Tachomanipulation juristisch stichhaltig beweisen
Werte A6-Gemeinde,
vor kurzem hatte ich einen schönen A6 4B mit allem Komfort aus dem Gebrauchtmarkt von privat mit 220.000 km abgebissen. Der Preis war - angesichts der km-Zahlen im oberen Mittelfeld aber die Ausstattung war ok.
Bei der Inspektion fiel dem Werkstattmeister auf, dass der Wagen auf Grund der etwas blinden Xenons wohl deutlich mehr als die 220.000 km haben müsste und er zeigte mir, dass der Wagen Anfang 2004 bereits knapp 290.000 km hatte und dann gegen Ende 2004 auf einmal nur mehr noch runde 130.000 km, die er dann bis heute wieder auf 220.000 km aufgebaut hat.
Der Tacho war also um 150.000 km zurückgestellt worden und der Hobel hat nun runde 400.000 km.
(Ist ja eigentlich eine glockenklare Aussage über die Qualität der A6er)
Alle verräterischen Dinge (Lenkrad, Pedale, Sitze) waren wie neu, das Serviceheft las sich plausibel und der Fahrzeugbrief war eine Zweitschrift aus 2004, so dass ein Kontakt mit den Vorbesitzern nicht möglich war.
Der Vk (bzw. sein Anwalt) behauptet jedoch, ich müsste die Tachomanipulation beweisen und will einen Andruck der km-Historie. Sonst - so sagt er - müsse er den Wagen nicht zurücknehmen.
Wo um alles in der Welt bekomme ich nun einen juristisch verwertbaren Andruck der Werkstatthistorie?
Ganz liebe Grüße
Miquel
46 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von fireblader27
wie gesagt: wenn er den wagen zurücknimmt, mache es!!!
so ganz unschuldig wird der vk auch net sein, die letzen 90tkm gingen sicher auch net spurlos am wagen vorbei (stichwort aufbereitung).
im enteffekt ist wenn er den wagen net freiwillig zurücknimmt die frage ob er von dem kilomterbetrug wußte.... wenn ja macht er sich mitschuldig (durch verschweigen).meiner hatte "damals" kein scheckheft...komisch aber ich depp habs net gleich gerafft...würde immer erst mit der fahrzeugidentnummer zu audi fahren und mit denen die historie durchplaudern (das machen sie auf jeden fall).
Bei mir war nach den offensichtlichen Dingen alles vom Feinsten. Das mit dem Scheckheft ist natürlich doof, aber vom Lerneffekt unerreichbar. Das war aber in meinem Fall vorliegend. Aber halt eben ebenfalls mit ziemlicher Sicherheit gefälscht. Merke: Alles, auf was der Fälscher verändernden Zugriff gehabt haben könnte, ist mit ziemlicher Sicherheit eine Fälschung.
Das Einzige, was ich bei dem Kauf gelernt habe, war, dass man sich bei einem gebrauchten Audi erst mal die Fahrgestellnummer geben lassen muss und dann damit in die Werkstatt geht - zu der man ein gewisses Auftrags- und Vertrauensverhältnis haben muss, da die einen ansonsten nicht auf den Bildschirm schauen lassen.
Schöner wäre es, wenn man bei Audi direkt gesagt bekommen würde, dass die Kilometerzahlen zwischen zwei Werkstattbesuchen rückläufig gewesen waren.
Am Besten noch über das Web-Portal bei myaudi, dann hätte auch Audi keinen Stress mehr an der Hotline deswegen.
Liebe Grüße
Miquel
Lustig, wie hier mal wieder auf den Datenschutz geritten wird. Ich habe für meine beiden A6 die Reparaturhistorie ausgedruckt bekommen: beide enthalten KEINE personenbezogenen Daten, nur KM-Stand, Datum und die Aufträge. Beim Drucken muss die Option "nur Aufträge" gewählt werden, dann werden die Rechungsdaten NICHT ausgedruckt.
na dolofan überleg mal wie schnell man als beschissener da lust bekäme jemanden zu erwürgen, wenn das so leicht nachvollziehbar wäre.
Zitat:
Original geschrieben von fireblader27
na dolofan überleg mal wie schnell man als beschissener da lust bekäme jemanden zu erwürgen, wenn das so leicht nachvollziehbar wäre.
