Tachozurückstellung ???????????
Ich habe mal gelesen das man beim Golf V das tacho bei 100 km zurück drehen kann
Weis jemand wie man das macht ?
danke !
43 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von weiberheld
Damit kann so gut wie kein Privatmann mehr seinen Tacho verändern lassen,...
doch, das kann jeder privatmann machen - es ist nur eben illegal. das war der wissentliche verkauf von gedrehten autos ohne hinweis an den käufer aber auch bisher schon. die frage ist eben, wie will man's nachweisen?
richtig, das können die - aber es ist illegal. es spielt keine rolle, wo man sich die ausrüstung zum tachodrehen besorgt oder gar wo der tacho gedreht wurde. wichtig ist, wo das auto verkauft wird.Zitat:
größere Gebrauchtwagenhaie hingegen können sich alleine schon wegen dem finanziellen Polster einfach im Ausland das komplette System kaufen und dann selber Hand anlegen.....
hier gilt nämlich nicht das tatortprinzip sondern das erfolgsprinzip. man kann seinen tacho in holland (wo es noch erlaubt ist) drehen lassen. wenn man diesen tacho dann aber mit auto in deutschland verkauft, handelt man illegal.
aber eigtl. dürfte vw dann doch die funktion in neuen modellen garnicht mehr anbieten!? das ist ja dann schon fast beihilfe zum betrug und der juristisch schlechter informierte laie macht sich evtl. strafbar.
Zitat:
Original geschrieben von styleminister
aber eigtl. dürfte vw dann doch die funktion in neuen modellen garnicht mehr anbieten!?
wo bieten sie das denn an?
Zitat:
Original geschrieben von LegeinEi
wo bieten sie das denn an?
***Beitrag editiert!!***
Begründung: Widersetzen einer Mod-Entscheidung!
Gruß
Totti-Amun
gruß
stefan
BTW: mein 500ster beitrag!!!
Ich meine, es geht nur bis max. 50 km und dann allerdings zweimal. Ist wohl eine Funktion, um die auf dem Werksgelände gefahrenen Kilometer bei der Übergabe in vertretbarem Maße zu halten. Bei z.B 4 km auf der Uhr sagt keiner was, bei 60 km sähe das schon anders aus.
ps. das mit dem 0.0 Schalter für ca. 30 Sek. ist korrekt.
Gruß Z
Zitat:
Original geschrieben von styleminister
***Beitrag editiert!!***
Begründung: Widersetzen einer Mod-Entscheidung!
Gruß
Totti-Amun
ich weiß, daß es darum geht. aber diese funktion wird doch von vw nicht "angeboten". wenn sie dem kunden z.B. im handbuch dargestellt wäre, gäbe es diesen thread doch gar nicht.
Mensch Leute,
es ist doch soetwas von Schnuppe ob der Tacho einmalig um max. 300 km zurückgestellt wird.
Bei einem Privatverkauf wird der Wagen keinen Cent mehr bringen nur weil der Tachostand um 300 km "manipuliert" worden ist.
Um beim Gebrauchtwagenverkauf mehr zu ergaunern wird ein Tacho um mehrere tausend Kilometer zurückgestellt.
So die Art "Bj. 98, NUR 15.000 km Laufleistung" 😉
Die Funktion ist doch reine Kosmetik für den Neuwagenverkauf.
Und ob das jetzt überhaupt noch funktioniert kann ich zumindest nicht mehr testen, keine 5 Tage alt und schon 650 km runter. 🙂
Zitat:
Original geschrieben von LegeinEi
ich weiß, daß es darum geht. aber diese funktion wird doch von vw nicht "angeboten". wenn sie dem kunden z.B. im handbuch dargestellt wäre, gäbe es diesen thread doch gar nicht.
das sehe ich anders. wenn der kunde das nicht können sollte, dann sollte das über einen softwareeingriff mit selbiger beschränkung realisiert werden. die rückstellung ist doch für den ottonormalo kein tabu, nur weil das nicht im handbuch steht. das wär ja noch schöner.
Zitat:
Original geschrieben von thommen
@LegeinEi
Ich kann deiner Aussage wenigst monentan nicht ganz zustimmen, denn es ist sowohl Soft als auch Hardware zur Tachomanipulation verboten worden, die Funktion der einmaligen Tachorückstellung seitens des Händlers allerdings nicht, da er sich keiner weiteren Soft als auch Hardware dazu bedienen muss...
jetzt hast du mich zugegebenermaßen etwas verunsichert. das der besitz entsprechender soft- und hardware in deutschland verboten ist, wäre mir neu. woher weißt du das?
ich weiß nur, daß benutzung und entwicklung derselben verboten ist. und dies ist nur teil des gesetzestextes.
der wichtigste punkt ist, das die km-angabe eines tachos nun urkundencharakter hat und die veränderung des standes deshalb nun verboten ist.
welche mittel dazu anzuwenden wären, spielt keine rolle. egal ob man 4 stunden löten muß oder nur einen knopf zu drücken braucht.
hast du eine quelle bezüglich des besitz-verbotes?
Nach meinen Infos geht es übrigens nicht bis 300, sondern nur bis 100KM, nicht mehr!
Und diese 100KM kommen bei einem Gebrauchtwagenkauf auch kaum zur Geltung!
