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Tagfahrlicht mit Nebelscheinwerfer

Themenstarteram 13. März 2007 um 12:45

Hallo miteinander,

da in Österreich Tagfahrlicht verpflichtend gefordert ist würde ich gerne wissen, ob im 5er die Variante Standlicht mit Nebelscheinwerfer programmiert werden kann.

Sehe damit eine praktische Möglichkeit, die einzigartigen Standlichtringe zur Geltung zu bringen.

lg

Reinhard

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28 Antworten

hehe... das mache ich auch sehr gerne, die standlichtringe an und die nebellichter.....sieht wirklich cool aus!

aber es ist verboten! hier in der schweiz zahlt man dafür 40.- CHF, wenn man erwischt wird.

am 13. März 2007 um 16:44

ich zahl immer 15€... und halte es für völligen quatsch geld zu bezahlen weil ich licht an mache....^^

und ich finde es nervig...

am 13. März 2007 um 17:14

licht an zu machen oder geld zu bezahlen...!? ;)

Zitat:

Original geschrieben von BMW 525DTA

licht an zu machen oder geld zu bezahlen...!? ;)

1:0 für Dich. ;)

Ich meine, Nebelscheinwerfer als Tagfahrlicht zu nutzen, da diese i. d. R. bei schönem Wetter blenden.

Man sollte sie ja nur bei Sichtweiten unter 50m!!! einschalten und damit ist nicht die persönliche Sehschwäche gemeint. :)

am 13. März 2007 um 17:24

Zitat:

Original geschrieben von raemic

Man sollte sie ja nur bei Sichtweiten unter 50m!!! einschalten

Stimmt nicht! Die Nebelschlussleuchten darf/sollte man bei einer Sichtweite unter 50m anschalten.

Nebelscheinwerfer dürfen bei Regen und Schnee sowie bei Nebel (wer hätte das gedacht ;)) angeschaltet werden.

Zitat:

Original geschrieben von VanGTO

Stimmt nicht! Die Nebelschlussleuchten darf/sollte man bei einer Sichtweite unter 50m anschalten.

Nebelscheinwerfer dürfen bei Regen und Schnee sowie bei Nebel (wer hätte das gedacht ;)) angeschaltet werden.

Stimmt auch nicht. ;) Hier einmal genau:

§17 StVO "(3) Behindert Nebel, Schneefall oder Regen die Sicht erheblich, dann ist auch am Tag mit Abblendlicht zu fahren. Nur bei solcher Witterung dürfen Nebelscheinwerfer eingeschaltet sein. Bei zwei Nebelscheinwerfern genügt statt des Abblendlichts die zusätzliche Benutzung der Begrenzungsleuchten. (...) Nebelschlußleuchten dürfen nur dann benutzt werden, wenn durch Nebel die Sichtweite weniger als 50 m beträgt."

Es kommt also auf die erhebliche Sichtbehinderung durch schlechtes Wetter an. Der Hintergrund: Nebelscheinwerfer bedeuten immer eine gewisse Blendungsgefahr für den Gegenverkehr.

Bei erheblicher Sichtbehinderung durch Nebel lohnt es sich oft sogar, bei eingeschalteten Nebelscheinwerfern das Abblendlicht durch Standlicht zu ersetzen. Denn dann hat man nicht das Problem der Eigenblendung im Nebel. StVO-Originalton: »Bei zwei Nebelscheinwerfern genügt statt des Abblendlichts die zusätzliche Benutzung der Begrenzungsleuchten«. Diese Möglichkeit besteht aber nur, wenn die Außenkanten der Nebelscheinwerfer nicht mehr als 40 cm vom Fahrzeugumriss angebracht sind.

 

Wichtig ist zu beachten, daß die Sichtbehinderung "erheblich" sein muß.

am 13. März 2007 um 17:55

Ich gebe mich geschlagen :D

Also bei erheblicher Sicht dann... War aber fast dran :D

Rear Fog Lights

 

Bitte, excuse my German, aber das ist nicht die ganzen Geschichte. Richtig ist auch das wenn die Nebelschlussleuchten eingeschalet sind, man kann nur 50 kmh schnell fahren und die NSL ausschalten wenn einer von hinten ankommt..oder? Ich hab das irgenwo gelesen.

hello @ll

unabhängig davon was jetzt wo erlaubt und/oder verboten ist (in ö sind die nebler als tagfahrlicht erlaubt) würde mich eine antwort auf bmwitsme´s eingangsfrage auch interessieren.

kann man das standlicht mit den neblern als tagfahrlicht quasi individuell programieren lassen?

danke für info

gruß

abapril

Themenstarteram 13. März 2007 um 19:52

Zur Info für alle und als Erinnerung für meine österreichischen Kollegen:

Seit 15. November 2005 müssen in Österreich auch mehrspurige Kraftfahrzeuge ganzjährig mit Licht fahren. Das gilt für Freilandstraßen genau so wie für das Ortsgebiet.