Das brauche ich mir nicht zu überlegen - das weiß ich aus eigener Anschauung, welchen Zorn man als Betuppter empfindet und Du selbst hast mit Sicherheit keine Loblieder auf deinen Vk gesungen, als die Sache mit dem fehlenden Serviceheft vorkam. Aber selber eine Straftat zu begehen, fiele mir dann doch nicht ein.
Und ein Tachofummler hat allen Grund, sich vor der Transparanz zu fürchten, die eine öffentliche Nachvollziehbarkeit der Servicehistorie bringt. Aber von da aus sind wir wieder beim Täterschutz und schlittern wieder in das Fahrwasser der Beihilfe seitens Audi.
@dolofan: Das mit dem Datenschutz ist wirklich kein Argument, welches besondere Zugkraft besitzt. Das Serviceheft - sofern es nicht gefälscht ist - gibt ziemlich genau die gleichen Auskünfte.
Insofern nimmt man auch keinen Zugriff auf Daten die man nicht hat, sondern überprüft lediglich die Echtheit von Daten die bereits vorliegen, da ein Fälscher sicherlich nur sehr schwer einen Zugriff auf die Historien von Audi bekommt.
Wenn ich fragen darf: Wo kann ich mir da einen Andruck geben lassen?
Meine bislang aufgesuchten Werkstätten sowie Audi selbst haben sich stets hinter dem Datenschutz verschanzt und das höchste der Gefühle in einer fremden Werkstatt war das Vorlesen von zwei Kilometerzahlen mit Zeitpunkt, so dass ich mir im Beisein eines Zeugen die Zahlen notieren konnte. Dies lieferte aber nur gerade so viel Material, dass die Anzeige als nicht völlig haltlos abgeschmettert wurde.
Für den zivilrechtlichen Kram sei dies nicht beweiskräftig genug, sagte wohl der Rechtsanwalt meines Vks.
Liebe Grüße
Miquel
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also bei mir hat "damals" sogar der werkstattmeister die historie ausgedruckt...hat sich erst gewundert, aber als ich sagte worum es ging war das kein problem (allerdings die version ohne namen).
da berät der anwalt deines vk ihn nicht gerade in seinem sinne...den er sollte ja auch besorgt sein, seinem mandanten sowenig ärger wie möglich zu machen. aber das scheint wohl erstmal nur gier zu sein (viel ärger, viel geld).
ich hoffe für dich, das sich das ganz fix klärt und du halbwegs ohne streß aus der sache kommst. aber dein anwalt wird sich da sicher gern drum kümmern oder?
Zitat:
Original geschrieben von fireblader27
na dolofan überleg mal wie schnell man als beschissener da lust bekäme jemanden zu erwürgen, wenn das so leicht nachvollziehbar wäre.
Das ist mir klar, Gordon, ginge mir doch genauso, wenn ich der Beschissene wäre. Ich habe nur gesagt, die Geschichte mit dem Datenschutz ist ein Märchen.
Du kannst aber gern meinen Post noch einmal, langsam und aufmerksam lesen.😁
Zitat:
Original geschrieben von ta80-competition
...
@dolofan: Das mit dem Datenschutz ist wirklich kein Argument, welches besondere Zugkraft besitzt. Das Serviceheft - sofern es nicht gefälscht ist - gibt ziemlich genau die gleichen Auskünfte.
Insofern nimmt man auch keinen Zugriff auf Daten die man nicht hat, sondern überprüft lediglich die Echtheit von Daten die bereits vorliegen, da ein Fälscher sicherlich nur sehr schwer einen Zugriff auf die Historien von Audi bekommt.Wenn ich fragen darf: Wo kann ich mir da einen Andruck geben lassen?
...
Tja, das ist so eine Sache. Der 🙂 kann, wenn er will, Dir den Ausdruck geben (die Version ohne Rechungsdaten, da hast Du doch alles, was Du brauchst). Muss er aber nicht. Fahr mal zu einem anderen 🙂 und frag mal den Meister einfach sooo, ganz unverbindlich nach der Fahrzeughistorie. Die Sache mit dem Betrug usw. musst Du nicht sofort erwähnen.😁
Zitat:
Original geschrieben von ta80-competition
Der Tacho war also um 150.000 km zurückgestellt worden und der Hobel hat nun runde 400.000 km.
