich weiß auch nicht, was der LKW-Fahrer gesagt hat, auf welche Spur er eigentlich fahren wollte. Keiner von uns hat ein Bußgeld erhalten, also gehe ich davon aus, dass die Polizei vor Ort keinen groben Verstoß von ihm oder mir auf Grund unserer Schilderungen festgestellt hat. Meine Meinung ist, und da kann man mir noch so viel andichten oder unterstellen oder was weiß ich was wollen, er hat schlicht seine linke Spur nicht gehalten (und mir ist es erstmal einerlei, ob er da hätte überhaupt fahren dürfen oder nicht, das soll der Anwalt dann ausarbeiten).
Das klärt sich spätestens vor Gericht.
Ich denke nicht daß das Laiengericht hier noch irgendwelche Erkenntnisse bringt.
Laß uns doch einfach wissen wie es ausgegangen ist (wäre interessant), hier wird der Thread höchstens noch zu Tode diskutiert.
Danke.
Gruß Metalhead
Zitat:
@aditreiber schrieb am 14. Februar 2025 um 19:29:37 Uhr:
Daraufhin wollte die gegnerische Versicherung 50:50 Schadensteilung, weil der Unfallhergang nicht zu klären sei.
Die Versicherung „wollte“ eine 50:50 Schadensteilung, aber was ist letztendlich rausgekommen?
Ich hatte auch einen Unfall mit einem Spurwechsel. Jeder hat behauptet, dass der andere den Spurwechsel durchgeführt hat. Keine Versicherung wollte zahlen, so dass es gar zu einem Gerichtsprozess gekommen ist. Ausgegangen ist es dann 25:75% zu meinen Gunsten.
Ganz wichtig war, dass ich den Unfallhergang aus meiner Sicht schlüssig und nachvollziehbar geschildert habe mit Fotos, Sattelitenbilder, in denen ich eingezeichnet habe, wie die Fahrzeuge gefahren sind, usw. Das hat dazu geführt, dass der Unfallgutachter mein erstelltes Dokument als Basis für sein Gutachten genommen und den von mir geschilderten Unfallverlauf bestätigt hat.
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@Nelia82
Wie schon hier erwähnt, wird keiner in diesem Thread eine Aussage treffen können, wie das Ganze ausgehen wird. Weitere Diskussionen werden dir nicht weiterhelfen. Um den Ausgang zu deinen Gunsten zu beeinflussen, ist es ganz wichtig, dass du ein Dokument erstellst, das den Unfallhergang aus deiner Sicht beschreibt. Es muss schlüssig sein und den Unfallhergang nachvollziehbar beschreiben. Du solltest dazu die hier gewonnenen Informationen nutzen. Verwende auch Fotos und Zeichnungen.
Für deinen Anwalt wird dieses Dokument sehr hilfreich sein und auch für dich. Außerdem ist es eine gute Argumentationsbasis gegenüber der Versicherung und (falls es so weit kommt) bei Gericht.
Gruß
Uwe
Zitat:
@aditreiber schrieb am 14. Februar 2025 um 19:29:37 Uhr:
Wie kommt ihr darauf, daß der TE nur 40% oder weniger Teilschuld bekommt? Wenn der Unfallhergang nicht zu klären ist, sollte es doch auf eine Schuldteilung 50:50 rauslaufen.
Ich hatte vor kurzem einen ähnlichen Unfall. Ich war auf der Autobahn auf rechten Spur, vor mir ein LKW, auf der linken/mittleren Spur hat sich langsam ein Sattelzug nach vorne geschoben. Als er mit dem Fahrerhaus auf meiner Höhe war, hat er plötzlich nach rechts gewechselt und mich seitlich gerammt, Einschlagstelle ziemlich ähnlich zum TE. Er hat seinem Chef/der Versicherung gegenüber behauptet, ich hätte den Spurwechsel gemacht. Daraufhin wollte die gegnerische Versicherung 50:50 Schadensteilung, weil der Unfallhergang nicht zu klären sei.
In meinem Fall waren übrigens ganz deutliche Reifenspuren zu sehen, schön kreisrunde Schleifspuren mit Gummiabrieb. Daß das beim TE nicht der Fall ist, wundert mich.
Es tut mir leid, dass du einen Unfall hattest, bei dem du Teilschuld bekommen hast, obwohl du keine Schuld hattest.
Das mit den 60/40 hatte mein Anwalt auch erwähnt. Er meinte, bei LKW und PKW berücksichtigt man (oft, normalerweise, ich weiß die Formulierung nicht mehr) die höhere Betriebsgefahr des LKW.
