Teilschuld droht, was könnte ein Unfallanalytiker feststellen

Hallo zusammen,

ich habe nun eine Weile hier still mitgelesen und mich schließlich angemeldet, in der Hoffnung, dass mir hier jemand Auskunft geben oder seine Erfahrungen mit mir teilen kann und möchte...

Leider hatte ich vor einiger Zeit einen Unfall mit meinem Leasingauto, bei dem ich meiner Ansicht nach keine Schuld trage. Der Unfallgegner sieht das aber wohl anders.
Auf meinem Arbeitsweg gibt es am Ende der AB-Abfahrt u.a. zwei Spuren um rechts auf die (ebenfalls zweispurige) Hauptstraße abzubiegen. Ich stehe auf der rechten der beiden Spuren, links neben mir ein LKW. Unsere Ampel wird grün, ich folgedem vorgegebenen Bogen, um auf der rechten Spur der Hauptstraße auszukommen, und es kracht heftig.
Der LKW ist (so zumindest meine Überzeugung) zum Teil von seiner linken Spur abgekommen und hat mich im hinteren Fahrerbereich getroffen.
Die Kreuzung ist verkehrstechnisch nicht einmal besonders kompliziert, allerdings muss man dort immer höllisch aufpassen, weil es regelmäßig vorkommt, dass sich Leute von der linken Abbiegerspur nicht richtig auf der Hauptstraße einordnen und dann denen auf der rechten Spur beinnahe reinfahren.

Seine Aussage: ich bin Schuld, ich hätte die Spur (von rechts nach links) wechseln wollen.
Gut, was er mir gegenüber äußert, ist ja einerlei, aber als er das dann ggü. der Polizei wiederholte, ahnte ich, dass das Ärger geben könnte.
Polizei war also da, Fotos wurden gemacht. Zeugen gibt es keine. Also theoretisch bestimmt, denn es war beginnende Hauptverkehrszeit in einer Großstadt, aber ich habe eben keinen. Kaum war ich zuhause hab ich meine Versicherung und die Leasing informiert, wenig später auch meine RSV. Die Leasing sagte, das Auto muss begutachtet werden, also wenige Tage später ab in die Werkstatt.
Schaden am Auto: 14 TSD Euro, weitere Schäden nicht ausgeschlossen, hinzu kommen Wertminderung und Gutachterkosten.
Schäden am anderen Fahrzeug waren zumindest nicht zu sehen - Baustellenfahrzeuge sind anscheinend ziemlich robust...

Wenn der Fahrer der Versicherung ggü. bei seiner Aussage bleibt, rechne ich natürlich mit Widerstand und der Tatsache, das mir eine Teilschuld droht. Das Auto ist VK-versichert, ich habe eine RSV, die den Anwalt bezahlt. Ich würde also unmittelbar nur die 300 Euro der SB los sein, aber später dann natürlich die Hochstufung meiner Versicherung bezahlen müssen.
Gut, das nimmt mir nicht die Butter vom Brot, allerdings würde ich mir einfach ein Loch in den Bauch ärgern, wenn ich auf etwas (teil-) sitzenbleibe, was ich nicht zu verantworten habe, während der andere sich entspannt zurücklehnen kann, weil die Firmenversicherung ja zahlt.

Jetzt meine Frage an euch - wenn irgendwer einen Unfallanalytiker beauftragt, kann dieser dann anhand der Schäden feststellen, auf welcher Spur sich die Fahrzeuge befunden haben müssen?
Ich habe die Hoffnung, dass man anhand des Anprallwinkels feststellen könnte, dass ich nicht auf der linken Spur gewesen sein kann (denn dafür hätte ich natürlich einen anderen Bogen schlagen müssen als für die rechte Spur).
Oder kann es passieren, dass das nicht restlos geklärt werden kann und es auf eine Teilschuld meinerseits hinausläuft?

Danke und viele Grüße!

