Tagfahrlicht Österreich mit Nebelleuchten

Opel Vectra C

Hi,

zuerst die schlechte Nachricht. Die Schonzeit ist bald vorbei, ab 15. April kostet Fahren ohne Licht in Österreich mindestens e 15.-.

Jetzt die Gute: Mit Verlautbarung der 27. KFG-Novelle sind auch in die Fahrzeugfront integrierte Nebelleuchten als Fahrzeugbeleuchtung am Tag bei guter Sicht erlaubt.

Diesmal stimmt es, bitte hier lesen: http://www.parlament.gv.at/.../FNAMEORIG_060286.HTML

Gruß

58 Antworten

Halte uns bitte auf dem Laufenden!

Zitat:

Original geschrieben von mikeec


Übernächste Woche will er mir die Nebler freischalten. Nach seinem "Erinnerungsstand" hat er dies mal bei einem 2003er Baujahr gemacht. "ALLE ANGABEN OHNE GEWÄHR" 🙂

Bei UEC vor MY3,5 -> tötlich sicher ohne 'Gewehr' 🙂

Gruß, schummi2

Hi,

seit 6. April gibt es nun einen Erlaß, der das Fahren mit Nebelleuchten bis zur Veröffentlichung der 27. KFG-Novelle gestattet.

Näheres hier: http://www.arboe.or.at/209.html?...

Jetzt bräuchte ich nur noch die technische Lösung.

Gruß

Zitat:

Original geschrieben von schummi II


Bei UEC vor MY3,5 -> tötlich sicher ohne 'Gewehr' 🙂
Gruß, schummi2

So, gestern war´s soweit. Hat 5 min gedauert und schon leuchtetenden die Nebler !

Tech2 dran, dann glaub ich UEC, dort umgestellt auf Xenon ja ( muss er angeblich machen, sonst funktioniert das Tagfahrlicht nicht und Tagfahrlicht Version 4 programmiert. Jetzt leuchten nach dem Starten die Nebler vorne gedimmt, Begrenzungslicht und Kennzeichenbeleuchtung ( sinnvoll ) 🙂 hinten.

schönes Wochenende

Mikeec

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@mikeec

Laut Signatur ist dein Fahrzeug EZ 4/2003...ergo ist davon auszugehen das es MY 3.5 ist

Da nun dein Abblendlicht auf Xenon gestellt ist, wird dir CheckControl nicht mehr sagen, wenn das Abblendlicht defekt ist

MfG
W!ldsau

Zitat:

Original geschrieben von W!ldsau


Laut Signatur ist dein Fahrzeug EZ 4/2003...ergo ist davon auszugehen das es MY 3.5 ist

Sorry, hätte mich vielleicht vorab mal mit der Modelljahrinfo auf put-schelper´s Seite beschäftigen sollen

Zitat:

Original geschrieben von W!ldsau


Da nun dein Abblendlicht auf Xenon gestellt ist, wird dir CheckControl nicht mehr sagen, wenn das Abblendlicht defekt ist

Stimmt ! Hätte mich doch gewundert, wenn das einstellen des Tagfahrlichtes ohne "Probleme" funktioniert hätte.

...nen interessantes Thema!
Ich gehe aber auch Recht in der Annahme, daß sich der ganze Thread auf Österreich bezieht?
...also in the "good old Germany" ist es nicht erlaubt (gedimmte Nebel)?

Nebenbei:
...ich kenne TFL's von meinem Kollegen an seinem Focus, naja, dann fahre ich lieber weiter mit Abblendlicht. Die TFL's sind optisch nicht der Bringer.

Hy Jungs!

Ich setz es mal einfach drauf an, ich werd dieses Jehr mit Neblern ohne Standlcht. Am letzten Wochenende hab ich die Schürze wieder aufgebaut, und in dem Zuge auch die neuen Hellas montiert.

Ich hänge jetzt als signalgeber auf F8 oder F9.

Trotzdem hab ich noch einen Schalter drinnen, und wenns dunkel wird schalt ich sei aus, und fahre normal weiter!

mfg.schord

Zitat:

Original geschrieben von Klepto


...nen interessantes Thema!
Ich gehe aber auch Recht in der Annahme, daß sich der ganze Thread auf Österreich bezieht?
...also in the "good old Germany" ist es nicht erlaubt (gedimmte Nebel)?
...............

Stimmt, dir Regelung gibt es derzeit nur in Österreich, allerdings ist das Dimmen der Nebelleuchten verboten.

An die Techniker: Wichtig wäre eine Möglichkeit die Nebelleuchten so zu schalten, dass nur diese nach dem Anlassen des Motors leuchten. Alle übrigen Lampen sollten dunkel bleiben, denn die Verwendung von Tagfahrlicht ist ohnehin nur für gute Sichtverhältnisse vorgeschrieben, in allen ügrigen Fällen (Tunnels, Sichtbehinderung durch Regen oder Schneefall, Dunkelheit ....) ist Tagfahrlicht verboten und ist mit einer Geldstrafe bis zu € 5000.- bedroht. In diesen Fällenmuss die normale Fahrzeugbeleuchtung wie bisher verwendet werden.

Also noch einmal: Tagfahrlicht mit mehr als einer Lichtquelle nach vorn macht keinen Sinn, da es ohnehin nur bei optimalen Sichtverhältnissen verwendet werden darf und kein Ersatz für die erforderliche Fahrzeugbeleuchtung bei ungenügender Sicht ist.

Gruß

Zitat:

Original geschrieben von pfeili200


allerdings ist das Dimmen der Nebelleuchten verboten.

Soll das bedeuten, das mein FOH ein Sache programmiert, die so nicht legal ist ?

Hänge mal zwei Fotos mit dem Unterschied zwischen Tagfahrlicht und Nebler + Abblendlicht an. Der Unterschied ist glaube ich deutlich sichtbar.

und das zweite....

Der Vergleich von Helligkeit auf 2 verschiedenen Fotos ist m.M. witzlos (wenn die Kamera im Automatikmodus ist). Durch unterschiedliche automatische Einstellungen der Kamera (andere Belichtungszeit, andere Blende, eventl. sogar anderer Zoom...)

Zitat:

Original geschrieben von bochen


Der Vergleich von Helligkeit auf 2 verschiedenen Fotos ist m.M. witzlos (wenn die Kamera im Automatikmodus ist). Durch unterschiedliche automatische Einstellungen der Kamera (andere Belichtungszeit, andere Blende, eventl. sogar anderer Zoom...)

Wollte eigentlich keine Wissenschaft daraus machen.

Nimm es einfach als gegeben, das es so ist 🙂

P.S. aus Gründen der Kameraeinstellungen habe ich auch nicht direkt in den Lichtkegel geschossen !!!

Zitat:

Original geschrieben von pfeili200


Stimmt, dir Regelung gibt es derzeit nur in Österreich, allerdings ist das Dimmen der Nebelleuchten verboten.
Gruß

Woher hast du denn diese Info?

Soviel ich gehört habe, ist lediglich eine Mindest-Leuchtkraft vorgeschrieben, die jetzt auch durch Schaltung der Nebelscheinwerfer erreicht werden darf. Das heißt aber nicht, dass die Nebler immer mit voller Leuchtkraft arbeiten müssen, wenn sie auch anders die Mindest-Leuchtkraft liefern können.

lg mrIllo

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