Tagfahrlicht Österreich mit Nebelleuchten

Opel Vectra C

Hi,

zuerst die schlechte Nachricht. Die Schonzeit ist bald vorbei, ab 15. April kostet Fahren ohne Licht in Österreich mindestens e 15.-.

Jetzt die Gute: Mit Verlautbarung der 27. KFG-Novelle sind auch in die Fahrzeugfront integrierte Nebelleuchten als Fahrzeugbeleuchtung am Tag bei guter Sicht erlaubt.

Diesmal stimmt es, bitte hier lesen: http://www.parlament.gv.at/.../FNAMEORIG_060286.HTML

Gruß

58 Antworten

denke nicht, da es ja ursächlich auf das von vorne gesehen werden ankommt.

Zitat:

Original geschrieben von funpage


Hallo @ all.

und wie ist das mit dem Rücklicht, muß das auch an sein?

ne, muß nicht leuchten......

da wirds dann viele Prolos auf der Straße geben..... 😁 😁
*Nebelscheinwerfern *

Tagfahrlicht

Hallo Peili200
der Gesetzestext ist für mich nicht ganz klar, meinen die nun dass wenn ich Nebler in der Front integriert sind ( Signum unten ) diese allein ohne AFL betrieben werden dürfen ?
Für mein vertstäntniss des Textes sind Nebler allein nicht erlaubt nur in verbindung mit Tagfahrlicht und oder Abblendlicht so auch die Aussage der Verkehrsclubs.
Bitte berichtige mich wenn ich hier falsch liege

Tschunky

So, jetzt wirds jeden klar......

Aus dem Heft vom Öamtc! (heute in der Post gewesen)

also nix mit Prololeuchte 😁😁😁😁😁

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Re: Tagfahrlicht

Zitat:

Original geschrieben von tschunky


der Gesetzestext ist für mich nicht ganz klar

Der Text ist eindeutig:

Zitat: "...Nebellicht, sofern dieses mit in die Fahrzeugfront integrierten Nebelscheinwerfern ausgestrahlt wird."

Damit sind die werksseitig in die Front (also auch Stoßfänger) integrierte Nebelscheinwerfer eindeutig klassifiziert.

Zitat: "Wird Abblendlicht oder das im ersten Satz beschriebene Nebellicht tagsüber als Tagfahrlicht verwendet, so kann die Schaltung wie bei Tagfahrleuchten erfolgen und es gelten die Bestimmungen des § 14 Abs. 3 und Abs. 4 nicht"

Dies drückt noch einmal deutlich aus, dass die Nebelscheinwerfer unabhängig von der übrigen Beleuchtung verwendet werden können und es erwünscht ist, dies als Tagfahrbeleuchtung zu schalten. Dies ist aber nicht Bedingung. Leider ist hier jetzt §14 nicht abgedurckt und ich bin zu faul zu suchen. Vermutlich gehts in diesem Paragraphen um den (bisherigen) Einsatz der Nebler.

Zitat:

Original geschrieben von Tarrington


So, jetzt wirds jeden klar......

Aus dem Heft vom Öamtc! (heute in der Post gewesen)

also nix mit Prololeuchte 😁😁😁😁😁

Offenbar wurde auch der ÖAMTC durch die neue Novelle überrascht. Hier der Link zur ÖAMTC Homepage:

http://www.oeamtc.at/lichtamtag/

Re: Tagfahrlicht

Zitat:

Original geschrieben von tschunky


Hallo Peili200
der Gesetzestext ist für mich nicht ganz klar, meinen die nun dass wenn ich Nebler in der Front integriert sind ( Signum unten ) diese allein ohne AFL betrieben werden dürfen ?
Für mein vertstäntniss des Textes sind Nebler allein nicht erlaubt nur in verbindung mit Tagfahrlicht und oder Abblendlicht so auch die Aussage der Verkehrsclubs.
Bitte berichtige mich wenn ich hier falsch liege

Tschunky

Hallo Tschunky,

Nebler dürfen definitiv ohne zusätzliches Licht (auch hinten nicht) als Tagfahrlicht verwendet werden, wenn sie fix in der Fahrzeugfront integriert sind, also z.B. nicht stehend oder hängend an der Stoßstange.

Pfeili200

Re: Re: Tagfahrlicht

Zitat:

Original geschrieben von SoulOfDarkness


...............................
Zitat: "Wird Abblendlicht oder das im ersten Satz beschriebene Nebellicht tagsüber als Tagfahrlicht verwendet, so kann die Schaltung wie bei Tagfahrleuchten erfolgen und es gelten die Bestimmungen des § 14 Abs. 3 und Abs. 4 nicht"

Dies drückt noch einmal deutlich aus, dass die Nebelscheinwerfer unabhängig von der übrigen Beleuchtung verwendet werden können und es erwünscht ist, dies als Tagfahrbeleuchtung zu schalten. Dies ist aber nicht Bedingung. Leider ist hier jetzt §14 nicht abgedurckt und ich bin zu faul zu suchen. Vermutlich gehts in diesem Paragraphen um den (bisherigen) Einsatz der Nebler.

