Teilschuld droht, was könnte ein Unfallanalytiker feststellen
Hallo zusammen,
ich habe nun eine Weile hier still mitgelesen und mich schließlich angemeldet, in der Hoffnung, dass mir hier jemand Auskunft geben oder seine Erfahrungen mit mir teilen kann und möchte...
Leider hatte ich vor einiger Zeit einen Unfall mit meinem Leasingauto, bei dem ich meiner Ansicht nach keine Schuld trage. Der Unfallgegner sieht das aber wohl anders.
Auf meinem Arbeitsweg gibt es am Ende der AB-Abfahrt u.a. zwei Spuren um rechts auf die (ebenfalls zweispurige) Hauptstraße abzubiegen. Ich stehe auf der rechten der beiden Spuren, links neben mir ein LKW. Unsere Ampel wird grün, ich folgedem vorgegebenen Bogen, um auf der rechten Spur der Hauptstraße auszukommen, und es kracht heftig.
Der LKW ist (so zumindest meine Überzeugung) zum Teil von seiner linken Spur abgekommen und hat mich im hinteren Fahrerbereich getroffen.
Die Kreuzung ist verkehrstechnisch nicht einmal besonders kompliziert, allerdings muss man dort immer höllisch aufpassen, weil es regelmäßig vorkommt, dass sich Leute von der linken Abbiegerspur nicht richtig auf der Hauptstraße einordnen und dann denen auf der rechten Spur beinnahe reinfahren.
Seine Aussage: ich bin Schuld, ich hätte die Spur (von rechts nach links) wechseln wollen.
Gut, was er mir gegenüber äußert, ist ja einerlei, aber als er das dann ggü. der Polizei wiederholte, ahnte ich, dass das Ärger geben könnte.
Polizei war also da, Fotos wurden gemacht. Zeugen gibt es keine. Also theoretisch bestimmt, denn es war beginnende Hauptverkehrszeit in einer Großstadt, aber ich habe eben keinen. Kaum war ich zuhause hab ich meine Versicherung und die Leasing informiert, wenig später auch meine RSV. Die Leasing sagte, das Auto muss begutachtet werden, also wenige Tage später ab in die Werkstatt.
Schaden am Auto: 14 TSD Euro, weitere Schäden nicht ausgeschlossen, hinzu kommen Wertminderung und Gutachterkosten.
Schäden am anderen Fahrzeug waren zumindest nicht zu sehen - Baustellenfahrzeuge sind anscheinend ziemlich robust...
Wenn der Fahrer der Versicherung ggü. bei seiner Aussage bleibt, rechne ich natürlich mit Widerstand und der Tatsache, das mir eine Teilschuld droht. Das Auto ist VK-versichert, ich habe eine RSV, die den Anwalt bezahlt. Ich würde also unmittelbar nur die 300 Euro der SB los sein, aber später dann natürlich die Hochstufung meiner Versicherung bezahlen müssen.
Gut, das nimmt mir nicht die Butter vom Brot, allerdings würde ich mir einfach ein Loch in den Bauch ärgern, wenn ich auf etwas (teil-) sitzenbleibe, was ich nicht zu verantworten habe, während der andere sich entspannt zurücklehnen kann, weil die Firmenversicherung ja zahlt.
Jetzt meine Frage an euch - wenn irgendwer einen Unfallanalytiker beauftragt, kann dieser dann anhand der Schäden feststellen, auf welcher Spur sich die Fahrzeuge befunden haben müssen?
Ich habe die Hoffnung, dass man anhand des Anprallwinkels feststellen könnte, dass ich nicht auf der linken Spur gewesen sein kann (denn dafür hätte ich natürlich einen anderen Bogen schlagen müssen als für die rechte Spur).
Oder kann es passieren, dass das nicht restlos geklärt werden kann und es auf eine Teilschuld meinerseits hinausläuft?
Danke und viele Grüße!
176 Antworten
"Ich sehe die Schuld zu 100% bei dem LKW-Fahrer."