Es dürfen auch Nebelscheinwerfer alleine als "Licht bei Tag"-Beleuchtung eingesetzt werden. Voraussetzung ist allerdings, dass nur Nebelscheinwerfer verwendet werden dürfen, die in die Fahrzeugfront eingebaut sind (27. KFG-Novelle, BGBl I 57/2006, 9.5.06).

Die folgenden Lichtquellen sind bei Tag und guter Sicht im Ortsgebiet und im Freiland erlaubt:

Serienmäßiges Abblendlicht: Die komplette Fahrzeugbeleuchtung gemeinsam mit Begrenzungslicht, Kennzeichenleuchten und Schlussleuchten sind aktiviert.

Gedimmtes Abblendlicht: Diese in Fachkreisen ziemlich umstrittene Lösung ist ebenfalls weiterhin zulässig. Jedenfalls sollte hier ein Profi zu Rate gezogen werden, um sicherzustellen, dass die Leuchtstärke ausreichend ist. Vorteil: Geringer Lampenverschleiß, keine äußere Änderung am Fahrzeug nötig. Nachteil: Sehr kompliziert zu verkabeln.

Nachrüsten mit speziellen Tagfahrleuchten, die sich beim Betätigen der Zündung ein- bzw. ausschalten. Der Vorteil liegt im geringeren Stromverbrauch und der Lampentausch ist billiger als bei Nebelscheinwerfern. Die Blendwirkung ist praktisch ausgeschlossen und der Kraftstoffverbrauch geringer als bei Verwendung von Abblendlicht.

Nebelscheinwerfer alleine: Diese dürfen bei Tag und guten Sichtverhältnissen eingeschaltet sein. Der Stromverbrauch ist ähnlich wie bei Abblendscheinwerfern, der Lampentausch ist aber billiger und einfacher. Wer Nebelscheinwerfer verwendet, schont die Glühlampen des Abblendlichtes und verlängert daher deren Lebensdauer.

Nebelscheinwerfer und Abblendlicht: Diese Kombination ist sowohl bei Tag als auch bei schlechten Sichtverhältnissen seit 2005 nicht mehr verboten, sollte aber bei guten Sichtverhältnissen aufgrund des hohen Energieverbrauches und Lampenverschleißes vermieden werden.

Quelle ÖAMTC

lg

Reinhard

Baut Euch die FL Scheinwerfer mit richtigem TFL ein.

Standlichtringe mti NSW passen eher zu Dönerlieferanten.

am 14. März 2007 um 8:16

Zitat:

Original geschrieben von bitz

Baut Euch die FL Scheinwerfer mit richtigem TFL ein.

Standlichtringe mti NSW passen eher zu Dönerlieferanten.

AUTSCH !!

Abgesehen davon, dass ich nichts gegen Dönerlieferanten im Allgemeinen habe, bin ich im Speziellen absolut abgeneigt, BMW die Kohle für diese FL-Scheinwerfer reinzuschieben.

Dann bin ich tagsüber mit der kompletten Lichtorgel, trotz Verschleiss und fast nicht messbaren Mehrverbrauchs, für den Rest meines Autolebens immer noch billiger unterwegs.

Ja ja ... ich habe Xenon ... aber inzwischen dürfte ja bekannt sein, dass auch DIE sowas locker wegstecken.

Zitat:

Original geschrieben von Frauenflüsterer

 

Ja ja ... ich habe Xenon ... aber inzwischen dürfte ja bekannt sein, dass auch DIE sowas locker wegstecken.

Andere Frage dazu:

da ich nun meinen ersten Wagen mit Xenon bekommen frage ich mich natürlich ob das ok ist wenn man immer mit Licht fährt?

Aktuell bei meinem 320d mit "normalen" Scheinwerfern fahre ich immer mit Licht und hatte bis dato auch null Ausfälle. Und wenn mal ne Birne platzt dann wird se halt ersetzt, kosten ja nicht die Welt.

Aber so ne XenonBirne ist ja bissi teurer.

Also nochmal in Kürze:

Verträgt Xenon das?

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