Was dir passiert ist, ist auch meine Befürchtung.
Jetzt kann man sagen "wo ist denn das Problem, die Kiste ist VK-Versichert, der Rechtsanwalt läuft über die RSV und wenn die Beiträge steigen, das ist ja nicht die Welt."
Das stimmt auch. Das macht mich nicht arm und irgendwann steht das Auto wieder repariert in der Einfahrt. Es wäre ein Problem, dass ich mit mir hätte. Ich bin 20 Jahre ohne Unfall mit Beteiligung eines anderen gefahren. Den einzigen, den ich hatte, hab ich durch eigene Doofheit vor Jahren an meinem alten Auto verursacht. Ich habe immer gedacht, ich wäre eine vernünftige Fahrerin. Defensiv, vorausschauend, nicht auf mein Recht pochend und damit rechnend, dass andere, und auch ich, mal einen Fehler machen könnten.
Und dann passiert das und ich sehe mich mit jemandem konfrontiert, der mir meine angebliche Schuld vor die Füße wirft und irgendwas erzählt. Ich bin immer noch der Meinung, dass mich keine Schuld trifft und ja, ich müsste verdauen, wenn ich Teilschuld bekäme, aber ich müsste mich damit arrangieren, weil man sich ja irgendwann fragen muss, ob es sich lohnt, bis zum Ende zu marschieren.
Ich werde berichten, wie es weitergeht und danke euch für die bisherigen Beiträge, auch, wenn ich nicht mit jedem einverstanden war... aber dafür ist ein Forum da!
Bisher hat die gegnerische Versicherung nur mitgeteilt, dass sie sich die Akte kommen lassen und eine Skizze des Unfallhergangs wollen.
Warten wir ab, bis dahin ärger ich mich über die Schäbigkeit meines Autos.
Blöd wie es jetzt gelaufen ist, deshalb Dashcam ins Auto. Für die Zukunft.
Ist doch egal, da für den TE im Ergebnis irrelevant (wir sind auf Seite 8 😁...). 🙄
Zitat:
@Nelia82 schrieb am 14. Feb. 2025 um 21:8:20 Uhr:
Und dann passiert das und ich sehe mich mit jemandem konfrontiert, der mir meine angebliche Schuld vor die Füße wirft und irgendwas erzählt.
Das ist er ganz normale Fall bei einem Unfall. Läuft fast immer so. Geht jedem so.
Zitat:
@Nelia82 schrieb am 14. Feb. 2025 um 21:8:20 Uhr:
Ich bin immer noch der Meinung, dass mich keine Schuld trifft und ja, ich müsste verdauen, wenn ich Teilschuld bekäme, aber ich müsste mich damit arrangieren.
Und ja, eine Teilschuld aus Betriebsgefahr mußt du nicht "verdauen", sondern akzeptieren, daß der Gesetzgeber das eben vorsieht für jeden, der ein Fahrzeug in Betrieb nimmt und dadurch die Welt gefährlicher macht.
Zitat:
@Nelia82 schrieb am 14. Februar 2025 um 21:08:20 Uhr:
Es tut mir leid, dass du einen Unfall hattest, bei dem du Teilschuld bekommen hast, obwohl du keine Schuld hattest.
Ich hatte das Glück, daß der LKW-Fahrer bei der Unfallaufnahme durch die Polizei bereits den wahren Hergang zugegeben und das ausgesprochene Verwarnungsgeld akzeptiert hatte. Erst hinterher ist ihm eine andere Geschichte eingefallen - ich kann mir nur vorstellen, daß er um seinen Job Angst hatte oder um irgendwelche Boni fürchtete.
Trotz für mich sehr günstiger Beweislage hat es über ein halbes Jahr gedauert und etlicher Anwaltsschreiben bedurft, bis die gegnerische Versicherung den Schaden bezahlt hat.
Zitat:
@nogel schrieb am 15. Februar 2025 um 08:33:36 Uhr:
Und ja, eine Teilschuld aus Betriebsgefahr mußt du nicht "verdauen", sondern akzeptieren, daß der Gesetzgeber das eben vorsieht für jeden, der ein Fahrzeug in Betrieb nimmt und dadurch die Welt gefährlicher macht.
Nach meinem Verständnis hat das doch nichts mit Schuld oder Teilschuld zu tun, sondern mit Gefährdungshaftung aus der Betriebsgefahr - Haftung ist was anderes als Schuld. Eine Teilschuld hätte ja strafrechtliche Konsequenzen, falls z.B. ein Mensch zu Tode kommt.