Der Tacho wurde bei der Fahrleistung die der hatte, um gute 200.000km urückgestellt und dass ist kein Lercherlschas!
Das wären wohl zumindest 4000-5000 Euro um welche er hätte billiger sein müssen,
ganz abgesehen davon dass du ihn mit 450.000km vermutlich garnicht gekauft hättest.
Ich hoffe du tretest dem Vernünftig in den Allerwertesten 😠
Hallo miteinander,
abschließend der Stand der Dinge über diesen Fall:
1.) VK hat den Wagen wieder zurück und ich mein Geld wieder.
2.) Wir blieben beide auf RA-Kosten von jeweils ca. 500 EUR sitzen.
3.) Der ursprüngliche Tachodreher konnte nicht zweifelsfrei ermittelt werden.
Und nun wird es spannend:
In Telegrammform die Begründung der Staatsanwaltschaft für die Einstellung des Verfahrens:
Vorbesitzer #1: Deutscher Leasingnehmer (D) - bis Anfang 2004. Keine Unterlagen über den Wagen mehr vorhanden. (Kann man verstehen - wenn auch nur mit einem gewissen Magengrimmen)
Freundlicher Zwischenhändler und Leasinggeber: Bis Mitte 2004 - Kein Kaufvertrag mehr vorhanden. (Da wird das Verstehen schwierig: War da nicht mal was mit 6 Jahren Aufbewahrungsfrist von ertragswirksamen Belegen?)
Vorbesitzer #2: Albanischer Zwischenhändler und Antragsteller der Zweitschrift des Briefes: Wörtlich in der Einstellungsmitteilung der Staatsanwaltschaft Nürnberg: Obwohl alle bisherigen Indizien sehr stark auf eine Tachomanipulation des GB aus N hinweisen, kann nicht zweifelsfrei bewiesen werden, dass er derjenige ist, der die Manipulation durchführte, da sich GB mehrfach geweigert hat, die Kaufunterlagen vorzulegen. Es ist daher nicht mit letzter Sicherheit auszuschließen, dass noch weitere Vorbesitzer den Wagen gehabt und die Möglichkeit zur Tachomanipulation hatten.
Und hier hört mein Verständnis vollends auf: Man muss also sich nur hartnäckig weigern, Unterlagen zu liefern, die einen belasten könnten und dann wird das Verfahren eingestellt??
Früher gab es schon mal Hausdurchsuchungen und Erzwingungshaft - aber das ist heute wohl nicht mehr modern.
Vorbesitzer #3: Steht gerade im Clinch mit Vorbesitzer #2. VB#2 hat bereits einen Vergleich inkl. Rücknahme angeboten - aber selbstredend ohne Schuldanerkenntnis.
Lessons learned:
1.) Zweitschriften von Fahrzeugbriefen sind tödlich für den Abschluss eines Kaufvertrages.
2.) Vor dem Kauf *IMMER* einen Blick in die Historie werfen. Wird das verweigert: Kein Kauf.
3.) Einen befreundeten Freundlichen im Bekanntenkreis zu haben ist nie ganz schlecht.
Miquel
Wow, nen 3/4 Jahr später voller Ärger und zusätzlich noch 500€ weniger. Aber wenigstens hast dein Geld zurück und kannst mit der Kohle einen mit weniger km auf der Uhr holen und hast hoffentlich weniger Ärger. Und wieder eine Erfahrung mehr die du gemacht hast. Dafür ist's ja noch einigermaßen glimpflich zu Ende gegangen, oder?
Grüße und mehr Glück mit dem Neuen...
hallo,was ein 180ps allrad tpp 2000 liomo?
bei wenn überhaupt 400tkm muss doch was zu sehen sein beim kauf,der muss doch schon das dritte tipp getrieibe die 5lm und den 6 turbo haben...........motornummer etc. org.nachsehen.
mfg
Zitat:
Original geschrieben von POOOTE
hallo,was ein 180ps allrad tpp 2000 liomo?
bei wenn überhaupt 400tkm muss doch was zu sehen sein beim kauf,der muss doch schon das dritte tipp getrieibe die 5lm und den 6 turbo haben...........motornummer etc. org.nachsehen.mfg
Es war ein Kombi 179PS - S-Line - schwarz und von der Ausstattung und vom Aussehen her ein echtes Leckerchen.
