Teilschuld droht, was könnte ein Unfallanalytiker feststellen

Hallo zusammen,

ich habe nun eine Weile hier still mitgelesen und mich schließlich angemeldet, in der Hoffnung, dass mir hier jemand Auskunft geben oder seine Erfahrungen mit mir teilen kann und möchte...

Leider hatte ich vor einiger Zeit einen Unfall mit meinem Leasingauto, bei dem ich meiner Ansicht nach keine Schuld trage. Der Unfallgegner sieht das aber wohl anders.
Auf meinem Arbeitsweg gibt es am Ende der AB-Abfahrt u.a. zwei Spuren um rechts auf die (ebenfalls zweispurige) Hauptstraße abzubiegen. Ich stehe auf der rechten der beiden Spuren, links neben mir ein LKW. Unsere Ampel wird grün, ich folgedem vorgegebenen Bogen, um auf der rechten Spur der Hauptstraße auszukommen, und es kracht heftig.
Der LKW ist (so zumindest meine Überzeugung) zum Teil von seiner linken Spur abgekommen und hat mich im hinteren Fahrerbereich getroffen.
Die Kreuzung ist verkehrstechnisch nicht einmal besonders kompliziert, allerdings muss man dort immer höllisch aufpassen, weil es regelmäßig vorkommt, dass sich Leute von der linken Abbiegerspur nicht richtig auf der Hauptstraße einordnen und dann denen auf der rechten Spur beinnahe reinfahren.

Seine Aussage: ich bin Schuld, ich hätte die Spur (von rechts nach links) wechseln wollen.
Gut, was er mir gegenüber äußert, ist ja einerlei, aber als er das dann ggü. der Polizei wiederholte, ahnte ich, dass das Ärger geben könnte.
Polizei war also da, Fotos wurden gemacht. Zeugen gibt es keine. Also theoretisch bestimmt, denn es war beginnende Hauptverkehrszeit in einer Großstadt, aber ich habe eben keinen. Kaum war ich zuhause hab ich meine Versicherung und die Leasing informiert, wenig später auch meine RSV. Die Leasing sagte, das Auto muss begutachtet werden, also wenige Tage später ab in die Werkstatt.
Schaden am Auto: 14 TSD Euro, weitere Schäden nicht ausgeschlossen, hinzu kommen Wertminderung und Gutachterkosten.
Schäden am anderen Fahrzeug waren zumindest nicht zu sehen - Baustellenfahrzeuge sind anscheinend ziemlich robust...

Wenn der Fahrer der Versicherung ggü. bei seiner Aussage bleibt, rechne ich natürlich mit Widerstand und der Tatsache, das mir eine Teilschuld droht. Das Auto ist VK-versichert, ich habe eine RSV, die den Anwalt bezahlt. Ich würde also unmittelbar nur die 300 Euro der SB los sein, aber später dann natürlich die Hochstufung meiner Versicherung bezahlen müssen.
Gut, das nimmt mir nicht die Butter vom Brot, allerdings würde ich mir einfach ein Loch in den Bauch ärgern, wenn ich auf etwas (teil-) sitzenbleibe, was ich nicht zu verantworten habe, während der andere sich entspannt zurücklehnen kann, weil die Firmenversicherung ja zahlt.

Jetzt meine Frage an euch - wenn irgendwer einen Unfallanalytiker beauftragt, kann dieser dann anhand der Schäden feststellen, auf welcher Spur sich die Fahrzeuge befunden haben müssen?
Ich habe die Hoffnung, dass man anhand des Anprallwinkels feststellen könnte, dass ich nicht auf der linken Spur gewesen sein kann (denn dafür hätte ich natürlich einen anderen Bogen schlagen müssen als für die rechte Spur).
Oder kann es passieren, dass das nicht restlos geklärt werden kann und es auf eine Teilschuld meinerseits hinausläuft?

Danke und viele Grüße!

176 Antworten

@aditreiber

Und mit welcher Quotelung ist das ausgegangen? Die Antwort auf die Frage ist noch immer noch offen. Bitte gib eine Antwort.

