Tankautomaten falsch benutzt, was jetzt?

Hallo 🙂

habe eben zum 1. mal an einem Tankautomaten getankt.
Zuerst steckt man ja die Karte ein, gibt den PIN ein und die Säulen Nummer und tankt dann.

Das Problem ist nun allerdings, dass ich dachte ich müsste nach dem tanken die Karte nochmal rein stecken und den PIN etc. eingeben um meinen Beleg zu bekommen...

Danach kam natürlich kein Beleg mehr und ich fuhr einfach davon. Es geht mir nicht(!) um den Beleg sondern nur um die Frage ob ich jetzt durch das 2. mal PIN eingeben etc. Die Säule sozusagen für den nächsten "frei" geschalten habe und jetzt jemand auf meine Kosten tanken kann?

Aber normal müsste es da doch Sicherheitsvorkehrungen geben, dass wenn niemand gleich tankt sich die Säule sich wieder sperrt oder?

Wäre schön wenn mir jemand helfen kann 🙄

Beste Antwort im Thema

Deswegen konnte ich vorhin ohne Karte tanken. Hab mich schon gewundert. Danke lieber TE :*

96 weitere Antworten
96 Antworten

Für die Unterschlagung ist keine Wegnahme erforderlich, es reicht die rechtswidrige Zueignung. Wenn aber der Täter schon vorher erkennt, dass er hier "günstig" Sprit bekommt, dann kann bereits der Tankvorgang ein Gewahrsamsbruch sein und es kann Diebstahl vorliegen. In Deutschland ist die Reihenfolge "erst tanken, dann bezahlen" üblich, aber dies gerade nicht an Tankautomaten. Es kommt also auch hier wieder darauf an, wann der Tankende was bemerkt und welche Absicht er dabei hat.

Die Tanke pumpt den Sprit allerdings mit dem Willen des Eigentümers in das Auto. Also keine Wegnahme. Auch keine Änderung des Besitzwillens beim "Däääder", denn er kommt ja mit der Handlung (Tanken) wunschgemäß in den Besitz des Sprits. Das ist immer noch nicht strafbar. Verwahrungsbruch ... weißte selbst, dass das Quatsch ist. Ich halt mal Ausschau nach einer Automatentanke ... 🙂

Nicht Verwahrungsbruch nach § 133 StGB, sondern Gewahrsamsbruch. Und das ist überhaupt kein Quatsch. Der Benzindieb wird nicht wegen Unterschlagung, sondern wegen Diebstahls verurteilt, weil schon der Tankvorgang als Wegnahme angesehen wird. Der Ladendieb wird üblicherweise auch noch wegen Hausfriedensbruchs angezeigt.

Fall mir nicht in Schnappatmung, aber der Sprit ist ja nicht geklaut. Er ist bezahlt. Und nun?

Ähnliche Themen

Beim Tanken kommt ( im Gegensatz zu üblichen Kaufvorgängen, wo der Vertrag erst an der Zahlkasse geschlossen wird) bereits mit dem Starten des Tankvorganges ein Kaufvertrag zustande. Kunde ist zur Zahlung verpflichtet.

Durch die nicht mehr mögliche Rückgängigmachung des Tankvorganges wird sein Zueignungswille manifestiert. Wegfahrt ohne Bezahlung ist Unterschlagung.

O.

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 14. Mai 2018 um 16:51:26 Uhr:


aber der Sprit ist ja nicht geklaut. Er ist bezahlt. Und nun?

Dann ist es kein Diebstahl und keine Unterschlagung zum Nachteil des Tankstellenpächters oder der Mineralölfirma, sondern zum Nachteil des vorherigen Kartenbenutzers.

Zitat:

@go-4-golf schrieb am 14. Mai 2018 um 17:34:25 Uhr:


Beim Tanken kommt ( im Gegensatz zu üblichen Kaufvorgängen, wo der Vertrag erst an der Zahlkasse geschlossen wird) bereits mit dem Starten des Tankvorganges ein Kaufvertrag zustande. Kunde ist zur Zahlung verpflichtet.