Interessant. Hast Du mit dem Lkw-Fahrer schon gesprochen?
Ich habe dich schon verstanden und es ist gut so, dass du die Fallstricke, sprich die Argumente der Gegenseite, aufzeigst, die sich der/die TE stellen muss.
Meine Absicht war daher nur, ein Gegenargument zu liefern, welches das wieder entkräftet.
Gruß
Uwe
Zitat:
@Taunusrenner schrieb am 14. Februar 2025 um 09:04:29 Uhr:"Ich sehe die Schuld zu 100% bei dem LKW-Fahrer."
Interessant. Hast Du mit dem Lkw-Fahrer schon gesprochen?
Braucht es nicht und die Argumentation hierfür wurde schon geliefert. Der LKW war auf der falschen Spur.
Diese Auffassung teile ich nicht und sie kommt einer Vorverurteilung gleich.
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Zitat:
@Uwe Mettmann schrieb am 14. Februar 2025 um 08:48:22 Uhr😁em kann entgegengehalten werden, dass der LKW zum Zeitpunkt des Unfalls mit dem Führerhaus in Höhe der hinteren Seite des Fahrzeugs der/des TE befand und sich somit im toten Winkel befand und daher der/die TE nicht gesehen hat, dass der LKW seine Spur nicht hält.
Also das Argument „auf sein Recht pochen“ kann somit entkräftet werden.
Gruß
Uwe
Den toten Winkel hat man nur im Spiegel, aber nicht beim Schulterblick. Und der ist mE in der Situation erforderlich.
Im LKW?
Zitat:
@Go}][{esZorN schrieb am 14. Februar 2025 um 10:52:24 Uhr:
Im LKW?
Im PKW des TE.
@ktown
Warum war der Lkw auf der falschen Spur?
Die rechte Spur ist dem rechts abbiegenden Verkehr zugeordnet und recht kurz. Trotz des Rechtsfahrgebotes für Fahrzeuge über 3,5 t innerorts und auf Grund der Tatsache, dass der Lkw "geradeaus" fahren wollte und nicht unerhebliche Probleme beim dann gefährlichen Spurwechsel von der kurzen Rechtsabbiegerspur zur Geradeausspur bekommen hätte, kann ihm die Nutzung der linken Spur nicht zu Last gelegt werden. Sie ist situationsabhängig.
Nicht von der Hand zu weisen ist der Umstand, dass ein Pkw-Fahrer bei Auftauchen eines riesigen Schattens hinten links sicherlich einen Ausweichversuch unternehmen würde- Platz wäre vorhanden gewesen.
Betrachtet man allein nur diese Umstände, kann hier schon mal keine alleinige Schuld abgeleitet werden. Fakt ist ebenso, dass die Aussage des Lkw-Fahrers nicht vorliegt. Offen ist ebenfalls die mögliche Beurteilung durch einen Unfallsachverständigen.
Der LKW gehörte nach dem Abbiegen zwingend auf die linke Spur (siehe Foto des Wegweisers). Er stand aber nach dem Aufprall nach Aussage des TE auf der rechten Spur hinter dem Fahrzeug des TE. Warum wohl?
Zitat:
@Spardynamiker schrieb am 14. Februar 2025 um 10:12:26 Uhr:
Den toten Winkel hat man nur im Spiegel, aber nicht beim Schulterblick. Und der ist mE in der Situation erforderlich.
Ich soll beim Abbiegen nach rechts, wenn ich auf meiner Spur bleibe, einen Schulterblick nach links machen, einzig und allein um sicherzugehen, dass der links hinter mir seine Spur hält? Während ich darauf achten muss, was die Autos links neben mir machen und derjenige vor mir, der abbremsen wird, um an der roten Ampel zu halten? Wäre der auf seiner Spur geblieben, wäre es wurscht gewesen, ob ich im toten Winkel bin, weil er mich schlicht nicht hätte treffen können.
