Tagfahrlicht, was ist die beste Lösung..?
hallo,
ich habe am 21.11. nen termin beim 🙂 und will dann gleich mir das tagfahrlicht programmieren lassen.
nun meine fragen:
1) leuchtet das licht schon vor dem start? wenn ja, geht das starten doch stark auf die batterie, oder?
2) kann man das licht dann nie ausschalten wenn die zündung an ist oder der motor läuft? z.b. wenn man mit irgendwem noch quatschen will und einfach nur den motor laufen lässt um zu heizen..
mfg
83 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von dragstarnina
die be erlischt damit in keinem fall mehr, da es seit dem 1.11. nur noch die eu zulassung gibt. was dann in irgendeinem eu land erlaubt ist ist auch in deutschland gültig.
so das die ganze programmierung legal ist. das ist die aussage der straßenverkehrsbehörde.
Hi @all,
also hier besteht definitiv Klärungsbedarf, da dies wohl dem ein oder anderen Foren-User sehr stark behilflich sein könnte.
Danke und viele Grüße
g-j🙂
Zitat:
Original geschrieben von dragstarnina
die be erlischt damit in keinem fall mehr, da es seit dem 1.11. nur noch die eu zulassung gibt.
Seit dem 01.11.2005 werden bei uns in Deutschland nur noch die neuen EU-Zulassungsbescheinigungen I + II anstelle von Fahrzeugbrief und -schein ausgestellt. Dadurch haben sich aber keinesfalls die deutschen Zulassungsbestimmungen gemäß StVZO geändert.
Genau,
hat mir die "freundliche" Dame beim Straßenverkehrsamt auch gesagt. Gibt jetzt die neuen Scheine, die ich übrigens nich besonders Vorteilhaft finde (im Fahrzeugbrief steht zB nur noch die Anzahl der Vorbesitzer, nicht mehr wer, Schein ist nur dämlich zu falten, weniger Infos, etc.) ansonsten ändert sich aber nix.
greetz
Jetzt verstehe ich nur noch Bahnhof ??
Was ist denn nun erlaubt ???
Darf man nun selbst die beleuchtungseinstellungen ändern oder nicht ??
Wie bereits in einem anderen Thread war die Frage ja noch offen ob man die Nebelschlussleuchten als zusätzliche Rückleuchten nutzen darf oder nicht ( a`la A4 / A6 ) ......
Ähnliche Themen
Wenn es irgendwann mal einen EU-Standard geben wird, dann darf man vielleicht auch dies hier programmieren:
Tagfahrlicht Kanada
Natürlich dann ohne die Begrenzungsleuchten.
Zitat:
Original geschrieben von dragstarnina
das hat damit zu tun das fahrzeuge die in der eu zugalssen werden bzw. können, in der ganzen eu gleich gestellt sind.
es ist eine gesetzteslücke, die zb. ein chinesischer hersteller für seinen geländewagen landwind nutzt.
er läßt das auto in spanien zu und es wird dann in deutschland an kunden verkauft. so kann mann eine einzelabnahme umgehen. dieses auto entspricht in keinsterweise den heutigen sicherheitstandarts, aber über diesen weg ist es legal. deshalb ist die ganze diskussion mit dem tagfahrlicht hinfällig
Hallo !
Das ist falsch. Er umgeht dadurch überhaupt nichts, denn die EU-weiten Vorschriften besagen, dass lediglich Fahrzeuge bis 2500kg einen Crashtest absolvieren müssen und nur dann eine Einzelabnahme respektive eine COC (Certificate of Conformity = EU-weit gültige Typengenehmigung) bekommen. Der Landwind hat jedoch ein Gewicht von 2510 kg.
Zitat:
Original geschrieben von dragstarnina
die be erlischt damit in keinem fall mehr, da es seit dem 1.11. nur noch die eu zulassung gibt. was dann in irgendeinem eu land erlaubt ist ist auch in deutschland gültig.
so das die ganze programmierung legal ist. das ist die aussage der straßenverkehrsbehörde.
1. Die neuen Fahrzeugpapiere, d.h. Zulassungsbescheinigung Teil 1 und 2 gibt es seit dem
01.10.2005. Diese Papiere implizieren keine Änderungen am bisherigen Zulassungsverfahren. Mithin bleiben alle Bestimmungen bezüglich eines Erlöschens der BE bei einem Fahrzeug, welches in Deutschland zugelassen wurde und an dem im Nachhinein Änderungen vorgenommen werden, wie gehabt gültig (§§ 19 ff. StVZO).
2. Anders verhält es sich, wenn es sich um ein Fahrzeug handelt, welches in einem anderem Mitgliedsstaat der Europäischen Union als Deutschland zugelassen wurde. Diese Fahrzeuge fallen dann logischerweise nicht unter die deutschen Zulassungsbestimmungen ! Möglicherweise sind in diesen Ländern Änderungen an der Beleuchtungsanlage zulässig.
