Tagfahrlicht 20% gedimmt, so ähnlich wie A6/A3

VW Golf 5 (1K1/2/3)

habe am We in der (e)bucht ein Tagfahrlichtmodul ersteigert wo man die Fernlichter als Tagfahrlicht benutzen kann. Heute bekommen und gleich alles verkabelt. Finde das sieht richtig Klasse aus! Besser als die S6 Tagfahrleuchten, da die ja eh nicht passen

60 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von The Bruce


Ich persönlich finde die Fernlicht-Dimm-Lösung technisch dennoch perfekter weil sie
der Audi-Lösung näher kommt

Entschuldigung, aber: die Fernlicht-Dimm-"Lösung" hat mit den TFL von Audi bestenfalls die Position der Leuchten gemein, das war's dann aber auch. Das TFL von Audi wird entgegen einer weit verbreiteten Ansicht

nicht

über einen Fernscheinwerfer durch Dimmung erreicht, sondern es handelt sich um einen Reflektor, in dem ein Leuchtmittel verbaut ist, das kein Halogenleuchtmittel ist. Bereits daraus kann man ersehen, dass diese Funktion eigens (und ausschließlich) als TFL fungiert und als solches zugelassen ist. Das darf dann (siehe §49a StVZO) auch ohne sonstige Beleuchtung brennen.

Das mit dem gedimmten Fernlicht als TFL finde ich schon deswegen neben der Kappe, weil ich ziemlich nah an einem Erlköniglager eines bekannten Münchener Autoherstellers wohne. Die haben in den letzten Jahren ziemlich mit Abbiegelicht (zuerst ein NSW, dann ein Fernlicht) und auch TFL rumexperimentiert. Manches davon hat böse geblendet, z.B. Lösungen, die auch die inneren Angel Eyes als TFL nutzen.

Es macht aber immer wieder Spaß zu sehen, wie oft diese Testwagen hier im Stadtverkehr erbostes Fernlicht aus dem Gegenverkehr bekommen. Liegt also offenbar nicht an meinen überempfindlichen Augen.

Eine andere Frage ist, ob sich der deutsche Gesetzgeber nicht durchringen sollte, österreichische Lösungen zu legalisieren. Das mit der modifizierten Taglichtschaltung ist ja so dumm nicht, wobei z.B. der TÜV ganz gerne dagegen argumentiert, wenn man die Leute mit (nur) Abblendlicht als Tagfahrlicht rumfahren lässt, besteht die Gefahr, dass sie bei Dämmerung und Dunkelheit nicht auf volle Beleuchtung umschalten, weil sie selbst ja vorne gannz prima sehen. Ist irgendwie auch nicht von der Hand zu weisen...

Arvin S.

Zitat:

Original geschrieben von ChrKoh


denn das ist blödsinn hoch x.

Ist es nebenbei bemerkt nicht. Es ist vielmehr grundsätzlich zutreffend.

Arvin S.

Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm


es gibt zulässige tfl-scheinwerfer die man nachrüsten kann, und ebenso zulässig ist es mit regulärem abblendlicht rumzufahren.....ALLES andere ist nunmal illegal.....was ist daran so schwer zu verstehen...

so ist es, was anderes wird hier von keinem behauptet!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!

1. der herr "ehrentitel doktor" amok soll uns den ORIGINALEN gesetzestext als link geben und zwar vollständig, damit er endlich mal das gegenteil offiziell beweisen kann. und nicht irgendwelche kleinen auszüge aus hobby-webseiten, wo noch verweise und verlinkungen angeführt sind!

erlaubt ist:
tfl skandinavien (abblendlicht, rücklicht, kennzeichenbeleuchtung)
tfl nordamerika (nur abblendlicht)

nicht erlaubt ist:
jegliches dimmen unterhalb des grenzwertes lt. ece richtlinie nr. 87
tfl auf nsw
tfl auf fernlicht
tfl als led-bastlerei

2. wird sich vw/audi etc. nicht mit illegalen tfl-lösungen aus dem fenster lehnen, noch dazu, wo alles genau nach gesetz programmiert wird und eine nachcodierung nicht erwünscht ist bzw. supportet wird!

und 3. sprechen 7,22 beiträge/tag nicht für qualität der aussagen, sondern vielmehr für quantität 😛

Zitat:

Original geschrieben von ChrKoh


erlaubt ist:
(...)
tfl nordamerika (nur abblendlicht)