Die rechte Spur ist nicht nicht Rechtsabbiegern zugeordnet, sondern denjenigen, die gradeaus oder rechts wollen. Das zeigt das Schild an der Abfahrt und es ist auf den Luftbildern, die Uwe verlinkt hat, zu erkennen. Es muss kein extra Spurwechsel vollzogen werden - man folgt dem Bogen entweder auf die rechte Hauptstraßenspur gradeaus oder nicht und biegt eben rechts ab.
Und nochmal, ich hätte nicht gefahrlos (für mich und andere) ausweichen können, selbst, wenn ich es gesehen hätte. Mein Auto stand in einem Winkel zur linken Spur, noch in dem Bogen. Es stand nicht grade
Mit welchem Manöver hätte ich denn rechts rüber gesollt? Auf eine Spur, auf der ebenfalls Verkehr herrscht.
"Die rechte Spur ist nicht nicht Rechtsabbiegern zugeordnet, sondern denjenigen, die gradeaus oder rechts wollen."
Das korrespondiert allerdings nicht mit dem Luftbild im Beitrag am 12.2. um 21.15, das übrigens eine ganz typische Situation beschreibt.
Zitat:
@ktown schrieb am 14. Februar 2025 um 09:54:28 Uhr:
Braucht es nicht und die Argumentation hierfür wurde schon geliefert. Der LKW war auf der falschen Spur.
Sagt der TE, der ja ein völlig unabhängiger Zeuge ist und natürlich neutral die Sache berichtet.
Wenn sich morgen der LKW Fahrer hier anmeldet und seine Version der Geschichte erzählt werden dann alle, die hier den LKW Fahrer verurteilen, den TE verurteilen?
Zitat:
@Taunusrenner schrieb am 14. Februar 2025 um 12:03:37 Uhr:
"Die rechte Spur ist nicht nicht Rechtsabbiegern zugeordnet, sondern denjenigen, die gradeaus oder rechts wollen."Das korrespondiert allerdings nicht mit dem Luftbild im Beitrag am 12.2. um 21.15, das übrigens eine ganz typische Situation beschreibt.
Aber mit denen, die Uwe später verlinkt hat und die die Verkehrsführung zeigen, wie sie seit mind. 2001 war und wie sie auch immer noch ist, denn die Markierungen sind immer noch da! Nicht mehr so prall wie auf den älteren Fotos, aber sichtbar. Und auch wenn sie unsichtbar wären, bleibt das Schild an der Abfahrt, das zeigt, dass beide Abbiegespuren gradeaus in Richtung Stadt weitergehen. Es handelt sich einfach nicht um eine Kreuzung, an der die rechte Spur an der Ampel zum Rechtsabbiegen direkt danach ist und die linke an der Ampel auf die mittlere (bzw rechte für Gradeaus) geht. Das kann man auch nicht herbeidiskutieren.
Zitat:
@Taunusrenner schrieb am 14. Februar 2025 um 12:03:37 Uhr:
"Die rechte Spur ist nicht nicht Rechtsabbiegern zugeordnet, sondern denjenigen, die gradeaus oder rechts wollen."Das korrespondiert allerdings nicht mit dem Luftbild im Beitrag am 12.2. um 21.15, das übrigens eine ganz typische Situation beschreibt.
Die im Beitrag von @DB NG-80 am 12.2. um 21.15 h in dem Luftbild eingezeichnete grüne Linie ist falsch (siehe angefügte Bilder).
Nach den Bildern der Lokalität wäre ICH vor Ort davon ausgegangen, dass der Verkehr auf der äußersten Linken Spur der Hauptstraße keinen direkten Zufluss aus der einmündenden Straße zu erwarten hat, sondern dass dieser sich auf die beiden rechten Spuren verteilt.
Solche Stellen gibt es sehr häufig an Autobahnausfahrten.
Auch das Schild kann man anders interpretieren, denn die nachfolgende Rechtsabbiegespur - ist auch eine Fahrspur. Da ist genug Platz um dahinter noch die Spur zu wechseln (was der TE mE getan hat!)
Oder die hier im Strang verlinkten Bilder zeigen eine andere Kreuzung.