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Kann ich Teilschuld bekommen?

Themenstarteram 3. Dezember 2021 um 15:06

Hallo,

heute hat sich bei der Glätte leider ein Unfall ereignet, bei dem mein Auto leider ziemlich zerstört wurde.

Es ist nicht nur ein extremer Blech schaden, sonder auf die Radachse ist gebrochen, das Blech ist so verschoben, dass man die Beifahrertür nicht mehr auf geht usw.

Bei dem Auto des Unfallgegners ist nicht einmal ein Kratzer zu sehen. (War ein größerer Transporter)

Der Unfall ist auf der Straße auf dem Bild passiert. Auf der Höhe des ersten Autos. Da wo der Eis freie Fleck ist, Stand noch ein Auto mit Hänger.

Es ist so gewesen, dass ich aus der Richtung kam, aus der auch das Foto gemacht wurde. Mein Unfallgegner (Er kam aus der anderen Richtung) hatte also die parkenden Autos auf seiner Seite. In der Annahme, dass der Unfallgegner bremst bzw in eine Lücke fährt, bin ich (nicht schnell) weiter, also in die Enge rein gefahren. Ich habe dann gemerkt, dass er nicht platz macht und habe dann noch versucht zu bremsen, bin aber nur gerutscht. Dabei ist auch das parkende Auto leicht beschädigt worden. Mein Unfallgegner ist leicht auf den Bürgersteig ausgewichen. Trotzdem haben wir uns recht heftig vorne getroffen.

Jetzt frage ich mich, kann ich dafür eine Mitschuld bekommen?

Hätte ich irgendwie in die kleine Lücke links von mir fahren müssen oder vorher bremsen oder so etwas?

Es wäre gut zu wissen, ob ich Mitschuld bekommen könnte oder sowas, wenn es darum geht ob man sich ein Leihwagen nimmt usw.

Was würde Teilschuld in diesem Fall eigentlich bedeuten?

Wäre toll, wenn sich hier jemand auskennt

Die Staße
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179 Antworten

Dein Gegenverkehr hat die Hindernisse auf seiner Seite, "muss" also Platz machen - aber kann er das noch und sind die Lücken für ihn gross genug? Oder ist er der Meinung ihm reicht es noch bis zur nächsten Lücke?

Das muss man einplanen und die Geschwindigkeit entsprechend anpassen, beonders bei dieser vereisten Fahrbahn. Ich bin mir relativ sicher dass Du eine Teilschuld an dem Unfall bekommen wirst.

Zitat:

@Mimo340 schrieb am 3. Dezember 2021 um 16:06:08 Uhr:

Es wäre gut zu wissen, ob ich Mitschuld bekommen könnte

Hoffentlich sogar den größeren Anteil.

Du kannst ja wohl nicht einfach draufhalten, wenn dir da einer entgegenkommt. Und bei den Straßenverhältnissen schon gar nicht.

TE ... Teilschuld? Du bist ja optimistisch.

Themenstarteram 3. Dezember 2021 um 16:08

Ich verstehe nicht ganz warum das jetzt so abwegig ist. Ich hatte Vorfahrt. Ja, ich hätte nicht drauf bestehen sollen und ich wollte ja auch bremsen. Aber warum soll ich in eine Lücke in den Gegenverkehr ausweichen, um einem Platz zu machen, der auf meiner Fahrbahn fährt und der sich, wenn er ordentlich geguckt hätte schon vorher in eine Lücke stellen müssen.

am 3. Dezember 2021 um 16:11

Weil du alles in deiner Macht zu tun hast, einen Unfall zu vermeiden. Ganz besonders einen vorhersehbaren, wie diesen.

Auch, wenn du formal Vorrecht hast.

Muss hier dich nicht diskutiert werden - sind ja nur Meinungen. Allein entscheidend ist, was die Versicherungen und ggf. Anwälte und Richter sagen.

Stehst du links im Unfallprotokoll?

Ich glaube es gibt einen Straßenverkehrsordnung und ich glaube sogar in der Fahrschule gelernt zu haben, wenn ich Hindernisse auf meiner Seite habe muss ich stehen bleiben bis der Gegenverkehr vorbei ist. Ich könnte mich auch irren, was och sehr selten tue :-)

am 3. Dezember 2021 um 16:16

Gut aufgepasst.

Ändert nichts daran, dass du nicht nach dem Motto "Vorfahrt gehabt und durchgesetzt" verfahren darfst. Wird auch in der Fahrschule gelehrt. Vielleicht wird dir ja nicht jeder Irrtum bewusst.

