@-5- Der Wagen wurde von einem Dekra-Gutachter begutachtet, ohne auseinandergenommen zu werden. Er war ja in täglicher Benutzung. Der Gutachter sagte, er kann so keinen Schaden erkennen, der die Verkehrssicherheit oder gar die Betriebserlaubnis gefährdet, aber wie ausgedehnt er ist, könne man eben erst feststellen, wenn das Blech runter ist. Also in dem Fall in bei der Reparatur. Die wurde dann von einer Karosseriewerkstatt gemacht.
@vanguardboy Klar, die Ansprüche wurden gestellt. Die Schreiben hab ich ja gesehen :). Aber dadurch, dass die Zahlung jetzt durch meine VK geleistet wurde, ist sie diejenige, die das bei der gegnerischen Versicherung zurückfordern muss. Die haben ja auch alles haben wollten über den Unfallgegner. Der Anwalt sagte, ich (bzw. er) kann diesen Anspruch selbst nicht mehr durchsetzen, weil er für mich ja nicht mehr existent ist und es kann nicht ein Anspruch durch zwei Parteien, also mich und meine VK, geltend gemacht werden. Also zumindest nicht der am PKW:
@CaptainFuture01 Tja, jetzt denke ich mir, ich hätte einiges anders machen sollen. Aber damals, geschockt und vollkommen verwirrt hab ich mich bestimmt auch nicht sonderlich klug verhalten. Wenigstens hab ich jetzt eine Dashcam, für vorne und hinten und hoffe inständig, dass sie nie gebraucht werden wird :).