Durch die nicht mehr mögliche Rückgängigmachung des Tankvorganges wird sein Zueignungswille manifestiert. Wegfahrt ohne Bezahlung ist Unterschlagung.

O.

... und die Titanic ist ein Kreuzfahrtschiff. DER SPRIT IST BEZAHLT! 🙄

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 14. Mai 2018 um 17:39:55 Uhr:


DER SPRIT IST BEZAHLT!

Ich zapfe dir heute Nacht mal deinen Tank leer. Anschließend rufe ich laut: "DER SPRIT IST BEZAHLT!"

Zitat:

@Florian333 schrieb am 14. Mai 2018 um 17:39:46 Uhr:



Zitat:

@berlin-paul schrieb am 14. Mai 2018 um 16:51:26 Uhr:


aber der Sprit ist ja nicht geklaut. Er ist bezahlt. Und nun?

Dann ist es kein Diebstahl und keine Unterschlagung zum Nachteil des Tankstellenpächters oder der Mineralölfirma, sondern zum Nachteil des vorherigen Kartenbenutzers.

Auch nicht richtig. Der 1. hatte nie Besitz an dem Sprit, den der 2. eingepumpt bekommen hat. Der 1. hat einfach nur einen bereicherungsrechtlichen Zahlungsanspruch. Nicht mehr. Nicht weniger. Die Erde dreht sich trotzdem weiter.

Lass gut sein, die Horrorszenariopoeten sind mal wieder in voller Fahrt. 😁

Wenn ich sowas sehen würde, würde ich auch einfach tanken und mich freuen. Gibt Null Grund das nicht zu tun.

Ich hab auch mal Geld im Automaten liegen lassen, muss ein Anfall von völliger geistiger Umnachtung gewesen sein. Der nächste war wohl schnell genug und hats mitgenommen. Tja, Blödheit wird halt manchmal umgehend bestraft. Also kein Mitleid mit dem TE falls sich jemand anderes bedient hat. Mal gewinnt man und mal verliert man. Daraus lernen und nächstes mal die Anleitung genau lesen. 😎

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 14. Mai 2018 um 17:43:18 Uhr:


Der 1. hatte nie Besitz an dem Sprit, den der 2. eingepumpt bekommen hat.

Besitz nicht, aber vielleicht Eigentum?

Zitat:

@Gurkengraeber schrieb am 14. Mai 2018 um 17:46:23 Uhr:


Ich hab auch mal Geld im Automaten liegen lassen, muss ein Anfall von völliger geistiger Umnachtung gewesen sein. Der nächste war wohl schnell genug und hats mitgenommen.

Wenn du dich damit abgefunden hast, ist es deine Entscheidung. Aber meinst du, dass die Mitnahme deines Geldes durch den anderen rechtmäßig war und er somit keine Straftat begangen hat? Darum geht ja die Diskussion, nicht um die persönliche Einstellung im Sinne von "Da habe ich eben Pech gehabt".

Zitat:

@Florian333 schrieb am 14. Mai 2018 um 17:46:27 Uhr:



Zitat:

@berlin-paul schrieb am 14. Mai 2018 um 17:43:18 Uhr:


Der 1. hatte nie Besitz an dem Sprit, den der 2. eingepumpt bekommen hat.

Besitz nicht, aber vielleicht Eigentum?

Dann hätte er es zuvor erwerben müssen, was er nicht hat (zumindest wissen wir nichts davon)

Zitat:

@Florian333 schrieb am 14. Mai 2018 um 17:46:27 Uhr:



Zitat:

@berlin-paul schrieb am 14. Mai 2018 um 17:43:18 Uhr:


Der 1. hatte nie Besitz an dem Sprit, den der 2. eingepumpt bekommen hat.

Besitz nicht, aber vielleicht Eigentum?

Nein, das schon gleich garnicht. Dein Bauchgefühl hat mit der Rechtslage nichts gemeinsam.

Ich verlasse mich da mehr auf den Kopf. Aber da du offensichtlich nichts mehr Sinnvolles zu sagen hast, beende ich das dann auch dieser Stelle.

Deine Antwort
Ähnliche Themen