Tageszulassung (TTS)
Hallo,
habe ein excellentes Angebot für eine TTS-Bestellung (Deutsches Fahrzeug, Ausstattung nach Wahl) bei Tageszulassung durch einen großen Audi-Händler in Süddeutschland:
ca. 20 (!) %. Jedoch ist kein Leasing und keine Finanzierung möglich.
Der neue TTS würde also nur 1 Tag auf das Autohaus zugelassen und nicht bewegt.
Bei einem möglichen Wiederverkauf würde ich keine Probleme sehen, die "Zweithalterschaft" zu begründen.
Gibt es evtl. noch andere Nachteile?
Vielen Dank für eure Hilfe.
55 Antworten
@ psdv2
Danke für die Infos!
Zitat:
Original geschrieben von psdv2
Lieber Warendorfer Nachbar (Wir fahren auch WAF!), die Händler arbeiten zwar nicht sonntags, aber das Web und Faxe immer!Zitat:
Original geschrieben von ses
Hi,@psdv2 - arbeiten die + der Audi-Händler Sonntags 🙂 ?
Dasselbe gilt auch für die StB.... 😁
yo emulex stimmt schon hast recht , aber wir haben momentan 4x 116i , 1x ML320 CDI , 1xCLS 500 , 1xFord Transit im Fuhrpark der Firma daher glaube und hoffe ich das es da keine schwierigkeiten geben wird mit dem FA.
Danke für eure Aussagen
besten gruß daddy
Die Verlockung ist bei 20 % auf einen quasi Neuwagen ja schon was feines, bin allerdings trotzdem noch recht mißtrauisch. Im Netz findet man leider auch kaum brauchbare Infos. Hat jemand bei einem "normalen" Händler schon mal 20 % auf eine TT- Tageszulassung mit 0 km bekommen? Kommt mir immernoch sehr spanisch vor.
Danke für die Antworten!
Gruß
Marco
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Also ich hab das damals bzgl. einer S3 Bestellung versucht, es fand sich aber kein Händler, der dazu bereit war. Ich denke da muss man einfach zur richtigen Zeit am richtigen Ort sein. (Ende der Planperiode + Händler, der noch nicht die vertragliche Mindestmenge an Autos verkauft hat)
Liebe Grüße
GolVer
Zitat:
Original geschrieben von pimpdaddy
yo emulex stimmt schon hast recht , aber wir haben momentan 4x 116i , 1x ML320 CDI , 1xCLS 500 , 1xFord Transit im Fuhrpark der Firma daher glaube und hoffe ich das es da keine schwierigkeiten geben wird mit dem FA.Danke für eure Aussagen
besten gruß daddy
das geht solange gut bis da FA eine Steuerprüfung macht. Im schlimmsten Fall muss man dick nachgezahlt werden weil ein Auto nicht als Firmenwagen anerkannt wird. Selbiges geht heutzutage übrigens nur wenn MINDESTENS 50% geschäftliche Nutzung nachgewiesen kann, ansonsten geht ein Auto garnicht als Firmenwagen durch, erst danach kann man sich entscheiden ob Fahrtenbuch oder 1% Regelung und letzteres ist dann bei hohem Privatanteil auch kaum noch günstiger als das Auto direkt privat zu kaufen.
Bei dem Thema sollte man sich heutzutage SEHR gut informieren.
Moin,
hatte ich in einem anderen Thread auch schon mal versucht zu erklären.
Bin aber nicht durchgedrungen - hatte dann die Schnau.. voll - sollen sie doch nachzahlen. Die über 50% betriebliche Nutzung ist für ganz VIELE nicht nachweisbar (Ärzte, Rechtsanwälte usw.).
Wer nicht hören will soll zahlen😁.
