TC Licht-und-Sicht II
Hallo Gemeinde,
Ich habe gestern unseren TC-Gaser in Hannover abgeholt und zu meiner Verwunderung wird das Fahrlicht mit der Zündung ein- und ausgeschaltet - nicht mit demn Lichtschalter. Es ist ein Dämmerungssensor vorhanden, aber der schaltet nur die Instrumenten-Beleuchtung ein und aus. Laut Prospekt sollte dieser Lichtsensor aber auch die Fahrzeugbeleuchtung bei beginnender Dunkelheit ein- und ausschalten (automatische Fahrlichtsteuerung (ALS)).
Kann mir jemand von euch beschreiben, wie die Werkstatt per Computer die Einstellung so vornehmen kann, dass das Tagfahrlicht auf ALS umgestellt wird? Diese Einstellung wäre mir nämlich wesentlich lieber. Tagfahrlicht bedeutet Mehrverbrauch und ein schnellerer Verschleiß der Glühbirnen.
Zudem hätte ich gerne meine Rückleuchten auf Doppel-Rücklicht eigestellt. Kann mir auch da jemand einen Tip geben? (Konnte den alten Thread dazu gerade nicht finden).
LG Stefan
P.S. Großen Dank an Longlive fürs Fahren.
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Also nochmal, Wer erklärt mir die automatische Fahrlichtschaltung? Wann(Schalterstellung) und wie funktioniert sie? Und welchen Sinn hat sie?
Hallo Wallikroete,
die automatische Fahrlichtschaltung beim TC (auch Assistenzfahrlichtschaltung genannt) ist in der Lichtschalterstellung 'Auto' aktiviert und sorgt dafür, dass das Fahrlicht (Abblendlicht+Rückleuchten) automatisch eingeschaltet wird wenn es Dunkel ist, wenn es regnet oder wenn das Fahrzeug schnell unterwegs ist (>=140 km/h).
Der Sinn besteht darin, dass Du bei der Einstellung 'Auto' Dich eigentlich nie mehr um den Lichtstatus des Fahrzeuges kümmern mußt, sobald es sinnvoll ist, schaltet sich das Fahrlicht ein. Klappt bei meinem TC jetzt sehr gut, sobald ich in die Tiefgarage fahre geht das Licht an 😎. Wenn man das Fahrzeug verläßt geht das Licht nach einer kurzen Zeit selbsständig aus und man muß den Lichtschalter eigentlich nicht mehr benutzen, einfach auf 'Auto' Stellung stehen lassen und alles ist gut.
Die Crux mit dieser automatischen Fahrlichtschaltung/Assistenzfahrlicht beim TC ist, dass im Zusammenhang mit dem Licht- und Sicht II Paket zugleich ein Tagesfahrlicht/Dauerfahrlicht (ständig eingeschaltetes Fahrlicht vorn und hinten wie in Skandianvien üblich) programmiert ist, d.h. Du fährst durch dieses 'automatische Tagesfahrlicht/Dauerfahrlicht' sowieso schon immer mit vollem Licht rum und die automatischen Fahrlichtschaltung/Assistenzfahrlicht regelt letztlich nur die Instrumentenbeleuchtung. Deshalb habe ich auch das Tagesfahrlicht/Dauerfahrlicht bei meinem TC vom 🙂 abschalten lassen und entscheide jetzt selber ob ich mit oder ohne Licht, oder mit dieser Licht-Automatik fahren möchte
Ich hoffe diese Erklärung hat geholfen, durch die Namensähnlichkeiten verhaut man sich bei diesem Thema leicht mal mit den Begriffen. Das passierte selbst dem VWN Kundendienstmitarbeitern bei deren Versuchen mir dieses Thema in mehreren E-Mails näher zu bringen 😉.
Grüsse,
Tekas
38 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von kaka.du
Hmm, und warum hast du dann das Licht und Sicht II Paket mitbestellt? Es gibt doch auch das Paket I, ohne TFL, zu bestellen !!
Viiiieeelleicht hättest du dir das mal vor der Bestellung GENAU durchlesen sollen 😉😉😉MfG
Viiiieeelleicht kennst du den TC (TeamCaddy) nicht.
Der hat das
Licht und Sicht IIPaket. Ob man will oder nicht.
Gruß
Joachim
Ja, diese Paket-Koppelung stellt für viele Interessenten ein echtes Ärgernis dar.
Zitat:
Original geschrieben von JoachimP
Viiiieeelleicht kennst du den TC (TeamCaddy) nicht.Zitat:
Original geschrieben von kaka.du
Hmm, und warum hast du dann das Licht und Sicht II Paket mitbestellt? Es gibt doch auch das Paket I, ohne TFL, zu bestellen !!
Viiiieeelleicht hättest du dir das mal vor der Bestellung GENAU durchlesen sollen 😉😉😉MfG
Der hat das Licht und Sicht II Paket. Ob man will oder nicht.Gruß
Joachim
Viieeellleicht hast du damit Recht !! Mit dem TC hab ich mich nicht soo ganz beschäftigt, der ist mir zu klein/kurz !!
Trotzdem, wenn ich mir was kaufe weiss ich auch was drin ist, normalerweise !
So long, äähh, MAXI !
Zitat:
Trotzdem, wenn ich mir was kaufe weiss ich auch was drin ist, normalerweise !
