Tagfahrlicht
Hallo, Leute habe mir unten in die Lüftunggittern an meinem Wagen zusammen mit einem Kumpel Tagfahrlicht eingebaut (Marke Eigenbau).
Die Frage kann ich damit einfach so Fahren auch Nachts. Habe das noch nicht bei den Neuen Audis gesehen das es auch Nachts an ist.
Oder heißt das nicht um sonst Tagfahrlicht.
Gruß aus Bremerhaven
Beste Antwort im Thema
Hallo Leute...
Hab mir gerade mal den Thread durchgelesen und mußte schon ein wenig schmunzeln.
Besonders über den Starrsin von HenrikP (ist kein pers. Angriff, Henrik 😉)
Die S6 TFL sind und bleiben eintragungsfrei - egal an welchem Auto - wenn die genannten Kriterien eingehalten werden...
Könnt Euch mal den Spaß machen und bei A4-Freunde.com vorbei schauen. Da gibt es einen Thread (Tagfahrlicht vom S6?), der geht über 19 Seiten. Da wurde das Thema so weit erörtert, bis auch auf die letzte, sichere Quelle verwiesen war...
Besonders interessant ist Seite 17!!! Da findet Ihr eine schriftl. Bestätigung vom TÜV und vom KBA, daß sie nicht eintragungspflichtig sind!!!
Hoffe, ich konnte ein wenig helfen, auch wenn ich ein Ex-C4 Fahrer bin... 😛
LG Chris.
37 Antworten
ich bin der letzte, dem sowas stört 😁 wer im glashaus sitzt...
nur sage nicht, dass es eintragungsfrei ist - das ist nunmal falsch. und wenn es einer wissen muss, dann ich 😁
Hallo,
laut aussage vom TÜV ist alles was ein E-Prüfzeichen besitzt solange eintragungs frei solange man die dazughörigen anbau anweisungen einhält.
Im Fall der Originallen S6 TFL
höhe vom Boden: min 250mm; max 1400mm
abstand zueinander min:600mm
Die Lichter müssen sobald die Zündung an ist angehen und dürfen nicht schlatbar sein.
Sobald das abblendlicht an ist müssen sie gedimmt werden oder erlischen.
Gruß Max
Zitat:
Original geschrieben von maxl 909
Hallo,
laut aussage vom TÜV ist alles was ein E-Prüfzeichen besitzt solange eintragungs frei solange man die dazughörigen anbau anweisungen einhält.
Im Fall der Originallen S6 TFL
höhe vom Boden: min 250mm; max 1400mm
abstand zueinander min:600mmDie Lichter müssen sobald die Zündung an ist angehen und dürfen nicht schlatbar sein.
Sobald das abblendlicht an ist müssen sie gedimmt werden oder erlischen.Gruß Max
Zitat:
Original geschrieben von HenrikP
ich bin der letzte, dem sowas stört 😁 wer im glashaus sitzt...
nur sage nicht, dass es eintragungsfrei ist - das ist nunmal falsch. und wenn es einer wissen muss, dann ich 😁
Noch fragen??? Ist nun mal eintragungsfrei😁😛.
meine originalen xenons haben auch ein e-zeichen 😁
deshalb darf man die zB aber nich im golf 3 einbauen...
e-zeichen bedeutet nur, dass sie den allgemeinen lichttechnischen anfordernungen entsprechen und in dem auto, wo sie ab werk verbaut wurden, eingebaut werden dürfen.
ansonsten brauch man eine ABE dazu. hat man die nicht, muss man die lampe mit dem e-zeichen eintragen lassen.
das e-zeichen bezihet sich nur auf die lampe, nicht auf den richtigen einbau. genau das MUSS der tüver dokumentieren / abnehmen. alternativ reicht dann eine ABE aus, dann kann der kontrollierende das selbst schnell nachrprüfen.
klingt komisch, ist aber so 😁
ob du es glauben willst oder nicht - so ist das gesetzlich vorgesehen. ich schreib jetzt nichts mehr dazu, weil du eh nur das hören willst was dir passt 😛
deswegen ist es aber nicht richtig, auch wenn 30 andere das anders sehen und über 5 ecken anders kennen.
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Zitat:
E-Prüfzeichen
Das E-Prüfzeichen sagt aus, dass das entsprechende technische Bauteil innerhalb der EU zugelassen ist und nicht extra durch den TÜV (oder vergleichbarem) mittels "TÜV-Gutachten", d.h. Teilegutachten (TGA), in die Fahrzeugpapiere eingetragen, bzw. keine Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) oder EG-Betriebserlaubnis (EG-BE) während dem Führen bzw. Fahren des Kfz oder Krads mitgeführt werden muss.
Na ja egal du lässt es eintragen ich nicht. Von 100 werden es 10 eintragen lassen und einer davon bist du😁.