Gruß

Uwe

Ich habe 100% des Schadens ersetzt bekommen.

Von dem Angebot von 50% auf 100%, toll 🙂

Danke für die Rückmeldung.

Gruß

Uwe

Zitat:

@nogel schrieb am 15. Februar 2025 um 08:33:36 Uhr:

Und ja, eine Teilschuld aus Betriebsgefahr mußt du nicht "verdauen", sondern akzeptieren, daß der Gesetzgeber das eben vorsieht für jeden, der ein Fahrzeug in Betrieb nimmt und dadurch die Welt gefährlicher macht.

Zitat:

@aditreiber schrieb am 15. Februar 2025 um 10:37:45 Uhr:


Nach meinem Verständnis hat das doch nichts mit Schuld oder Teilschuld zu tun, sondern mit Gefährdungshaftung aus der Betriebsgefahr - Haftung ist was anderes als Schuld. Eine Teilschuld hätte ja strafrechtliche Konsequenzen, falls z.B. ein Mensch zu Tode kommt.

Den Unterschied von "Schuld" und "Haftung" kenne ich, ich habe den Begriff "Teilschuld" gewählt, weil es der Alltagsbegriff ist und weil die TE ihn so verwendet hatte.

Bei einem anderen Beispiel wird der Unterschied noch deutlicher:

Wenn dir während der Fahrt urplötzlich ein Reifen platzt (der auch nicht überaltert war oder dgl.) und es kommt zu einem Unfall, HAFTEST du trotzdem "aus Betriebsgefahr" für alle Folgen, auch wenn du dafür im landläufigen Sinne keine SCHULD trägst.

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Zitat:

@Uwe Mettmann schrieb am 15. Februar 2025 um 11:36:26 Uhr:


Von dem Angebot von 50% auf 100%, toll 🙂

Zuerst wollten sie gar nichts zahlen, dann haben sie Einsicht in die Polizeiakte genommen und behauptet, der Unfallhergang sei nicht aufklärbar und haben Schadensteilung 50:50 gemäß eines BGH-Urteils vorgeschlagen. Erst nach Klageankündigung mit Zeugenbenennung des aufnehmenden Polizeibeamten haben sie dann kleinbei gegeben.

Das war bei mir bei einem Autobahnauffahrunfall ähnlich. Erst als wir die Klage eingereicht hatten, haben sie alle Kosten übernommen.

Gruß

Uwe

Zitat:

@aditreiber schrieb am 15. Februar 2025 um 13:22:31 Uhr:



Zuerst wollten sie gar nichts zahlen……

Das ist mittlerweile eher schon die Regel, denn die Ausnahme.
Ich hatte folgenden Fall:
70er Bereich, kein Überholverbot.
Vor mir ein Traktor mit großem Anhänger, mit einem Audi Q5 im Schlepptau. Der Traktor fuhr knapp 40 Km/h. Der Audi war so dicht auf den Traktor aufgefahren, dass er nicht sehen konnte, ob er überholen kann, oder nicht.
Die Gegenfahrbahn war schon seit langer Zeit frei und gut einsehbar. Der Audi machte keine Anstalten zu überholen.
Da hab ich dann begonnen, beide zu überholen. Als ich schon fast am Audi vorbei war, zog er nach links und erwischte mich hinten rechts.
Der Fahrer war komplett einsichtig und für die Polizei stand die Schuldfrage fest.
Die gegnerische Versicherung weigerte sich, den Schaden zu regulieren, weil ich eine Kolonne überholt hatte. Der Schaden an meinem Auto (EQS) belief sich auf knapp 20000€.
Zum Glück war das ein Firmenwagen und ich hatte keinen Stress, hab aber im Nachgang mitbekommen, dass man sich auf 50:50 geeinigt hatte.
Wenn einem sowas mit dem Privatwagen passiert, hat man die Arschkarte.

Zitat:

@Melosine schrieb am 16. Februar 2025 um 10:45:26 Uhr:


... Wenn einem sowas mit dem Privatwagen passiert, hat man die Arschkarte.