Das ist richtig. Aber im Katalog gibt es zu wenig Informationen, und die Verkäufer erzählen auch viel Stuss, wenn der Tag lang ist. So wie bei mir, er hat mir nichts davon gesagt, dass das Licht angeht sobald ich das Auto anmache.🙄 Ich weiß ja jetzt, was zu tun ist.🙂
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Ändert euer Händelr das auf Kulanz oder muss man dafür etwas zahlen?
Das werde ich noch sehen, ob er mir entgegen kommt. Ich denke, ich habe keinen anspruch darauf. Es ist ja kein Mangel in dem Sinne.
Der 🙂 macht ja vor der Auslieferung des Fahrzeuges an den Kunden noch eine kleine Fahrzeugdurchsicht die auch im Serviceheft vermerkt wird. Im Rahmen dieser 'Inspektion' sollte die kleine Umprogrammierung kein Thema sein, zumindest hat mein 🙂 das anstandslos ohne Berechnung erledigt.
Wenn ich meinen aus Hannover abholen ob die das da auch ändern können ?Das wäre nicht schlecht!😉
Ich habe heute an TÜV und DEKRA gemailt:Zitat:
Original geschrieben von manya21
Guten Abend,warum soll das Amerikanische hier verboten sein? es brennen nur die Vorderen Lampen und das nur mit ca. 22% leistung. Das geht dann als TFL durch.
Ciao
Peter
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich möchte wissen, ob in Deutschland folgendes erlaubt ist:
(Ich habe keine separaten Tagfahrleuchten, sondern es geht um das normale Abblendlicht.)
a) Tagfahrlichtmodus Nordamerika: Es leuchten nur Abblendlicht und Standlicht VORNE.
b) Abblendlicht etwas gedimmt (Lampen + Benzin sparen)
Mein VW-Caddy hat in dieser Schalterstellung eine Automatik, die bewirkt, dass bei Dunkelheit/Tunnel, die komplette Beleuchtung eingeschaltet wird. Es Könnte also NICHT passieren, dass ich im dunkeln NUR mit den vorderen Scheinwerfern fahren kann. Das ist nur möglich am Tag.
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und folgende Antworten erhalten:
DEKRA:
Gerne antworten wir Ihnen:
An Fahrzeugen dürfen im öffentlichen Straßenverkehr gem. §49a StVZO nur die
vorgeschriebenen und die für zulässig erklärten lichttechnischen
Einrichtungen angebracht sein und betrieben werden.
Lichttechnische Einrichtungen (also Scheinwerfer, Leuchten, Glühlampen,
...) sind gemäß §22a StVZO bauartgenehmigungspflichtig.
Solange sie genehmigte Teile verwenden (erkennbar am Genehmigungszeichen
auf dem Bauteil, in der Regel "E" oder "e" im Kreis bzw. Rechteck oder
Wellenlinie mit folgender Genehmigungsnummer) ist dies zulässig.
Anbaumaße und -Vorschriften müssen dabei beachtet werden.
Zu beachten ist ebenfalls, dass die Scheinwerfer nicht "gedimmt" werden
dürfen, da die Bauartgenehmigung nur mit den vorgeschriebenen
Leuchtmitteln in vorgeschriebener Leistungsaufnahme und Spannungsangabe
gültig ist.
Leider ist für einen Käufer nicht immer einfach zu erkennen, ob es sich
tatsächlich um bauartgenehmigte Teile oder "Fälschungen" handelt.
Sie sollten daher nach Möglichkeit die Teile von einem namhaften Anbieter
beziehen.
An mehrspurigen Kraftfahrzeugen sind zwei Tagfahrleuchten (= 1 Paar)
zulässig. Tagfahrleuchten dürfen am Tag bei Sichtbedingungen, die das
Einschalten der vorgeschriebenen Fahrzeugbeleuchtung (Scheinwerfer)
nicht erfordern, benutzt werden. Sie müssen automatisch ausschalten,
wenn die Scheinwerfer eingeschaltet werden, und sie dürfen auch ohne
Standlicht einschaltbar sein. Beim Einschalten der Tagfahrleuchte werden
die Schlussleuchten nicht eingeschaltet (Fundstelle: StVZO §49a Erl.7).
Anbaulage siehe anhängende Abbildung.
Lichttechnische Einrichtungen sind inkl. ihrer Leuchtmittel bauartge-
nehmigungspflichtige Teile. Die Bauartgenehmigung bezieht sich dabei
immer auf die vorgesehene Funktion, die auch aus dem Kennbuchstaben der
Abschlussscheibe hervorgeht (z.B. B = Nebelscheinwerfer, RL = Tagfahr-
leuchte), die Nutzung eines Nebelscheinwerfers oder Abblendscheinwerfers
als Tagfahrleuchte o.ä. ist nicht zulässig.
DEKRA Ende
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TÜV: (etwas kürzer )
Das ist nach deutschem Recht nicht zulässig.
Auch das Dimmen des Abblendlichtes ist nicht zulässig.
TÜV Ende
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Das heißt, dass manche hier ohne Betriebserlaubnis fahren.
Schade, ich hätte das auch gerne gemacht, aber so lasse ich es.
Mir ist auch aufgefallen das mein Satz:
Es Könnte also NICHT passieren, dass ich im dunkeln NUR mit den vorderen Scheinwerfern fahren kann. Das ist nur möglich am Tag.
wohl falsch ist: In Stellung 0 des Lichtschalters ist ja das Dauerlicht auch eingeschaltet und das wäre dann gedimmt + Nordamerika.
Gruß
Joachim