Zitat:
Original geschrieben von audistyle
Na ja egal du lässt es eintragen ich nicht. Von 100 werden es 10 eintragen lassen und einer davon bist du😁.Zitat:
E-Prüfzeichen
Das E-Prüfzeichen sagt aus, dass das entsprechende technische Bauteil innerhalb der EU zugelassen ist und nicht extra durch den TÜV (oder vergleichbarem) mittels "TÜV-Gutachten", d.h. Teilegutachten (TGA), in die Fahrzeugpapiere eingetragen, bzw. keine Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) oder EG-Betriebserlaubnis (EG-BE) während dem Führen bzw. Fahren des Kfz oder Krads mitgeführt werden muss.
So Jungs hab ein bischen mit gelesen. Bekommt man es auf dem legalen Wege eingetragen oder nicht. Gibts für den A 6 C4 ein ABE oder nicht. Und bitte bleibt mal sachlich.
eine ABE gibts nicht. du MUSST es per einzelabnahme eintragen lassen.
du bekommst es aber AUFGRUND des E-Zeichens eingetragen. der tüver dokumentiert dass es ordnungsgemäß eingebaut wurde.
alles andere ist falsch.
hallo,
brauch man dann für die tfl ein steuergerät? bei e..y gehen die ja für 190 euro weg, da wird ma aber noch was brauchen,oder?
oder wer kann da ein paar wörtchen zum einbau loswerden 😁
mfg
tenk
So also aufgrund der vielen fragen nochmal nachgefragt beim TÜV und den Grünen.
Und sollange es E-Prüfzeichen hat und die einbau bestimmungen eingehalten sind ist es erlaubt.
Ich hab mir jetzt zusätzliche LED Standlichter eingebuat mit E-zeichen, war damit beim tüv der meinte ok
und die Grünen sagen auch ok also wo liegt den da das Problem?
Und mit TFL ist es das gleiche...
... aber das betriufft mich erst ab nächstem jahr wenn die standlichter dem TFL weichen^^
Gruß Max
Zitat:
Original geschrieben von maxl 909
So also aufgrund der vielen fragen nochmal nachgefragt beim TÜV und den Grünen.
Und sollange es E-Prüfzeichen hat und die einbau bestimmungen eingehalten sind ist es erlaubt.Gruß Max
das ist doch der knackpunkt, was ich bei dir fett markiert habe.
wenn du den falschen polizist erwischt dann fragt er dich nach der ABE. die hast du nich, also fragt er nach der eintraung. weil der tüver kann nur die einbau bestimmungen prüfen, das macht nicht der polizist auf der straße.
ich sags ja nur so wie es ganz blöd laufen kann. kein polizist wird euch sowas fragen wenn ihr nett seid. nur bei nem crash wird die gegnerische versicherung versuchen möglichst wenig geld zahlen müssen - und sich dabei herausstellt dass einer durch das licht geblendet wurde, er brauch das ja nur behaupten, und da is nix eingetragen und keine ABE...
Zitat:
Original geschrieben von maxl 909
So also aufgrund der vielen fragen nochmal nachgefragt beim TÜV und den Grünen.
Und sollange es E-Prüfzeichen hat und die einbau bestimmungen eingehalten sind ist es erlaubt.Ich hab mir jetzt zusätzliche LED Standlichter eingebuat mit E-zeichen, war damit beim tüv der meinte ok
und die Grünen sagen auch ok also wo liegt den da das Problem?
Und mit TFL ist es das gleiche...
... aber das betriufft mich erst ab nächstem jahr wenn die standlichter dem TFL weichen^^Gruß Max
Wenn die E-zeichen haben brauchst du nix zumachen. Wir hatten 2 endrohre geschweißt mit E-zeichen und beim nächsten HU wollten wir die eintragen lassen aber der Tüvler hat gesagt die haben E-zeichen brauchst du nicht. Und oben bei meiner Zitat steht das auch.
Mich würden deine Standlichter interessieren. So wie ich es weiß gibst keine LED Standlichter mit E-prüfzeichen. Es gibt zwar einen aber bei dem ist das gefälscht und die hast du wahrscheinlich.
Meine sind von Jom ist eig alles soweit wirklich original.
Sind acuh nicht die die in den original scheinwerfern verbaut werden.
Ist so eine art begrenzungsleuchte...
... die wurden damals als TFL verkauft bei e..y und naja in wirklichkeit nur ne zulassung als Standlicht daher kenn ich acuh die einbaubestimmungen für beides 😉
Hab mir für die Teile von TÜV das OK geholt und auch bei den grünen nachgefragt (da in der Familie geben die gerne auskunft)
Im Anhang mal ein Bild
Die werden aber nächstes Jahr durch original TFL vom s6 getauscht. und bisdahin kann mir keiner was haben da er eh nur in da garage steht und winterschlaf hält😉
Gruß Max
Hallo an alle
Habe diese am We im Prospekt gefunden was haltet Ihr davon ?
gruß raudi52
http://www.real.de/wochenangebote_heimwerken_auto.html?...