Tagfahrlicht
Hallo,
sagt mal, hat sich noch keiner hier gedanken übers Tagfahrlicht gemacht.
Die Suche hat leider nichts ergeben.
Ich ich würde schon gern die Xenon etwas entlasten...
Nur wohin soll man die geben, damit das auch was gleichschaut.
Nebelscheinwerfer sind ja nicht so erlaubt, oder?
Hat da schon jemand Erfahrung?
55 Antworten
Tagfahrleuchten von Hella hab ich an meinem Mazda, funktionieren super!
Um es kurz zu machen: Tagfahrleuchten dürfen nur allein leuchten, ohne Heckbeleuchtung, also fällt Eure Lösung mit den Neblern aus, denn bei eingeschalteten Neblern leuchten ja auch das Positionslicht und die Heckleuchten. Außerdem verbraucht Ihr mit eingeschlateten Neblern noch mehr Strom als nur mit Abblendlicht, denn Xenon hat je 35W und die Nebler haben je 55W. Somit ist ein Umprogrammieren von der Energiebilanz her total sinnfrei...
Ich wollt meine TFL auch erst anstelle der Nebler einsetzen, aber da sie nicht 100%ig passten hab ich mich für die Zusatzmontage entschieden...
Fakt ist: TFL bringt nur den gewünschten Effekt wenn auch Tagfahrleuchten montiert sind, alles andere ist halbherzig und teilweise sogar Unsinn (siehe oben)!
Was die Lichtverteilung der TFL angeht: Sie müssen parallel zur Fahrbahn angebracht werden, da sie ja tagsüber nicht die Straße ausleuchten sollen sondern eine Signalfunktion haben: "Achtung, hier kommt ein Auto". Diesen Effekt hat man bei eingeschaltetem Abblendlicht nicht und mit Neblern noch weniger, da beide Lichtverteilungen auf Ausleuchtung der Straße ausgerichtet sind....
MfG subbort
Bild TFL am Mazda
Hi,
also da muss ich die tw. widersprechen...
NSW oder Abblendlicht alleine leuchten lassen ist nicht so ein Problem. Wie gesagt, war ein Draht beim Octavia.
Seither leuchten bei Zündung nur die Abblendscheinwerfer.
Den Effekt des Gesehen werdens bekomme ich genauso durch NSW und ABL.
Nur in sachen Stromverbrauch hab ich keine Ahnung... dachte irgendwie, dass Xenon mehr braucht als Nebel...war wohl ein Irrtum.
Hab aber leider noch nicht die optimale Lösung für mein Vehikel gefunden...
Zitat:
Original geschrieben von Cyruz
Hi,
also da muss ich die tw. widersprechen...
NSW oder Abblendlicht alleine leuchten lassen ist nicht so ein Problem. Wie gesagt, war ein Draht beim Octavia.
Seither leuchten bei Zündung nur die Abblendscheinwerfer.Den Effekt des Gesehen werdens bekomme ich genauso durch NSW und ABL.
Nur in sachen Stromverbrauch hab ich keine Ahnung... dachte irgendwie, dass Xenon mehr braucht als Nebel...war wohl ein Irrtum.
Hab aber leider noch nicht die optimale Lösung für mein Vehikel gefunden...
Du kannst mir gern widersprechen, aber was Du sagst stimmt nicht! Die Signalfunktion hast Du bei Abblendlicht und NSW eben nicht, da man lediglich durch ein paar % (Streulicht) für den Gegenverkehr erkennbar wird...
Dass es machbar ist, NSW allein leuchten zu lassen ist bestimmt richtig, aber es ist eben nicht zulässig, auch nicht bei der Lösung mit dem Abblendlicht... 😉
MfG subbort
Hi,
Warum sollen denn die NSW nicht zulässig sein?
Lt. ÖAMTC:
Zitat:
Nebelscheinwerfer alleine: Diese dürfen nun auch (voraussichtlich ab Ende April) bei Tag und guten Sichtverhältnissen eingeschaltet sein. Der Stromverbrauch ist ähnlich wie bei Abblendscheinwerfern, der Lampentausch ist aber billiger und einfacher. Wer Nebelscheinwerfer verwendet, schont die Glühlampen des Abblendlichtes und verlängert daher deren Lebensdauer.