Zitat:
Original geschrieben von pelsi
Jetzt verstehe ich nur noch Bahnhof ??
Was ist denn nun erlaubt ???
Darf man nun selbst die beleuchtungseinstellungen ändern oder nicht ??Wie bereits in einem anderen Thread war die Frage ja noch offen ob man die Nebelschlussleuchten als zusätzliche Rückleuchten nutzen darf oder nicht ( a`la A4 / A6 ) ......
Lichttechnische Einrichtungen sind laut § 22a StVZO bauartgenehmigungspflichtig, die durch nationale Prüfzeichen gekennzeichnet sind. Dabei wird die BAG auf das jeweilige Fahrzeugteil bezogen, so dass der jeweilige „Verwendungsbereich“ eingehalten werden muss. Ein Bremslicht darf somit nicht als Nebelschlussleuchte fungieren.
Hier lässt sich durchaus eine Erlöschen der BE begründen.
Gruß,
JMcClane
THX Drahkke & JMcClane
damit sollte die Sache wohl geklärt sein 😉
Gruß
Kandinsky
der die Sache mit den Nebelschlußleuchten persönlich nicht schlecht findet, aber keinen Ärger will
Wie ist das denn bei A4 Avant und A6 Avant gelöst ???
habe die separate Nebelschlussleuchten oder sind diese intregriert in der normalen Schlussleuchte ?
Zitat:
Original geschrieben von Stello
danke für die infos.
das heisst also, dass bei der skandinavien-version alle lichter leuchten, wenn der lichtschalter auf AUS und ABBLENDLICHT steht.
kann man nicht einstellen, dass nur die scheinwerfer leuchten? ohne rückleuchten, und tacho/schalter innen.
lampen zu wechseln ist beim a3 sehr mühsam und deshalb will ich den verschleiss niedrig halten.. 🙂ausserdem wäre es auch sehr fein, wenn man das licht ganz abschalten kann, auch wenn der motor läuft..
Meine Frau hat genau das bei ihrem A3 bekommen. Nur die Scheinwerfer leuchten in Stellung 0 oder Auto. Wenn es dann so dunkel wird, dass die Beleuchtung durch den Lichtsensor anginge wird bei Auto-Stellung die Armaturenbeleuchtung, Kennzeichenbeleuchtung, Begrenzungslicht dazugeschalten. Ob die Intensität des Abblendlichts auch gesteigert wird weiss ich nicht.
Ciao
Gio
Zitat:
Original geschrieben von gio123
Nur die Scheinwerfer leuchten in Stellung 0 oder Auto. Wenn es dann so dunkel wird, dass die Beleuchtung durch den Lichtsensor anginge wird bei Auto-Stellung die Armaturenbeleuchtung, Kennzeichenbeleuchtung, Begrenzungslicht dazugeschalten. Ob die Intensität des Abblendlichts auch gesteigert wird weiss ich nicht.
Ciao
Gio
Das wär die ideale nachträgliche Umsetzung für das Tagfahrlicht. Nur leider hat es einen Schönheitsfehler. Die Schalterstellung "Standlicht" funktioniert nicht! Erst wenn man zusätzlich die Handbremse anzieht.
Mich persönlich stört das nicht aber dem Gesetzgeber. Standlicht muß funktionieren auch ohne zusätzliche Eingriffe.
Wahrscheinlich bekommt man so kein "Pickerl" wie man die TÜV Überprüfung in Österreich so nennt ;-)
Das gilt sicher auch für andere Schaltungen wie sie in den vorherigen Beiträgen genannt werden. Sicher so lange nichts passiert und es niemanden (Polizei) auffällt, ist es egal. Aber ich persönlich möchte nicht wegen so einer Spielerei in Schwierigkeiten geraten, das steht sich doch nicht dafür!
kann man das licht also gar nicht mehr abdrehen wenn der motor läuft? oder geht das dann mit schalterstellung 0 und handbremse?
Das Licht kann man bei laufenden Motor nicht abdrehen - wie auch, dazu würde es einen Extra Schalter benötigen wie die Audis die ein echtes Tagfahrlicht haben.
Hallo !
Hab A3 Sportback ohne Xeneon.
Nun wollt ich wissen ob ich auch Tagfahrlicht bei meinem A3 programieren kann ?
Wenn ja, welche Lichter betrifft es ?
mfg Chero
Warum machen eigentlich alle so einen Wind um das Tagfahrlicht? Ob man nun mit Standlicht oder Tagfahrlicht fährt, ist doch schlußendlich egal...
Oder hab ich was verpasst?
Zitat:
Original geschrieben von Ragnon
Ob man nun mit Standlicht oder Tagfahrlicht fährt, ist doch schlußendlich egal... Oder hab ich was verpasst?
Nach der StVO ist das Fahren mit Tagfahrlicht zulässig, das Fahren nur mit Standlicht hingegen nicht.