Hatte vor ein paar Jahren ziemlich genau den gleichen Fall.

Allerdings ist der Gegner auf genau gleicher Höhe ausgeschert.

Über zwei Jahre später, in zweiter Instanz, habe ich dann fast alles bekommen was wir gefordert haben.
Nachdem die Akte einen "roten Deckel" hatte.

Ohne Cam und Rechtsschutz hätte man mich mit 50% nach Hause geschickt. Nach allen sonstigen Abzügen im Gutachten und der Wertminderung wären das etwas über 30% des Schadens gewesen.

Und ich fürchte hier, ohne Beweise und Zeugen geht es dem TE ähnlich.

Zitat:

@Melosine schrieb am 16. Februar 2025 um 10:45:26 Uhr:


Die gegnerische Versicherung weigerte sich, den Schaden zu regulieren, weil ich eine Kolonne überholt hatte.

Was aber Grundsätzlich nicht untersagt ist und der überholende hat Vorrang vor anderen die evtl. auch ausscheren könnten.

Der Idealfahrer weiß aber ganz genau, das es hier ständig zu Stress und schweren Unfällen kommt .
Aber zum Glück war es ja nur der Dienstwagen, EQS, Mercedes, meine Dienstwagen,Wartburg, Astra, Fokus oder Golf hatten nie eine Schramme, die sahen immer nach 2 Jahren besser aus als mein Privatauto, das ich lieber zerschossen hätte.

Zitat:

@Diedicke1300 schrieb am 16. Februar 2025 um 20:08:52 Uhr:


Der Idealfahrer weiß aber ganz genau, das es hier ständig zu Stress und schweren Unfällen kommt .

Da ich aber nicht der Idealfahrer bin, hab ich einfach überholt.

Tja, wenn ich hier manche Geschichten lese, und von denen wird es wohl noch unendlich mehr geben, und wie weit man tlw. gehen musste, um zu seinem Recht zu kommen, bin ich für mich erstmal nicht so zuversichtlich.
Die gegnerische Versicherung wird ja bestimmt nicht direkt sagen - "klar, 14k? Hier, nimm!"
Was mich akut wirklich nervt, ist, dass mein Auto halt so aussieht, wie es jetzt eben aussieht. Und natürlich geht da die Werkstatt nicht dran, solange nicht klar ist, wo das Geld herkommt.
Jeden Tag seh ich die Kiste jetzt und denk mir, lief ja richtig gut.
Nächste Woche muss ich da wieder lang und mich überkommt ein mulmiges Gefühl, wenn ich an diese Kreuzung denke.

Finanziere die Reparatur doch erstmal über die VK und die muss sich dann durch den gesetzlichen Forderungsübergang um die Erstattung durch den Gegner kümmern. So gewinnst du zumindest Zeit.

Zitat:

@Nelia82 schrieb am 16. Februar 2025 um 20:17:11 Uhr:


Tja, wenn ich hier manche Geschichten lese, und von denen wird es wohl noch unendlich mehr geben, und wie weit man tlw. gehen musste, um zu seinem Recht zu kommen, bin ich für mich erstmal nicht so zuversichtlich.

Prinzipiell ist es ja nicht verkehrt, daß eine Versicherung bei einem unklareren Unfallhergang nicht einfach zahlt. Das Problem ist nur, daß die Versicherungen versuchen, auch eindeutige Fälle zu unklaren zu erklären, um nicht bzw. nur anteilig zahlen zu müssen.

In deinem Fall ist der unehrliche LKW-Fahrer das Problem. Ich hatte halt das Glück, daß mein Unfallgegner unter dem Eindruck des Unfall der Polizei gegenüber ehrlich war und erst später sich auf Lügen verlegt hatte.

Zitat:

@aditreiber schrieb am 16. Februar 2025 um 20:40:44 Uhr:


In deinem Fall ist der unehrliche LKW-Fahrer das Problem.

😁😁😁😁

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