Hier die zitierten Absätze des §14 KFG:

(3) Kraftwagen müssen vorne mit zwei Begrenzungsleuchten
ausgerüstet sein, mit denen weißes Licht ausgestrahlt und dadurch anderen Straßenbenützern das Fahrzeug erkennbar gemacht und dasrichtige Abschätzen seiner Breite ermöglicht werden kann (Begrenzungslicht); mit ihnen darf jedoch gelbes Licht ausgestrahlt werden können, wenn sie mit Scheinerfern eine gemeinsame Lichtaustrittsfläche haben, mit denen gelbes Licht ausgestrahlt werden kann. Die Begrenzungsleuchten müssen symmetrisch zur
Längsmittelebene des Fahrzeuges angebracht sein. Begrenzungsleuchten müssen Licht ausstrahlen, wenn die im Abs. 1 angeführten Scheinwerfer oder Nebelscheinwerfer Licht ausstrahlen.
(4) Kraftwagen müssen hinten mit einer geraden Anzahl von
Schlußleuchten ausgerüstet sein, mit denen nach hinten rotes Licht ausgestrahlt und anderen Straßenbenützern das Fahrzeug erkennbar gemacht und das richtige Abschätzen seiner Breite ermöglicht werden kann (Schlußlicht). Die Schlußleuchten müssen symmetrisch zur Längsmittelebene des Fahrzeuges angebracht sein. Sie müssen Licht
ausstrahlen, wenn die im Abs. 1 angeführten Scheinwerfer oder Nebelscheinwerfer oder Begrenzungsleuchten Licht ausstrahlen; dies gilt jedoch nicht, wenn mit den Scheinwerfern opitische Warnzeichen
abgegeben werden.

Die hier festgeschriebene Verpflichtung, dass Begrenzungsleuchten und Schlußleuchten mit jeder anderen Fahrzeugbeleuchtung (ausgenommen Lichthupe) mitleuchten müssen, gilt also für das Tagfahrlicht nicht.

Ist eigentlich irgendwo beschrieben, ob die Nebler gedimmt betrieben werden müssen, wenn sie als einzige Lichtquelle als Tagfahrlicht genutzt werden?

Weil es hier nicht klar herausgekommen ist, möchte ich noch anmerken:

Wir reden hier über die GESETZLICHEN Möglichkeiten, die sich leider von den TECHNISCHEN Möglichkeiten des Vectra C unterscheiden. Eine Ansteuerung der Nebelscheinwerfer als Tagfahrlicht ist nämlich nicht möglich.

Warum das so ist und warum man das nicht ändern kann, ist mir aber nicht klar.

Ich vermute aber, dass dies etwas mit dem Modulkonzept zu tun hat und da nicht alle Fahrzeuge serienmäßig NSW haben, Opel diese nicht in die TFL-Lösung integriert hat. Es gibt ja Länder, wo TFL schon länger gesetzlich verpflichtend ist.

Aber auf die Gefahr hin, dass ich mich wiederhole 😁 - vielleicht gibt es ja Programmierer bei Opel, die es schaffen, wenigstens bei vorhandenem ALC eine automatische Umschaltung zwischen TFL (Xenon vorne an) und FL (Xenon an, hinten an, AFL aktiv) zu realisieren. DAS müsste sich auch mit den vorhandenen Komponenten realisieren lassen... B)

lg mrIllo

Zitat:

Original geschrieben von mrIllo


Eine Ansteuerung der Nebelscheinwerfer als Tagfahrlicht ist nämlich nicht möglich.

Hmmm...bist Du dir sicher, dass das nicht geht?

Zitat:

Original geschrieben von SoulOfDarkness


Ist eigentlich irgendwo beschrieben, ob die Nebler gedimmt betrieben werden müssen, wenn sie als einzige Lichtquelle als Tagfahrlicht genutzt werden?

ZITAT ÖAMTC aus gepostetem Link von Pfeili200

"Abblendscheinwerfer alleine in voller Leistung , ohne dass gleichzeitig Schlussleuchten und weitere Leuchten brennen. "

Die Fragestellung lautete aber, ob es eine solche Anforderung für die Nebler gibt.

Eine klare Antwort, ob ein Dimmen erlaubt ist, kann zur Zeit eigentlich nicht gegeben werden. Die "Details" zur KFG-Novelle werden per Erlass des Verkehrsministers geregelt. Der zurzeit gültige Erlass nimmt aber klarerweise noch nicht Bezug auf die noch nicht in Kraft getretene Novelle.
Er gibt jedoch Auskunft zum Abblendlicht als Tagfahrlicht. Betreffend die Lichtstärke ist festgelegt, dass die gesetzlichen Werte für Abblendlicht nicht unterschritten werden dürfen. Da aber diese Werte in der Regel von modernen Lichtsystemen deutlich übertroffen werden, ist ein Dimmen bis zu den gesetzlichen Werten zulässig. Hier der Erlass:

http://www.bmvit.gv.at/.../Erlass_Licht_am_Tag.pdf

Wie gesagt, für die Nebler gibt es noch nichts.

Zitat:

Original geschrieben von SoulOfDarkness


Die Fragestellung lautete aber, ob es eine solche Anforderung für die Nebler gibt.

Verzeih bitte. War die falsche Zeile

"Abblendscheinwerfer alleine, aber mit elektronisch reduzierter Leistung. Die Leuchtstärke muss so stark sein, dass die gesetzlich festgelegten Werte erreicht werden. "

Wollte auf den gesetzlich festgelegten Wert hinweisen. Diesen wird es für Nebler wahrscheinlich nicht geben

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