Tagfahrlicht beim GTI im Nebelscheinwerfer möglich?

VW Golf 6 (1KA/B/C)

Kann man das umcodieren lassen? Der Nebelscheinwerfer hat ja beim GTI sowieso nicht die Abbiegelichtfunktion, wäre also "frei".

Aber hab mal nachgeschaut, das Tageslicht hat ja eine spezielle Zweifadenbirne H 15, dann dürfte der Tausch wohl nicht funktionieren, weil die in die Halterung beim Nebelscheinwerfer nicht reinpasst.

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So noch ein Versuch, jetzt OHNE Audio.

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Original geschrieben von BjoernX

Zitat:

Dann hat er leider keine Ahnung......
Kannst es ja mal selbst testen. Standlicht an und Lichthupe betätigen, funktioniert problemlos😉

Das war nur eine Vermutung von mir. Ich habe das Auto ja noch nicht zum Probieren ...

Reagiert es also so schnell im Gegensatz zu früher ? Dann spräche ja technisch nichts mehr gegen das Deaktivieren.

Zitat:

Original geschrieben von ANDY7


TFL via Nebler ist auch beim Golf VI möglich.
Erfolgreich getestet beim Mj.2010-BCM Steuergerät (Endbuchstabe E)

Hey Andy,

dann verrate uns doch auch bitte wie Du das gemacht hast!

Gerne auch per PN, vielen DANK!

Ich bin auch Xenonbesteller und bin hin- und hergerissen wie ich mit dem blöden Dauerfahrlicht umgehen soll.
Wenn ich es rauscodieren lasse, dann werde ich tunlichst die Lichthupe unterlassen, denn den Stress möchte ich meinen Xenons nicht zumuten.
Anderserseits fahre ich eigentlich immer von A nach B ohne C oder D usw., daher ist könnte ich es eigentlich auch codiert lassen.
Für Ausnahmefahrten in unserem Örtchen könnte ich ja dann auf Standlicht ausweichen.
Ich denke ich werde es erst Mal codiert lassen und schauen ob ich damit leben kann.

An alle die es über die Nebler machen wollen, ihr habt den Post von Edroxx gelesen?
Die Anordnung ist nicht zulässig und ihr geht wegen diesem noch nicht mal vorgeschriebenen Tagfahrlicht ein Risiko ein.

Zitat:

Original geschrieben von rußwolke7


An alle die es über die Nebler machen wollen, ihr habt den Post von Edroxx gelesen?
Die Anordnung ist nicht zulässig und ihr geht wegen diesem noch nicht mal vorgeschriebenen Tagfahrlicht ein Risiko ein.

Gelesen ja, aber glaubst Du wirklich, dass Euer örtlicher Schnittlauch das peilt, wo doch mittlerweile alle möglichen TFL ab Werk oder nachgerüstet in Betrieb sind ?

Vor dem TÜV wegcodieren und gut ist ...

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Byte14 Bit1 === TFL via NSW

OK.
D.h. also wenn ich Dauerfahrlicht deaktiviere und dafür dann Tagfahrlicht auf NSW codiere sollte das funktionieren oder?

DANKE!

Zitat:

Original geschrieben von ANDY7


Byte14 Bit1 === TFL via NSW

Dimmbar?

Oder ist es dann auf 100%?

Zitat:

Original geschrieben von ANDY7


Byte14 Bit1 === TFL via NSW

Danke. Kannst Du Dir bitte noch abringen, in welchem Steuergerät (= Nr.) und wie man die Dimmung realisiert ?

Zitat:

Original geschrieben von rußwolke7


Ich bin auch Xenonbesteller und bin hin- und hergerissen wie ich mit dem blöden Dauerfahrlicht umgehen soll.
Wenn ich es rauscodieren lasse, dann werde ich tunlichst die Lichthupe unterlassen, denn den Stress möchte ich meinen Xenons nicht zumuten.
Anderserseits fahre ich eigentlich immer von A nach B ohne C oder D usw., daher ist könnte ich es eigentlich auch codiert lassen.
Für Ausnahmefahrten in unserem Örtchen könnte ich ja dann auf Standlicht ausweichen.
Ich denke ich werde es erst Mal codiert lassen und schauen ob ich damit leben kann.

