Tankschutzblech bei Radgrößen ab 19 Zoll
Hallo zusammen,
bei meinem Dicken wurde am Mittwoch der Getränkehalter ausgetauscht und noch beim Freundlichen das neue Fahrwerk vom TÜV abgenommen. Dabei hab ich meinen Freundlichen gebeten, mir doch mal die erlaubten Radgrößen für meinen rauszusuchen, da ich die COC-Papiere nicht gesehen habe und mir auch nicht vorliegen.
Jetzt steht auf dem schreiben, dass er mir gegeben hat, dass alles ab 19 Zoll ein Tankschutzblech erfordert. Teile Nummer 4G0 201 974 A. Bei Auslieferung mit 19 Zoll und größer, wäre dies schon verbaut. Mein Dicker wurde damals wohl mit 17 Zoll ausgeliefert, also ist es nicht da drin.
Wie relevant ist dieses Blech und wieso brauch ich das erst ab 19 Zoll? Mein Freundlicher wusste selbst nichts davon und kann mir zu der Relevanz nichts sagen.
Ich hab für den Sommer die 20 Zoll Rotor gekauft und überlege mir grade auch für den Winter etwas ab 18 Zoll zu kaufen, da ich von diesen Allwetterrädern nichts halte und 17 Zoll bei so einem Auto einfach nicht toll aus. Ich würd aber gern wissen, ob das mit diesem Blech wirklich sein muss oder unbedingt sein sollte.
Beste Antwort im Thema
Hallo AUDI-Freunde,
zum Thema TSB (Tankschutzblech) wurde in diesem Thread viel geschrieben, leider nicht immer Korrektes.
Die wichtigste Frage vorab: Wozu wird das TSB benötigt?
Antwort: Durch Reibung der Reifen entsteht eine elektrostatische Ladung, maßgeblich beeinflusst durch die Reifengröße. Wenn das Fahrzeug betankt wird, nimmt die Fahrzeugkarosserie das Potential der geerdeten Tanksäule an, wobei es zu einer Potentialverschiebung und - bei ausreichend großem Potentialunterschied zu einer Spontanentladung (Funkenüberschlag) kommen kann. Dies kann, zumindest bei Otto-Kraftstoffen, zu einer Verpuffung - im schlimmsten Fall zu einem Fahrzeugbrand führen. Hier haben die Hersteller aus den Vorkommnissen der Vergangenheit dazugelernt (einfach mal googeln, wer sich an die Medienberichte nicht mehr erinnert). Das Tankschutzblech ist also kein "mechanischer" Schutz.
Um es klarzustellen: Das TSB ist ab der vom Hersteller festgelegten Reifengröße unbedingt zu montieren, beim 4G ab 19 Zoll. Andernfalls erlischt die Betriebserlaubnis und man riskiert den Verlust des Versicherungsschutz. Im Falle eines Brandes kann der Staatsanwalt durchaus sein Interesse bekunden.
Die Materialkosten belaufen sich auf ca. 25 Euro. AUDI hält zwar eine Arbeitsanweisung für die Montage bereit, der Aufwand ist darin leider nicht festgelegt. Daher sollte ein Festpreis verhandelt werden, ich halte 60 Euro inkl. Material für angemessen. Viele Werkstätten besitzen diesbzgl. absolute Fachunkenntnis - hier lässt sich AUDI die Schulung der Mitarbeiter in den Vertragswerkstätten durch den Kunden finanzieren. Aus eigener Erfahrung: der Kfz-Meister sollte explizit auf den Umstand hingewiesen werden, dass das TSB mit dem Massestrang elektrisch verbunden werden muss. Es kommt tatächlich vor, dass die Werkstatt nur die Radhausverkleidung abnimmt und das Blech einschraubt, ohne jedoch die Potentialausgleichsleitung anzuschließen. In diesem Fall ist das Ziel natürlich völlig verfehlt.
Gute Fahrt!
249 Antworten
Zitat:
@Milfrider schrieb am 17. März 2019 um 20:49:28 Uhr:
Zitat:
@combatmiles schrieb am 17. März 2019 um 20:20:58 Uhr:
mag jemand einen Felgenhersteller der ne ABE erteilt anschreiben und die Frage im Detail erörtern? Wär doch a Möglichkeit..Das wäre die beste Lösung.🙂
Falls einer ne EG-Genehmigungsnummer braucht wo ab Werk nur 16, 17 und 18-Zoll zugelassen sind
e1*2007/46*0436*02.Bin gespannt auf die Antwort.
@Technikeer
Vielleicht kannst nochmal den TÜV-Menschen fragen, der Dir das mit dem TSB mitgeteilt hat?🙂
Nee do ich habe mit dem Thema abgeschlossen und habe die Schnauze voll^^ nun glänzt das Stück blech schön über die Radhausschale durch und sollte mich mal jemand anhalten knalle ich dem alle belege auf die Haube und gut ist.
Zitat:
@Lightningman schrieb am 17. März 2019 um 20:51:43 Uhr:
Die Frage ist was wäre sinnvoller:
Einen Felgenhersteller oder Audi anzuschreiben?
gleich ist sowieso schluss mit lustig weil ihr die Ansage von @Polmaster nicht kapiert^^
Verstehe ich...na, dann muss ein anderer der Hauptdarsteller ran..🙂
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Wie ist das eigentlich mit Distanzscheiben, also technisch die elektrostatische Ladung? Die Räder sind ja weiter weg vom Tank.