Aber: Mir wäre eh ein richtiges TFL am liebsten, aber es müsste eben integriert sein...und nicht extra.
Ähnliche Themen
Darum:
Auszug aus StVO §17:
"(3) Behindert Nebel, Schneefall oder Regen die Sicht erheblich, dann ist auch am Tage mit Abblendlicht zu fahren. Nur bei solcher Witterung dürfen Nebelscheinwerfer eingeschaltet sein. Bei zwei Nebelscheinwerfern genügt statt des Abblendlichts die zusätzliche Benutzung der Begrenzungsleuchten."
MfG subbort
Hi, ich glaube ich habe unser kleines Problem erkannt:
Du sponsorts die BRD, ich NICHT. Und in Österreich ist das Fahren bei Tag mit NSW erlaubt.
Ein kleiner Ausschnitt den ich auf Seite 1 schon gepostet habe...
Zitat:
Zitat:
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Bundesgesetz, mit dem das Kraftfahrgesetz 1967 geändert wird (27. KFG-Novelle)Der Nationalrat hat beschlossen:
Das Kraftfahrgesetz 1967, BGBl. Nr. 267, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 117/2005, wird wie folgt geändert:
1. § 99 Abs. 5a lautet:
„(5a) Der Lenker eines Kraftwagens oder eines mehrspurigen Kraftrades hat während des Fahrens stets auch tagsüber Abblendlicht, Nebellicht, sofern dieses mit in die Fahrzeugfront integrierten Nebelscheinwerfern ausgestrahlt wird, oder spezielles Tagfahrlicht zu verwenden, auch wenn keine Sichtbehinderung durch Regen, Schneefall oder Nebel vorliegt. Abs. 2 gilt in diesem Fall nicht. Wird Abblendlicht oder das im ersten Satz beschriebene Nebellicht tagsüber als Tagfahrlicht verwendet, so kann die Schaltung wie bei Tagfahrleuchten erfolgen und es gelten die Bestimmungen des § 14 Abs. 3 und Abs. 4 nicht.“
Hab hier noch etwas gefunden:
Zitat:
X.LIGHT Standard -60% .. 39EURO
Wie X.LIGHT Standard, jedoch 60% Leuchtstärkenreduktion
Bitte beachten Sie, dass sich die Beschreibungen auf den anderen Seiten vornehmlich auf das X.LIGHT Standard mit 20% Leuchtstärkenreduktion beziehen. Ideal für das Fernlicht als Tagfahrlicht. Nicht Legal.
Lieferzeit: Ab Lager
Der springende Punkt sind die letzten beiden Wörter.
Meine Recherche hat aber ergeben, dass diese Variante sehr wohl den Bestimmungen des TFL entspricht, nur blöderweise nicht das EU-Prüfzeichen trägt, aber sonst ist das genau das was ich suche.
Ein Link noch zu einem BMW-Forum: LINK
Was haltet ihr davon, abgesehen davon dass es "verboten" ist?
.. dann war der BMW, den ich gesehen hab bestimmt so ein X.Light !??
Auf deren Homepage steht, dass das die Reduktion der Lichtstärke nicht verboten sei! Gilt das nur in AU oder auch in D ??
Die Version, das Fernlicht zu dimmen fände ich optimal - die scheinen nicht nur auf den Boden (wie Abblendlicht) und sind höher als die Nebelscheinwerfer (sieh man besser..)
Die Frage ist, wie sich das machen lässt, ohne dass man die Zulassung für den Strassenverkehr verliert... DAS will ich nämlich nicht!! Weiss da jemand mehr (insbesondere für Deutschland!!)
Hi,
@emz: Bei euch ist das mit dem TFL leider etwas strenger als bei uns in .at.
ABER:
Wie würde das mit dem X.Light bei Xenon+ laufen.
hab ich da Chancen nur die Halogenlampe leuchten zu lassen, und Xenon ist aus?