An alle die es über die Nebler machen wollen, ihr habt den Post von Edroxx gelesen?
Die Anordnung ist nicht zulässig und ihr geht wegen diesem noch nicht mal vorgeschriebenen Tagfahrlicht ein Risiko ein.

zu dem erlaubt oder nicht muß ich sagen, in meiner Familie wurden zwei ältere Autos auf Tagfahrlicht über die Nebelscheinwerfer umgerüstet.

Da das mit dem Tagfahrlicht noch nicht eindeutig gesetzlich geregelt ist, macht der TÜV nichts und die Polizei kann dir auch nichts.

Wichtig ist nur, dass die Dinger ausgehen, wenn du die Hauptscheinwerfer in Betrieb nimmst.

Zitat:

Original geschrieben von Frankman28


Da das mit dem Tagfahrlicht noch nicht eindeutig gesetzlich geregelt ist, macht der TÜV nichts und die Polizei kann dir auch nichts.

Blablabla...

Also... obwohl es gesetzlich nicht zugelassen ist, die NSW als TFL zu nutzen, werde ich es mal ausprobieren! Aber mit den Konsequenzen muss ich leben.

Zu schreiben, dass die Nutzung von NEBELSCHEINWERFERN als Tagfahrleuchten nicht eindeutig gesetzlich geregelt sei, ist absoluter Schmarn!!!

Wenn man einen rechtskundigen TÜVer oder Polizeibeamten trifft, muss man nun mal in den sauren Apfel beißen.

Und wenn man entgegenkommenden Verkehr blendet und ein Unfall geschiet muss man auch dafür die Verantwortung übernehmen können.

MfG

gruesse euch jung,
wie wäre es mit denn originalen TFL vom R-Line Golf?

gruss xxbastusxx

Wenn das Jemand ausprobiert, dann bitte mal drauf achten ob die Nebler bei TFL-Funktion irgendwie gedimmt sind oder nicht.

Zitat:

Original geschrieben von xxbastusxx


wie wäre es mit denn originalen TFL vom R-Line Golf?

Wir sprechen/schreiben ja gerade über den GTI.

Der ist serienmäßig mit Nebler ausgestattet. Die TFL vom R sind an und für sich keine schlechte Idee, jedoch passen sie aufgrund der GTI-Nebler nicht in die Stoßstange.

Von daher :-(

Zitat:

Original geschrieben von Crazen



Zitat:

Original geschrieben von Frankman28


Da das mit dem Tagfahrlicht noch nicht eindeutig gesetzlich geregelt ist, macht der TÜV nichts und die Polizei kann dir auch nichts.
Blablabla...
Also... obwohl es gesetzlich nicht zugelassen ist, die NSW als TFL zu nutzen, werde ich es mal ausprobieren! Aber mit den Konsequenzen muss ich leben.
Zu schreiben, dass die Nutzung von NEBELSCHEINWERFERN als Tagfahrleuchten nicht eindeutig gesetzlich geregelt sei, ist absoluter Schmarn!!!
Wenn man einen rechtskundigen TÜVer oder Polizeibeamten trifft, muss man nun mal in den sauren Apfel beißen.
Und wenn man entgegenkommenden Verkehr blendet und ein Unfall geschiet muss man auch dafür die Verantwortung übernehmen können.

MfG

wenn du der Meinung bist, die sind gesetzlich nicht zugelassen, dann bitte ich um den § in der STVO wo dies stehen soll.

Ich hab es bis jetzt noch nicht finden können. Und bitte nicht den wo steht, das man Nebler ohne Nebel nicht nutzen darf, sondern Nebler als Tagfahrlicht.

Und meine Nebler leuchten auf den Boden und nicht wie ein Aufblendlicht.

Außerdem ist die Blendwirkung am Tag viel weniger, wie im dunkeln. Da müssen sie automatisch ausschalten, das ist auf jeden Fall Vorschrift.

Und die Blendwirkung ist auf jeden Fall nicht mehr, wie wenn dir nen Audio mit seinen LED´s entgegen kommt.

Nebler sind aber Nebler, solange sie nicht als Tagfahrlicht zugelassen sind. Sind sie das, ist eine E-Prüfziffer dafür drauf.
Sind sie es nicht, dann nicht. Die E-Prüfziffer ist beim GTI nicht drauf, also Nebler = Nebler, egal wie geschaltet.
Möglicherweise kann man das aber beim Tüv prüfen und eintragen lassen.

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