tagfahrleuchten

VW Passat B6/3C

das Ablendlicht geht beim Passat geht in der Automatikstellung immer ab einer bestimmten Geschwindigkeit an.

Gibt es eine Möglichkeit, dass nur die Standleuchten betroffen sind. Kann man Einstellen, dass nur das Standlicht verwendet wird. Die restlichen Scheinwerfer benötige ich am Tag nicht.

Oder müssen Tagfahrleuchten nachgerüstet werden.

23 Antworten

Also ich versteh mal gerade nicht was du willst? Du willst Quasi das nur das Standlicht bei einer höeren Geschwindigkeit angeht und nicht das Abblendlicht?

Mal einbisschen genauer ausdrücken....

Wat möchtest du von mir, im Threadtitel steht Tagfahrlich und hier im Thread schreibst vom Autobahnfahrlicht.

Diese Lichtschalterstellung soll auch nicht dazu dienen das DU am Tag was siehst, sondern das man DICH sieht.

Zum deaktiveren fahr zum 🙂 oder zu jemandem der VAG-Com hat, der soll im Regensensor das Autobahnfahrlicht rauscodieren!

Auch wenn VW das nicht hinbekommen wird, da sie die Codierung nicht kennen... 😁

Es sei denn du redest doch von TFL.

Hallo,

vor allem was soll das mit dem Standlicht?
1. ist Standlicht nicht zum Fahren da und
2. kannst Du es dann am Tag gleich auslassen, denn sehen tut das eh niemand. Das Standlicht taugt nicht als TFL!

Gruß Axel

und 3. ist lt. der deutschen gesetzgebung das fahren mit standlicht verboten!!!

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Zitat:

Original geschrieben von ChrKoh


und 3. ist lt. der deutschen gesetzgebung das fahren mit standlicht verboten!!!

Meinte ich mit Punkt 1.

Gruß Axel

Zitat:

Original geschrieben von ChrKoh


und 3. ist lt. der deutschen gesetzgebung das fahren mit standlicht verboten!!!

Hi,

Lt. eines Fahrlehrer, ist das fahren am Tage mir ausreichenderh Heilligkeit NICHT verboten. Der § bezieht sich immer auf das fahren bei schlechter Sicht oder Dunkelheit.

Abgesehen davon laß den Lichtschalter einfach auf "0" stehen.

Gruß Robert

§17 Abs.2 Stvo besagt klar und deutlich:

Zitat:

Mit Begrenzungsleuchten (Standlicht) allein darf nicht gefahren werden. Auf Straßen mit durchgehender, ausreichender Beleuchtung darf auch nicht mit Fernlicht gefahren werden. Es ist rechtzeitig abzublenden, wenn ein Fahrzeug entgegenkommt oder mit geringem Abstand vorausfährt oder wenn es sonst die Sicherheit des Verkehrs auf oder neben der Straße erfordert. Wenn nötig, ist entsprechend langsamer zu fahren.

(Ich habe ihn mal komplett hier rein gesetzt)

Also keine Scheiße labbern und nicht auf Fahrlehrer hören.
Irgendwie sagt der Name STANDlicht doch schon ne Menge über die Verwendung dieser Schalterstellung aus.

Aber der Threadersteller hat sich noch nicht wieder gemeldet... Was meint er denn jetzt Tagfahrlicht, oder Autobahnfahrlicht?!?!

Kann man beides ausbekommen.. aber ich schreibe mir hier doch jetzt nicht die Finger wund... erst will ich wissen was er meint.

Hier der ganze § 17

§ 17 Beleuchtung

(1) Während der Dämmerung, bei Dunkelheit oder wenn die Sichtverhältnisse es sonst erfordern, sind die vorgeschriebenen Beleuchtungseinrichtungen zu benutzen. Die Beleuchtungseinrichtungen dürfen nicht verdeckt oder verschmutzt sein.

(2) Mit Begrenzungsleuchten (Standlicht) allein darf nicht gefahren werden. Auf Straßen mit durchgehender, ausreichender Beleuchtung darf auch nicht mit Fernlicht gefahren werden. 3Es ist rechtzeitig abzublenden, wenn ein Fahrzeug entgegenkommt oder mit geringem Abstand vorausfährt oder wenn es sonst die Sicherheit des Verkehrs auf oder neben der Straße erfordert. 4Wenn nötig, ist entsprechend langsamer zu fahren.

Der § 17 bezieht sich wie unter (1) zu lesen ist ; Während der Dämmerung, bei Dunkelheit oder wenn die Sichtverhältnisse .....das Verbot nur mit Standlicht zu fahren bezieht sich auf den Fall der Beleuchtungspflicht.
Wer lesen kann ist klar im vorteil oder?????????????

