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Tankautomaten falsch benutzt, was jetzt?

Themenstarteram 13. Mai 2018 um 18:20

Hallo :)

 

habe eben zum 1. mal an einem Tankautomaten getankt.

Zuerst steckt man ja die Karte ein, gibt den PIN ein und die Säulen Nummer und tankt dann.

 

 

Das Problem ist nun allerdings, dass ich dachte ich müsste nach dem tanken die Karte nochmal rein stecken und den PIN etc. eingeben um meinen Beleg zu bekommen...

 

Danach kam natürlich kein Beleg mehr und ich fuhr einfach davon. Es geht mir nicht(!) um den Beleg sondern nur um die Frage ob ich jetzt durch das 2. mal PIN eingeben etc. Die Säule sozusagen für den nächsten "frei" geschalten habe und jetzt jemand auf meine Kosten tanken kann?

 

Aber normal müsste es da doch Sicherheitsvorkehrungen geben, dass wenn niemand gleich tankt sich die Säule sich wieder sperrt oder?

 

Wäre schön wenn mir jemand helfen kann :rolleyes:

 

Beste Antwort im Thema
am 13. Mai 2018 um 21:31

Deswegen konnte ich vorhin ohne Karte tanken. Hab mich schon gewundert. Danke lieber TE :*

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Zitat:

@Gurkengraeber schrieb am 14. Mai 2018 um 17:46:23 Uhr:

Ich hab auch mal Geld im Automaten liegen lassen, muss ein Anfall von völliger geistiger Umnachtung gewesen sein. Der nächste war wohl schnell genug und hats mitgenommen.

Das ist echt blöd. Ein Bekannter hat auch mal Geld im Automaten vorgefunden und dachte er sei schlau, da er ja einen Motorradhelm auf hatte. Blöderweise wurde bereits beim Betreten nach der Öffnungszeit seine Karte registriert (er hob danach kein weiteres Geld ab) und er bekam Post von der Bank mit der Bitte den Betrag abzugeben, was er dann auch tat. Man hätte sich zumindest einmal an die Bank wenden sollen.

 

Im übrigen finde ich die Diskussion total überflüssig. Allein vom Rechtsgefühl her würde man den Sprit nicht tanken. Stellt euch vor, dass es jemanden trifft, der immer nur für 10,-€ tanken kann und seinen Kindern durch so einen blöden Fehler nun die eine oder andere Freude weniger machen kann.

Zitat:

@Florian333 schrieb am 14. Mai 2018 um 17:59:13 Uhr:

Ich verlasse mich da mehr auf den Kopf. Aber da du offensichtlich nichts mehr Sinnvolles zu sagen hast, beende ich das dann auch dieser Stelle.

Das Verstehen müsstest Du schon noch selbst leisten.

Zitat:

@Gurkengraeber schrieb am 14. Mai 2018 um 17:46:23 Uhr:

 

Ich hab auch mal Geld im Automaten liegen lassen, muss ein Anfall von völliger geistiger Umnachtung gewesen sein. Der nächste war wohl schnell genug und hats mitgenommen. Tja, Blödheit wird halt manchmal umgehend bestraft. Also kein Mitleid mit dem TE falls sich jemand anderes bedient hat. Mal gewinnt man und mal verliert man. Daraus lernen und nächstes mal die Anleitung genau lesen. :cool:

Das ist ein typisches Beispiel für Unterschlagung.

O.

Zitat:

@Florian333 schrieb am 14. Mai 2018 um 13:33:53 Uhr:

Das Mitnehmen, Behalten-Wollen und Nicht-Bezahlen-Wollen.

Das Problem in diesem Automatenfall des TE ist aber, dass man den Sprit überhaupt nicht bezahlen kann, auch wenn man wollte. Denn der ist durch die unbeabsichtigte Freischaltung der Säule bereits bezahlt, allerdings vom Vorgänger bzw. TE. Man könnte nun bestenfalls bei diesem bezahlen, aber der ist ja bereits weggefahren und zudem nicht bekannt.

Wenn es sich bei dem Gratissprit nicht um eine Fehlfunktion des Automaten handeln sollte (was aus Sicht des Tankenden eigentlich anzunehmen wäre), müsste der Sprit wohl eine Fundsache sein. Dch wie soll man diese zurückgeben? Tank abpumpen und in Kanistern ins Fundbüro bringen? :D

Was hindert dich daran, dich dann an den Betreiber zu wenden? An diesen Tankstellen steht immer eine Telefonnummer.

Im Zweifel der Datenschutz.

Zitat:

@Gurkengraeber schrieb am 14. Mai 2018 um 17:46:23 Uhr:

Tja, Blödheit wird halt manchmal umgehend bestraft. Also kein Mitleid mit dem TE falls sich jemand anderes bedient hat.