BTW: Da das ja für die USA scheinbar eine Serienausstattung ist,
Kanns sein, dass man das evtl. nur umprogrammieren muss,
und schon leuchtet das FL mit 60% oder ähnlichem.
Das wär ja ein Traum ;-)
genau sowas überleg ich... hab zwar Xenon, aber mein Fernlicht ist ja ganz normal Halogen.
Bei "Xenon dimmen" hätt ich ein bisschen Bedenken, weiss nicht, was das Steuergerät dazu auf Dauer sagt, bzw. wie das überhaupt geht? PWM geht ja bei Xenon nicht.
Weiss jemand, ob es eine Möglichkeit gibt, in DEUTSCHLAND... es irgendwie genehmigt zu bekommen, Fernlicht mir verminderter Leuchtstärke als TFL eisetzen zu können!???
Zitat:
Original geschrieben von Cyruz
Hab hier noch etwas gefunden:
Der springende Punkt sind die letzten beiden Wörter.
Meine Recherche hat aber ergeben, dass diese Variante sehr wohl den Bestimmungen des TFL entspricht, nur blöderweise nicht das EU-Prüfzeichen trägt, aber sonst ist das genau das was ich suche.
Ein Link noch zu einem BMW-Forum: LINK
Was haltet ihr davon, abgesehen davon dass es "verboten" ist?
Was heißt denn verboten ???
Es stört ja auch niemenaden wenn ich tagsüber mein normales Fahrlicht einschalte. Und diese xlight Lösung finde ich auch sehr innovativ ! Und wer soll mich bitte bestrafen wenn alle Funktionen beibehalten werden und die beiden Lampen tagsüber reduziert leuchten ??
Gruß
Andy
Zitat:
Original geschrieben von andy99999
Was heißt denn verboten ???
Es stört ja auch niemenaden wenn ich tagsüber mein normales Fahrlicht einschalte. Und diese xlight Lösung finde ich auch sehr innovativ ! Und wer soll mich bitte bestrafen wenn alle Funktionen beibehalten werden und die beiden Lampen tagsüber reduziert leuchten ??
Gruß
Andy
Verboten heißt, Zitat BMW-Forum: "Zwar sind grundsätzlich alle technischen Voraussetzungen erfüllt, die gesetzlich vorgeschrieben sind (Art der Schaltung, Leuchtstärke, Position der Leuchtmittel), allerdings fehlt das für hier in der EU vorgeschriebene Prüfzeichen "RL" auf dem Scheinwerfer."
Ich finde die Umsetzung von X-Light nicht so besonders innovativ, v.a. da X-Light nicht wirklich die Vorteile des TFL bringt....
Als Denkanstoss: 16 Watt bei TFL statt 44 Watt bei X-Light, Longlife-Leuchtmittel beim TFL statt H7 bzw. H4 beim X-Light, Signalfunktion bei TFL statt Ausleuchtung der Straße bei X-Light...
MfG subbort
Naja die strasse wird ja nicht direkt ausgeleuchtet. Das Fernlicht leuchtet doch schon recht hoch. Wie kommst du auf 44 Watt? Bei mir ergeben 60% 22Watt. Reduzierung um 60% = 40% Leuchtkraft oder täusche ich mich gerade? Ah Fehler bemerkt. Hab ja 2 Birnen sry
Zitat:
Original geschrieben von Dennis_STK
Naja die strasse wird ja nicht direkt ausgeleuchtet. Das Fernlicht leuchtet doch schon recht hoch.
Wenn Du meinst... Ich weiß dass es anders ist, aber OK...
Zitat:
Wie kommst du auf 44 Watt? Bei mir ergeben 60% 22Watt. Reduzierung um 60% = 40% Leuchtkraft oder täusche ich mich gerade?
Zitat x-light.at: "* Der Grad der Reduktion beträgt 20%. Eine 55W Halogenlampe nimmt dann ca. 44W auf." heißt im Klartext 2x44 Watt (=88 Watt) gegen 2x16 Watt (=32 Watt)...
MfG subbort