Wer labbert hier ???
Traurig diese Ausdrucksweise

Zitat:

Original geschrieben von Robert17767



Der § 17 bezieht sich wie unter (1) zu lesen ist ; Während der Dämmerung, bei Dunkelheit oder wenn die Sichtverhältnisse .....das Verbot nur mit Standlicht zu fahren bezieht sich auf den Fall der Beleuchtungspflicht.
Wer lesen kann ist klar im vorteil oder?????????????

Wer labbert hier ???
Traurig diese Ausdrucksweise

Äh moment mal:

Punkt 2 bezieht sich aber nicht auf Punkt 1 oder wo liest Du das?

Also zum Thema "Wer lesen kann..." sage ich dann besser nichts.

Gruß Axel

Punkt 2 bezieht sich aber nicht auf Punkt 1 oder wo liest Du das?

Wo ließt Du das sich Abs. 2 NICHT auf Abs. 1 bezieht?
Auf welchen § sollte sich dann Abs.2 beziehen?, wenn nicht auf § 17.1 ?
Dachte immer das die Absätze 1 & 2 & 3 usw. so aufgebaut wären,das sie sich auf den jeweiligen § beziehen.
Lass mich gerne eines Besseren belehren.
Aber jetzt zurück zu Thema

Gruß Robert

Zitat:

Original geschrieben von Robert17767


Punkt 2 bezieht sich aber nicht auf Punkt 1 oder wo liest Du das?

Wo ließt Du das sich Abs. 2 NICHT auf Abs. 1 bezieht?
Auf welchen § sollte sich dann Abs.2 beziehen?, wenn nicht auf § 17.1 ?
Dachte immer das die Absätze 1 & 2 & 3 usw. so aufgebaut wären,das sie sich auf den jeweiligen § beziehen.
Lass mich gerne eines Besseren belehren.
Aber jetzt zurück zu Thema

Gruß Robert

Der §17 besteht ja nicht nur aus 2 Punkten sondern aus 6 Punkten, die miteinander nur soviel gemeinsam haben: Sie gehören zum Thema Beleuchtung.

Gruß Axel

Hi!

Würde ich auch Vermuten: also das Punkt 2 sich nur auf Beleuchtung bezieht. Ergo steht dort eindeutig, dass mit Standlich alleine nicht gefahren werden darf.

Naja - der einzige Grund für sowas wird wohl der sein, dass es wohl "cooler" aussieht, so rumzufahren, wobei man sich darüber streiten kann. Ansonsten sehe ich da auch keinen Sinn drin. Entweder, man macht Lich an oder lässt es aus.

Wobei ich eh dafür bin, dass Tagfahrlicht auch endlich in D mal zum Gesetz wird. Gibt mittlerweile kaum Länder, wo es noch nicht so is. Und das nicht, damit man selber besser sieht, was tagsüber ja etwas innfrei wäre, sondern, damit man gesehen wird. Und das kann auch am Tag teilweise stark variieren.

Mfg Gothi

Zitat:

Original geschrieben von Gothmog79


Wobei ich eh dafür bin, dass Tagfahrlicht auch endlich in D mal zum Gesetz wird. Gibt mittlerweile kaum Länder, wo es noch nicht so is. Und das nicht, damit man selber besser sieht, was tagsüber ja etwas innfrei wäre, sondern, damit man gesehen wird. Und das kann auch am Tag teilweise stark variieren.

Mfg Gothi

Hi Gothi,

ich hoffe Du hast ein dickes Fell, denn
- jetzt kommen die Motorradfahrer, die sich dann benachteiligt fühlen und meinen, nicht mehr gesehen zu werden (ich gehöre da aber nicht dazu, trotz dass ich selber Motorradfahrer bin)
- diejenigen, die meinen, dass TFL nichts bringt und Österreich anführen, weil die das Gesetz wieder zurückgenommen haben.

Viel Spaß 😁

Gruß Axel

Naja, eine Sache habe ich hier grad gelernt, wenns dunkel ist, darf ich mit Standlicht +NSW fahren, was aber nicht geht, wegen AMI-TFL...

Österreich hat die Gesetzliche regelung wie sie war zurückgenommen, dieBegründung dazu ist aber eigentlich viel interessanter.

Zum § Aufeinander aufbauen, Schau dir einfach §2StVo an, der Baut zwar aufeinander auf, ja weil die Regelung der Strassenbenutzung durch Fahrzeuge drain geregelt ist, aber die Fahräder am Ende, die sollten zwar auch rechts fahren...

Aber trotzdem, §17Abs2 sagt nunmla aus, das Fahren mit Standlicht alleine ist nicht gestattet.

Und, Sorry für den Ton grade. War etwas gereizt wegen nem anderem Forum.

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