Tagfahrlicht

Audi A6 C5/4B

Hallo,

sagt mal, hat sich noch keiner hier gedanken übers Tagfahrlicht gemacht.

Die Suche hat leider nichts ergeben.

Ich ich würde schon gern die Xenon etwas entlasten...

Nur wohin soll man die geben, damit das auch was gleichschaut.
Nebelscheinwerfer sind ja nicht so erlaubt, oder?

Hat da schon jemand Erfahrung?

55 Antworten

1. Warum leuchtet das Fernlicht NICHT hoch? Was weisst du denn, was wir nicht wissen?

2.

Zitat:

X.LIGHT Standard -60% .. 39EURO
Wie X.LIGHT Standard, jedoch 60% Leuchtstärkenreduktion
Bitte beachten Sie, dass sich die Beschreibungen auf den anderen Seiten vornehmlich auf das X.LIGHT Standard mit 20% Leuchtstärkenreduktion beziehen. Ideal für das Fernlicht als Tagfahrlicht. Nicht Legal.
Lieferzeit: Ab Lager

Ich finde nur das hier mit 60% fürs Fernlicht, mit 20% sehe ich nichts.

Aber mehr interessieren würde mich trotzdem, ob ich einfach durch Umprogrammierung das US-TFL aktivieren kann.

Dieses US-Tagfahrlicht gab es nicht beim 4B.

.. ich weiss nicht, was ihr wisst ;-) aber das Fernlicht hat seinen Lichtkegel höher als das Abblendlicht - aber genau das macht ja für TFL ja auch Sinn! Ich will ja nicht die Strasse beleuchten, sondern (natürlich ohne zu blenden!!) ein ganz klein bisschen "in die Augen der anderen Fahrer leuchten" sozusagen..
Die TFL werden ja auch NICHT so eingestellt, dass sie nur auf den Boden leuchten.

Zu der Reduktion der Lichtstärke: Achtung, die X.light-Leute reden von ELEKTRISCHER Leistung! Die Lichtleistung beim Dimmen ist aber nicht proportional zur elektrischen Leistung. Will sagen, wenn ich eine 50Watt Birne elektrisch mit 25Watt betreibe, ist die wesentlich dunkler als eine "original" 25Watt Birne, die mit 25 Watt betrieben wird.
Das liegt daran, wenn eine Birne mit weniger als Nennlast betrieben wird, mehr in Wärme umgesetzt wird. Also "20% weniger Strom" heisst nicht 20% weniger Licht!

Ich find die Variante Fernlicht dimmen nach wir vor sehr interessant ... wenns blos ne Möglichkeit gäbe, den Gesetzgeber davon zu überzeugen!??

Ok.. Und wieder was gelernt 🙂 Ich finde diese Variante auch ganz gut. Naja der Gesetzgeber ist mir da nicht ganz so wichtig. Wird sich schon keiner dran stören.

Ähnliche Themen

Zitat:

Original geschrieben von Dennis_STK


Ok.. Und wieder was gelernt 🙂 Ich finde diese Variante auch ganz gut. Naja der Gesetzgeber ist mir da nicht ganz so wichtig. Wird sich schon keiner dran stören.

Könntest doch mal die vorhandenen dimmen um zu kucken wie es rüberkommt ???

Bin auch gerade mal so am überlegen 😕

Andy

Ich werd mir die Tage mal dieses X-Light bestellen und einbauen. Wird schon ganz nett aussehen.

Zitat:

Original geschrieben von Dennis_STK


Ok.. Und wieder was gelernt 🙂 Ich finde diese Variante auch ganz gut. Naja der Gesetzgeber ist mir da nicht ganz so wichtig. Wird sich schon keiner dran stören.

jaja, die Variante sieht bestimmt gut aus... aber rein rechtlich verliert man halt die Zuslassung von den Bock...

und wenn irgendwas passiert, und der Gegner sagt "aber aber .. ich hab mich von dem komischen Licht geblendet (oder sonst was) gefühlt" und es kommt raus, dass das was eigengebasteltes ist, - schwupp - ist der Versicherungsschutz weg

DAS ist eigentlich das einzige, was mich davon abhält, mal den Lötkolben in die Hand zu nehmen ;-((( oder sehe ich da was falsch !? (zumal die Dinger ja dann immer in Betrieb wären!?)

Ich werd mir da noch nen Schalter zwischen machen. Falls ich doch mal keine Lust auf TFL habe. Ja die wären an sobald du die Zündung einschaltest. Wenn es denn so anschließt. Das mit dem Versicherungsschutz ist schon richtig. Ich denke aber nicht das jemand so etwas sagen würde.

Zitat:

Original geschrieben von Dennis_STK


Das mit dem Versicherungsschutz ist schon richtig. Ich denke aber nicht das jemand so etwas sagen würde.

Meinst Du !?? - Wenn es um den eigenen Vorteil geht, verkaufen manche Leute ihre Schwiegermutter ... sicher nicht gerade löblich aber leider kommts doch manchmal vor 🙁

Mich würds mal interessieren, was für eine Prozedur nötig wäre, das so einigermassen legal durchzu bekommen - gibts ne Einzelabnahme oder Sonderprüfung für TFL beim TÜV !???

Das Problem dabei ist das die Scheinwerfer nicht für gedimmtes TFL ausgelegt sind. Ist genauso wenn du Xenon einbauen willst. Ich glaube das ist nicht möglich.

Zitat:

Original geschrieben von Dennis_STK


Das Problem dabei ist das die Scheinwerfer nicht für gedimmtes TFL ausgelegt sind. Ist genauso wenn du Xenon einbauen willst. Ich glaube das ist nicht möglich.

Was meinst Du damit?

Ein wirkliches Problem sollte das nicht sein, TFL braucht ja keine Leuchtweitenregulierung oder Waschanlage. Man müsste ja nur die Birnen mit weniger Spannung versorgen - und da die dann ja auch weniger warm werden (als im Voll-Lichtberieb) gibts auch von der ärmeentwicklung keine Probleme.

Oder??

Hab gestern das x.light bestellt.

Mal schaun wie es wird...

aber die Idee mit dem Schalter ist nciht schlecht, sowas werd ich auch verbauen

Ich meinte damit das der Tüv dir das nicht eintragen wird weil die Scheinwerfer dafür keine BE haben. z.b. Xenon wirst du niemals in nem Halogenscheinwerfer eingetragen bekommen. Egal ob du SRA
und ALWR hast. So verhält es sich auch mit dem TFL

Villeicht ist das ja auch was, da wird auch die Lichtstärke reduziert.

http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?...

Gruß
Fritz

"Nen feinen Deutsch" hat der Kollege da bei eBay.... Man man man, sowas nennt sich nun Verkäufer... tztzzzz.

Bin ja mal gespannt, wann die ersten Leuchtmittel bei der x-light-Lösung hinüber sind... 😉

PS: Weil ich gefragt wurde was ich weiß: Ich weiß, dass man Tagfahlicht NICHT durch gedimmtes Fernlicht ersetzen kann bzw. darf. Die Lichtverteilung (Stichwort Isolux-Diagramm) ist komplett anders, aber ich renne hier ja gegen Wände, also lass ich es...

MfG subbort

Nochmal PS: Ich wäre so ein Jemand, der selbst als Unfallverursacher das gegnerische Fahrzeug untersuchen lassen würde, und wenn dort ein x-light-Modul verbaut ist, wodurch die BE für das Fahrzeug erlischt, dann darf der Gegner mitbezahlen 😉

Deine Antwort
Ähnliche Themen