176 Antworten

Diese "Freundlichkeiten" wären so gut für PN geeignet ohne hier zu fehlen .... 😁

„Freundlichkeiten“ im Sinne „ins Persönliche“ gab es doch nicht. Für mich ist das Ganze eigentlich durchdiskutiert und weitere Diskussionen dazu bringen der TE nichts. Insofern stimme ich dir zu.

Gruß

Uwe

Hallo zusammen,

der Unfall ist ja schon eine Weile her und vielleicht interessiert es den Ein oder Anderen, wie die Sache weiterging:

Mein Anwalt hat die gegnerische Versicherung angeschrieben und den Standpunkt vertreten, der Gegner sei zu 100% Schuld.

Über die nächsten Wochen und Monate war die einzige Gegenantwort der Versicherung, sie würde sich melden, die Sachlage wäre noch unklar, man hätte Akteneinsicht angefordert. Ich habe dann letztendlich den Schaden über meine VK beheben lassen. Vorranging deswegen, weil ich ihn a. nicht jeden Tag sehen wollte und b. wir mit dem Auto in den Urlaub fahren und niemand ganz sicher wusste, was sich unter dem Blechschaden verbirgt.

Mein Anwalt legte daraufhin das Mandat nieder. Er sagte, es sei nun an meiner Versicherung, sich den Schaden ersetzen zu lassen, ich (und damit auch er für mich) könnte diese Ansprüche nicht mehr durchsetzen. Und weg war er.

Zwischendurch bekam ich von der Stadt noch ein Schreiben zu einem Verwarngeld in Höhe von 35,- Euro, weil ich einen Unfall mit Sachschaden verursacht hätte. Dem habe ich freundlich widersprochen, der Bescheid wurde dann letzte Woche aufgehoben.

Außerdem meldete sich die BG (es war ja ein Wegeunfall) bei meinem ehemaligen Anwalt und teilte diesem mit, dass sie 50% ihrer Ansprüche von der gegenerischen Versicherung erstattet bekommen hätte. Ob er denn eine andere Quotelung erreichen konnte... mein Anwalt hat denen mitgeteilt, er würde mich nicht mehr vertreten und mich gebeten, das mit der Berufsgenossenschaft zu klären. Ich konnte denen auch nix Anderes sagen, als das ich bisher nichts von der Versicherung gehört habe.

Mein Auto wurde letztendlich für rd. 9.500 Euro repariert. Bis auf den SB hat meine VK den Schaden bezahlt. Ob und wie sehr sie sich bemühen wird, das Geld zurückzubekommen, weiß ich nicht. Irgendwann wird sich die gegnerische Versicherung ja mal äußern müssen... Ansprüche bei meiner Versicherung wurden von der Firma nicht geltend gemacht.

Ich bin immer noch der Meinung, dass der LKW-Fahrer volle Schuld hat, aber ich muss auch einsehen, dass ich das wohl niemals bewiesen bekomme. Und als die Emotionen runtergekocht waren, wollte ich eigentlich nur, dass die Sache irgendwie geregelt wird.

Inzwischen habe ich eine Dashcam. Die Kreuzung bereitet mir immer noch Unbehagen, wenn ich sie überqueren muss. Seidem ordnete ich mich zum Abbiegen immer auf der ganz linken Spur ein, damit die Situation so gar nicht erst wieder passieren kann.

Danke fürs feedback. 🙂

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@Nelia82

Auf jeden Fall vielen Dank für deine Rückmeldung, denn das ist hier im Forum leider nicht mehr selbstverständlich.

Dazu sagen kann ich im Moment wendig sagen, denn der Thread hat bereits 12 Seiten und ich habe das Ganze nicht mehr in meinem (schlechten) Gedächtnis.

Frage doch aber mal bei deiner VK nach dem Stand der Dinge nach. Im Grunde wird dabei vermutlich nichts rauskommen, was dir Kosten erspart, den wenn du einen Teilschuld bekommst, wirst du vermutlich trotzdem den Rest über deine VK bezahlen lassen.