Diese Tachorückstellung hat wie schon erwähnt ihren richtigen Nutzen, sie dient dazu, dass sich die Autohäuser nicht damit rumplagen müssen, wenn schon ein paar KM auf dem tacho stehen beim Verkauf! Denn einige sagen dann, es wäre ja so kein Neuwagen mehr, da er schon etwas gefahren wurde! Allerdings sind diese KM's Testkilometer oder gefahrene Strecken, die Zur auslieferung unabdingabr sind...
Zitat:
Original geschrieben von LegeinEi
nach neuer gesetzgebung spielt "gewerblich oder privat" keine rolle. der händler darf es genausowenig wie der privatmann.
Zwischen "dürfen" und "machen" ist ein himmelweiter Unterschied 😉
Ich habe nur aufgezeigt, dass es in Zukunft für gewisse Haie sehr viel leichter sein wird als für den Privatmann, denn wegen dem Verbot werden wohl nur die wenigstens Kunden einen Gedanken an den Tachostand verschwenden. Und wenn es keine Anzeige gegen einen solchen Hai gibt wird auch nicht ermittelt und sein super Tachodrehsystem wird nie gefunden.....
Bisher war ja schon der Verkauf eines PKW ohne Nennung des wahren Kilometerstand eine Straftat - hat das die ganzen Dreher davon abgehalten???
Und weiterer Fakt ist, dass es seit 01.10.2005 neue KFZ-Briefe und KFZ-Scheine gibt, die wegen Datenschutz nur noch zwei Haltereinträge enthalten.....
@LegeinEi
Quelle zu meiner Aussage!
Dort steht es dann auch direkt unter dem Punkt, was ist erlaubt...
wenn diese funktion wirklich nur einmal funktioniert, damit der händler dem wagen wieder den neuwageneindruck geben kann, dann ist es doch absolute haarspalterei was hier diskutiert wird.
in der realitität ist hier die kriminelle energie nicht nachzuweisen. selbst der wille der veränderung des kilometerstandes ist nicht wirklich nachzuweisen. zudem bedient man sich auch keinen illegalen manipulationsgeräten. man nutzt eine funktion des vw-kombiinstrumentes. es wird niemanden geben, der wegen diesem vorfall mit konsequenzen zu rechnen hat.
in zukunft wird es eben diese funktion nicht mehr geben, damit sich auch die händler nicht strafbar machen können.
da hätte ich ein schlechteres gewissen,weil ich vorhin beim abbiegen nicht geblinkt habe.
mit dem gesetz, dass jegliche tachoverstellung als "urkundefälschung" gilt, ist natürlich der richtige weg eingeschlagen worden. ich hoffe dass auch konsequent durchgegriffen wird. mit diesem gesetz soll den autobetrügern endgültig der gar ausgemacht werden.
Zitat:
Original geschrieben von thommen
Nach meinen Infos geht es übrigens nicht bis 300, sondern nur bis 100KM, nicht mehr!
das dachte ich auch bis jemand auf seite 1 300 geschrieben hat, aber das war wohl mal wieder nur halbwissen.
Zitat:
Original geschrieben von thommen
Und diese 100KM kommen bei einem Gebrauchtwagenkauf auch kaum zur Geltung!
Diese Tachorückstellung hat wie schon erwähnt ihren richtigen Nutzen, sie dient dazu, dass sich die Autohäuser nicht damit rumplagen müssen, wenn schon ein paar KM auf dem tacho stehen beim Verkauf! Denn einige sagen dann, es wäre ja so kein Neuwagen mehr, da er schon etwas gefahren wurde! Allerdings sind diese KM's Testkilometer oder gefahrene Strecken, die Zur auslieferung unabdingabr sind...
ich denke, da werden alle zustimmen. aber ist das dann jetzt illegal, wenn ich das z.b. bei abholung selbst mache? meine meinung: nein! auch wird imho dabei kein gericht einen betrug unterstellen, da es ja auf längere laufzeit gesehen ein unbedeutend kleinen teil darstellt.
gruß
stefan
Zitat:
Original geschrieben von styleminister
das sehe ich anders.
da stimme ich dir sogar voll und ganz zu - ich sehe das auch anders. nur du verwechselst da etwas:
es geht gar nicht darum, wie wir etwas einschätzen, beurteilen oder sehen. es muß in unseren augen noch nicht mal sinn machen. viele gesetze sind sinnlos, dennoch haben sie bestand.
Zitat:
wenn der kunde das nicht können sollte, dann sollte das über einen softwareeingriff mit selbiger beschränkung realisiert werden.
warum? es ist doch nicht aufgabe von vw, dem kunden illegales verhalten zu erschweren.
was hat denn vw damit zu tun, ob du an deinem tacho drehst, im halteverbot parkst oder einen bankautomaten mit vw-bus und abschleppseil aus der wand reißt?
sollte man deshalb vw auch verbieten abschleppseile zu verkaufen?
Zitat:
die rückstellung ist doch für den ottonormalo kein tabu, nur weil das nicht im handbuch steht. das wär ja noch schöner.
die tachoveränderung ist gesetzlich verboten (also wohl tabu) - ENDE!
egal ob es im handbuch steht oder nicht.
und wenn vw dir einen roten pfeil mit der beschriftung "hier tachostand ändern" auf das armaturenbrett klebt, ist es trotzdem verboten.