Zitat:

@KalleHN schrieb am 3. Dezember 2021 um 17:14:02 Uhr:

Ich glaube es gibt einen Straßenverkehrsordnung und ich glaube sogar in der Fahrschule gelernt zu haben, wenn ich Hindernisse auf meiner Seite habe muss ich stehen bleiben bis der Gegenverkehr vorbei ist. Ich könnte mich auch irren, was och sehr selten tue :-)

Draufhalten darf man aber auch als Vorfahrtsberechtigter nicht. Und in der Straße bei Eis und Schnee so schnell fahren das Bremsen nicht möglich ist UND das Tempo aufgrund des Schadens wohl erheblich war wird man mit Sicherheit eine nicht unerhebliche Teilschuld bekommen, je nach Aussage des Unfall Gegners und der Spuren sogar weitgehend.

 

Viel mehr als Schrittgeschwindigkeit sollte man bei den Verhältnissen nicht fahren.

Themenstarteram 3. Dezember 2021 um 16:25

Natürlich habe ich nicht erheblich zur Unfall Vermeidung beigetragen, aber ist es nicht eigentlich seine Aufgabe die Straße, bevor er auf die Gegenfahrbahn fährt, nach Gegenverkehr ab zu checken?

Natürlich ist es seine Pflicht. Und mal davon abgesehen das viele auch und gerade transporter Fahrer fahren wie die sau, mit so einem Dickschiff bei winterlichen Verhältnissen in einer engen Straße ist nicht so einfach. Da sollte man als PKW Fahrer auch mal auf sein Recht verzichten.

Stichwort §1 der StVO:

 

1 - Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)

 

(1) Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht. (2) Wer am Verkehr teilnimmt hat sich so zu verhalten, dass kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.

Themenstarteram 3. Dezember 2021 um 16:39

Ihr habt aber gelesen, dass da wo der dunkle Fleck ist ein Landschaftsbau Auto mit Hänger stand? Und 1-2 Autos hinter dem Mitbeschädigtem Auto ist eine erhebliche größere Lücke gewesen, in die mein Unfallgegner locker fahren konnte. Es war ja nicht so, dass ich locker hätte nach links ausweichen können. Zudem war das ganze noch in einer Kurve

Zitat:

@Mimo340 schrieb am 3. Dezember 2021 um 16:06:08 Uhr:

 

Es ist nicht nur ein extremer Blech schaden, sonder auf die Radachse ist gebrochen, das Blech ist so verschoben, dass man die Beifahrertür nicht mehr auf geht usw.

Bei dem Auto des Unfallgegners ist nicht einmal ein Kratzer zu sehen.

Hätte ich irgendwie in die kleine Lücke links von mir fahren müssen oder vorher bremsen oder so etwas?

Dann liegt der Schaden bei dem eben tiefer, dieser "Aufschlag" geht auch bei dem nicht ohne Verformungen ab. Wenn bei Dir die Achse bricht, dann war da ganz schön viel Kraft und Energie im Spiel.

Der Sachverständige/Gutachter wird's finden...

Ansonsten schließe ich mich der Meinung der Vorredner an.

Du warst für diese Straßenverhältnisse mit nicht angepasster Geschwindigkeit unterwegs. Und bisschen vorausschauender fahren hätte den Unfall wahrscheinlich auch verhindert.

Man muss immer mit Fehlverhalten anderer Verkehrsteilnehmer rechnen. Dir hätte klar sein müssen, dass das "nicht aufgeht", wenn keiner Platz macht

Natürlich ist es nicht in Ordnung, wenn er an möglichen Ausweichstellen vorbei fährt. Oder hatte er vielleicht gar keine Lücke in der voll zugeparkten Reihe und hat darauf geplant, dass DU stehen bleibst, wenn links neben DIR eine Ausweichstelle für IHN ist.

Du musst nicht in die linke Lücke fahren, aber ER hätte diese Lücke nutzen können, dass es genug Platz für Beide ergibt. An der Position, an der der "Fotograf" stand, stehen zu bleiben, wäre die "Muster-Lösung" gewesen.

Egal wie auch immer: Du warst VIEL zu schnell - sonst verbiegt sich ein Auto nicht so sehr, dass die Türe klemmt...

Und Du hast Deine Vorfahrt erzwungen.

Ich denke, das geht 50 : 50 aus, Du zahlst Deinen Schaden, er seinen.

Themenstarteram 3. Dezember 2021 um 16:41

So war der Straßenverlauf

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