Wieso kein Mitleid? Der TE hat die uebliche Prozedur angewandt und nach dem Tanken fuer die Belegausgabe nochmal die Karte eingeschoben.

Und du weisst natuerlich zu 100%, dass jeder Tankautomat exakt gleich arbeitet. Pustekuchen.

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 14. Mai 2018 um 17:43:18 Uhr:

Der 1. hat einfach nur einen bereicherungsrechtlichen Zahlungsanspruch.

Auf welcher Basis? Kaufvertrag, Schenkung o.ä. liegt zwischen 1. und 2. ja nicht vor. Es gibt keine uebereinstimmenden Willenserklaerungen, oder taeusche ich mich?

Ach ich vergas, das steht ja schon auf der ersten Seite.

@klugscheisser, ääh situ: auf deine Antworten kann man verzichten, deine Art von Ironie ist keine, 99,9999% wuerden mir da zustimmen.

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 14. Mai 2018 um 18:55:06 Uhr:

Im Zweifel der Datenschutz

Du weißt auch gegen alles etwas ;-)

Die Tankstelle muss die Daten ja nicht rausgeben und kann den Betrag weiterleiten.

Zitat:

@Bahnfrei schrieb am 14. Mai 2018 um 18:58:55 Uhr:

Der TE hat die uebliche Prozedur angewandt und nach dem Tanken fuer die Belegausgabe nochmal die Karte eingeschoben.

Der TE hat beim 2. Mal Karteeinschieben nochmal die PIN eingegeben, und das ist eigentlich eine sehr unübliche Prozedur. Habe selbst schon oft am Automaten getankt.

Zitat:

@spreetourer schrieb am 14. Mai 2018 um 19:22:15 Uhr:

Habe selbst schon oft am Automaten getankt.

Ihr vielleicht. Ich hab das bisher ein einziges Mal erlebt. Ich haette zwar die PIN auch nicht nochmal hergegeben. Aber ich bin ja auch im Softwarebereich taetig, bei dem viel Wert auf Datensparsamkeit gelegt wird. Andere haben dagegen keine Skrupel, ihre Payback-Karte bei jeder Gelegenheit vorzulegen, andere sogar regelmaessig ihre Kreditkarte. Ist halt so ein Automatismus, genau wie grundsaetzlich auf "Ok" zu klicken, ohne vorher den Hinweistext zu lesen, weil "da immer das gleiche steht".

Zitat:

@Bahnfrei schrieb am 14. Mai 2018 um 19:06:12 Uhr:

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 14. Mai 2018 um 17:43:18 Uhr:

Der 1. hat einfach nur einen bereicherungsrechtlichen Zahlungsanspruch.

Auf welcher Basis? Kaufvertrag, Schenkung o.ä. liegt zwischen 1. und 2. ja nicht vor. Es gibt keine uebereinstimmenden Willenserklaerungen, oder taeusche ich mich?

Ach ich vergas, das steht ja schon auf der ersten Seite.

...

Zwischen dem 1. und dem 2. besteht ein gesetzliches Schuldverhältnis aus Bereicherungsrecht auf Wertersatz, §§ 812 Absatz 1 Satz 1 Halbsatz 1 Alternative 2 iVm 818 Absatz 2 BGB ... falls Du damit was anfangen kannst ... willst ... oder so. Ich schrobte es aber schon in verständlichen Worten. :)

Zitat:

@Schubbie schrieb am 14. Mai 2018 um 19:06:17 Uhr:

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 14. Mai 2018 um 18:55:06 Uhr:

Im Zweifel der Datenschutz

Du weißt auch gegen alles etwas ;-)

Die Tankstelle muss die Daten ja nicht rausgeben und kann den Betrag weiterleiten.

Ja, das macht der schlechte Umgang. :D

Der Datenschutz erfreut diesen Monat in besonderer Weise, weil sich da sehr viel ab dem 25.5. ändert. Das nervt fast überall.

am 14. Mai 2018 um 20:56

Zitat:

@Bahnfrei schrieb am 14. Mai 2018 um 19:06:12 Uhr:

 

@klugscheisser, ääh situ: auf deine Antworten kann man verzichten, deine Art von Ironie ist keine, 99,9999% wuerden mir da zustimmen.

Du musst das schon verständlich formulieren: "ääh - ich habe das immer noch micht kapiert."

Dann verstehen das 100 %.

Noch ein Tipp vom Klugscheißer: Lautes Bellen erlaubt Rückschlüsse. Trägst du Schlips?

Zitat:

@Bahnfrei schrieb am 14. Mai 2018 um 21:44:09 Uhr:

Ihr vielleicht. Ich hab das bisher ein einziges Mal erlebt.

Dann wünsche ich dir, dass du nie in Frankreich oder Italien außerhalb der Öffnungszeiten tanken musst. Auch in der Schweiz waren viele Automaten - ohne Personal.

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