Ich dachte, es hätte sich jetzt eingeschliffen, aber vorsorglich nochmals: TFL in der Variante "ausschließlich vorne leuchtet's" ist ausschließlich dann zulässig, wenn es sich um Tagfahrleuchten nach ECE 87 handelt. Wenn es sich dabei um das Abblendlicht handelt, ist es - im Gegensatz zu Österreich - unzulässig. Im Internet geistert verschiedentlich rum, das sei in Deutschland eine Grauzone bzw. eine Regelungslücke im Gesetz. Stimmt schlicht nicht, wie der schon vielfach zitierte und unschwer zu googlende §49a StVZO bestimmt, dessen Absatz 5 lautet:

(5) Alle nach vorn wirkenden lichttechnischen Einrichtungen dürfen nur zusammen mit den Schlußleuchten und der Kennzeichenbeleuchtung einschaltbar sein. Dies gilt nicht für
Parkleuchten,
Fahrtrichtungsanzeiger,
die Abgabe von Leuchtzeichen (§ 16 Abs. 1 der Straßenverkehrs-Ordnung),
Arbeitsscheinwerfer an land- oder forstwirtschaftlichen Zugmaschinen und land- oder forstwirtschaftlichen Arbeitsmaschinen,
Tagfahrleuchten, die den im Anhang zu dieser Vorschrift genannten Bestimmungen entsprechen.

Also: Abblendlicht solo ist nicht, (als solche zugelassene) Tagfahrleuchten solo sind erlaubt. Ich sehe offen gestanden auch nicht, was es an o.g. Gesetzestext rumzudeuten gäbe. In Österreich ist das anders: zwar bestimmt §14 Absatz 4 Kraftfahrgesetz, dass die Schlussleuchten leuchten müssen, wenn Scheinwerfer, NSW oder Begrenzungsleuchten an sind, aber die Vorschrift zum "Licht am Tag" führte einen §99 in dieses Gesetz ein, dessen Absatz 5a besagte:
"Wird Abblendlicht oder das im ersten Satz beschriebene Nebellicht tagsüber als Tagfahrlicht verwendet, so kann die Schaltung wie bei Tagfahrleuchten erfolgen und es gelten die Bestimmungen des §14 Abs.3 und Abs.4 nicht."

Wie gesagt, Kraftfahrgesetz Österreich. Und genau diese Vorschrift fehlt (noch?) in Deutschland, weswegen Abblendlicht ohne Schlussleuchten unzulässig ist. Ich sehe offen gestanden nicht, wie man bei dieser Gesetzeslage zu einem anderen Ergebnis kommen will.

Arvin S.

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theoretisch gebe ich dir (nun!) recht.
praktisch schauts natürlich anders aus 😉

Zitat:

Original geschrieben von ChrKoh


theoretisch gebe ich dir (nun!) recht.

😕

was hat "Arvin S" mehr zitiert als ich?

genaudenselben auszug hab ich auf seite zwei schon genannt.... 😕

Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm


genaudenselben auszug hab ich auf seite zwei schon genannt.... 😕

Immer locker bleiben, Hauptsache wir haben's jetzt gemeinsam geschafft, zu einer tragfähigen Interpretation der geltenden Gesetzeslage zu kommen..... 😉

Wie's praktisch aussieht, das mag jeder Interessierte mit der Rennleitung ausknobeln 😎

Arvin S.

Zitat:

Original geschrieben von mastertribun


das ist und bleibt prucherei wenn ich das schon lese steuergerät von ebay ... hallo das absoluter schrott und wenn du auf sicherheit abzielst dann kommt man eben nicht um ein zugelassenes system drum rum.

und das noch keiner ärger hatte heißt nicht das es deswegen erlaubt ist .... und die ABE ist futsch das kannst du drehen wie du willst ....

und was ich lese und was nicht mußt du schon mir überlassen.... du gibts ja auch deine meinung kund und das tu ich auch

ich stempele aber nicht andere zu Idioten wenn sie sich um eine sinnvolle

Lösung Gedanken machen.

Übrigens habe ich obigen Ausdruck noch nie gehört, im Duden läßt er sich

auch nicht finden.

Natürlich ist nicht deswegen alles erlaubt nur weil es nicht auffällt, darüber
brauchen wir gar nicht zu diskutieren. Ich weiß was erlaubt ist und Du weißt es.
Aber darum geht's hier gar nicht. Jedenfalls mir nicht.

.

Zitat:

Original geschrieben von Arvin S.