@legal illegal ist egal bei der Frage
Warum dieses Thema so emotional diskutiert wird, ist mir schleierhaft.
Die ABE des Felgenherstellers ist kein Persilschein. Sie bescheinigt lediglich, dass die Felge den Herstelleranforderungen entspricht (bspw. die Traglast), bezogen auf ein Serienfahrzeug ohne Umbauten und unter Einhaltung etwaiger Auflagen des Fahrzeugherstellers. Auch das Fahrzeug besitzt i.d.R. eine allgemeine Betriebserlaubnis, sofern die entsprechende Konformität bescheinigt wurde. Die Konformitätsbescheinigung belegt, dass alle relevanten Richtlinien, Normen, Gesetze und Regeln eingehalten wurden.
Es liegt nicht im Ermessen der Gießerei - Pardon des Felgenherstellers bzw. des EU-Importeurs - die technischen Anforderungen eines weitaus komplexeren Fahrzeugs festzulegen. Dies wäre ein enormer regulatorischer Aufwand. Wenn dies außer dem Fahrzeughersteller Jemand kann - und darf - dann ist dies eine benannte Prüfstelle im Rahmen einer Einzelabnahme. Dafür wird das Teilegutachten des Felgenherstellers benötigt. Die Prüfstelle überprüft (hoffentlich) die herstellerseitigen Auflagen oder alternative Maßnahmen, bevor die spezifische Betriebserlaubnis erteilt wird, welche in den Fahrzeugpapieren vermerkt wird. Eine Einzelabnahme wäre dann erforderlich, wenn herstellerseitig eine bestimmte Bereifung nicht vorgesehen ist. Dies ist im hier thematisierten Problem nicht der Fall - es reicht die nachträgliche Montage des Tankschutzbleches, um bspw. 20 Zoll-Felgen auf den 4G zu schrauben, wenn dieser ursprünglich max. mit 18 Zoll-Felgen ausgeliefert wurde.
Für bauliche Veränderungen ist der Fahrzeughalter verantwortlich - er ist in der Holschuld und Bringpflicht. Es droht eine Nutzungsuntersagung.
Ich sehe es so: Wer 50k EUR für sein Fahrzeug ausgeben kann und 4000 EUR für einen Satz Felgen, kann auch 50..80EUR für dieses alberne Blech investieren.
Wer den technischen Hintergrund verstehen will, sollte nicht in der STVO suchen, sondern in den TRGS 727 - diese Technische Regeln sind allgemeinverbindlich.
Guten Fahrt!
Zitat:
@Technikeer schrieb am 18. März 2019 um 01:53:08 Uhr:
Ist ja alles toll nur wenn der kunde keine Ahnung hat ?
landet er hier bei MT und gibt sich diesen thread
ich sags nochmal: wenn jemand einen Felgenhersteller anschreibt und fragen könnte ob das alles so stimmt was z.Bsp @subitus schreibt wären wir deutlich schlauer und müssten uns nicht anfeinden..
ich für mein kleines, nicht rechtskräftiges Rechtsempfinden denke es ist so wie subitus sagt. Wenn bis 18 Zoll, reicht die ABE, wenn größer, dann muss halt das Blech rein damit der serienmäßige Zustand eines Fzges von Audi mit größer 18 hergestellt ist.
Zitat:
@Technikeer schrieb am 18. März 2019 um 01:53:08 Uhr:
Ist ja alles toll nur wenn der kunde keine Ahnung hat ?
Genau diese Frage stell ich mir auch, woher soll das alles der Besitzer kennen?
Dafür gibt es Prüfingenieure und in meinem Fall hat mir der Freudliche die Einbau bestätigt (eigentlich falsch) und die Abnahme wurde in zwei unabhängigen Ländern ohne dieses Blech erfolgreich gemacht (DE und die Schweiz, mit 8.5x20 ET43 und 15mm pro Rad), also insgesamt 3 Meinungen.
Wie soll ein Normalfahrer das alles nachvollziehen?
ich war beim freundlichen neulich wegen felgen.... der hat mich drauf hingewiesen das das blech ran muss... und hat beim nachsehen im System gesehen das es bei mir dran ist...
Genauso wie bei mir, das Blech sehe ich aber nicht... und eben die Prüfer hatten das nicht geprüft, warum auch immer.
Und ich würde sagen, das wird zu 30% nicht korrekt nachgerüstet. Wer prüft dann sowas. Das ist das eigentliche Skandal, dass man keinem mehr vertrauen kann.
Zitat:
@Sausler schrieb am 18. März 2019 um 15:41:59 Uhr:
ich war beim freundlichen neulich wegen felgen.... der hat mich drauf hingewiesen das das blech ran muss... und hat beim nachsehen im System gesehen das es bei mir dran ist...
Stand bei mir auch im System, es ist aber nicht verbaut, weshalb ich es in ca. 2 Wochen nachrüsten lasse.
Die Frage ist muss ich dann mit der Einbaurechnung einfach zum TÜV fahren und falls ja, was macht der?
Ich denke ja mal nicht, dass man immer die Einbaurechnung als Nachweis mitführen muss, oder?
Gruß