Irgendwie kommt mir noch der Begriff Quotenvorrecht ins Gedächtnis. Das hat etwas damit zu tun, wenn die gegnerische Versicherung einen Teil zahlt und den anderen Teil die eigene VK. Das Verfahren soll Vorteile bringen. Mehr kann ich dazu nicht sagen, denn ich habe mich nie darüber informiert. Du kannst die Recherche ja selbst übernehmen oder jemand anderes kann hier vielleicht dazu etwas schreiben.

Gruß

Uwe

Zitat:
@Nelia82 schrieb am 22. Juni 2025 um 16:46:03 Uhr:
Mein Anwalt legte daraufhin das Mandat nieder.

An so einen Anwalt muss man auch erstmal geraten.

Die Reparaturkosten allein waren / sind ja nicht die einzige Schadensposition die ihr hättet geltend machen können bzw. müssen.

Kümmert sich da jemand drum ?

Tante Edith ist noch eingefallen: Die Abgabe der Regulierung an die VK war mit dem Anwalt vorher abgestimmt ?

@Spi95 Du hast Recht, es gab natürlich noch mehr Kosten, die geltend gemacht wurden. Der Schaden an sich, Schmerzensgeld (nicht viel, denn zum Glück ist nicht viel passiert, aber dennoch) und die Gutachterkosten.

Der Schaden mit den Mietwagen- und Gutachterkosten und den Wertverlust hat die VK übernommen. Der SB und die kommende Hochstufung bleiben wohl, so sieht es jetzt zumindest aus, voll an mir hängen.

Alles, was die andere Versicherung bisher bezahlt hat, waren 50% der Kosten der Berufsgenossenschaft (Durchgangsarzt). Alles Andere klebt bisher an mir und meiner Versicherung.

Ja, die Abgabe des Schadens an die VK war abgesprochen. Er sagte mir dann "klar, machen Sie, aber dann vertrete ich Sie nicht mehr. Schmerzensgeld müssen Sie sich dann selbst drum kümmern, den Rest muss die Versicherung geltend machen. Die können sich dafür natürlich gerne an mich wenden."

Das hat mich unter Druck gesetzt, denn da war ja die Gefahr, dass das Auto vielleicht auf den 2. Blick kaputter ist als angenommen und damit wollte ich nicht tausende km ins Ausland fahren. Und er sagte, wenn die gegnerische Versicherung nichts sagt und sich nicht bewegt, müssen wir vor Gericht und das dauert.

Stimmt, weiß ich von der Arbeit, da beträgt die Wartezeit für Gerichtstermine tlw. mehr als ein Jahr. In einem Jahr wird das Auto jedoch zurückgegeben und da wird es Skoda herzlich wenig interessieren, ob ich mich grade in einem Rechtsstreit mit der gegnerischen Versicherung befinde, die wollen ein schadenfreies Auto haben... das hat mich noch mehr unter Zugzwang gesetzt.

Jetzt, rückblickend, hätte ich mir den Anwalt klemmen können. Obwohl Fachanwalt für Verkehrsrecht und durchaus seriöses Auftreten hat er mir gar nichts gebracht. Wahrscheinlich ist das alles falsch gelaufen, denn immer wenn ich lese, man soll sich einen Anwalt nehmen, denke ich mir, meiner hat mich einfach mittendrin stehenlassen.

Wenn sich jetzt jemand um alles kümmert, dann meine Versicherung. Wenn die allerdings sagt "ist uns wurscht, wir haben bezahlt und Frau xy bekommt dann eben ab nächstem Jahr höhere Beiträge", dann kann es tatsächlich sein, dass ich damit alleine stehen bleibe.

Zitat:
@Nelia82 schrieb am 22. Juni 2025 um 20:20:16 Uhr:
[...] da war ja die Gefahr, dass das Auto vielleicht auf den 2. Blick kaputter ist als angenommen [...]