Zitat:

Original geschrieben von The Bruce


Ich persönlich finde die Fernlicht-Dimm-Lösung technisch dennoch perfekter weil sie
der Audi-Lösung näher kommt
Entschuldigung, aber: die Fernlicht-Dimm-"Lösung" hat mit den TFL von Audi bestenfalls die Position der Leuchten gemein, das war's dann aber auch. Das TFL von Audi wird entgegen einer weit verbreiteten Ansicht nicht über einen Fernscheinwerfer durch Dimmung erreicht, sondern es handelt sich um einen Reflektor, in dem ein Leuchtmittel verbaut ist, das kein Halogenleuchtmittel ist. Bereits daraus kann man ersehen, dass diese Funktion eigens (und ausschließlich) als TFL fungiert und als solches zugelassen ist. Das darf dann (siehe §49a StVZO) auch ohne sonstige Beleuchtung brennen.

Wie das Audi-TFL funktioniert weiß ich seit es das gibt.

Natürlich ist das kein gedimmtes Fernlicht. Die neueren Audi Xenon-SW haben gar kein separates FL
weil dieses überXenon funktioniert und sogar die Lichthupe ebenfalls
(einfach mal im Showroom die Lichthupe betätigen)

Der TFL-Reflektor hat dennoch eine Abstrahlcharakteristik, die einem Fernlicht sehr sehr ähnlich ist.
Das Ding strahlt nach vorne in den Gegenverkehr, wie Fernlicht eben auch.
Drin sitzt eine 21 W-Birne. Diese wird mittels Pulsweitenmodulation mit einer effektiven Spannung
um die 8 Volt angesteuert.
Diese stinknormale Birne, wie sie auch in Blinkern und Bremsleuchten verwendet wird leuchtet dadurch
mit nicht mal halber Leistung, hält aber dafür erheblich länger.

Das ändert aber nichts daran, daß man mit einem gedimmten Fernlicht (H7) einen ähnlichen Effekt erzielt.

Nichts anderes habe ich behauptet.

Die Modullösung ist nicht zugelassen. Aber ich werde sie evtl. verwenden.
Wenn Ihr das als 'Schwachsinn', 'Schrott' oder 'Hirnriß' abtun wollt - bitte. Nicht mein Problem.
Die Alternative wären die Hella. Daß ich dann auf die NSW verzichten muß täte mir auch nicht weh.

.

So, habe mal einen Fernlichtscheinwerfer gedimmt und bei uns im Lichtkanal nach ECE 87 vermessen.
Die Abstrahlcharakteristik eines (bzw. dieses) Fernlichtscheinwerfers ist sehr punktuell, das Tagfahrlicht leuchtet dem gegenüber viel breiter.
Zwischen 4,5V und 5,0V passt es aber so halbwegs im HV-0-Bereich. Höher darf man auf keinen Fall gehen, dann wird es viel zu hell!!

Siehe Anlagen. Ist eigentlich selbst erklärend: Oben steht der Minimalwert in dem Betrachtungswinkel, in der Mitte der Messwert, unten der maximal erlaubte Wert. Wenn der Messwert grau unterlegt ist, dann weicht er vom Minimal- oder Maximalwert ab.

Ich habe eine Frage zur Dimmung. Wird die Spannung auf 40% gedimmt, oder die Leistung?
Sind es also in etwa 12V x 40% = 4,8V?
Oder sind es 55W x 40% = 22W?

Anlage 1: Fernlicht mit Glühlampe H1, 55W.
Betrieben mit 4,0V, also ca. 33% wenn man von 12V ausgeht.

Messwerte sind in allen Bereichen zu dunkel.

Anlage 2: Fernlicht mit Glühlampe H1, 55W.
Betrieben mit 4,5V, also ca. 37,5% wenn man von 12V ausgeht.

Messwerte sind in fast allen Bereichen zu dunkel. Nur bei genau 0°/0° passt der Wert.

Anlage 3: Fernlicht mit Glühlampe H1, 55W.
Betrieben mit 5,0V, also ca. 41,6% wenn man von 12V ausgeht.

Messwerte sind in den Bereichen um +-5° horizontal akzeptabel. Rest zu dunkel.

Anlage 4: Fernlicht mit Glühlampe H1, 55W.
Betrieben mit 6,0V, also ca. 50% wenn man von 12V ausgeht.

Messwerte sind im wichtigen Bereichen viiiiieeeel zu hell (knapp 2000cd!) !!!

Stellt sich die Frage, welche Spannung mit dem Modul gedimmt wird.
12V oder Lichtmaschinenspannung (14,5V)?
Weil 14,5V x 40% = 5,8 V und viel zu hell!

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