Gruss Vello
@vello
ja leider dringt das oft nicht durch..schade eigentlich...kleine Unternehmen die einen teuren oder mehrere Firmenwagen haben die eigentlich garkeine sein dürften könnten dann wirklich in Schwierigkeiten kommen. Aber vielleicht ist das auch die gerechte Strafe wenn man seine Hausaufgaben nicht gemacht hat 😉
Zitat:
Original geschrieben von vello
Moin,hatte ich in einem anderen Thread auch schon mal versucht zu erklären.
Bin aber nicht durchgedrungen - hatte dann die Schnau.. voll - sollen sie doch nachzahlen. Die über 50% betriebliche Nutzung ist für ganz VIELE nicht nachweisbar (Ärzte, Rechtsanwälte usw.).
Wer nicht hören will soll zahlen😁.
Gruss Vello
Um es ganz kurz (zumindest will ich es
kurzversuchen 😉) noch einmal vollständig zu erklären:
Die 50%-ige berufliche Nutzung ist (im ersten Prüfschritt) der Zugang zur pauschalen Ermittlung des Privatanteils durch die sog. "1%-Regelung". Nur wer die 50%-ige berufliche Nutzung glaubhaft machen kann (übrigens ist ein Fahrtenbuch nach einer ausdrücklichen Dienst-Anweisung des Bundesfinanzministeriums dafür nicht notwendig, sondern lediglich irgendwelche Auszeichnungen, die "geeignet" sind), "darf" in der Folge seine private Nutzung mit der 1%-Regelung pauschal versteuern. Ein Fahrtenbuch ist selbstverständlich alternativ auch immer möglich. Das Fahrtenbuch dient der exakten (statt pauschalen) Ermittlung des zu versteuernden Privatanteils und hat mit der im ersten Schritt zu prüfenden 50%-Grenze nichts zu tun.
Wer bereits im ersten Schritt die 50%-ige Nutzung nicht glaubhaft machen konnte, muss in der Folge den zu versteuernden Privatanteil (naturgemäß dann über 50%) des PKW immer ermitteln und darf nicht die pauschale 1%-Regelung anwenden. Hierbei dürfte ein Fahrtenbuch (wenn auch nicht zwingend vorgeschrieben) nahezu Pflicht sein, da ich mich ansonsten immer mit der Finanzverwaltung rumplagen muss, die mir ganz einach im Schätzungswege 75% Privatanteil aufs Auge drücken will.
Bei der Umsatzsteuer gelten übrigens ganz andere %-Sätze. Hier reicht schon eine 10%ige betriebliche Nutzung aus, um den vollen Vorsteuerabzug im Monat des Kaufs zu erreichen. Mit der Umsatzsteuerjahreserklärung muss man dann aber (um in diesem Beispiel zu bleiben) 90% der Vorsteuer auf die laufenden Kosten wieder zurückzahlen. In jedem Einzelfall ein Rechenexempel.....
Ingesamt gilt als Fazit: Wer in einer Betriebsprüfung nicht insoweit detailliert unangreifbar vorbereitet ist, der sieht sich oft mit Nachzahlungen konfrontiert, die bei mehreren hochwertigen Fahrzeugen leicht deutlich 5-stellige Beträge erreichen. Der Steuerberater kann insofern nur mit Rat und Auskunft helfen (die muss man sich aber zwingend einholen!), Aufzeichnungen erstellen kann nur jeder selbst.
Grüße
Markus
P.S.:. Das ganze gilt nur für Fahrzeuge im Betriebsvermögen von Einzelunternehmen und Personengesellschaften (GbR, oHG, KG). Bei Kapitalgesellschaften (GmbH....) und Dienstwagen von Arbeitnehmern gelten andere Regelungen.
Suchst du für dich ein Auto oder für Tim Schrick? Sind eure Bedürfnisse + Fahrqualitäten identisch?.......
Zitat:
Original geschrieben von Juzam
Suchst du für dich ein Auto oder für Tim Schrick? Sind eure Bedürfnisse + Fahrqualitäten identisch?.......
Falscher Thread, probiers mal
hier... 😉