Jeder hätte dem Wagen seine angegebenen 220 Tkm bescheinigt, so picobello war der aufgepimpt.
Der Bock wurde von einem Profi hergerichtet.
So viel steht fest.
Und auch das Serviceheft war vollkommen plausibel.
Keine Lücken, unterschiedliche Stempel und alles "wie echt".
Zwischen Ende 2004 und 2009 war er aber nur bei irgendwelchen Ölfüßen, die nicht reparaturhistorienwirksam gearbeitet haben.
Liebe Grüße
Miquel
Zitat:
Original geschrieben von reallizzard
Wow, nen 3/4 Jahr später voller Ärger und zusätzlich noch 500€ weniger. Aber wenigstens hast dein Geld zurück und kannst mit der Kohle einen mit weniger km auf der Uhr holen und hast hoffentlich weniger Ärger. Und wieder eine Erfahrung mehr die du gemacht hast. Dafür ist's ja noch einigermaßen glimpflich zu Ende gegangen, oder?Grüße und mehr Glück mit dem Neuen...
Glimpflich? Ja. Für den Betrüger.
Denn auf Grund der Einstellung des Verfahrens lacht sich der doch jetzt ins Fäustchen und macht locker flockig weiter.
Ich könnte wetten, dass das nicht seine erste Verfahrenseinstellung mangels Beweisen war.
Der ist halt auch im Strafrecht ein Profi.
Hätte das ein Einheimischer gemacht, hätte man dem wahrscheinlich juristisch die Eier bis zu den Ohren hochgebunden, aber in dem speziellen Fall hier wird wohl ein gewisser Südstaatenbonus gewirkt haben.
Für mich war das komplett verlorene Lebenszeit.
Und für meinen Vorbesitzer war diese Episode auch nicht wirklich lustig.
Wer läßt sich denn schon gerne betuppen?
Liebe Grüße
Miquel
Wenn ich das jetzt so richtig deute, wusste jedenfalls dein Verkäufer nix von der ganzen Sache bevor du auf ihn zugegangen bist, richtig?
Ist es dann auch so, dass er rein rechtlich nicht dazu verpflichtet wäre das Auto zurück zu nehmen?
Kann deinen Ärger/Hass schon nachvollziehen. Aber alles in allem hätte es noch schlimmer kommen können. Ich weiß wovon ich spreche.
Wie ist der Dicke eigentlich gefahren mit der km Leistung? Hattest wenigstens diesbezüglich ein sorgenfreies Leben und was kommt jetzt in die Garage?
Gruß
Zitat:
Original geschrieben von reallizzard
Wenn ich das jetzt so richtig deute, wusste jedenfalls dein Verkäufer nix von der ganzen Sache bevor du auf ihn zugegangen bist, richtig?
Ist es dann auch so, dass er rein rechtlich nicht dazu verpflichtet wäre das Auto zurück zu nehmen?
In diesem speziellen Fall ja, weil der Kilometerstand eine zugesicherte Eigenschaft war.
Hätte da beim Kilometerstand "nach meiner Meinung" oder "lt. Tachometer" im Vertrag gestanden, wäre das Kartenspiel anders gemischt gewesen.
Zitat:
Kann deinen Ärger/Hass schon nachvollziehen. Aber alles in allem hätte es noch schlimmer kommen können. Ich weiß wovon ich spreche.
Wie ist der Dicke eigentlich gefahren mit der km Leistung? Hattest wenigstens diesbezüglich ein sorgenfreies Leben und was kommt jetzt in die Garage?
Zu fahren war der Wagen gut. Er hatte nur eben die Nockenwellen auf, die Bremsschläuche porös und mit 400Tkm wäre als nächstes wohl auch mal das Getriebe, der Motor und der ganze andere Verschleiß-Rest gekommen. In einen 1000€-Wagen dann noch mal 5000€ zu stecken wäre nicht wirklich wirtschaftlich gewesen, insbesondere, wenn man schon beinahe 7000€ bezahlt hat.
Und für 12.000 € hätte man dann schon ein anderes Leckerchen aus 2003 statt aus 2000 haben können.
Liebe Grüße
Miquel