Das sollte ein Gutachter eigentlich ausschließen.

Für einen Blick unter das Blech muss er dazu natürlich in einer Karosseriewerkstatt den Wagen soweit wie nötig auseinandernehmen lassen.

Ja so ist das , man denkt es sei alles klar und dann sowas .

Aber du oder der Anwalt hat schon bei der gegnerischen Versicherung Ansprüche gestellt oder ;)?

das da deine Versicherung was klärt wird eher nicht so sein. Ansprüche musst du ja stellen

Und aus diesen Gründen sollten Dashcams so verpflichtend sein wie die Haftpflicht ansich.....

Dann wäre die Sache in nullkommanix erledigt gewesen und der Lügenbaron in seinem übergroßen Bulli hätte seine gerechte Strafe kassiert.....und nein,das beziehe ich NICHT auf ALLE LKW-Fahrer, NUR auf diesen einen spezifischen!

Unter dem haben die guten Brummifahrer auch zu leiden....

Also klemmt euch ne Dashcam ins Auto,mindestens nach vorn und hinten raus und hofft das ihr sie nie braucht.

Greetz

Cap

@-5- Der Wagen wurde von einem Dekra-Gutachter begutachtet, ohne auseinandergenommen zu werden. Er war ja in täglicher Benutzung. Der Gutachter sagte, er kann so keinen Schaden erkennen, der die Verkehrssicherheit oder gar die Betriebserlaubnis gefährdet, aber wie ausgedehnt er ist, könne man eben erst feststellen, wenn das Blech runter ist. Also in dem Fall in bei der Reparatur. Die wurde dann von einer Karosseriewerkstatt gemacht.

@vanguardboy Klar, die Ansprüche wurden gestellt. Die Schreiben hab ich ja gesehen :). Aber dadurch, dass die Zahlung jetzt durch meine VK geleistet wurde, ist sie diejenige, die das bei der gegnerischen Versicherung zurückfordern muss. Die haben ja auch alles haben wollten über den Unfallgegner. Der Anwalt sagte, ich (bzw. er) kann diesen Anspruch selbst nicht mehr durchsetzen, weil er für mich ja nicht mehr existent ist und es kann nicht ein Anspruch durch zwei Parteien, also mich und meine VK, geltend gemacht werden. Also zumindest nicht der am PKW:

@CaptainFuture01 Tja, jetzt denke ich mir, ich hätte einiges anders machen sollen. Aber damals, geschockt und vollkommen verwirrt hab ich mich bestimmt auch nicht sonderlich klug verhalten. Wenigstens hab ich jetzt eine Dashcam, für vorne und hinten und hoffe inständig, dass sie nie gebraucht werden wird :).

Zitat:
@Nelia82 schrieb am 22. Juni 2025 um 20:20:16 Uhr:
@Spi95
Der Schaden mit den Mietwagen- und Gutachterkosten und den Wertverlust hat die VK übernommen.

Da scheinst du eine sehr gute VK zu haben, wenn das so gelaufen ist.

Der SB und die kommende Hochstufung bleiben wohl, so sieht es jetzt zumindest aus, voll an mir hängen.

Dies und das Schmerzensgeld müsste / könnte beim Gegner geltend gemacht werden, um zumindest den Anteil nach Hafteilungsverteilung zu bekommen.

Ferner kommt ja noch die Stufung in der HP dazu, allerdings bleibt das tatsächlich bei dir.

Ist natürlich aus der Ferne schwer einzuschätzen, aber es schaut so aus als hätte der Anwalt auf diese "Bagatellen", ohne Aussicht auf ein vernünftiges Honorar keine Lust mehr gehabt.

Kann man sich seinen Teil dazu denken. ...

Dir jedenfalls alles Gute. Die finanzielle Seite ist sicher recht schnell vergessen. An der Unfallstelle wieder völlig unbesogt vorbeifahren zu können hat zumindest bei mir ne ganze Weile gedauert.

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